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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1326051.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 16:00

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. 04177-NF-02-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Zschocherschen Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 24.10.2017 15.11.2017 Bestätigung Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☒ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die vom Stadtbezirksbeirat Südwest geforderte zusätzliche Querungsmöglichkeit wird als Fußgängersignalanlage (FSA) an der Zschocherschen Straße/Schmiedestraße noch im Jahr 2017 installiert. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest beantragte mit der Ursprungsvorlage VI-WA04177 vom 11.05.2017 die kurzfristige Einrichtung einer temporären Fußgängersignalanlage (FSA) zur Verbesserung der Querungsbedingungen für Fußgänger in der Zschocherschen Straße im Bereich zwischen Weißenfelser Straße und Adler. Im dazu erstellten Verwaltungsstandpunkt wurde Zustimmung signalisiert und ausgeführt, „Für die Installation einer temporären Fußgängersignalanlage in der Zschocherschen Straße im Bereich der Elsterpassage (Lauchstädter Straße oder Schmiedestraße) wird sofort mit der Planung begonnen. Ziel ist es die temporäre Fußgängersignalanlage noch im Jahr 2017 zu errichten.“ In einer Vorortbegehung wurde daraufhin durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, die LVB und die Polizei der konkrete Standort Zschochersche Straße/Schmiedestraße für die temporäre FSA entschieden. Dieser Standort begründet sich mit der Lage der Haltestelle und dem Haupteingang zur Elsterpassage und dem damit verbundenen hohen Querungsbedarf, sowie der Möglichkeit, hier eine temporäre reine Fußgänger-LAS kurzfristig einzurichten. Auch der Stadtbezirksbeirat Südwest sieht im Bereich der Elsterpassage die Dringlichkeit einer gesicherten Querungsmöglichgkeit, da in die Prioritätenliste Lichtsignalanlagen des Verkehrs- und Tiefbauamtes auf seine Initiative eine LSA am benachbarten Knoten Lauchstädter Straße aufgenommen wurde. Da an diesem Knoten aber nur eine Vollsignalisierung statt einer reinen Fußgängerquerung möglich ist, ist eine Realisierung hier nicht kurzfristig, sondern erst ab dem Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem Gleis- und Straßenbau in der Zschocherschen Straße umzusetzen. Dem Antrag des Stadtbezirksbeirats Südwest wurde somit zugestimmt, Planung und Bau einer temporären FSA an der Zschocherschen Straße/Schmiedestraße noch für 2017 zugesagt sowie die Realisierungsplanung begonnen, die nunmehr weit fortgeschritten ist. Mit der Neufassung 02 seines Antrages benennt der Stadtbezirksbeirat jetzt nicht mehr den sehr langen Bereich der Zschocherschen Straße zwischen Weißenfelser Straße und Adler für den Standort einer temporären LSA, sondern konkret die Einmündung Naumburger Straße. Die Verwaltung verkennt den auch an dieser Stelle bestehenden Querungsbedarf durchaus nicht, eine Änderung des Standortes für die jetzt an der Schmiedestraße geplanten FSA ist aber auf Grund des Planungsfortschrittes nicht mehr möglich und, wie dargelegt, ist eine FSA dort auch erforderlich. Sollte sich nach Einrichtung der FSA an der Elsterpassage weiterer Querungsbedarf im Zuge der Zschocherschen Straße zeigen, so wird durch die Verwaltung eine weitere signalisierte Querungsmöglichkeit geprüft. . Anlagen: 3/3