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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065437.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
09.06.16, 12:00
Aktualisiert
15.02.18, 14:21

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02947 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Verweisung in die Gremien Eingereicht von Migrantenbeirat Betreff Einrichtung von Beteiligungsmöglichkeiten und Schaffung eines Beschwerdemanagements für Bewohner/-innen von Asylunterkünften und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertreter/-innen des Migrantenbeirates und zivilgesellschaftlicher Initiativen, ein Konzept für Beteiligungsverfahren und ein Beschwerdemanagement für Bewohner/-innen von Asylunterkünften und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu erarbeiten. 1.1 Als Modell für ein Beteiligungsverfahren wird die Einführung so genannter Heimbeiräte erwogen. Mit diesem - auch in § 18 der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehenen - Instrument können die Geflüchteten an der Verwaltung und Gestaltung ihrer Wohnbedingungen beteiligt werden. 1.2 Das Beschwerdemanagement soll mittels einer Anlaufstelle (Beschwerdestelle) zentral für alle Unterkünfte eingerichtet werden. Die Beschwerdestelle wird bei einem freien Träger, der Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten einerseits und Schlichtungsprozessen / Ombudsverfahren andererseits hat, angesiedelt. Die Beschwerden werden unter Wahrung der Anonymität des Absenders in einem Beirat bearbeitet, in dem jeweils ein/-e Vertreter/-in des Referats für Migration und Integration, des Sozialamtes und des Migrantenbeirates beteiligt sind. 1.3 Die Geflüchteten können bei der Beschwerdestelle mündlich und schriftlich und anonym mögliche Probleme und Missstände in den Unterkünften anzeigen, sich über ihre Rechte informieren und diese geltend machen. Vertreter/-innen der Beschwerdestelle können auch aufsuchend tätig werden, wobei ihnen der Zugang zu den Unterkünften gewährt werden muss. Bei Ankunft in Leipzig werden die Geflüchteten in geeigneter Weise über die Existenz und Aufgaben der Beschwerdestelle informiert. Dem Stadtrat wird einmal jährlich über die Arbeit der Beschwerdestelle berichtet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/2 Sachverhalt: Sowohl bundes- als auch landesgesetzlich ist die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als Regelunterbringung formuliert. Auch in Leipzig leben weit über die Hälfte der Geflüchteten in Sammelunterkünften. Ist diese Form aus Verwaltungssicht die organisatorisch einfachere Form der Unterbringung vieler Menschen, birgt sie vor allem auch Nachteile in sich. So positiv sie auch ausgestaltet sein kann, schränkt die Sammelunterbringung die Selbstbestimmung der Bewohner/innen ein, ist mit dem Verlust von Privatsphäre verbunden und befördert vor allem mit einer Lage jenseits des städtischen Lebens die Isolation. Auch die engagierte Arbeit von Sozialarbeiter/-innen kann diese strukturellen Probleme nicht beheben, zumal in Leipzig die weitestgehende Koppelung von Betreibung und sozialer Betreuung in den Gemeinschafts- und sonstigen Sammelunterkünften aus fachlicher Sicht zu kritisieren ist, da sie keine Unabhängigkeit und Klientenzentriertheit der sozialen Arbeit gewährleistet. Um die Perspektiven und Rechte der untergebrachten Personen zu stärken, wird die Einführung einerseits von Beteiligungsmöglichkeiten, andererseits eines Beschwerdemanagements gefordert. Mit Heimbeiräten in den Asylunterkünften könnte der strukturell benachteiligten Gruppe der Geflüchteten eine minimale Möglichkeit der Partizipation und Gestaltung ihrer eigenen Lebensbedingungen eingeräumt werden. Beschwerdestellen sind essentieller Bestandteil der sozialen Arbeit. Für die Jugendhilfe, im Bereich der Altenpflege und der Integration behinderter Menschen sind solche Stellen vorgeschrieben. Aufgabe der vorgeschlagenen Beschwerdestelle sollte es sein, als Anlaufpunkt für in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Geflüchtete zu fungieren und eine unabhängige Bearbeitung von Beschwerden über Aspekte der Unterbringung zu gewährleisten. Dabei ist die Anonymität der Betroffenen zu wahren. Die Beschwerdestelle ist finanziell auskömmlich auszustatten und muss Zugriff auf den SprInt-Sprachmittler/-innenpool bekommen. Zahlreiche Flüchtlingsräte und Wohlfahrtsverbände fordern die Einrichtung eines Beschwerdemanagements in Asylunterkünften. Dies ist nicht als Misstrauensbekundung gegenüber den Heimbetreiber/-innen oder Sozialarbeiter/-innen zu verstehen, sondern soll für alle Beteiligten Transparenz und Problemlösungen ermöglichen. Genau wie die Beteiligung über Heimbeiräte kann die Möglichkeit, sich beschweren zu können, helfen, die Geflüchteten an den demokratischen Strukturen / Prozessen der Gesellschaft teilhaben zu lassen. Der Migrantenbeirat ist der Überzeugung, dass der finanzielle Aufwand für solch eine Beschwerdestelle nicht nur aus der humanistischen Sicht eine Notwendigkeit ist, sondern auch ökonomisch Sinn machen würde. In der Wirtschaft, in Großunternehmen sind solche Stellen sehr häufig zu finden. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird derzeit ein dezentrales Beschwerdemanagement für Geflüchtete eingerichtet. Anlagen: Seite 2/2