Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014037.pdf
Größe
286 kB
Erstellt
27.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00750/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
2. Lesung
Jugendhilfeausschuss
2. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren
in kommunaler Trägerschaft (V/A 542)
Beschluss:
Zur Qualitätssicherung werden die sechs offenen Freizeiteinrichtungen durch das Amt für Jugend,
Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.
Es ist zu prüfen, ob die Dienst- und Fachaufsicht der Freizeiteinrichtungen nicht besser von der
Abteilung 51.4 „Kindertagesstätten“ in die Abteilung 51.3 „Planung und Fachaufsicht“ strukturell
eingebunden werden sollte.
Seite 1/3
Begründung:
Nach Aussage der Verwaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung haben die sechs offenen
Freizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft zuletzt keine inhaltliche Führung und Steuerung
mehr erfahren. Um die Qualität in diesen Einrichtungen zu sichern, ist das schnellstens zu
korrigieren.
Dafür sollte sinnvollerweise der Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII der
Abteilung 51.3 (Planung und Fachaufsicht) des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zugeordnet
werden. Damit würde die Bündelung der Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendförderung in
einer Abteilung erreicht. Die großen Schnittmengen würden zu einer besseren Nutzung von
Ressourcen führen, Doppelstrukturen und Informationsverluste könnten vermieden werden.
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu 15.9. Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und
Jugendkulturzentren in kommunaler Trägerschaft (eRIS: V/A 542)
Vorlage: A-00750/14
Beschluss:
Zur Qualitätssicherung werden die sechs offenen Freizeiteinrichtungen durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.
Es ist zu prüfen, ob die Dienst- und Fachaufsicht der Freizeiteinrichtungen nicht besser von der
Abteilung 51.4 „Kindertagesstätten" in die Abteilung 51.3 „Planung und Fachaufsicht" strukturell
eingebunden werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 37
Nein - Stimmen: 27
Enthaltungen: 1
Leipzig, den 25. Fenruar 2015
Seite: 1/1
RV
Antrag Nr. V/A 542 vom 24.4.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 21.5.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in kommunaler Trägerschaft
Beschlussvorschlag
Zur Qualitätssicherung werden die sechs offenen Freizeiteinrichtungen durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.
Es ist zu prüfen, ob die Dienst- und Fachaufsicht der Freizeiteinrichtungen nicht besser von der
Abteilung 51.4 „Kindertagesstätten“ in die Abteilung 51.3 „Planung und Fachaufsicht“ strukturell
eingebunden werden sollte.
Begründung:
Nach Aussage der Verwaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung haben die sechs
offenen Freizeiteinrichtungen in kommunler Trägerschaft zuletzt keine inhaltliche Führung und
Steuerung mehr erfahren. Um die Qualität in diesen Einrichtungen zu sichern, ist das
schnellstens zu korrigieren.
Stadt Leipzig
01.15/004/10.05
Dafür sollte sinnvollerweise der Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII der
Abteilung 51.3 (Planung und Fachaufsicht) des Amtes für Jugend, Familie und Bildung
zugeordnet werden. Damit würde die Bündelung der Leistungsbereiche der Kinder- und
Jugendförderung in einer Abteilung erreicht. Die großen Schnittmengen würden zu einer
besseren Nutzung von Ressourcen führen, Doppelstrukturen und Informationsverluste könnten
vermieden werden.