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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332147.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
15.11.17, 18:40

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04978 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Auswirkungen der Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße auf die Mühlpleiße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung Ein laufender Meter Akten mit dem Titel „Antrag auf Planfeststellung /Plangenehmigung für das Bauvorhaben Gewässerverbindung vom Markkleeberger See zum Leipziger Fließgewässer“ lagen bis Anfang Oktober im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gab der Stadt Leipzig, Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessengruppen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Planungen der sogenannten „Wasserschlange“ gehen damit in die Endphase. Die Landesdirektion Sachsen zeichnet als zuständige Wasserbehörde für die Planungen verantwortlich. Die Planungen werden von Umweltverbänden wegen Mängeln bei der vorgeschriebenen tiefgehenden Umweltverträglichkeitsprüfung in verschiedenen Planbereichen und wegen des Verzichts auf eine Variantenprüfung kritisiert und abgelehnt. Die wassertouristische Nutzung des geplanten neuen Fließgewässers wird einfach aufgrund des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes vorausgesetzt, dessen Auswirkungen auf die Umwelt und Wasserqualität – die Kleine Pleiße ist heute schon von schlechter Wasserqualität – bleiben dennoch unberücksichtigt. Als Folge der Anbindung des Markkleeberger und Störmthaler Sees als Bergbaufolgeseen an die Leipziger Fließgewässer, ist seitens des Vorhabenträgers auch die Veränderung des Pleißewehrs vorgesehen. Diese Veränderung wird begründet mit der Ableitungsfunktion von Wasserständen der beiden Seen über die kleine Pleiße mit der geplanten Gewässerverbindung und ein dafür zu schaffendes Gefälle. Die am Wehr abzweigende Mühlpleiße soll außerdem hydraulisch leistungsfähiger gemacht werden. Damit wird die Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs für die Mühlpleiße und damit für den anliegenden, historischen Teil von Dölitz mindestens beeinträchtigt. In den Planungsunterlagen wird zudem ein Konfliktpotenzial für die Mühlpleiße beschrieben, da es anliegend, LSG und FFH-Gebiete gibt, sich schützenswerte Biotope gebildet haben, die beim Eingriff in die Gehölzbestände (Fällung von über 500 Bäumen) und bei Reliefveränderungen sicherlich beeinträchtigt würden. Zudem wird die Dölitzer Wassermühle als einziger authentischer verbliebener Mühlenstandort mit technisch-funktionsfähigem Mühlenrad und vielfältigem Umweltbildungsangebot (Angabe des Vereins: pro Jahr etwa 200 Veranstaltungen mit ca. 4000 Kindern) statt. Während der Bauphase mit geplanter Einbeziehung des Hofgeländes wird der Vereinsbetrieb negativ betroffen sein. Wir fragen deswegen an: 1. Sind der Stadtverwaltung Variantenprüfungen bekannt und welche Gründe führten zum Vorzug der beauftragten o.g. Planung? Wie hat sich die Stadt Leipzig zum Projekt „Wasserschlange“, zum Ausbau der Mühlpleiße und der Aufhebung der Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs gegenüber dem Vorhabenträger positioniert? 1/2 2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die geplanten Veränderungen auf die seit über fünfhundert Jahren bestehende Mühlpleiße durch Ausbau und mit der Zielstellung der Erhöhung deren hydraulischer Leistungsfähigkeit, hinsichtlich von Umweltschutzaspekten und hinsichtlich des Hochwasserschutzes für Dölitz? 3. Welche schützenswerten Arten wurden an der Mühlpleiße identifiziert, welche Maßnahmen zum Erhalt vor Ort wurden eingefordert? 4. Wenn bei den Eingriffen in die Sedimente besonders belastete Stoffe geborgen werden, wie schätzt die Stadtverwaltung die negativen Auswirkungen auf die Grundwasserleiter ein? Gibt es private oder öffentliche Brunnen im ggf. betroffenen Gebiet? Besteht eine erneuerte Gefahr des Eintrags von giftigen Stoffen? 5. Wie bewertet die Stadtverwaltung die vorhersehbaren Nutzungseinschränkungen der Dölitzer Wassermühle für die Öffentlichkeit durch die Baustellenzufahrt während der Bauzeit von ca. 30 Monaten bei Eingriffen in das Gewässerrelief? 6. Die Stadt Leipzig hat in Vergangenheit Investitionen zur Wässerung des Antenteichs durch die Mühlpleiße im agra-Park und das Mühlenrad, als auch für die Neuverrohrung des Leinebachs (hauptsächlich KWL) getätigt. Mit dem Ausbau der Mühlpleiße müssten wiederum an diesen Projekten bauliche Anpassungen erfolgen. Sind diese Kosten berücksichtigt worden? 7. Wird die Stadtverwaltung eine öffentliche Veranstaltung mit Berücksichtigung der wesentlichen Akteure zur Information und Beteiligung durchführen? 2/2