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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1322587.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 14:43

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04833-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Verlegung Haltestelle/Errichtung Fahrgastunterstand Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters OR Lützschena-Stahmeln FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 06.11.2017 05.12.2017 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Mit der Neuausschreibung der Werbekonzession wird angestrebt, einen Fahrgastunterstand für die stadtauswärtige Haltestelle Lützschena zu beschaffen. Ein möglicher Standort wird dann gesucht, vorzugsweise ohne die Lage der heutigen Haltestelle zu verändern. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: Das Kontingent an Fahrgastunterständen ist im derzeitigen Werbevertrag ausgeschöpft. Erst mit der Neuausschreibung besteht die Möglichkeit, weitere Fahrgastunterstände aufzustellen. Grundsätzlich wird an dieser Haltestelle ein Bedarf für einen Fahrgastunterstand gesehen. Ein möglicher Standort wird gesucht, wenn das Ausschreibungsergebnis feststeht. Für die derzeitige Haltestellenlage spielen verschiedene Gründe eine Rolle. Bei der Lage vor dem Knoten und der Lichtsignalanlage (LSA) besteht die Gefahr, dass die Aussteiger (Schulkinder) hinter der Straßenbahn die Straße queren, wenn der Gegenverkehr bereits frei gegeben wurde. In der heutigen Lage wird die Straße gesichert an der LSA gequert. Auch aus verkehrlicher Sicht ist eine Lage hinter dem Knoten besser, die Haltestelle müsste sonst erst geräumt werden, bevor sie bedient werden kann. Aus Sicht der Erschließung liegt der heutige Standort ebenso günstiger, da das Potenzial eher nord- und südwestlich des Knotens liegt. Die Gleisanlagen befinden sich noch in einem recht guten Zustand, die Erneuerung der Anlagen ist kurzfristig nicht vorgesehen. Allerdings liegt hier noch die alte Gleisachse, so dass die LVB in Vorbereitung des Einsatzes 2,40 m breiter Fahrzeuge plant, diesen Abschnitt bis 2025 auszubauen. In diesem Zusammenhang würde auch der barrierefreie Ausbau der Haltestelle erfolgen. Grundsätzlich wäre auch eine Verlegung der Haltestelle an den ursprünglichen Standort denkbar, jedoch nicht ohne nähere planerische Untersuchung im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau. 3/3