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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1334706.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 09:39

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04726-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Lindenauer Hafen – Verwendung der Mehreinnahmen i.V.m. außerplanmäßiger Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 06.11.2017 07.11.2017 13.12.2017 Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Zur Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen im Lindenauer Hafen und dessen Umfeld werden aus den Mehreinnahmen der Grundstücksvermarktung in Höhe von mind. 2.866.900 EUR Mittel in Höhe von: Bereits beauftragte Maßnahmen Priorität I Priorität II Summe 87.500 € 325.000 € 165.000 € (Zweckgebunden für KITA-Bau) 577.500 € zur Verfügung gestellt 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 412.500 € (Bereits beauftragt und Priorität I) sowie für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 165.000 € (Priorität II) im PSP-Element „Lindenauer Hafen“ (7.0000595.700, Finanzkonto 78513000) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Einzahlungen aus Vermögensveräußerung“ (7.0001253.770, Finanzkonto 68210000). 3. Im Rahmen des Jahresabschluss 2017 sind für die beim Landgericht Leipzig unter der Nummer - 04 O 1862/17 - anhängige Klage eine Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren in Höhe von 100.000 EUR anzumelden. 1/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 577500 577500 7.0001253.770 7.0000595.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/9 Sachverhalt: (Änderungen zur Vorfassung sind in roter Schrift gesetzt) Zusammenfassung: Auf der Basis der Vorlage soll über die Verwendung von überplanmäßigen Mehreinnahmen entschieden werden, die im Zuge der Vermarktung der Grundstücke im Entwicklungsgebiet Lindenauer Hafen erzielt worden sind. Die Vorlage enthält eine Einnahmeprognose auf der Basis von durch Beurkundung gesicherten etwa 96 % der Gesamteinnahmen. Es werden ca. 2.8 Mio. EUR mehr eingenommen, als ursprünglich geplant. Mit der Vorlage wird ein Vorschlag zur Verwendung der Mittel unterbreitet. Anlass: Die mit den Beschlüssen zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Lindenauer Hafen gesetzten Ziele können aus heutiger Sicht als erreicht angesehen werden. Auch die Vermarktung der Grundstücke im Entwicklungsgebiet Lindenauer Hafen ist weitgehend abgeschlossen und konnte schneller umgesetzt werden, als noch im Jahr 2015 erwartet. Zudem sind die Erlöse gegenüber den Prognosen im Jahr 2015 gestiegen. Zwischenzeitlich sind rund 97 % der erwarteten Grundstückseinnahmen durch beurkundete Kaufverträge gesichert. Für ein weiteres Grundstück (ein Stadthaus) liegt eine verbindliche Reservierung vor. Das dann letzte verbleibende Grundstück ist für eine Bebauung mit einer Kita in Kombination mit mietpreisgebundenem Wohnungsbau vorgesehen. Insgesamt ist eine weitreichende Einnahmesicherheit gegeben. Entsprechend des Beschlusses des Stadtrats vom 17.06.2015 (VI-DS-01073) sollen die Einnahmen aus der Vermarktung in Höhe von ca. 7.706.000 EUR zur Deckung der Gesamtkosten der Entwicklung des Gebietes Lindenauer Hafen beitragen. Aufgrund des aktuellen Standes der Vermarktung kann von Grundstückseinnahmen in Höhe von ca. 10.574.000 EUR ausgegangen werden (Aufstellung der Einnahmen s. Anlage 1). Von diesen Einnahmen sind bisher bereits 10.225.200 EUR durch entsprechend beurkundete Kaufverträge realisiert worden. Weitere Einnahmen sind durch die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Fläche des Dyckerhoff-Grundstücks (348.800 EUR) zu erzielen. Von den Grundstückseinnahmen