Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1334077.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
03.11.17, 12:00
Aktualisiert
15.11.17, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05018
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Werbung auf offiziellen Social-Media-Accounts
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung verfügt über verschiedene Kanäle für die Online-Kommunikation. Hierzu
gehören neben der Internetseite leipzig.de eine Facebookseite mit rund 16.000 Fans, ein
Twitterkanal mit mehr als 55.000 Followern und ein Instagramkonto mit gut 6.000
Abonnenten.
Immer wieder veröffentlich die Stadtverwaltung über die Onlinekanäle Informationen zu
Themen und Veranstaltungen, die zwar einen Leipzig-Bezug haben, jedoch keinen Bezug zu
Aufgaben der Stadtverwaltung oder verbundenen Institutionen/Unternehmen haben.
Exemplarisch und wertfrei sei hier die Kommunikation eines Marktes für selbstgemachte
Produkte im Felsenkeller Mitte Oktober genannt, welcher sowohl auf leipzig.de als auch in
sozialen Netzwerken kommuniziert wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wessen Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen können unter welchen
Voraussetzungen online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert werden?
Wer entscheidet in der Stadtverwaltung, was wann in welcher Form kommuniziert
wird?
2. Welches Regelwerk existiert für werbliche Postings? Wo ist dieses einzusehen?
3. In welcher Form werden Postings wie für den o.g. Markt gegenüber der Stadt Leipzig
vergütet? Wo ist eine Preisliste transparent einsehbar?
4. In welchem Umfang beachtet die Stadtverwaltung die Kennzeichnungspflichten, die
sich aus dem Telemediengesetz (§ 6), aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV)
und aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Nr. 11 d. Anh. zu § 3 Abs. 3
UWG, § 5a Abs. 6 UWG) und weiterer Regelungen und Gerichtsentscheide ergeben?
5. Gab es durch Aufsichtsbehörden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzvereine
oder ggf. Mitbewerber Beschwerden ggü. der Stadt Leipzig aufgrund erfolgter o.g.
Kommunikation?
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6. Wie geht die Stadt Leipzig mit in Konkurrenz zueinander (bspw. parallel
stattfindenden Veranstaltungen, Produkte gleicher Produktgruppe etc.) stehenden
Kommunikationswünschen um?
7. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig Einnahmen aus Werbung in den
Onlinekanälen erzielt
a. im 1. Halbjahr 2016
b. im 2. Halbjahr 2016
c. im 1. Halbjahr 2017.
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