Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027334.pdf
Größe
327 kB
Erstellt
27.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-01258-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Ratsversammlung
Termin
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SR Jens Lehmann
SR Carola Lange
Betreff
Schongauer Straße 41
Beschluss:
Der OBM wird beauftragt, die Festlegungen im Bebauungsplan 2 "Einkaufs- und Gewerbegebiet
Nordost - Lehdenweg“ und im Bebaungsplan Nr.170 für die Flurstücke 957/7; 957/8; 957/6
aufzuheben und eine Änderung der baulichen Nutzung herbeizuführen mit dem Ziel, ein Allgemeines
Wohngebiet (oder Mischgebiet) festzusetzen anstelle des bisher vorgesehenen Gewerbegebietes für
Sportbauten und kurzfristige Beherbergung.
Begründung:
Durch Aufhebung des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan 2 "Einkaufs- und
Gewerbegebiet Nordost - Lehdenweg“ kann die bestehende Seniorenwohnanlage erhalten bleiben,
und für die vor allem betagten Bewohner kann ein weiteres Wohnen gewährleistet werden.
Die nächsten Wohnbebauungen befindet sich in unmittelbarer Nähe (im Peter-Breuer-Weg nur 160
m, die Wohnbebauungen in der Gundermannstraße nur 370 m und die Siedlung im Sommerfelder
Weg in nur 800 m Entfernung).
Dass diese Änderung rechtens wäre, zeigt der Bebauungsplan E – 164 „Südlich der B 6“. Er ist seit
dem 21.02.1996 in Kraft. Für einen Teilbereich von ca. 8 ha wurde das Verfahren zur 1. Änderung
im Jahre 1997 durchgeführt mit dem Ziel, anstelle des festgesetzten Gewerbegebietes ein
Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Diese Änderung trat am 27.08.1997 in Kraft.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 15.6. Schongauer Straße 41
Vorlage: VI-A-01258-NF-002
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer die Verhandlungen weiterzuführen,
um zu versuchen, eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen, welche einerseits
die Belastungen für die Senioren den Umständen entsprechend so gering als möglich hält und
die andererseits den planungs- und baurechtlich anzuwendenden Rechtsvorschriften genügt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 9. Juli 2015
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RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. VI-A-01258 vom 08.07.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. VI-A-01258-NF-002
Eingereicht von SR Jens Lehmann und SR Carola Lange
Auszug – Schongauer Str. 41
Stand vom 30.11.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die Stadt hat mit dem Betreiber und dem Eigentümer der Seniorenwohnanlage mit Datum
06.08.2015 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aussetzung der Vollstreckung der
Nutzungsuntersagung geschlossen. Nachdem der Bauherr einen Antrag zur nachträglichen
Genehmigung der Nutzungsänderung eingereicht hatte, haben sich die Parteien darauf
verständigt, dass die Vollstreckung der Nutzungsuntersagung und der damit einhergehenden
Duldungsverfügungen gegenüber den Mietern bis zur bestandskräftigen bzw. erstinstanzlichen
verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Bauantrag ausgesetzt wird. Die Aussetzung
der Vollstreckung steht unter der Bedingung, dass der Eigentümer in dieser Zeit keine weiteren
Vermietungen zur Dauerwohnnutzung vornehmen darf. Des Weiteren hat sich der Eigentümer
verpflichtet, sich um einen Ersatzstandort zu bemühen, um vorsorglich einen Ersatzneubau zu
errichten. Die Mieter wurden nach Prüfung und Abgleich der vom Eigentümer übergebenen
Mieterliste im Oktober 2015 schriftlich über die Vereinbarung informiert, aber auch darauf
hingewiesen, dass die Aussetzung der Vollstreckung je nach rechtskräftiger Entscheidung über
den Bauantrag auch nur einen zeitlichen Aufschub darstellen könnte.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Das Bauantragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.