Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018581.pdf
Größe
334 kB
Erstellt
20.02.15, 12:00
Aktualisiert
08.02.18, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-01082
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
17.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
19.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig" –
Bürgerbeteiligungssatzung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, hinsichtlich der seit 2012 geltenden „Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ und seitdem durchgeführten vorhabenbezogenen
Bürgerbeteiligungsverfahren und Bürgerbeteiligungsverfahren zu strategischen Fragestellungen und
Zielen der Stadt Leipzig unter der Dachmarke „Leipzig weiter denken“ einen umfassenden
Evaluationsbericht bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 vorzulegen.
2.
Unter Koordination der Stadtverwaltung werden in einem partizipativen Verfahren mit der
Bürgerschaft die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ fortgeschrieben und darauf
aufbauend eine Leipziger Bürgerbeteiligungssatzung bis spätestens zum Ende des III. Quartals
2016 erarbeitet.
3.
Die fortgeschriebenen „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ und die Leipziger
Bürgerbeteiligungssatzung werden bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2016 dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorgelegt.
4.
Für den Prozess der Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“
und der Erarbeitung einer Leipziger Bürgerbeteiligungssatzung ist die Einbindung eines externen
Büros und eine wissenschaftliche Leitung/Begleitung sicherzustellen und ein Begleitgremium
einzurichten.
Sachverhalt:
Projekte und Vorhaben der Stadt Leipzig stehen seit Jahren verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist sich sicher: Leipzigerinnen und Leipziger möchten
die Zukunft „ihrer Stadt“ mitgestalten.
Die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ wurden einst auf Grundlage des
Stadtratsbeschlusses RB IV – 1618/09 vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung des „Forums Bürgerstadt
Leipzig“ entwickelt. Im Juli 2012 gab der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Ergebnisse als
Informationsvorlage Drucksache Nr. V/2185 „Bürgerbeteiligung - weiteres Vorgehen“ zur Kenntnis.
Gleichzeitig initiierte der Oberbürgermeister das Beteiligungsprojekt „Leipzig weiter denken“.
Zu 1.: Doch wie gelingt die Umsetzung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung über den gesetzlichen
Rahmen hinaus im konkreten Fall? Welche Schwächen offenbaren die derzeitigen Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung? Wird frühzeitig, verständlich und transparent über ein Beteiligungsverfahren
informiert? Werden Handlungsspielräume und Beteiligungsgegenstände zu Beginn klar
kommuniziert? Wie ergebnisoffen sind Beteiligungsverfahren? Wie kann die Planung von
Beteiligungskonzepten im Hinblick auf Mehrarbeit in den Fachämtern (Personalbesatz), zeitliche
Verzögerungen im Ablauf und unter dem Gesichtspunkt von entstehenden Beteiligungskosten
optimiert werden? Wie können Beteiligungsinteressierte und bislang nicht erreichte
Bevölkerungsgruppen dauerhaft und mehrstufig in den Prozess eingebunden werden? Ist die Rolle
der Koordinierungsstelle genügend verdeutlicht?
Zur Klärung dieser nicht abschließenden Fragen hält die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
die Erarbeitung eines Evaluationsbericht bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 für
erforderlich. Der Evaluationsbericht soll in Anlehnung an das Heidelberger Modell zur
Bürgerbeteiligung folgende Schwerpunkte umfassen:
quantitative Auswertung der Projekte mit Bürgerbeteiligung,
Befragung von Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern,
vertiefende Interviews mit Personen, die intensiv an
Beteiligungsverfahren mitwirken (sogenannte Schlüsselpersoneninterviews),
verwaltungsinterne Auswertung,
repräsentative Bevölkerungsumfrage.
Ziel des Evaluationsverfahrens soll es sein,
möglichst frühzeitig aus den Erfahrungen bei der Umsetzung der Leitlinien zu lernen,
den Grad der Mitgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger überprüfbar zu machen,
gegebenenfalls Folgerungen abzuleiten, die zu einer erfolgreicheren Anwendungspraxis
beitragen und
Anhaltspunkte für eine etwaige Weiterentwicklung/Optimierung der Leitlinien und des
Umsetzungsprozesses zu geben.
Zu 2.: Aufbauend auf den Evaluationsbericht sind unter Koordination der Stadtverwaltung in einem
partizipativen Verfahren mit der Bürgerschaft die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt
Leipzig“ fortzuschreiben und eine Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich neben „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in
der Stadt Leipzig“ für eine Bürgerbeteiligungssatzung aus, denn eine Leitlinie ist lediglich eine
empfehlende Handlungsanweisung ohne bindenden Charakter. Sie enthält hinsichtlich eines
Themas oder Fachgebietes allgemeine Prinzipien und Vorgehensweisen und bildet den
dazu erarbeiteten Konsens ab. Durch eine Satzung wird jedoch objektives Recht für einen
bestimmten Bereich gesetzt, das über bloße Empfehlungen hinausgeht.