konnten nach Abwicklung der Käufe im Grundbuch bereits 7.880.600 EUR kassenwirksam vereinnahmt werden. Hiervon wurden bisher 6.520.700 EUR an die Stadt ausgekehrt. Die ab 01.03.2018 beginnende Rückzahlung des JESSICA-Fonds ist damit vollständig gedeckt. Gegenüber den Erwartungen der Vorlage VI-DS-01073 v. 17.06.2015 sind also bis heute bereits Mehreinnahmen in Höhe von 2.518.100 EUR beurkundet worden. Weitere Mehreinnahmen von kassenwirksamen 348.800 EUR sind absehbar. In Summe sind damit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2.867.000 EUR zu erwarten. Dabei sind Einnahmen aus einer möglichen Veräußerung des Kita-Grundstücks 1197/19, für das eine Einlage in die LWB angestrebt wird (siehe folgende Erläuterung) und das aktuell mit einem Verkehrswert von 560.000 EUR zu veranschlagen wäre, noch nicht berücksichtigt. Zum Umgang mit den Mehrausgaben wird folgendes vorgeschlagen: 1. Gemäß Beschlusslage ist ein Teil der zusätzlich erzielten Einnahmen zur Deckung bereits bestätigter Mehrkosten zu verwenden (Zwischen der 2. Rahmenvorlage - RBV1329/12 und dem Beschluss VI-DS-01073 erhöhten sich die Kosten der Gesamtmaßnahme von 18,13 Mio. EUR um rund 1,1 Mio. EUR auf 19,23 Mio. EUR). 2. Über die zur Deckung entsprechend Pkt. 1 erzielten Mehreinnahmen hinaus kann über weitere Erlöse in Höhe von voraussichtlich 1,77 Mio. EUR (Mehreinnahmen: 2,867 Mio. 3/9 EUR abzüglich Mehrkosten 1,1 Mio. EUR) verfügt werden. Die Verwaltung schlägt vor, einen Teil dieser Mehreinnahmen für zusätzliche Maßnahmen zu verwenden. Dabei handelt es sich zum Teil um zusätzliche Aufwendungen zur qualitätsvollen Abwicklung des Vorhabens und zum Teil um zusätzliche Maßnahmen zur Optimierung der Quartiersqualität. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind im Weiteren dargestellt. 4/9 Grundlagen: RBV-1330/12 Änderung des „2. Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“ (RBIV-1647/09 vom 17.06.2009) RBV-1363/12 Sanierungsgebiet "Zentraler Bereich Lindenauer Hafen" 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Erschließung des Sanierungsgebietes DSV/2690 Sanierungsgebiet „Zentraler Bereich Lindenauer Hafen“ – Vermarktungskonzept (Information) DSV/3168 Erstvorlage Grundstücksvermarktung Lindenauer Hafen – Verhandlungsauftrag (Information) RBV-1911/13 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, 1. Vermarktungsabschnitt, Los 3 und 4 VI-DS-01073 Lindenauer Hafen: 1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht, 2) Änderung der Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12), 3) Änderung des 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss "Gewässerverbindung" (RBV-1330/12), 4) Überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700), 5) Überplanmäßiger Aufwand im Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 196.600 € infolge Kostenerhöhung für Teilentschlammung VI-DS-01484 Verkauf durch die Stadt Leipzig Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen, 1. Vermarktungsabschnitt LOS 5 VI-DS-02353 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, 1. Vermarktungsabschnitt, Los 1 VI-DS-02517 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, Plautstraße 27-29 VI-DS-02434 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, 1. Vermarktungsabschnitt, Los 6D VI-DS-03522 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen, 1. Vermarktungsabschnitt Los 1 VI-DS-03524 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen, 2. Vermarktungsabschnitt Los 8 VI-DS-03696 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen, 2. Vermarktungsabschnitt Los 7A VI-DS-03523 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen, 2. Vermarktungsabschnitt Los 9 5/9 Zusätzlichen Maßnahmen: