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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1020250.pdf
Größe
534 kB
Erstellt
09.03.15, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 12:18

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. A-00053/14-NF-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.03.2015 Zuständigkeit 2. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung (eRIS: V/A 568) Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 132.1 „Erweiterte Thomas- Müntzer-Siedlung“ zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Änderungen im Bebauungsplan sind dem FA Stadtentwicklung/Bau vorzustellen. Erhebliche Änderungen im Bebauungsplan und Ergänzungen im Flächennutzungsplan sind durch den Stadtrat zu beschließen. 3. Die entstanden Waldflächen, die nunmehr nicht für die Bebauung zu entwickeln sind, werden für Ausgleichsmaßnahmen nachgenutzt und systematisch zu höherwertigen Grün- bzw. Waldflächen entwickelt. 4. Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Stadtrat in einem Bericht darüber informiert, in welcher Höhe der Stadt Leipzig ein finanzieller Schaden durch die Nichtunterhaltung des gewidmeten Baulandes entstanden ist, sowie welche Ergebnisse die Prüfung möglicher Regressansprüche erbracht hat. Sachverhalt: Auf vielen Flächen des Plangebietes „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ hat sich Wald ausgebreitet. Dies wird von der Bevölkerung mit Freude zur Kenntnis genommen. Es greift hier das Waldgesetz. Deshalb ist es sinnvoll, diese entstandenen Waldflächen zu erhalten und werthaltiger zu machen. Leider entspricht diese Entwicklung nicht den Vorstellungen des Stadtrates, der die Flächen als Wohnbaugebiete ausgewiesen hat. Diese Flächen wurden einer Leipziger Gesellschaft zur Entwicklung übereignet. Da die Gesellschaft, die sich in städtischem Eigentum befindet, nicht fähig war, die Flächen zu entwickeln und zu verwerten, wurden sie zurückgegeben. Der nunmehr durch die Nachlässigkeit aller Beteiligten gesunkene Verkehrswert muss als ein mindestens fahrlässig herbeigeführter Schaden betrachtet werden, so dass Regress zu prüfen ist. Sofern die Stadt absichtlich den Wald hat wachsen lassen, hätte der Stadtrat informiert werden müssen. Seite 1/2 Seite 2/2 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.03.2015 zu 14.2. Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-MüntzerSiedlung (eRIS: V/A 568) Vorlage: A-00053/14-NF-003 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Änderungen im Bebauungsplan sind dem FA Stadtentwicklung/Bau vorzustellen. Erhebliche Änderungen im Bebauungsplan und Ergänzungen im Flächennutzungsplan sind durch den Stadtrat zu beschließen. 3. Die entstanden Waldflächen, die nunmehr nicht für die Bebauung zu entwickeln sind, werden für Ausgleichsmaßnahmen nachgenutzt und systematisch zu höherwertigen Grünbzw. Waldflächen entwickelt. 4. Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Stadtrat in einem Bericht darüber informiert, in welcher Höhe der Stadt Leipzig ein finanzieller Schaden durch die Nichtunterhaltung des gewidmeten Baulandes entstanden ist, sowie welche Ergebnisse die Prüfung möglicher Regressansprüche erbracht hat. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung Leipzig, den 26. März 2015 Seite: 1/1