Für die konkrete weitere Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig ist es für
die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wichtig, dass verbindliche und
nachvollziehbare Vorgaben gemacht werden, an denen sich alle Akteure orientieren
müssen und können. Damit wird Beliebigkeit vermieden und Bürgerbeteiligung zu mehr als
einem politischen Lippenbekenntnis.
Das mit diesem Antrag vorgeschlagene mehrstufige Verfahren wird diesem Anspruch
gerecht, indem man sich zuerst über die Weiterentwicklung allgemeiner Prinzipien und
Grundlagen verständigt (Fortschreibung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung) und diese dann
im Weiteren in einer Bürgerbeteiligungssatzung (nebst Verwaltungsvorschrift/
Dienstanweisung) abbildet.
Zu 3.: Neben der Bürgerbeteiligungssatzung sollen diesmal auch die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung
von der Ratsversammlung beschlossen werden. Damit signalisieren Oberbürgermeister und Stadtrat
den Leipzigerinnen und Leipzigern gegenüber, dass zum Thema „Bürgerbeteiligung“ nun endlich ein
von allen Akteuren getragener Grundkonsens gefunden wurde, denn diesen gibt es bislang nicht.
Zu 4.: Bereits die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ auf Grundlage des
Stadtratsbeschlusses RB IV – 1618/09 wurden mit wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet. Für den
anspruchsvollen und komplexen Prozess der Fortschreibung dieser Leitlinien und der Erarbeitung
einer Leipziger Bürgerbeteiligungssatzung hält die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die
Einbindung eines externen Büros und eine wissenschaftliche Leitung/Begleitung für erforderlich.
Zusätzlich ist ein Begleitgremium einzurichten, dass sich aus Vertreterinnen und Vertreter der
beteiligten Fachämter und des Stadtrates, der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, Bürgerinnen
und Bürgern mit entsprechendem Sachverstand und Vertreterinnen und Vertretern von in der Sache
aktiven Gruppierungen, Initiativen oder Vereinen und der Wirtschaft zusammensetzt.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu 14.7. Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig"
– Bürgerbeteiligungssatzung
Vorlage: VI-A-01082
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Stärken-/SchwächenAnalyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 - 2015 durchzuführen.
2. Darauf aufbauend werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit systematischer
Bürgerbeteiligung in anderen deutschen Städten Vorschläge zur Verbesserung der
Beteiligungskultur erarbeitet sowie zu erwartende Kosten dargestellt. Dabei werden auch die
Inhalte der Anträge VI-A-01082, VI-A-01083, VI-A-00952 und A-00093/14 geprüft.
3. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2016 in einer Stadtwerkstatt diskutiert und danach dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. VI-A-01082 vom <DATUM>
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015
Beschluss- Nr. VI-A-01082
Eingereicht von Dezernat VI
Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ Bürgerbeteiligungssatzung
Stand vom 08.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Der o. g. Ratsbeschuss steht in Zusammenhang mit weiteren Ratsbeschlüssen, der „frühzeitigen
Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083) und den „Beteiligungsverfahren der
Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes“ (VI-A-00952). Deshalb
kommt der Ratsbeschluss dem grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten
Aufgabenfeldern der Stadt mit einen integrativen Ansatz zur Bilanzierung informeller (nicht gesetzlich
vorgeschriebener) Beteiligungsprozesse der letzten drei Jahre nach. Anhand der Ergebnisse und unter
Berücksichtigung der Erfahrung anderer deutscher Städte werden verschiedene Varianten zur
Verbesserung der Beteiligungskultur entwickelt.
Für den Bilanzierungsprozess ist zur Bestandserhebung der Bürgerbeteiligung bisher folgendes in
Umsetzung:
• Erfassung der Beteiligungsverfahren und Verwaltungsbefragung, Interviews mit den
Stadtratsfraktionen und zwei Bürgerworkshops,
• die Erhebung anderer deutscher Städte zu alternativen Bürgerbeteiligungsmodellen ,
• das Forum Bürgerstadt Leipzig wurde sowohl in seiner Gesamtheit als auch mit einer
Begleitgruppe fortlaufend eingebunden.
Die Bestandserhebung wird Ende Dezember 2015 abgeschlossen sein.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Die Ergebnisse werden Anfang 2016 ausgewertet und in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter
denken“im Frühjahr 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den
notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.