Maßnahme Bereits beauftragt in EUR* 1. Marketing Aufgrund der zeitlichen Streckung der Grundstücksvermarktung war eine Fortführung des Marketings durch beauftragte Agenturen erforderlich, um den Standort bekannt zu machen und zu beleben. Die Mehrkosten belaufen sich auf etwa 15.000 EUR. 15.000 2. Sicherheit Aufgrund der Verlängerung der Vermarktung und den dadurch später einsetzenden Baumaßnahmen sowie aufgrund der fehlenden sozialen Kontrolle (keine Bewohner) waren höhere Aufwendungen zur Sicherung der öffentlichen Investitionen erforderlich. So erfolgte u.a. von Juli 2016 bis April 2017 die kontinuierliche nächtliche Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst. Seit Mai 2017 werden die Maßnahmen durch die Investoren fortgeführt. Für die im August stattfindende Veranstaltung „2. Lindenauer Lichterzauber“ im Lindenauer Hafen (Stadt ist Veranstalter) mussten aufgrund der Auflagen der Polizei und des Ordnungsamts (bis zu 10.000 Besucher erwartet) ebenfalls zusätzliche Sicherheitskosten übernommen werden. Die Gesamtkosten beliefen sich auf etwa 15.000 EUR. 15.000 3. Grundstücksberäumung Aufgrund der Überlegung, das geplante Kitavorhaben mit sozialem Wohnungsbau zu verbinden, verzögerte sich die Entwicklung des Kita-Grundstücks (Flst. 1197/19) und es musste im Februar 2017 eine zusätzliche Rodung des Grundstücks veranlasst werden, um das Baufeld frei zu halten, Kosten: 7.000 EUR Im Zuge der Baumaßnahmen wurden auf dem Los 8 (Flst. 1197/29) zwei Bauschutthalden (ca. 450 m³) abgelagert. Die Flächen wurden zwischenzeitlich durch mehrere Baufirmen als Baustelleneinrichtung genutzt. Eine Verantwortung war nicht mehr nachweisbar. Um die Veräußerung zu gewährleisten, ist die Beräumung erforderlich. Kosten: 5.500 EUR. 12.500 6/9 Kosten Priorität 1 in EUR Kosten Priorität 2 in EUR Maßnahme Bereits beauftragt in EUR* Kosten Priorität 1 in EUR 4. Wiederherstellung der Erschließung nach Fertigstellung der Baumaßnahmen In der ursprünglichen Kalkulation der Gesamtmaßnahme war vorgesehen, die Straße vorerst nur bis zur Tragschicht fertigzustellen. Erst nach Herstellung der Hausanschlüsse durch die jeweiligen privaten Bauherren sollte eine durchgängige, einheitliche Deckschicht aufgetragen werden. Aufgrund der längeren Entwicklungszeit war dies mit der Gewährleistung für die Erschließungsmaßnahmen nicht vereinbar. Um die Gewährleistung nicht zu gefährden, wurde deshalb entschieden, die Straße vollständig fertigzustellen. Mit Übergabe der Erschließungsanlagen an das VTA wurde durch dieses nun ein zusätzlicher Sicherheitsbetrag in Höhe von 50.000 EUR geltend gemacht, um nach Fertigstellung der privaten Baumaßnahmen Schäden an Borden, Pflaster und Straßendeckschicht zu beheben und den ursprünglichen Straßenzustand wieder herstellen zu können. 50.000 5. Zusätzliche Maßnahmen des ASG im Umfeld Im Zuge der Erarbeitung der 2. Rahmenvorlage (RBV1329/12) wurden, um den Entfall der ursprünglich avisierten Förderung zu kompensieren, die Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld des Lindenauer Hafens erheblich reduziert. Mit den Mehreinnahmen soll nun ein Teil dieser Projekte wieder umgesetzt werden: Gestaltung der Fläche 1 (s. Anlage 3) „ErlebnisRaum-Spiel“ (ca. 2.700 m²) zwischen den Stadthäusern des Los 6C und der Buswendeschleife als öffentliche Grün- und Spielfläche entsprechend BPlan. Die Fläche ist aktuell der natürlichen Sukzession überlassen und wird in ihrer Gestaltung den Qualitäten der angrenzenden Flächen nicht gerecht. 