Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1334706.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 09:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04726-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Lindenauer Hafen – Verwendung der Mehreinnahmen i.V.m. außerplanmäßiger
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
06.11.2017
07.11.2017
13.12.2017
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen im Lindenauer Hafen und dessen Umfeld
werden aus den Mehreinnahmen der Grundstücksvermarktung in Höhe von mind. 2.866.900
EUR Mittel in Höhe von:
Bereits beauftragte Maßnahmen
Priorität I
Priorität II
Summe
87.500 €
325.000 €
165.000 € (Zweckgebunden für KITA-Bau)
577.500 €
zur Verfügung gestellt
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2017 i.H.v. 412.500 € (Bereits beauftragt und Priorität I) sowie für das Haushaltsjahr
2018 i.H.v. 165.000 € (Priorität II) im PSP-Element „Lindenauer Hafen“ (7.0000595.700,
Finanzkonto 78513000) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
„Einzahlungen aus Vermögensveräußerung“ (7.0001253.770, Finanzkonto 68210000).
3. Im Rahmen des Jahresabschluss 2017 sind für die beim Landgericht Leipzig unter der
Nummer - 04 O 1862/17 - anhängige Klage eine Rückstellung für drohende
Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren in Höhe von
100.000 EUR anzumelden.
1/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
577500
577500
7.0001253.770
7.0000595.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/9
Sachverhalt:
(Änderungen zur Vorfassung sind in roter Schrift gesetzt)
Zusammenfassung:
Auf der Basis der Vorlage soll über die Verwendung von überplanmäßigen Mehreinnahmen
entschieden werden, die im Zuge der Vermarktung der Grundstücke im Entwicklungsgebiet
Lindenauer Hafen erzielt worden sind. Die Vorlage enthält eine Einnahmeprognose auf der
Basis von durch Beurkundung gesicherten etwa 96 % der Gesamteinnahmen. Es werden ca.
2.8 Mio. EUR mehr eingenommen, als ursprünglich geplant. Mit der Vorlage wird ein
Vorschlag zur Verwendung der Mittel unterbreitet.
Anlass:
Die mit den Beschlüssen zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Lindenauer Hafen
gesetzten Ziele können aus heutiger Sicht als erreicht angesehen werden. Auch die
Vermarktung der Grundstücke im Entwicklungsgebiet Lindenauer Hafen ist weitgehend
abgeschlossen und konnte schneller umgesetzt werden, als noch im Jahr 2015 erwartet.
Zudem sind die Erlöse gegenüber den Prognosen im Jahr 2015 gestiegen. Zwischenzeitlich
sind rund 97 % der erwarteten Grundstückseinnahmen durch beurkundete Kaufverträge
gesichert. Für ein weiteres Grundstück (ein Stadthaus) liegt eine verbindliche Reservierung
vor. Das dann letzte verbleibende Grundstück ist für eine Bebauung mit einer Kita in
Kombination mit mietpreisgebundenem Wohnungsbau vorgesehen. Insgesamt ist eine
weitreichende Einnahmesicherheit gegeben.
Entsprechend des Beschlusses des Stadtrats vom 17.06.2015 (VI-DS-01073) sollen die
Einnahmen aus der Vermarktung in Höhe von ca. 7.706.000 EUR zur Deckung der
Gesamtkosten der Entwicklung des Gebietes Lindenauer Hafen beitragen.
Aufgrund des aktuellen Standes der Vermarktung kann von Grundstückseinnahmen in Höhe
von ca. 10.574.000 EUR ausgegangen werden (Aufstellung der Einnahmen s. Anlage 1).
Von diesen Einnahmen sind bisher bereits 10.225.200 EUR durch entsprechend
beurkundete Kaufverträge realisiert worden. Weitere Einnahmen sind durch die Erhebung
der Erschließungsbeiträge für die Fläche des Dyckerhoff-Grundstücks (348.800 EUR) zu
erzielen.
Von den Grundstückseinnahmen konnten nach Abwicklung der Käufe im Grundbuch bereits
7.880.600 EUR kassenwirksam vereinnahmt werden. Hiervon wurden bisher 6.520.700 EUR
an die Stadt ausgekehrt. Die ab 01.03.2018 beginnende Rückzahlung des JESSICA-Fonds
ist damit vollständig gedeckt.
