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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1334077.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
03.11.17, 12:00
Aktualisiert
15.11.17, 16:50

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Anfrage Nr. VI-F-05018 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Werbung auf offiziellen Social-Media-Accounts Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Die Stadtverwaltung verfügt über verschiedene Kanäle für die Online-Kommunikation. Hierzu gehören neben der Internetseite leipzig.de eine Facebookseite mit rund 16.000 Fans, ein Twitterkanal mit mehr als 55.000 Followern und ein Instagramkonto mit gut 6.000 Abonnenten. Immer wieder veröffentlich die Stadtverwaltung über die Onlinekanäle Informationen zu Themen und Veranstaltungen, die zwar einen Leipzig-Bezug haben, jedoch keinen Bezug zu Aufgaben der Stadtverwaltung oder verbundenen Institutionen/Unternehmen haben. Exemplarisch und wertfrei sei hier die Kommunikation eines Marktes für selbstgemachte Produkte im Felsenkeller Mitte Oktober genannt, welcher sowohl auf leipzig.de als auch in sozialen Netzwerken kommuniziert wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Wessen Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen können unter welchen Voraussetzungen online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert werden? Wer entscheidet in der Stadtverwaltung, was wann in welcher Form kommuniziert wird? 2. Welches Regelwerk existiert für werbliche Postings? Wo ist dieses einzusehen? 3. In welcher Form werden Postings wie für den o.g. Markt gegenüber der Stadt Leipzig vergütet? Wo ist eine Preisliste transparent einsehbar? 4. In welchem Umfang beachtet die Stadtverwaltung die Kennzeichnungspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (§ 6), aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) und aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Nr. 11 d. Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5a Abs. 6 UWG) und weiterer Regelungen und Gerichtsentscheide ergeben? 5. Gab es durch Aufsichtsbehörden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzvereine oder ggf. Mitbewerber Beschwerden ggü. der Stadt Leipzig aufgrund erfolgter o.g. Kommunikation? 1/2 6. Wie geht die Stadt Leipzig mit in Konkurrenz zueinander (bspw. parallel stattfindenden Veranstaltungen, Produkte gleicher Produktgruppe etc.) stehenden Kommunikationswünschen um? 7. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen erzielt a. im 1. Halbjahr 2016 b. im 2. Halbjahr 2016 c. im 1. Halbjahr 2017. 2/2