Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1314472.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.11.17, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04752-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Petition für eine Drückampel auf der Schönauer Straße in Höhe Ruth-PfauSchule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Petitionsausschuss
SBB West
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☒
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☐
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Zur Verbesserung der Querungsbedingungen werden zwei bauliche Querungshilfen
vorgesehen. Eine Querungshilfe wird östlich des Goldrutenwegs und die andere
Querungshilfe westlich zwischen Lausner Weg und Goldrutenweg eingeordnet.
Es wird mit der Planung begonnen. Ziel ist es, die Maßnahme in 2018/19 zu realisieren.
Die finanziellen Mittel zur Realisierung stehen, vorbehaltlich der Prioritätensetzung anderer
dringlicherer Maßnahmen, im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes zur Verfügung.
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Begründung:
Die Querungsbedingungen über die Schönauer Straße sind in der Tat schwierig, mit langen
Wartezeiten verbunden und bedürfen dringend einer Verbesserung. Der Sachverhalt wurde
umfänglich geprüft.
Anhand von Verkehrserhebungen aus dem Jahr 2016 wurden unterschiedliche Varianten zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit untersucht. Ergebnis war, dass mit einer
Verkehrsstärke von ca. 1100 Kfz in der Spitzenstunde der nach den „Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ mögliche Einsatzbereich
für die Anordnung eines Fußgängerüberweges weit überschritten wird.
Eine Fußgängersignalanlage ist kostenintensiv, bedarf einer längeren Abstimmungs- und
Planungsphase und kann aufgrund anderer wichtigerer Maßnahmen, die u.a. zur
Beseitigung von Unfallhäufungsstellen dienlich sind, erst mittelfristig realisiert werden.
Im Ergebnis der Untersuchung wurde deshalb die Errichtung von zwei Querungshilfen
bevorzugt, da hier alle Einzugsbereiche gesichert werden können und die Maßnahme
zeitiger umgesetzt werden kann.
Dass ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) von der Stadt Leipzig wegen nicht
vorgesehener Gelder abgelehnt wurde, ist nicht bekannt.
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