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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014037.pdf
Größe
286 kB
Erstellt
27.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:39

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00750/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 2. Lesung Jugendhilfeausschuss 2. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in kommunaler Trägerschaft (V/A 542) Beschluss: Zur Qualitätssicherung werden die sechs offenen Freizeiteinrichtungen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert. Es ist zu prüfen, ob die Dienst- und Fachaufsicht der Freizeiteinrichtungen nicht besser von der Abteilung 51.4 „Kindertagesstätten“ in die Abteilung 51.3 „Planung und Fachaufsicht“ strukturell eingebunden werden sollte. Seite 1/3 Begründung: Nach Aussage der Verwaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung haben die sechs offenen Freizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft zuletzt keine inhaltliche Führung und Steuerung mehr erfahren. Um die Qualität in diesen Einrichtungen zu sichern, ist das schnellstens zu korrigieren. Dafür sollte sinnvollerweise der Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII der Abteilung 51.3 (Planung und Fachaufsicht) des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zugeordnet werden. Damit würde die Bündelung der Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendförderung in einer Abteilung erreicht. Die großen Schnittmengen würden zu einer besseren Nutzung von Ressourcen führen, Doppelstrukturen und Informationsverluste könnten vermieden werden. Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.02.2015 zu 15.9. Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in kommunaler Trägerschaft (eRIS: V/A 542) Vorlage: A-00750/14 Beschluss: Zur Qualitätssicherung werden die sechs offenen Freizeiteinrichtungen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert. Es ist zu prüfen, ob die Dienst- und Fachaufsicht der Freizeiteinrichtungen nicht besser von der Abteilung 51.4 „Kindertagesstätten" in die Abteilung 51.3 „Planung und Fachaufsicht" strukturell eingebunden werden sollte. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 37 Nein - Stimmen: 27 Enthaltungen: 1 Leipzig, den 25. Fenruar 2015 Seite: 1/1 RV Antrag Nr. V/A 542 vom 24.4.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 21.5.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in kommunaler Trägerschaft Beschlussvorschlag Zur Qualitätssicherung werden die sechs offenen Freizeiteinrichtungen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert. Es ist zu prüfen, ob die Dienst- und Fachaufsicht der Freizeiteinrichtungen nicht besser von der Abteilung 51.4 „Kindertagesstätten“ in die Abteilung 51.3 „Planung und Fachaufsicht“ strukturell eingebunden werden sollte. Begründung: Nach Aussage der Verwaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung haben die sechs offenen Freizeiteinrichtungen in kommunler Trägerschaft zuletzt keine inhaltliche Führung und Steuerung mehr erfahren. Um die Qualität in diesen Einrichtungen zu sichern, ist das schnellstens zu korrigieren. Stadt Leipzig 01.15/004/10.05 Dafür sollte sinnvollerweise der Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII der Abteilung 51.3 (Planung und Fachaufsicht) des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zugeordnet werden. Damit würde die Bündelung der Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendförderung in einer Abteilung erreicht. Die großen Schnittmengen würden zu einer besseren Nutzung von Ressourcen führen, Doppelstrukturen und Informationsverluste könnten vermieden werden.