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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027334.pdf
Größe
327 kB
Erstellt
27.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:21

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-01258-NF-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Ratsversammlung Termin Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von SR Jens Lehmann SR Carola Lange Betreff Schongauer Straße 41 Beschluss: Der OBM wird beauftragt, die Festlegungen im Bebauungsplan 2 "Einkaufs- und Gewerbegebiet Nordost - Lehdenweg“ und im Bebaungsplan Nr.170 für die Flurstücke 957/7; 957/8; 957/6 aufzuheben und eine Änderung der baulichen Nutzung herbeizuführen mit dem Ziel, ein Allgemeines Wohngebiet (oder Mischgebiet) festzusetzen anstelle des bisher vorgesehenen Gewerbegebietes für Sportbauten und kurzfristige Beherbergung. Begründung: Durch Aufhebung des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan 2 "Einkaufs- und Gewerbegebiet Nordost - Lehdenweg“ kann die bestehende Seniorenwohnanlage erhalten bleiben, und für die vor allem betagten Bewohner kann ein weiteres Wohnen gewährleistet werden. Die nächsten Wohnbebauungen befindet sich in unmittelbarer Nähe (im Peter-Breuer-Weg nur 160 m, die Wohnbebauungen in der Gundermannstraße nur 370 m und die Siedlung im Sommerfelder Weg in nur 800 m Entfernung). Dass diese Änderung rechtens wäre, zeigt der Bebauungsplan E – 164 „Südlich der B 6“. Er ist seit dem 21.02.1996 in Kraft. Für einen Teilbereich von ca. 8 ha wurde das Verfahren zur 1. Änderung im Jahre 1997 durchgeführt mit dem Ziel, anstelle des festgesetzten Gewerbegebietes ein Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Diese Änderung trat am 27.08.1997 in Kraft. Seite 1/1 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 15.6. Schongauer Straße 41 Vorlage: VI-A-01258-NF-002 Beschluss: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer die Verhandlungen weiterzuführen, um zu versuchen, eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen, welche einerseits die Belastungen für die Senioren den Umständen entsprechend so gering als möglich hält und die andererseits den planungs- und baurechtlich anzuwendenden Rechtsvorschriften genügt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. VI-A-01258 vom 08.07.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. VI-A-01258-NF-002 Eingereicht von SR Jens Lehmann und SR Carola Lange Auszug – Schongauer Str. 41 Stand vom 30.11.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Die Stadt hat mit dem Betreiber und dem Eigentümer der Seniorenwohnanlage mit Datum 06.08.2015 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung geschlossen. Nachdem der Bauherr einen Antrag zur nachträglichen Genehmigung der Nutzungsänderung eingereicht hatte, haben sich die Parteien darauf verständigt, dass die Vollstreckung der Nutzungsuntersagung und der damit einhergehenden Duldungsverfügungen gegenüber den Mietern bis zur bestandskräftigen bzw. erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Bauantrag ausgesetzt wird. Die Aussetzung der Vollstreckung steht unter der Bedingung, dass der Eigentümer in dieser Zeit keine weiteren Vermietungen zur Dauerwohnnutzung vornehmen darf. Des Weiteren hat sich der Eigentümer verpflichtet, sich um einen Ersatzstandort zu bemühen, um vorsorglich einen Ersatzneubau zu errichten. Die Mieter wurden nach Prüfung und Abgleich der vom Eigentümer übergebenen Mieterliste im Oktober 2015 schriftlich über die Vereinbarung informiert, aber auch darauf hingewiesen, dass die Aussetzung der Vollstreckung je nach rechtskräftiger Entscheidung über den Bauantrag auch nur einen zeitlichen Aufschub darstellen könnte. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Das Bauantragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.