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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1314472.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.11.17, 10:43

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04752-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Petition für eine Drückampel auf der Schönauer Straße in Höhe Ruth-PfauSchule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Petitionsausschuss SBB West Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung ☐ Zustimmung und Abhilfe ☒ Alternativvorschlag ☐ Berücksichtigung ☐ Erledigt ☐ Ablehnung Beschlussvorschlag: Zur Verbesserung der Querungsbedingungen werden zwei bauliche Querungshilfen vorgesehen. Eine Querungshilfe wird östlich des Goldrutenwegs und die andere Querungshilfe westlich zwischen Lausner Weg und Goldrutenweg eingeordnet. Es wird mit der Planung begonnen. Ziel ist es, die Maßnahme in 2018/19 zu realisieren. Die finanziellen Mittel zur Realisierung stehen, vorbehaltlich der Prioritätensetzung anderer dringlicherer Maßnahmen, im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes zur Verfügung. 1/2 Begründung: Die Querungsbedingungen über die Schönauer Straße sind in der Tat schwierig, mit langen Wartezeiten verbunden und bedürfen dringend einer Verbesserung. Der Sachverhalt wurde umfänglich geprüft. Anhand von Verkehrserhebungen aus dem Jahr 2016 wurden unterschiedliche Varianten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit untersucht. Ergebnis war, dass mit einer Verkehrsstärke von ca. 1100 Kfz in der Spitzenstunde der nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ mögliche Einsatzbereich für die Anordnung eines Fußgängerüberweges weit überschritten wird. Eine Fußgängersignalanlage ist kostenintensiv, bedarf einer längeren Abstimmungs- und Planungsphase und kann aufgrund anderer wichtigerer Maßnahmen, die u.a. zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen dienlich sind, erst mittelfristig realisiert werden. Im Ergebnis der Untersuchung wurde deshalb die Errichtung von zwei Querungshilfen bevorzugt, da hier alle Einzugsbereiche gesichert werden können und die Maßnahme zeitiger umgesetzt werden kann. Dass ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) von der Stadt Leipzig wegen nicht vorgesehener Gelder abgelehnt wurde, ist nicht bekannt. 2/2