Gegenüber den Erwartungen der Vorlage VI-DS-01073 v. 17.06.2015 sind also bis heute
bereits Mehreinnahmen in Höhe von 2.518.100 EUR beurkundet worden. Weitere
Mehreinnahmen von kassenwirksamen 348.800 EUR sind absehbar. In Summe sind damit
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2.867.000 EUR zu erwarten. Dabei sind Einnahmen aus
einer möglichen Veräußerung des Kita-Grundstücks 1197/19, für das eine Einlage in die
LWB angestrebt wird (siehe folgende Erläuterung) und das aktuell mit einem Verkehrswert
von 560.000 EUR zu veranschlagen wäre, noch nicht berücksichtigt.
Zum Umgang mit den Mehrausgaben wird folgendes vorgeschlagen:
1. Gemäß Beschlusslage ist ein Teil der zusätzlich erzielten Einnahmen zur Deckung
bereits bestätigter Mehrkosten zu verwenden (Zwischen der 2. Rahmenvorlage - RBV1329/12 und dem Beschluss VI-DS-01073 erhöhten sich die Kosten der
Gesamtmaßnahme von 18,13 Mio. EUR um rund 1,1 Mio. EUR auf 19,23 Mio. EUR).
2. Über die zur Deckung entsprechend Pkt. 1 erzielten Mehreinnahmen hinaus kann über
weitere Erlöse in Höhe von voraussichtlich 1,77 Mio. EUR (Mehreinnahmen: 2,867 Mio.
3/9
EUR abzüglich Mehrkosten 1,1 Mio. EUR) verfügt werden. Die Verwaltung schlägt vor,
einen Teil dieser Mehreinnahmen für zusätzliche Maßnahmen zu verwenden. Dabei
handelt es sich zum Teil um zusätzliche Aufwendungen zur qualitätsvollen Abwicklung
des Vorhabens und zum Teil um zusätzliche Maßnahmen zur Optimierung der
Quartiersqualität. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind im Weiteren dargestellt.
4/9
Grundlagen:
RBV-1330/12
Änderung des „2. Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Herstellung der
Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“
(RBIV-1647/09 vom 17.06.2009)
RBV-1363/12
Sanierungsgebiet "Zentraler Bereich Lindenauer Hafen"
3. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Erschließung des Sanierungsgebietes
DSV/2690
Sanierungsgebiet „Zentraler Bereich Lindenauer Hafen“ –
Vermarktungskonzept (Information)
DSV/3168
Erstvorlage Grundstücksvermarktung Lindenauer Hafen –
Verhandlungsauftrag (Information)
RBV-1911/13
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen,
1. Vermarktungsabschnitt, Los 3 und 4
VI-DS-01073
Lindenauer Hafen: 1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht, 2)
Änderung der Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12),
3) Änderung des 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss
"Gewässerverbindung" (RBV-1330/12), 4) Überplanmäßige Auszahlung im
Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16 gemäß § 79 SächsGemO
i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700), 5) Überplanmäßiger Aufwand im
Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 196.600 € infolge
Kostenerhöhung für Teilentschlammung
VI-DS-01484
Verkauf durch die Stadt Leipzig Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen,
1. Vermarktungsabschnitt LOS 5
VI-DS-02353
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, 1.
Vermarktungsabschnitt, Los 1
VI-DS-02517
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen,
Plautstraße 27-29
VI-DS-02434
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, 1.
Vermarktungsabschnitt, Los 6D
VI-DS-03522
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren
Lindenauer Hafen, 1. Vermarktungsabschnitt Los 1
VI-DS-03524
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren
Lindenauer Hafen, 2. Vermarktungsabschnitt Los 8
VI-DS-03696
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren
Lindenauer Hafen, 2. Vermarktungsabschnitt Los 7A
VI-DS-03523
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Vermarktungsverfahren
Lindenauer Hafen, 2. Vermarktungsabschnitt Los 9
5/9
Zusätzlichen Maßnahmen:
Maßnahme
Bereits
beauftragt
in EUR*
1. Marketing
Aufgrund
der
zeitlichen
Streckung
der
Grundstücksvermarktung war eine Fortführung des
Marketings durch beauftragte Agenturen erforderlich,
um den Standort bekannt zu machen und zu beleben.
Die Mehrkosten belaufen sich auf etwa 15.000 EUR.
15.000
2. Sicherheit
Aufgrund der Verlängerung der Vermarktung und den
dadurch später einsetzenden Baumaßnahmen sowie
aufgrund der fehlenden sozialen Kontrolle (keine
Bewohner) waren höhere Aufwendungen zur
Sicherung der öffentlichen Investitionen erforderlich.
