Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1333070.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
01.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 16:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04999
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mike Pfützner
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.11.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
in den vergangenen Monaten wurde immer wieder an verschiedenen Stellen (SER,
Stadtratssitzungen, Stadtverwaltung etc.) über Schulsozialarbeiter an Leipziger Schulen
gesprochen, auch im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz. ln Folge dessen stellten
Elternvertreter immer wieder Fragen, um Unklarheiten zu beseitigen.
lm Hinblick auf die Antworten VI-EF-04770-AW-01 und VI-EF-04882-AW-01 frage ich daher:
1. Wie erklären Sie es, den sozialindikativen Schlüssel aller drei (!) Jahre neu zu
berechnen, wenn gerade Grundschulen nach drei Jahren schon mindestens 75 %
neue Schüler beschulen? (weiterführende Schulen haben dann nicht mal die Hälfte
der Schüler „ausgewechselt“)
2. Warum ist es der Stadt Leipzig nicht möglich, bei Indexwerten von fast 1,0 (bspw. bei
0,7/,8/,9 22 bis 29h) Schulsozialarbeit angepasst prozentual einzustellen? (lst es
doch eine nicht unerhebliche Größe an „Problernlagen“ an einer Grundschule, wenn
bei einem Indexwert von 0,8 einer Schule, dieser genauso „nicht-bedient“ wird, wie
ein lndexwert von 0,2 ) gibt die Grundschule die betroffenen Schüler ja doch an
weiterführende Schulen weiter)
3. lst es richtig, dess die Förderung/Finanzierung für Schulsozialarbeiter an
Oberschulen lt. geltendem Schulgesetz Vollzeitbeschäftigung (im Sinne von 1,0 =
40h) pro Schulsozialarbeiter ermöglicht? (Die SSA an Oberschulen daher sofort
aufgestockt werden könnten.)
lch bitte um schriftliche Beantwortung.
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