Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020250.pdf
Größe
534 kB
Erstellt
09.03.15, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. A-00053/14-NF-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.03.2015
Zuständigkeit
2. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung
(eRIS: V/A 568)
Beschluss:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten
Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 132.1 „Erweiterte Thomas- Müntzer-Siedlung“ zu erarbeiten
und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Die Änderungen im Bebauungsplan sind dem FA Stadtentwicklung/Bau vorzustellen.
Erhebliche Änderungen im Bebauungsplan und Ergänzungen im Flächennutzungsplan sind durch
den Stadtrat zu beschließen.
3.
Die entstanden Waldflächen, die nunmehr nicht für die Bebauung zu entwickeln sind,
werden für Ausgleichsmaßnahmen nachgenutzt und systematisch zu höherwertigen Grün- bzw.
Waldflächen entwickelt.
4.
Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Stadtrat in einem Bericht darüber informiert, in
welcher Höhe der Stadt Leipzig ein finanzieller Schaden durch die Nichtunterhaltung des
gewidmeten Baulandes entstanden ist, sowie welche Ergebnisse die Prüfung möglicher
Regressansprüche erbracht hat.
Sachverhalt:
Auf vielen Flächen des Plangebietes „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ hat sich Wald
ausgebreitet. Dies wird von der Bevölkerung mit Freude zur Kenntnis genommen. Es greift hier das
Waldgesetz. Deshalb ist es sinnvoll, diese entstandenen Waldflächen zu erhalten und werthaltiger
zu machen.
Leider entspricht diese Entwicklung nicht den Vorstellungen des Stadtrates, der die Flächen als
Wohnbaugebiete ausgewiesen hat. Diese Flächen wurden einer Leipziger Gesellschaft zur
Entwicklung übereignet. Da die Gesellschaft, die sich in städtischem Eigentum befindet, nicht fähig
war, die Flächen zu entwickeln und zu verwerten, wurden sie zurückgegeben. Der nunmehr durch
die Nachlässigkeit aller Beteiligten gesunkene Verkehrswert muss als ein mindestens fahrlässig
herbeigeführter Schaden betrachtet werden, so dass Regress zu prüfen ist. Sofern die Stadt
absichtlich den Wald hat wachsen lassen, hätte der Stadtrat informiert werden müssen.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu 14.2. Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-MüntzerSiedlung (eRIS: V/A 568)
Vorlage: A-00053/14-NF-003
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten
Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ zu
erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Änderungen im Bebauungsplan sind dem FA Stadtentwicklung/Bau vorzustellen.
Erhebliche Änderungen im Bebauungsplan und Ergänzungen im Flächennutzungsplan sind
durch den Stadtrat zu beschließen.
3. Die entstanden Waldflächen, die nunmehr nicht für die Bebauung zu entwickeln sind,
werden für Ausgleichsmaßnahmen nachgenutzt und systematisch zu höherwertigen Grünbzw. Waldflächen entwickelt.
4. Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Stadtrat in einem Bericht darüber informiert, in
welcher Höhe der Stadt Leipzig ein finanzieller Schaden durch die Nichtunterhaltung des
gewidmeten Baulandes entstanden ist, sowie welche Ergebnisse die Prüfung möglicher
Regressansprüche erbracht hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Leipzig, den 26. März 2015
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