Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1326051.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. 04177-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Zschocherschen Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
24.10.2017
15.11.2017
Bestätigung
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☒ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die vom Stadtbezirksbeirat Südwest geforderte zusätzliche Querungsmöglichkeit wird als
Fußgängersignalanlage (FSA) an der Zschocherschen Straße/Schmiedestraße noch im Jahr
2017 installiert.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest beantragte mit der Ursprungsvorlage VI-WA04177 vom 11.05.2017 die kurzfristige Einrichtung einer temporären Fußgängersignalanlage (FSA) zur Verbesserung der Querungsbedingungen für Fußgänger in
der Zschocherschen Straße im Bereich zwischen Weißenfelser Straße und Adler.
Im dazu erstellten Verwaltungsstandpunkt wurde Zustimmung signalisiert und
ausgeführt, „Für die Installation einer temporären Fußgängersignalanlage in der
Zschocherschen Straße im Bereich der Elsterpassage (Lauchstädter Straße oder
Schmiedestraße) wird sofort mit der Planung begonnen. Ziel ist es die temporäre
Fußgängersignalanlage noch im Jahr 2017 zu errichten.“ In einer Vorortbegehung
wurde daraufhin durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, die LVB und die Polizei der
konkrete Standort Zschochersche Straße/Schmiedestraße für die temporäre FSA
entschieden. Dieser Standort begründet sich mit der Lage der Haltestelle und dem
Haupteingang zur Elsterpassage und dem damit verbundenen hohen
Querungsbedarf, sowie der Möglichkeit, hier eine temporäre reine Fußgänger-LAS
kurzfristig einzurichten. Auch der Stadtbezirksbeirat Südwest sieht im Bereich der
Elsterpassage die Dringlichkeit einer gesicherten Querungsmöglichgkeit, da in die
Prioritätenliste Lichtsignalanlagen des Verkehrs- und Tiefbauamtes auf seine
Initiative eine LSA am benachbarten Knoten Lauchstädter Straße aufgenommen
wurde. Da an diesem Knoten aber nur eine Vollsignalisierung statt einer reinen
Fußgängerquerung möglich ist, ist eine Realisierung hier nicht kurzfristig, sondern
erst ab dem Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem Gleis- und Straßenbau in der
Zschocherschen Straße umzusetzen.
Dem Antrag des Stadtbezirksbeirats Südwest wurde somit zugestimmt, Planung und
Bau einer temporären FSA an der Zschocherschen Straße/Schmiedestraße noch für
2017 zugesagt sowie die Realisierungsplanung begonnen, die nunmehr weit
fortgeschritten ist.
Mit der Neufassung 02 seines Antrages benennt der Stadtbezirksbeirat jetzt nicht
mehr den sehr langen Bereich der Zschocherschen Straße zwischen Weißenfelser
Straße und Adler für den Standort einer temporären LSA, sondern konkret die
Einmündung Naumburger Straße. Die Verwaltung verkennt den auch an dieser Stelle
bestehenden Querungsbedarf durchaus nicht, eine Änderung des Standortes für die
jetzt an der Schmiedestraße geplanten FSA ist aber auf Grund des
Planungsfortschrittes nicht mehr möglich und, wie dargelegt, ist eine FSA dort auch
erforderlich.
Sollte sich nach Einrichtung der FSA an der Elsterpassage weiterer Querungsbedarf
im Zuge der Zschocherschen Straße zeigen, so wird durch die Verwaltung eine
weitere signalisierte Querungsmöglichkeit geprüft.
.
Anlagen:
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