So erfolgte u.a. von Juli 2016 bis April 2017 die
kontinuierliche nächtliche Bestreifung durch einen
Sicherheitsdienst. Seit Mai 2017 werden die
Maßnahmen durch die Investoren fortgeführt.
Für die im August stattfindende Veranstaltung
„2. Lindenauer Lichterzauber“ im Lindenauer Hafen
(Stadt ist Veranstalter) mussten aufgrund der
Auflagen der Polizei und des Ordnungsamts (bis zu
10.000 Besucher erwartet) ebenfalls zusätzliche
Sicherheitskosten übernommen werden.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf etwa 15.000
EUR.
15.000
3. Grundstücksberäumung
Aufgrund der Überlegung, das geplante Kitavorhaben
mit sozialem Wohnungsbau zu verbinden, verzögerte
sich die Entwicklung des Kita-Grundstücks (Flst.
1197/19) und es musste im Februar 2017 eine
zusätzliche Rodung des Grundstücks veranlasst
werden, um das Baufeld frei zu halten, Kosten:
7.000 EUR
Im Zuge der Baumaßnahmen wurden auf dem Los 8
(Flst. 1197/29) zwei Bauschutthalden (ca. 450 m³)
abgelagert. Die Flächen wurden zwischenzeitlich
durch mehrere Baufirmen als Baustelleneinrichtung
genutzt. Eine Verantwortung war nicht mehr
nachweisbar. Um die Veräußerung zu gewährleisten,
ist die Beräumung erforderlich. Kosten: 5.500 EUR.
12.500
6/9
Kosten
Priorität 1 in
EUR
Kosten
Priorität 2 in
EUR
Maßnahme
Bereits
beauftragt
in EUR*
Kosten
Priorität 1 in
EUR
4. Wiederherstellung
der
Erschließung
nach
Fertigstellung der Baumaßnahmen
In
der
ursprünglichen
Kalkulation
der
Gesamtmaßnahme war vorgesehen, die Straße
vorerst nur bis zur Tragschicht fertigzustellen. Erst
nach Herstellung der Hausanschlüsse durch die
jeweiligen
privaten
Bauherren
sollte
eine
durchgängige, einheitliche Deckschicht aufgetragen
werden. Aufgrund der längeren Entwicklungszeit war
dies
mit
der
Gewährleistung
für
die
Erschließungsmaßnahmen nicht vereinbar. Um die
Gewährleistung nicht zu gefährden, wurde deshalb
entschieden, die Straße vollständig fertigzustellen.
Mit Übergabe der Erschließungsanlagen an das VTA
wurde
durch
dieses
nun
ein
zusätzlicher
Sicherheitsbetrag in Höhe von 50.000 EUR geltend
gemacht, um nach Fertigstellung der privaten
Baumaßnahmen Schäden an Borden, Pflaster und
Straßendeckschicht
zu
beheben
und
den
ursprünglichen Straßenzustand wieder herstellen zu
können.
50.000
5. Zusätzliche Maßnahmen des ASG im Umfeld
Im Zuge der Erarbeitung der 2. Rahmenvorlage (RBV1329/12) wurden, um den Entfall der ursprünglich
avisierten
Förderung
zu
kompensieren,
die
Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld des Lindenauer
Hafens erheblich reduziert. Mit den Mehreinnahmen
soll nun ein Teil dieser Projekte wieder umgesetzt
werden:
Gestaltung der Fläche 1 (s. Anlage 3) „ErlebnisRaum-Spiel“ (ca. 2.700 m²) zwischen den
Stadthäusern des Los 6C und der Buswendeschleife
als öffentliche Grün- und Spielfläche entsprechend BPlan. Die Fläche ist aktuell der natürlichen Sukzession
überlassen und wird in ihrer Gestaltung den
Qualitäten der angrenzenden Flächen nicht gerecht.
120.000
6. Zusätzl. Maßnahmen der Projektsteuerung
Um trotz der längeren Vermarktungszeit negative
Auswirkungen zu verhindern und eine qualitätsvolle
Entwicklung zu gewährleisten, waren zusätzliche
Maßnahmen im Marketing und der Projektsteuerung
erforderlich.
Weitere
zusätzliche
und
nicht
vorhersehbare Aufgaben entstanden durch die
erforderliche vollständige Neubesetzung der Lose 1 5, der Koordination der erhöhten Sicherheitsleistungen, der Sicherung der baulichen Qualität, der
Einhaltung der Investitionsverpflichtungen und der
Abstimmung der Übergabe der Straßen. Ebenso war
der
Widerspruch
der
Baufirma
für
Erschließungsleistungen
gegen
die
Schlussrechnungsfeststellung
mit
erheblichen
Mehraufwendungen verbunden.
