Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1322587.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04833-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verlegung Haltestelle/Errichtung Fahrgastunterstand
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Lützschena-Stahmeln
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
06.11.2017
05.12.2017
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Mit der Neuausschreibung der Werbekonzession wird angestrebt, einen Fahrgastunterstand
für die stadtauswärtige Haltestelle Lützschena zu beschaffen. Ein möglicher Standort wird
dann gesucht, vorzugsweise ohne die Lage der heutigen Haltestelle zu verändern.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Das Kontingent an Fahrgastunterständen ist im derzeitigen Werbevertrag ausgeschöpft. Erst
mit der Neuausschreibung besteht die Möglichkeit, weitere Fahrgastunterstände
aufzustellen. Grundsätzlich wird an dieser Haltestelle ein Bedarf für einen
Fahrgastunterstand gesehen. Ein möglicher Standort wird gesucht, wenn das
Ausschreibungsergebnis feststeht.
Für die derzeitige Haltestellenlage spielen verschiedene Gründe eine Rolle. Bei der Lage vor
dem Knoten und der Lichtsignalanlage (LSA) besteht die Gefahr, dass die Aussteiger
(Schulkinder) hinter der Straßenbahn die Straße queren, wenn der Gegenverkehr bereits frei
gegeben wurde. In der heutigen Lage wird die Straße gesichert an der LSA gequert.
Auch aus verkehrlicher Sicht ist eine Lage hinter dem Knoten besser, die Haltestelle müsste
sonst erst geräumt werden, bevor sie bedient werden kann. Aus Sicht der Erschließung liegt
der heutige Standort ebenso günstiger, da das Potenzial eher nord- und südwestlich des
Knotens liegt.
Die Gleisanlagen befinden sich noch in einem recht guten Zustand, die Erneuerung der
Anlagen ist kurzfristig nicht vorgesehen. Allerdings liegt hier noch die alte Gleisachse, so
dass die LVB in Vorbereitung des Einsatzes 2,40 m breiter Fahrzeuge plant, diesen
Abschnitt bis 2025 auszubauen. In diesem Zusammenhang würde auch der barrierefreie
Ausbau der Haltestelle erfolgen.
Grundsätzlich wäre auch eine Verlegung der Haltestelle an den ursprünglichen Standort
denkbar, jedoch nicht ohne nähere planerische Untersuchung im Zusammenhang mit dem
barrierefreien Ausbau.
3/3