Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1015999.pdf
Größe
316 kB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
09.02.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-00952
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
25.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
03.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
10.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
19.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen
des öffentlichen Raumes
Beschlussvorschlag:
Bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes soll folgendes Beteiligungsverfahren der
Öffentlichkeit ab einem Gesamtkostenumfang i.H. von 250.000 Euro beschlossen werden:
1. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 (Vorplanung) von Objektplanungen des öffentlichen Raumes
wird als Informationsvorlage mit den Planunterlagen dem Stadtrat, respektive Ortschaftsrat bzw.
Stadtbezirksbeirat, zur Kenntnis gegeben.
2. Diese Informationsvorlage wird zeitnah nach Veröffentlichung im Rahmen einer Veranstaltung der
Öffentlichkeit vorgestellt. Diese ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
3. Bis drei Monate nach der Ratsversammlung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen
zur Informationsvorlage abzugeben.
4. Nach Fristende werden dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die Stellungnahmen
gesammelt zeitnah elektronisch zur Kenntnis gegeben.
5. In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird ein Abwägungsprotokoll hinsichtlich der
eingereichten Stellungnahmen hinzugefügt. Dieses ist den Einreichern, dem Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau, respektive dem Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zuzustellen
(elektronische Zusendung möglich).
6. Unbenommen bleibt die Beschlussfassung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - dem
Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat bzw. Verwaltungsausschuss.
7. Nach der Leistungsphase 7 und vor der Leistungsphase 8 wird, wenn notwendig, dem
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, die
Umleitungskonzeption vorgelegt.
Die Planungen ab Leistungsphase 2 sollen auf dem Internetauftritt der Stadt Leipzig
veröffentlicht werden.
Begründung:
Für Objekt-, wie Verkehrsplanungen gibt es bisher kein geregeltes Verfahren zur Beteiligung der
Öffentlichkeit. Positive Beispiele wie zur Georg-Schwarz-Straße, wo bereits die Vorplanungen der
breiten Öffentlichkeit vorgestellt und Meinungen eingeholt wurden, sollten aus Sicht der SPDFraktion der Regelfall sein. Klare Beteiligungsregeln für Objektplanungen gestalten das Verfahren
für die Öffentlichkeit transparenter und machen es für die Verwaltung in Bezug auf
Änderungswünsche zum Bau- und Finanzierungsbeschluss kalkulierbarer.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu 14.4
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei
Objektplanungen des öffentlichen Raumes
Vorlage: VI-A-00952
Beschluss:
Im Rahmen des im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-01082 vorgeschlagenen
Verfahrens werden Regelungen und Kosten für eine systematische und trialogische
Bürgerbeteiligung bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes geprüft. Im Ergebnis wird dem
Stadtrat ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. VI-A-00952 vom <DATUM>
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015
Beschluss- Nr. VI-A-00952
Eingereicht von Dezernat VI
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des
öffentlichen Raumes
Stand vom 08.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Der o. g. Ratsbeschuss steht in Zusammenhang mit weiteren Ratsbeschlüssen, der „Fortschreibung der
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig - Bürgerbeteiligungssatzung“ (VI-A-01082) und der
„frühzeitigen Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083). Es geht um den
grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt, der mögliche
Regelungen zu Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen im öffentlichen Raum umfasst (siehe auch
Ratsbeschluss VI-A-01082). Somit wird ein integrativer Ansatz zur Bilanzierung informeller (nicht gesetzlich
vorgeschriebener) Beteiligungsprozesse der letzten drei Jahre vorgenommen, anhand dessen Ergebnisse
und unter Berücksichtigung der Erfahrung anderer deutscher Städte verschiedene Varianten zur
Verbesserung der Beteiligungskultur entwickelt werden.
Für den Bilanzierungsprozess ist zur Bestandserhebung der Bürgerbeteiligung bisher folgendes in
Umsetzung:
• Erfassung der Beteiligungsverfahren und Verwaltungsbefragung, Interviews mit den
Stadtratsfraktionen und zwei Bürgerworkshops,
• die Erhebung anderer deutscher Städte zu alternativen Bürgerbeteiligungsmodellen ,
• das Forum Bürgerstadt Leipzig wurde sowohl in seiner Gesamtheit als auch mit einer
Begleitgruppe fortlaufend eingebunden.
Die Bestandserhebung wird Ende Dezember 2015 abgeschlossen sein.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Die Ergebnisse werden Anfang 2016 ausgewertet und in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter
denken“im Frühjahr 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den
notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.