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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1018581.pdf
Größe
334 kB
Erstellt
20.02.15, 12:00
Aktualisiert
08.02.18, 14:37

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-01082 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Verweisung in die Gremien Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 1. Lesung Ratsversammlung 25.02.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 17.03.2015 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 19.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig" – Bürgerbeteiligungssatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, hinsichtlich der seit 2012 geltenden „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ und seitdem durchgeführten vorhabenbezogenen Bürgerbeteiligungsverfahren und Bürgerbeteiligungsverfahren zu strategischen Fragestellungen und Zielen der Stadt Leipzig unter der Dachmarke „Leipzig weiter denken“ einen umfassenden Evaluationsbericht bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 vorzulegen. 2. Unter Koordination der Stadtverwaltung werden in einem partizipativen Verfahren mit der Bürgerschaft die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ fortgeschrieben und darauf aufbauend eine Leipziger Bürgerbeteiligungssatzung bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2016 erarbeitet. 3. Die fortgeschriebenen „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ und die Leipziger Bürgerbeteiligungssatzung werden bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2016 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. 4. Für den Prozess der Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ und der Erarbeitung einer Leipziger Bürgerbeteiligungssatzung ist die Einbindung eines externen Büros und eine wissenschaftliche Leitung/Begleitung sicherzustellen und ein Begleitgremium einzurichten. Sachverhalt: Projekte und Vorhaben der Stadt Leipzig stehen seit Jahren verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist sich sicher: Leipzigerinnen und Leipziger möchten die Zukunft „ihrer Stadt“ mitgestalten. Die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ wurden einst auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses RB IV – 1618/09 vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung des „Forums Bürgerstadt Leipzig“ entwickelt. Im Juli 2012 gab der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Ergebnisse als Informationsvorlage Drucksache Nr. V/2185 „Bürgerbeteiligung - weiteres Vorgehen“ zur Kenntnis. Gleichzeitig initiierte der Oberbürgermeister das Beteiligungsprojekt „Leipzig weiter denken“. Zu 1.: Doch wie gelingt die Umsetzung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung über den gesetzlichen Rahmen hinaus im konkreten Fall? Welche Schwächen offenbaren die derzeitigen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung? Wird frühzeitig, verständlich und transparent über ein Beteiligungsverfahren informiert? Werden Handlungsspielräume und Beteiligungsgegenstände zu Beginn klar kommuniziert? Wie ergebnisoffen sind Beteiligungsverfahren? Wie kann die Planung von Beteiligungskonzepten im Hinblick auf Mehrarbeit in den Fachämtern (Personalbesatz), zeitliche Verzögerungen im Ablauf und unter dem Gesichtspunkt von entstehenden Beteiligungskosten optimiert werden? Wie können Beteiligungsinteressierte und bislang nicht erreichte Bevölkerungsgruppen dauerhaft und mehrstufig in den Prozess eingebunden werden? Ist die Rolle der Koordinierungsstelle genügend verdeutlicht? Zur Klärung dieser nicht abschließenden Fragen hält die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erarbeitung eines Evaluationsbericht bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 für erforderlich. Der Evaluationsbericht soll in Anlehnung an das Heidelberger Modell zur Bürgerbeteiligung folgende Schwerpunkte umfassen:  quantitative Auswertung der Projekte mit Bürgerbeteiligung,  Befragung von Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern,  vertiefende Interviews mit Personen, die intensiv an Beteiligungsverfahren mitwirken (sogenannte Schlüsselpersoneninterviews),  verwaltungsinterne Auswertung,  repräsentative Bevölkerungsumfrage. Ziel des Evaluationsverfahrens soll es sein,  möglichst frühzeitig aus den Erfahrungen bei der Umsetzung der Leitlinien zu lernen,  den Grad der Mitgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger überprüfbar zu machen,  gegebenenfalls Folgerungen abzuleiten, die zu einer erfolgreicheren Anwendungspraxis beitragen und  Anhaltspunkte für eine etwaige Weiterentwicklung/Optimierung der Leitlinien und des Umsetzungsprozesses zu geben. Zu 2.: Aufbauend auf den Evaluationsbericht sind unter Koordination der Stadtverwaltung in einem partizipativen Verfahren mit der Bürgerschaft die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ fortzuschreiben und eine Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich neben „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ für eine Bürgerbeteiligungssatzung aus, denn eine Leitlinie ist lediglich eine empfehlende Handlungsanweisung ohne bindenden Charakter. Sie enthält hinsichtlich eines Themas oder Fachgebietes allgemeine Prinzipien und Vorgehensweisen und bildet den dazu erarbeiteten Konsens ab. Durch eine Satzung wird jedoch objektives Recht für einen bestimmten Bereich gesetzt, das über bloße Empfehlungen hinausgeht. Für die konkrete weitere Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig ist es für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wichtig, dass verbindliche und nachvollziehbare Vorgaben gemacht werden, an denen sich alle Akteure orientieren müssen und können. Damit wird Beliebigkeit vermieden und Bürgerbeteiligung zu mehr als einem politischen Lippenbekenntnis. Das mit diesem Antrag vorgeschlagene mehrstufige Verfahren wird diesem Anspruch gerecht, indem man sich zuerst über die Weiterentwicklung allgemeiner Prinzipien und Grundlagen verständigt (Fortschreibung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung) und diese dann im Weiteren in einer Bürgerbeteiligungssatzung (nebst Verwaltungsvorschrift/ Dienstanweisung) abbildet. Zu 3.: Neben der Bürgerbeteiligungssatzung sollen diesmal auch die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung von der Ratsversammlung beschlossen werden. Damit signalisieren Oberbürgermeister und Stadtrat den Leipzigerinnen und Leipzigern gegenüber, dass zum Thema „Bürgerbeteiligung“ nun endlich ein von allen Akteuren getragener Grundkonsens gefunden wurde, denn diesen gibt es bislang nicht. Zu 4.: Bereits die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses RB IV – 1618/09 wurden mit wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet. Für den anspruchsvollen und komplexen Prozess der Fortschreibung dieser Leitlinien und der Erarbeitung einer Leipziger Bürgerbeteiligungssatzung hält die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einbindung eines externen Büros und eine wissenschaftliche Leitung/Begleitung für erforderlich. Zusätzlich ist ein Begleitgremium einzurichten, dass sich aus Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Fachämter und des Stadtrates, der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, Bürgerinnen und Bürgern mit entsprechendem Sachverstand und Vertreterinnen und Vertretern von in der Sache aktiven Gruppierungen, Initiativen oder Vereinen und der Wirtschaft zusammensetzt. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 14.7. Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig" – Bürgerbeteiligungssatzung Vorlage: VI-A-01082 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Stärken-/SchwächenAnalyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 - 2015 durchzuführen. 2. Darauf aufbauend werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit systematischer Bürgerbeteiligung in anderen deutschen Städten Vorschläge zur Verbesserung der Beteiligungskultur erarbeitet sowie zu erwartende Kosten dargestellt. Dabei werden auch die Inhalte der Anträge VI-A-01082, VI-A-01083, VI-A-00952 und A-00093/14 geprüft. 3. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2016 in einer Stadtwerkstatt diskutiert und danach dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. VI-A-01082 vom <DATUM> Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015 Beschluss- Nr. VI-A-01082 Eingereicht von Dezernat VI Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ Bürgerbeteiligungssatzung Stand vom 08.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Der o. g. Ratsbeschuss steht in Zusammenhang mit weiteren Ratsbeschlüssen, der „frühzeitigen Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083) und den „Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes“ (VI-A-00952). Deshalb kommt der Ratsbeschluss dem grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt mit einen integrativen Ansatz zur Bilanzierung informeller (nicht gesetzlich vorgeschriebener) Beteiligungsprozesse der letzten drei Jahre nach. Anhand der Ergebnisse und unter Berücksichtigung der Erfahrung anderer deutscher Städte werden verschiedene Varianten zur Verbesserung der Beteiligungskultur entwickelt. Für den Bilanzierungsprozess ist zur Bestandserhebung der Bürgerbeteiligung bisher folgendes in Umsetzung: • Erfassung der Beteiligungsverfahren und Verwaltungsbefragung, Interviews mit den Stadtratsfraktionen und zwei Bürgerworkshops, • die Erhebung anderer deutscher Städte zu alternativen Bürgerbeteiligungsmodellen , • das Forum Bürgerstadt Leipzig wurde sowohl in seiner Gesamtheit als auch mit einer Begleitgruppe fortlaufend eingebunden. Die Bestandserhebung wird Ende Dezember 2015 abgeschlossen sein. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Die Ergebnisse werden Anfang 2016 ausgewertet und in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken“im Frühjahr 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.