Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1333077.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
01.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05000
Status: öffentlich
Eingereicht von
Michael Gehrhardt
Betreff:
Zuständigkeiten/Besetzung im Amt für Jugend, Familie und Bildung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
bis 2030 (also in den nächsten 12 Jahren) muss die Stadt Leipzig 70 Schulen bauen. Im
Zusammenhang damit und im Hinblick auf VI-EF-04895-AW-01 und VI-EF-04766-AW-01
habe ich folgende Fragen:
1. Was genau sind die Zuständigkeitsbereiche der Abteilung Planung und Fachaufsicht
– SG Schulentwicklungsplanung und Monitoring?
2. Ist es richtig, das die benannte Abteilung ebenfalls dafür zuständig ist im Bedarfsfall
den Schulkonferenzen an Leipziger Schulen beizuwohnen? (Wenn Nein, welche
Abteilung ist dann zuständig?
3. Wenn die Stadt Leipzig den Bedarf für eine benötigte Personalstelle erkennt (egal in
welcher Abteilung) ist es dann üblich ein Jahr und länger zu warten? (Im Hinblick auf
eine oder mehr benötigte Stellen in der Abteilung Planung und Fachaufsicht - SG
Schulentwicklungsplanung und Monitoring, auf Grund von: Fortschreibung SEP
binnen einem Jahr, Aufnahme in den SEP von Turnhallen, sowie Mensen und Aulen,
Geburtenzuwachs usw.)
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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