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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1332198.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:43

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04982 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Quo Vadis Bürgerbeteiligung? Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und Bilanzierung ernst nehmen! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: In der Sitzung der Ratsversammlung vom April 2017 hat der Stadtrat die Ergebnisse der Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen. Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende im Beschluss enthaltene Bausteine zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung umzusetzen. In Bezug auf die Umsetzung dieser einzelnen Bausteine fragen wir detailliert nach: 1. Transparenter Überblick über laufende und geplante Bürgerbeteiligungen Der Stadtrat hat beschlossen, das dies über eine gebündelte, nutzerfreundliche Darstellung an prominenter Stelle auf den Webseiten der Stadt zu erreichen ist. Erste Vorbereitungen für eine Übersichtseite sind bekanntlich erfolgt. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 sollte mit dem Ziel einer umfassenden Darstellung ein weiterer Ausbau erfolgen, indem eine Struktur mit den wichtigsten Informationen als Grundgerüst in Anlehnung an eine sogenannte „Vorhabenliste“ (vgl. Vorhabenliste der Stadt Heidelberg) erstellt wird. a) Weshalb wurde die „Vorhabenliste light“ bislang nicht auf den Webseiten der Stadt Leipzig installiert? b) Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? c) Wie soll diese Umsetzung im Ergebnis aussehen? 2. Beteiligungskonzept für größere bzw. mehrstufige Verfahren Um die Kommunikation und den Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren zu verbessern, hat der Stadtrat in Bezug auf größere bzw. mehrstufige Verfahren die individuelle Erarbeitung von Beteiligungskonzepten seitens der federführenden Ämter beschlossen. Wesentlicher Inhalt von Beteiligungskonzepten soll sein: konkrete Ausführung der einzelnen Beteiligungsschritte, Beschreibung der Zielgruppen, der konkreten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, der relevanten räumlichen Ebenen und der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig ist dabei auch die detaillierte Erläuterung, wie die Ergebnisse konkret verarbeitet werden und wie die Kommunikation in allen Phasen der Beteiligung erfolgt. 1/3 A. Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens a) Wird es zur von der Verwaltung angekündigten ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens ein Beteiligungskonzept geben? b) Wenn ja, wann wird dieses der Öffentlichkeit und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben? c) Wenn nein, weshalb sieht die Verwaltung von der Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes im konkreten Fall ab? B. Bürgerbeteiligung zur „Mobilitätsstrategie 2030“ a) Welches Beteiligungsverfahren soll zur "Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig" stattfinden? b) Weshalb wurde weder dem Stadtrat noch der Öffentlichkeit ein Beteiligungskonzept hierzu vorgelegt? C. künftige Bürgerbeteiligungsverfahren a) Zu welchen weiteren Themen plant die Stadtverwaltung bis zum Ende des II. Quartals 2018 die Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren? b) Werden zu diesen Themen jeweils Beteiligungskonzepte vorgelegt? c) Wenn nein, warum nicht? 3. Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Bereiche „Beteiligung“ und „Engagementförderung“ zukünftig inhaltlich in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ gebündelt und auch räumlich an einer Stelle verortet werden sollen. Auf Basis des bisherigen Prozesses zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements unter Federführung des GB OBM soll von der Koordinierungsstelle ein weiterführender Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung bis Ende des Jahres 2017 ausgearbeitet werden. a) Wird dem Stadtrat dazu fristgerecht bis zum Ende des IV. Quartals 2017 ein entsprechender Umsetzungsvorschlag vorgelegt werden können? b) Wenn nein, welche Gründe liegen bereits vor, die einen Zeitverzug begründen? 4. Neuorientierung des „Stadtbüros“ Der Stadtrat hat beschlossen, dass das „Stadtbüro“ vom Marktplatz in das frei werdende Bürgeramt im Stadthaus umziehen soll. Der neue zentrale Informations- und Beteiligungsort soll künftig zur Information der Öffentlichkeit über städtische Planungen genutzt und verschiedene Informations- und Beteiligungsangebote sollen des Weiteren gebündelt werden. Mit den neuen räumlichen Gegebenheiten besteht unter anderem die Möglichkeit Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für eine Teilnehmerzahl von bis zu 60 Personen und größere Ausstellungen zu realisieren a) Wann wird der Umzug des „Stadtbüros“ vom Marktplatz in das ehemalige Bürgeramt im Stadthaus vollzogen? b) Welche nächsten Schritte sind dazu noch erforderlich? 5. Begleitgremium „Bürgerbeteiligung“ Der Stadtrat hat beschlossen, dass zur Prozessberatung und -begleitung der Stadtverwaltung in Bezug auf eine weitere kontinuierliche Verstetigung von „informellen" Bürgerbeteiligungsverfahren ein Gremium einzurichten ist. Das Gremium soll zu selben Anteilen aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft bestehen. Die Berufung der Mitglieder soll durch den Oberbürgermeister erfolgen. Die Aufgaben des Gremiums sollten bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2017 festgelegt werden. a) Wann soll das Begleitgremium „Bürgerbeteiligung“ seine Arbeit aufnehmen? 2/3 b) Welche Schritte hin zur Umsetzung sind bereits erfolgt, welche weiteren Schritte sind noch erforderlich? Anlagen: 3/3