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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1333077.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
01.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:45

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05000 Status: öffentlich Eingereicht von Michael Gehrhardt Betreff: Zuständigkeiten/Besetzung im Amt für Jugend, Familie und Bildung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Oberbürgermeister, bis 2030 (also in den nächsten 12 Jahren) muss die Stadt Leipzig 70 Schulen bauen. Im Zusammenhang damit und im Hinblick auf VI-EF-04895-AW-01 und VI-EF-04766-AW-01 habe ich folgende Fragen: 1. Was genau sind die Zuständigkeitsbereiche der Abteilung Planung und Fachaufsicht – SG Schulentwicklungsplanung und Monitoring? 2. Ist es richtig, das die benannte Abteilung ebenfalls dafür zuständig ist im Bedarfsfall den Schulkonferenzen an Leipziger Schulen beizuwohnen? (Wenn Nein, welche Abteilung ist dann zuständig? 3. Wenn die Stadt Leipzig den Bedarf für eine benötigte Personalstelle erkennt (egal in welcher Abteilung) ist es dann üblich ein Jahr und länger zu warten? (Im Hinblick auf eine oder mehr benötigte Stellen in der Abteilung Planung und Fachaufsicht - SG Schulentwicklungsplanung und Monitoring, auf Grund von: Fortschreibung SEP binnen einem Jahr, Aufnahme in den SEP von Turnhallen, sowie Mensen und Aulen, Geburtenzuwachs usw.) Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/1