Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332147.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
15.11.17, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04978
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Auswirkungen der Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße auf die
Mühlpleiße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
schriftliche Beantwortung
Ein laufender Meter Akten mit dem Titel „Antrag auf Planfeststellung /Plangenehmigung für das
Bauvorhaben Gewässerverbindung vom Markkleeberger See zum Leipziger Fließgewässer“ lagen bis
Anfang Oktober im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gab der Stadt Leipzig,
Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessengruppen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Planungen
der sogenannten „Wasserschlange“ gehen damit in die Endphase. Die Landesdirektion Sachsen
zeichnet als zuständige Wasserbehörde für die Planungen verantwortlich.
Die Planungen werden von Umweltverbänden wegen Mängeln bei der vorgeschriebenen tiefgehenden
Umweltverträglichkeitsprüfung in verschiedenen Planbereichen und wegen des Verzichts auf eine
Variantenprüfung kritisiert und abgelehnt. Die wassertouristische Nutzung des geplanten neuen
Fließgewässers wird einfach aufgrund des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes vorausgesetzt,
dessen Auswirkungen auf die Umwelt und Wasserqualität – die Kleine Pleiße ist heute schon von
schlechter Wasserqualität – bleiben dennoch unberücksichtigt.
Als Folge der Anbindung des Markkleeberger und Störmthaler Sees als Bergbaufolgeseen an die
Leipziger Fließgewässer, ist seitens des Vorhabenträgers auch die Veränderung des Pleißewehrs
vorgesehen. Diese Veränderung wird begründet mit der Ableitungsfunktion von Wasserständen der
beiden Seen über die kleine Pleiße mit der geplanten Gewässerverbindung und ein dafür zu
schaffendes Gefälle. Die am Wehr abzweigende Mühlpleiße soll außerdem hydraulisch
leistungsfähiger gemacht werden. Damit wird die Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs für die
Mühlpleiße und damit für den anliegenden, historischen Teil von Dölitz mindestens beeinträchtigt. In
den Planungsunterlagen wird zudem ein Konfliktpotenzial für die Mühlpleiße beschrieben, da es
anliegend, LSG und FFH-Gebiete gibt, sich schützenswerte Biotope gebildet haben, die beim Eingriff
in die Gehölzbestände (Fällung von über 500 Bäumen) und bei Reliefveränderungen sicherlich
beeinträchtigt würden. Zudem wird die Dölitzer Wassermühle als einziger authentischer verbliebener
Mühlenstandort mit technisch-funktionsfähigem Mühlenrad und vielfältigem Umweltbildungsangebot
(Angabe des Vereins: pro Jahr etwa 200 Veranstaltungen mit ca. 4000 Kindern) statt. Während der
Bauphase mit geplanter Einbeziehung des Hofgeländes wird der Vereinsbetrieb negativ betroffen sein.
Wir fragen deswegen an:
1. Sind der Stadtverwaltung Variantenprüfungen bekannt und welche Gründe führten zum
Vorzug der beauftragten o.g. Planung? Wie hat sich die Stadt Leipzig zum Projekt
„Wasserschlange“, zum Ausbau der Mühlpleiße und der Aufhebung der
Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs gegenüber dem Vorhabenträger positioniert?
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2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die geplanten Veränderungen auf die seit über fünfhundert
Jahren bestehende Mühlpleiße durch Ausbau und mit der Zielstellung der Erhöhung deren
hydraulischer Leistungsfähigkeit, hinsichtlich von Umweltschutzaspekten und hinsichtlich des
Hochwasserschutzes für Dölitz?
3. Welche schützenswerten Arten wurden an der Mühlpleiße identifiziert, welche Maßnahmen
zum Erhalt vor Ort wurden eingefordert?
4. Wenn bei den Eingriffen in die Sedimente besonders belastete Stoffe geborgen werden, wie
schätzt die Stadtverwaltung die negativen Auswirkungen auf die Grundwasserleiter ein? Gibt
es private oder öffentliche Brunnen im ggf. betroffenen Gebiet? Besteht eine erneuerte Gefahr
des Eintrags von giftigen Stoffen?
5. Wie bewertet die Stadtverwaltung die vorhersehbaren Nutzungseinschränkungen der Dölitzer
Wassermühle für die Öffentlichkeit durch die Baustellenzufahrt während der Bauzeit von ca.
30 Monaten bei Eingriffen in das Gewässerrelief?
6. Die Stadt Leipzig hat in Vergangenheit Investitionen zur Wässerung des Antenteichs durch die
Mühlpleiße im agra-Park und das Mühlenrad, als auch für die Neuverrohrung des Leinebachs
(hauptsächlich KWL) getätigt. Mit dem Ausbau der Mühlpleiße müssten wiederum an diesen
Projekten bauliche Anpassungen erfolgen. Sind diese Kosten berücksichtigt worden?
7. Wird die Stadtverwaltung eine öffentliche Veranstaltung mit Berücksichtigung der wesentlichen
Akteure zur Information und Beteiligung durchführen?
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