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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1015999.pdf
Größe
316 kB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
09.02.18, 11:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-00952 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 25.02.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 03.03.2015 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 10.03.2015 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 19.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes Beschlussvorschlag: Bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes soll folgendes Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit ab einem Gesamtkostenumfang i.H. von 250.000 Euro beschlossen werden: 1. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 (Vorplanung) von Objektplanungen des öffentlichen Raumes wird als Informationsvorlage mit den Planunterlagen dem Stadtrat, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zur Kenntnis gegeben. 2. Diese Informationsvorlage wird zeitnah nach Veröffentlichung im Rahmen einer Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. 3. Bis drei Monate nach der Ratsversammlung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Informationsvorlage abzugeben. 4. Nach Fristende werden dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die Stellungnahmen gesammelt zeitnah elektronisch zur Kenntnis gegeben. 5. In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird ein Abwägungsprotokoll hinsichtlich der eingereichten Stellungnahmen hinzugefügt. Dieses ist den Einreichern, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive dem Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zuzustellen (elektronische Zusendung möglich). 6. Unbenommen bleibt die Beschlussfassung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - dem Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat bzw. Verwaltungsausschuss. 7. Nach der Leistungsphase 7 und vor der Leistungsphase 8 wird, wenn notwendig, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, die Umleitungskonzeption vorgelegt. Die Planungen ab Leistungsphase 2 sollen auf dem Internetauftritt der Stadt Leipzig veröffentlicht werden. Begründung: Für Objekt-, wie Verkehrsplanungen gibt es bisher kein geregeltes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Positive Beispiele wie zur Georg-Schwarz-Straße, wo bereits die Vorplanungen der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und Meinungen eingeholt wurden, sollten aus Sicht der SPDFraktion der Regelfall sein. Klare Beteiligungsregeln für Objektplanungen gestalten das Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter und machen es für die Verwaltung in Bezug auf Änderungswünsche zum Bau- und Finanzierungsbeschluss kalkulierbarer. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 14.4 Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes Vorlage: VI-A-00952 Beschluss: Im Rahmen des im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-01082 vorgeschlagenen Verfahrens werden Regelungen und Kosten für eine systematische und trialogische Bürgerbeteiligung bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes geprüft. Im Ergebnis wird dem Stadtrat ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. VI-A-00952 vom <DATUM> Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015 Beschluss- Nr. VI-A-00952 Eingereicht von Dezernat VI Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes Stand vom 08.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Der o. g. Ratsbeschuss steht in Zusammenhang mit weiteren Ratsbeschlüssen, der „Fortschreibung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig - Bürgerbeteiligungssatzung“ (VI-A-01082) und der „frühzeitigen Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083). Es geht um den grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt, der mögliche Regelungen zu Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen im öffentlichen Raum umfasst (siehe auch Ratsbeschluss VI-A-01082). Somit wird ein integrativer Ansatz zur Bilanzierung informeller (nicht gesetzlich vorgeschriebener) Beteiligungsprozesse der letzten drei Jahre vorgenommen, anhand dessen Ergebnisse und unter Berücksichtigung der Erfahrung anderer deutscher Städte verschiedene Varianten zur Verbesserung der Beteiligungskultur entwickelt werden. Für den Bilanzierungsprozess ist zur Bestandserhebung der Bürgerbeteiligung bisher folgendes in Umsetzung: • Erfassung der Beteiligungsverfahren und Verwaltungsbefragung, Interviews mit den Stadtratsfraktionen und zwei Bürgerworkshops, • die Erhebung anderer deutscher Städte zu alternativen Bürgerbeteiligungsmodellen , • das Forum Bürgerstadt Leipzig wurde sowohl in seiner Gesamtheit als auch mit einer Begleitgruppe fortlaufend eingebunden. Die Bestandserhebung wird Ende Dezember 2015 abgeschlossen sein. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Die Ergebnisse werden Anfang 2016 ausgewertet und in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken“im Frühjahr 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.