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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1325711.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
13.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:37

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04830-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Unterstützung des inklusiven Wohnprojekts "Wohngemeinschaft Connewitz" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 07.11.2017 09.11.2017 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Begründung: Im Jahr 2015 wurde der Verein Wohngemeinschaft Connewitz e. V. auf Initiative von Eltern volljähriger behinderter Kinder gegründet. Ziel des inklusiven Wohnprojektes ist es, dass die jungen Erwachsenen eigenständig entscheiden können, mit wem sie zusammen wohnen und welche Betreuungsleistungen von welchem Träger in Anspruch genommen werden. Sie haben unterschiedliche Behinderungen und zumeist auch einen Pflegebedarf. Diese selbst gewählte Wohnform ist als Alternative zu den bestehenden Angeboten des ambulant betreuten Wohnens oder auch stationären Wohnens in Leipzig anzusehen und somit sehr zu unterstützen. Die Elterninitiative engagierte sich gemeinsam mit dem Bauträger Denkmalsozial gGmbH in sehr hohem Maß bei der Konzepterstellung und der Einwerbung von Sponsoringmitteln. Private Mittel wurden durch die Eltern ebenso eingebracht. Zeitnah ging man mit der Bitte um Unterstützung und fachliche Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Fördermöglichkeiten auf verschiedene Ämter und Institutionen zu, wie z. B. das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, das Sozialamt sowie den überörtlichen Träger der Sozialhilfe Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV). Weiterhin brachte sich 1/4 die Initiative in den städtischen Diskussionsprozess im Rahmen der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzepts ein. 2017 wurde durch die Wohngemeinschaft Connewitz e. V. und die Denkmalsozial gGmbH eine Finanzierungslücke angezeigt, die unter anderem durch nicht erfolgte Förderung der Aktion Mensch e. V. entstand. Der Verein wies darauf hin, dass dieser Betrag von den Eltern nicht allein aufgebracht werden kann und das Gesamtvorhaben somit gefährdet ist. Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung sowie das Sozialamt prüften alle Fördermöglichkeiten des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig. Eine Förderung durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist nicht möglich. Entsprechend der Richtlinie für die Objektförderung bzw. soziale Wohnungsbauförderung (Richtlinie gebundener Mietwohnraum) können bereits begonnene Projekte nicht gefördert werden. Kommunale Haushaltsmittel, die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig dienen, können aus dem gleichen Grund nicht eingesetzt werden. Auch das Sozialamt kann finanziell nicht unterstützen. Eine Förderung von Bauinvestitionen i.S. eines Modellprojektes aus dem Budget für Vereine und Verbände (Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig und Fachförderrichtlinie des Sozialamtes) ist nicht möglich. Eine Förderung über den Ankauf von Belegungsrechten ist ausgeschlossen, da die freie Verfügbarkeit über den Wohnraum eine Voraussetzung ist. Dies ist bei der Wohngemeinschaft Connewitz jedoch gerade nicht der Fall. Die zukünftigen Bewohner/-innen stehen bereits fest. Aus vorgenannten Gründen ist der Antrag abzulehnen. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Anlagen: 4/4