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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309968.pdf
Größe
15 MB
Erstellt
05.09.17, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 15:04

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04774 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf und Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Eigenbetrieb Engelsdorf Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 94.890,62 wird dem städtischen Haushalt über eine Mittelweiterleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittel 2018 werden zweckgebunden im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf für Personal- und Sachaufwendungen zur Verfügung gestellt. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. EUR 94.890,62 im PSP-Element „Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf“ (1.100.57.1.0.02.02) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung mit formaler Deckung ErgHH“ (1098620000). 3. Aus der zweckgebundenen Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte/Personalaufwendungen in Höhe von EUR 305.008,67 werden Aufwendungen in Höhe von EUR 40.471,23 in die allgemeine Rücklage durch Verwendung in 2016 umgebucht. Die verbleibenden Rücklagenmittel in Höhe von EUR 264.537,44 werden bis einschließlich 2019 verwendet. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 Entlastung erteilt. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2016 94.890,62 1.100.57.1.0.02.02 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Gegenstand des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995 gegründet und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit Wirkung vom 01.01.1999 übernommen. Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung förderungsbedürftiger, benachteiligter Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck kann der Eigenbetrieb fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfs- oder Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben: 1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, (Sonder-) Programme und Projekte, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher sowie sonstigen Richtlinien des Bundes und des Freistaates Sachsen durchgeführt werden. 2. Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen, (Sonder-) Programme und Projekte durch und kann hierzu erforderliche Leistungen erbringen. Dem Betrieb wird hierzu die Verantwortung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und bei den Eigenbetrieben von der Stadtverwaltung übertragen. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens Das Rechnungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Bücher des Eigenbetriebs sind ordnungsgemäß geführt. Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus Planungsrechnungen oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1) Aufbau-Organisation Das Finanz- und Rechnungswesen ist der kaufmännischen Leitung unterstellt und umfasst neben der Leiterin Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/-innen. Durch deren Qualifikation bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die anfallenden Arbeiten sachkundig bewältigt werden. In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der Standard-Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der Software LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet. 3/6 Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem. Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Leipzig, mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro. Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1) Ablauf-Organisation Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah und unveränderbar vorgenommen. Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen Sachgebieten abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die Belege werden als Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt. Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens. (1) Jahresabschluss Gemäß § 14 der Satzung gelten für den Eigenbetrieb die Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung. Nach § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB analoge Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264-288 HGB einschließlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden Vorschriften der Satzung, der SächsEigBVO sowie den Regelungen der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig für das Jahr 2016. Durch Ratsbeschluss vom 26. Oktober 2016 wurde der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 8. April 2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2015 zusammen mit dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde entsprechend dem Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen, den Jahresüberschuss 2015 in Höhe von TEU 35 den Zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde, ausgehend von den auf den Sachkonten richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015, ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig. Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke alternativ im Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit des Abschlusses vorgezogen. (1) 4/6 Lagebericht Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den gesetzlichen Vorschriften des § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind. Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des Eigenbetriebs sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich widerspruchsfrei und nach unseren Erkenntnissen vollständig. (1) (1) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, Seite 8-10 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. (2) (2) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, Seite 10 Anlagen: 1. Bilanz für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG 7. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2016 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des Prüfungsberichtes (nichtöffentlich) 8. Vollständiger Prüfungsbericht Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht (nichtöffentlich) (Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.) 5/6 6/6 Anlage zu Beschlusspunkt 1. 31.12.2016 in € Bilanzsumme 2.263.151,04 davon entfallen: Anlagevermögen 217.436,20 Umlaufvermögen 2.036.947,14 8.767,70 Aktiva Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 25.564,00 Kapitalrücklage 291.436,37 Zweckgebundene Rücklage 305.008,67 Andere Gewinnrücklage 278.142,85 Gewinn‐/Verlustvortrag Vorjahre 57.046,06 Jahresüberschuss 94.890,62 Sonderposten für Investitionszuschüsse 208.181,35 Rückstellungen 106.280,00 Verbindlichkeiten 826.954,02 69.647,10 7.857.761,47 Summe der Aufwendungen 7.762.870,85 Jahresüberschuss 94.890,62 Rechnungsabgrenzungsposten Summer der Erträge Anlage 1