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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1333070.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
01.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 16:13

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04999 Status: öffentlich Eingereicht von Mike Pfützner Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.11.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Oberbürgermeister, in den vergangenen Monaten wurde immer wieder an verschiedenen Stellen (SER, Stadtratssitzungen, Stadtverwaltung etc.) über Schulsozialarbeiter an Leipziger Schulen gesprochen, auch im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz. ln Folge dessen stellten Elternvertreter immer wieder Fragen, um Unklarheiten zu beseitigen. lm Hinblick auf die Antworten VI-EF-04770-AW-01 und VI-EF-04882-AW-01 frage ich daher: 1. Wie erklären Sie es, den sozialindikativen Schlüssel aller drei (!) Jahre neu zu berechnen, wenn gerade Grundschulen nach drei Jahren schon mindestens 75 % neue Schüler beschulen? (weiterführende Schulen haben dann nicht mal die Hälfte der Schüler „ausgewechselt“) 2. Warum ist es der Stadt Leipzig nicht möglich, bei Indexwerten von fast 1,0 (bspw. bei 0,7/,8/,9 22 bis 29h) Schulsozialarbeit angepasst prozentual einzustellen? (lst es doch eine nicht unerhebliche Größe an „Problernlagen“ an einer Grundschule, wenn bei einem Indexwert von 0,8 einer Schule, dieser genauso „nicht-bedient“ wird, wie ein lndexwert von 0,2 ) gibt die Grundschule die betroffenen Schüler ja doch an weiterführende Schulen weiter) 3. lst es richtig, dess die Förderung/Finanzierung für Schulsozialarbeiter an Oberschulen lt. geltendem Schulgesetz Vollzeitbeschäftigung (im Sinne von 1,0 = 40h) pro Schulsozialarbeiter ermöglicht? (Die SSA an Oberschulen daher sofort aufgestockt werden könnten.) lch bitte um schriftliche Beantwortung. 1/1