120.000 6. Zusätzl. Maßnahmen der Projektsteuerung Um trotz der längeren Vermarktungszeit negative Auswirkungen zu verhindern und eine qualitätsvolle Entwicklung zu gewährleisten, waren zusätzliche Maßnahmen im Marketing und der Projektsteuerung erforderlich. Weitere zusätzliche und nicht vorhersehbare Aufgaben entstanden durch die erforderliche vollständige Neubesetzung der Lose 1 5, der Koordination der erhöhten Sicherheitsleistungen, der Sicherung der baulichen Qualität, der Einhaltung der Investitionsverpflichtungen und der Abstimmung der Übergabe der Straßen. Ebenso war der Widerspruch der Baufirma für Erschließungsleistungen gegen die Schlussrechnungsfeststellung mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden. Diese Aufwendungen waren und sind nötig, um die o.g. Maßnahmen umzusetzen und zu begleiten. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 200.000 EUR. 7/9 45.000 155.000 Kosten Priorität 2 in EUR Maßnahme Bereits beauftragt in EUR* Kosten Priorität 1 in EUR Kosten Priorität 2 in EUR 7. Grundstückseinlage und Baukostenzuschuss Flurstück 1197/19 in die LWB Auf dem genannten Grundstück könnte durch die LWB eine Kita mit 105 Plätzen sowie etwa 20 - 30 mietpreisgebundene Wohnungen errichtet werden. Die Maßnahme würde zur sozialen Mischung im Quartier, der Sicherung der sozialen Wohnraumbedarfe sowie der Gewährleistung der Kita-Bedarfsplanung beitragen. Die Investition ist aufgrund der städtebaulichen Situation (z. B. Tiefgarage erforderlich etc.) nur mit einer Grundstückseinlage wirtschaftlich darstellbar. In den dargestellten Einnahmeerwartungen wurde dieses Grundstück bereits ausgeklammert. Eine Einlage schmälert damit den zu erwartenden Überschuss nicht. Zur Herleitung der Gesellschaftereinlage und des Baukostenzuschusses wurden die Kalkulationsgrundlagen angesetzt, die den gebietsrelevanten Kindertagesstättenbedarf und die daraus resultierenden Investitionskosten abbilden. demnach ergibt sich eine mögliche Kostenbeteiligung in Höhe von 725.332 EUR. Diese soll in Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks 1197/19 in Höhe von 560.000 EUR als Kapitaleinlage erfolgen sowie in Höhe von 165.000 EUR als Baukostenzuschuss, der auf die zukünftige Miete anzurechnen ist. Die Voraussetzungen für eine Übertragung des Flst. 1197/19, Gemarkung Lindenau, in Form einer Kapitaleinlage in die LWB zur Gewährleistung der Errichtung einer Kita und mietpreisgebundenen Wohnungsbau auf dem genannten Grundstück ist zu prüfen. Die Grundstückseinlage sowie der Baukostenzuschuss sollen zweckgebunden für die Errichtung der Kindertagesstätte erfolgen. SUMME 165.000 87.500 325.000 165.000 * Zur Sicherung der weiteren Durchführung der Gesamtmaßnahme, Umsetzung der Ziele sowie dem Auftrag des Oberbürgermeisters in Bezug auf Sicherheit und Marketing folgend wurden diese Leistungsbausteine bereits beauftragt. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf 577.500 EUR. Hiervon wurden zur Sicherung der Vermarktung bereits 87.500 EUR beauftragt. 325.0500 EUR entfallen auf die Priorität 1, 165.000 EUR sind der Priorität 2 zuzuordnen (Baukostenzuschuss Kita). Aufgrund einer beim Landgericht Leipzig unter der Nummer - 04 O 1862/17 - anhängigen Klage einer Baufirma (Herstellung der Erschließung) wird durch das ASW mit Jahresabschluss 2017 eine Rückstellung in Höhe des Streitwerts (79.713 EUR) zzgl. mgl. Rechtsbegleitungs- und Prozesskosten in Höhe von insgesamt 100.000 EUR bis zur Ausräumung der Forderung gebildet. 8/9 Anlagen: Anlage 1- Aufstellung der Einnahmen Anlage 2- Stand der Vermarktung zum 16.10.2017 Anlage 3- Weitere Maßnahmen des ASG Anlage 4- Lageplan- Einlage LWB, Kita und Wohnungsbau 9/9 ANLAGE 2 – Stand der Vermarktung zum 25.08.2017 ANLAGE 3 – Weitere Maßnahmen des ASG Fläche 2 Fläche 1 ANLAGE 4 – Lageplan Flst 1197/19 Gemarkung Lindenau - Einlage LWB zur Errichtung Kita und mietpreisgebundener Wohnungsbau