Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1325711.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
13.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04830-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Unterstützung des inklusiven Wohnprojekts "Wohngemeinschaft Connewitz"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
07.11.2017
09.11.2017
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Begründung:
Im Jahr 2015 wurde der Verein Wohngemeinschaft Connewitz e. V. auf Initiative von Eltern
volljähriger behinderter Kinder gegründet. Ziel des inklusiven Wohnprojektes ist es, dass die
jungen Erwachsenen eigenständig entscheiden können, mit wem sie zusammen wohnen
und welche Betreuungsleistungen von welchem Träger in Anspruch genommen werden. Sie
haben unterschiedliche Behinderungen und zumeist auch einen Pflegebedarf. Diese selbst
gewählte Wohnform ist als Alternative zu den bestehenden Angeboten des ambulant
betreuten Wohnens oder auch stationären Wohnens in Leipzig anzusehen und somit sehr zu
unterstützen.
Die Elterninitiative engagierte sich gemeinsam mit dem Bauträger Denkmalsozial gGmbH in
sehr hohem Maß bei der Konzepterstellung und der Einwerbung von Sponsoringmitteln.
Private Mittel wurden durch die Eltern ebenso eingebracht. Zeitnah ging man mit der Bitte
um Unterstützung und fachliche Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bzw.
Fördermöglichkeiten auf verschiedene Ämter und Institutionen zu, wie z. B. das Amt für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, das Sozialamt sowie den überörtlichen
Träger der Sozialhilfe Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV). Weiterhin brachte sich
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die Initiative in den städtischen Diskussionsprozess im Rahmen der Erarbeitung des
Wohnungspolitischen Konzepts ein.
2017 wurde durch die Wohngemeinschaft Connewitz e. V. und die Denkmalsozial gGmbH
eine Finanzierungslücke angezeigt, die unter anderem durch nicht erfolgte Förderung der
Aktion Mensch e. V. entstand. Der Verein wies darauf hin, dass dieser Betrag von den Eltern
nicht allein aufgebracht werden kann und das Gesamtvorhaben somit gefährdet ist.
Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung sowie das Sozialamt prüften alle
Fördermöglichkeiten des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig. Eine Förderung durch das
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist nicht möglich. Entsprechend der
Richtlinie für die Objektförderung bzw. soziale Wohnungsbauförderung (Richtlinie
gebundener Mietwohnraum) können bereits begonnene Projekte nicht gefördert werden.
Kommunale Haushaltsmittel, die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts der
Stadt Leipzig dienen, können aus dem gleichen Grund nicht eingesetzt werden.
Auch das Sozialamt kann finanziell nicht unterstützen. Eine Förderung von Bauinvestitionen
i.S. eines Modellprojektes aus dem Budget für Vereine und Verbände (Rahmenrichtlinie der
Stadt Leipzig und Fachförderrichtlinie des Sozialamtes) ist nicht möglich. Eine Förderung
über den Ankauf von Belegungsrechten ist ausgeschlossen, da die freie Verfügbarkeit über
den Wohnraum eine Voraussetzung ist. Dies ist bei der Wohngemeinschaft Connewitz
jedoch gerade nicht der Fall. Die zukünftigen Bewohner/-innen stehen bereits fest.
Aus vorgenannten Gründen ist der Antrag abzulehnen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Anlagen:
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