Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1332198.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04982
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Quo Vadis Bürgerbeteiligung? Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und Bilanzierung
ernst nehmen!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
In der Sitzung der Ratsversammlung vom April 2017 hat der Stadtrat die Ergebnisse der
Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung zur Kenntnis
genommen. Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende im
Beschluss enthaltene Bausteine zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung umzusetzen.
In Bezug auf die Umsetzung dieser einzelnen Bausteine fragen wir detailliert nach:
1. Transparenter Überblick über laufende und geplante Bürgerbeteiligungen
Der Stadtrat hat beschlossen, das dies über eine gebündelte, nutzerfreundliche Darstellung
an prominenter Stelle auf den Webseiten der Stadt zu erreichen ist. Erste Vorbereitungen für
eine Übersichtseite sind bekanntlich erfolgt. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 sollte
mit dem Ziel einer umfassenden Darstellung ein weiterer Ausbau erfolgen, indem eine
Struktur mit den wichtigsten Informationen als Grundgerüst in Anlehnung an eine
sogenannte „Vorhabenliste“ (vgl. Vorhabenliste der Stadt Heidelberg) erstellt wird.
a) Weshalb wurde die „Vorhabenliste light“ bislang nicht auf den Webseiten der Stadt
Leipzig installiert?
b) Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
c) Wie soll diese Umsetzung im Ergebnis aussehen?
2. Beteiligungskonzept für größere bzw. mehrstufige Verfahren
Um die Kommunikation und den Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren zu
verbessern, hat der Stadtrat in Bezug auf größere bzw. mehrstufige Verfahren die
individuelle Erarbeitung von Beteiligungskonzepten seitens der federführenden Ämter
beschlossen. Wesentlicher Inhalt von Beteiligungskonzepten soll sein: konkrete Ausführung
der einzelnen Beteiligungsschritte, Beschreibung der Zielgruppen, der konkreten inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen, der relevanten räumlichen Ebenen und der entsprechenden
Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig ist dabei auch die detaillierte Erläuterung, wie die Ergebnisse
konkret verarbeitet werden und wie die Kommunikation in allen Phasen der Beteiligung
erfolgt.
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A. Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens
a) Wird es zur von der Verwaltung angekündigten ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung
zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens ein Beteiligungskonzept geben?
b) Wenn ja, wann wird dieses der Öffentlichkeit und dem Stadtrat zur Kenntnis
gegeben?
c) Wenn nein, weshalb sieht die Verwaltung von der Erarbeitung eines
Beteiligungskonzeptes im konkreten Fall ab?
B. Bürgerbeteiligung zur „Mobilitätsstrategie 2030“
a) Welches Beteiligungsverfahren soll zur "Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig"
stattfinden?
b) Weshalb wurde weder dem Stadtrat noch der Öffentlichkeit ein Beteiligungskonzept
hierzu vorgelegt?
C. künftige Bürgerbeteiligungsverfahren
a) Zu welchen weiteren Themen plant die Stadtverwaltung bis zum Ende des II.
Quartals 2018 die Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren?
b) Werden zu diesen Themen jeweils Beteiligungskonzepte vorgelegt?
c) Wenn nein, warum nicht?
3. Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung
Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Bereiche „Beteiligung“ und „Engagementförderung“
zukünftig inhaltlich in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ gebündelt und auch
räumlich an einer Stelle verortet werden sollen. Auf Basis des bisherigen Prozesses zur
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements unter Federführung des GB OBM soll von
der Koordinierungsstelle ein weiterführender Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung bis
Ende des Jahres 2017 ausgearbeitet werden.
a) Wird dem Stadtrat dazu fristgerecht bis zum Ende des IV. Quartals 2017 ein
entsprechender Umsetzungsvorschlag vorgelegt werden können?
b) Wenn nein, welche Gründe liegen bereits vor, die einen Zeitverzug begründen?
4. Neuorientierung des „Stadtbüros“
Der Stadtrat hat beschlossen, dass das „Stadtbüro“ vom Marktplatz in das frei werdende
Bürgeramt im Stadthaus umziehen soll. Der neue zentrale Informations- und Beteiligungsort
soll künftig zur Information der Öffentlichkeit über städtische Planungen genutzt und
verschiedene Informations- und Beteiligungsangebote sollen des Weiteren gebündelt
werden. Mit den neuen räumlichen Gegebenheiten besteht unter anderem die Möglichkeit
Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für eine Teilnehmerzahl von bis zu 60
Personen und größere Ausstellungen zu realisieren
a) Wann wird der Umzug des „Stadtbüros“ vom Marktplatz in das ehemalige Bürgeramt
im Stadthaus vollzogen?
b) Welche nächsten Schritte sind dazu noch erforderlich?
5. Begleitgremium „Bürgerbeteiligung“
Der Stadtrat hat beschlossen, dass zur Prozessberatung und -begleitung der
Stadtverwaltung in Bezug auf eine weitere kontinuierliche Verstetigung von „informellen"
Bürgerbeteiligungsverfahren ein Gremium einzurichten ist. Das Gremium soll zu selben
Anteilen aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertretern der
Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft bestehen. Die Berufung der Mitglieder soll durch
den Oberbürgermeister erfolgen. Die Aufgaben des Gremiums sollten bis spätestens zum
Ende des III. Quartals 2017 festgelegt werden.
a) Wann soll das Begleitgremium „Bürgerbeteiligung“ seine Arbeit aufnehmen?
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b) Welche Schritte hin zur Umsetzung sind bereits erfolgt, welche weiteren Schritte sind
noch erforderlich?
Anlagen:
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