Diese Aufwendungen waren und sind nötig, um die
o.g. Maßnahmen umzusetzen und zu begleiten. Die
Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 200.000
EUR.
7/9
45.000
155.000
Kosten
Priorität 2 in
EUR
Maßnahme
Bereits
beauftragt
in EUR*
Kosten
Priorität 1 in
EUR
Kosten
Priorität 2 in
EUR
7. Grundstückseinlage
und
Baukostenzuschuss
Flurstück 1197/19 in die LWB
Auf dem genannten Grundstück könnte durch die
LWB eine Kita mit 105 Plätzen sowie etwa 20 - 30
mietpreisgebundene Wohnungen errichtet werden.
Die Maßnahme würde zur sozialen Mischung im
Quartier,
der
Sicherung
der
sozialen
Wohnraumbedarfe sowie der Gewährleistung der
Kita-Bedarfsplanung beitragen.
Die Investition ist aufgrund der städtebaulichen
Situation (z. B. Tiefgarage erforderlich etc.) nur mit
einer Grundstückseinlage wirtschaftlich darstellbar.
In den dargestellten Einnahmeerwartungen wurde
dieses Grundstück bereits ausgeklammert. Eine
Einlage schmälert damit den zu erwartenden
Überschuss nicht.
Zur Herleitung der Gesellschaftereinlage und des
Baukostenzuschusses
wurden
die
Kalkulationsgrundlagen
angesetzt,
die
den
gebietsrelevanten Kindertagesstättenbedarf und die
daraus resultierenden Investitionskosten abbilden.
demnach ergibt sich eine mögliche Kostenbeteiligung
in Höhe von 725.332 EUR.
Diese soll in Höhe des Verkehrswertes des
Grundstücks 1197/19 in Höhe von 560.000 EUR als
Kapitaleinlage erfolgen sowie in Höhe von 165.000
EUR als Baukostenzuschuss, der auf die zukünftige
Miete anzurechnen ist. Die Voraussetzungen für eine
Übertragung des Flst. 1197/19, Gemarkung Lindenau,
in Form einer Kapitaleinlage in die LWB zur
Gewährleistung der Errichtung einer Kita und
mietpreisgebundenen Wohnungsbau auf dem
genannten Grundstück ist zu prüfen.
Die
Grundstückseinlage
sowie
der
Baukostenzuschuss sollen zweckgebunden für die
Errichtung der Kindertagesstätte erfolgen.
SUMME
165.000
87.500
325.000
165.000
* Zur Sicherung der weiteren Durchführung der Gesamtmaßnahme, Umsetzung der Ziele sowie dem Auftrag des
Oberbürgermeisters in Bezug auf Sicherheit und Marketing folgend wurden diese Leistungsbausteine bereits
beauftragt.
Die Mehraufwendungen belaufen sich auf 577.500 EUR. Hiervon wurden zur Sicherung der
Vermarktung bereits 87.500 EUR beauftragt. 325.0500 EUR entfallen auf die Priorität 1,
165.000 EUR sind der Priorität 2 zuzuordnen (Baukostenzuschuss Kita).
Aufgrund einer beim Landgericht Leipzig unter der Nummer - 04 O 1862/17 - anhängigen
Klage einer Baufirma (Herstellung der Erschließung)
wird durch das ASW mit
Jahresabschluss 2017 eine Rückstellung in Höhe des Streitwerts (79.713 EUR) zzgl. mgl.
Rechtsbegleitungs- und Prozesskosten in Höhe von insgesamt 100.000 EUR bis zur
Ausräumung der Forderung gebildet.
8/9
Anlagen:
Anlage 1- Aufstellung der Einnahmen
Anlage 2- Stand der Vermarktung zum 16.10.2017
Anlage 3- Weitere Maßnahmen des ASG
Anlage 4- Lageplan- Einlage LWB, Kita und Wohnungsbau
9/9
ANLAGE 2 – Stand der Vermarktung zum 25.08.2017
ANLAGE 3 – Weitere Maßnahmen des ASG
Fläche 2
Fläche 1
ANLAGE 4 – Lageplan Flst 1197/19 Gemarkung Lindenau - Einlage LWB zur Errichtung Kita und mietpreisgebundener Wohnungsbau