Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309968.pdf
Größe
15 MB
Erstellt
05.09.17, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04774
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf und Bestätigung
überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Eigenbetrieb Engelsdorf
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 wird gemäß
Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 94.890,62 wird dem städtischen Haushalt über
eine Mittelweiterleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittel 2018 werden
zweckgebunden im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf für Personal- und
Sachaufwendungen zur Verfügung gestellt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 i.H.v. EUR 94.890,62 im PSP-Element „Kommunaler
Eigenbetrieb Engelsdorf“ (1.100.57.1.0.02.02) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt
aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung mit formaler Deckung ErgHH“
(1098620000).
3. Aus der zweckgebundenen Rücklage für personal- und sachgebundene
Projekte/Personalaufwendungen in Höhe von EUR 305.008,67 werden
Aufwendungen in Höhe von EUR 40.471,23 in die allgemeine Rücklage durch
Verwendung in 2016 umgebucht. Die verbleibenden Rücklagenmittel in Höhe von
EUR 264.537,44 werden bis einschließlich 2019 verwendet.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
Entlastung erteilt.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2016
94.890,62
1.100.57.1.0.02.02
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in
der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt
dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes
des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die
Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995
gegründet und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit
Wirkung vom 01.01.1999 übernommen.
Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung
förderungsbedürftiger, benachteiligter Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck kann der Eigenbetrieb fördernde und wirtschaftlich
berührende Hilfs- oder Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb
folgende Aufgaben:
1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, (Sonder-) Programme und
Projekte, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung
dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher sowie sonstigen Richtlinien des
Bundes und des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
2. Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen, (Sonder-)
Programme und Projekte durch und kann hierzu erforderliche Leistungen erbringen. Dem
Betrieb wird hierzu die Verantwortung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen
Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und bei den Eigenbetrieben von der
Stadtverwaltung übertragen.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen
Vorschriften. Die Bücher des Eigenbetriebs sind ordnungsgemäß geführt.
Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus
Planungsrechnungen oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1)
Aufbau-Organisation
Das Finanz- und Rechnungswesen ist der kaufmännischen Leitung unterstellt und umfasst
neben der Leiterin Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/-innen. Durch
deren Qualifikation bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die
anfallenden Arbeiten sachkundig bewältigt werden.
In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der
Standard-Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der
Software LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet.
3/6
Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Leipzig, mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro.
Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1)
Ablauf-Organisation
Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.
Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah
und unveränderbar vorgenommen.
Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen
Sachgebieten abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die
Belege werden als Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt.
Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die
Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens. (1)
Jahresabschluss
Gemäß § 14 der Satzung gelten für den Eigenbetrieb die Vorschriften der Sächsischen
Eigenbetriebsverordnung. Nach § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über
die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die
Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im
Sinne des HGB analoge Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen
Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264-288 HGB
einschließlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden
Vorschriften der Satzung, der SächsEigBVO sowie den Regelungen der
Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig für das Jahr 2016.
Durch Ratsbeschluss vom 26. Oktober 2016 wurde der von uns geprüfte und unter dem
Datum vom 8. April 2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2015 zusammen mit dem
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde
entsprechend dem Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen, den Jahresüberschuss 2015
in Höhe von TEU 35 den Zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde, ausgehend von den auf den
Sachkonten richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember
2015, ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen
abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig.
Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke
alternativ im Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der
Übersichtlichkeit des Abschlusses vorgezogen. (1)
4/6
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den
gesetzlichen Vorschriften des § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung.
Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der
Lage des Eigenbetriebs.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2
HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind.
Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des
Eigenbetriebs sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich
widerspruchsfrei und nach unseren Erkenntnissen vollständig. (1)
(1) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016, Seite 8-10
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 im
Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. (2)
(2) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016, Seite 10
Anlagen:
1. Bilanz für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
7. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2016 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des
Prüfungsberichtes (nichtöffentlich)
8. Vollständiger Prüfungsbericht Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht
(nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem
eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur
Verfügung gestellt.)
5/6
6/6
Anlage zu Beschlusspunkt 1.
31.12.2016
in €
Bilanzsumme
2.263.151,04
davon entfallen:
Anlagevermögen
217.436,20
Umlaufvermögen
2.036.947,14
8.767,70
Aktiva
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
25.564,00
Kapitalrücklage
291.436,37
Zweckgebundene Rücklage
305.008,67
Andere Gewinnrücklage
278.142,85
Gewinn‐/Verlustvortrag Vorjahre
57.046,06
Jahresüberschuss
94.890,62
Sonderposten für Investitionszuschüsse
208.181,35
Rückstellungen
106.280,00
Verbindlichkeiten
826.954,02
69.647,10
7.857.761,47
Summe der Aufwendungen
7.762.870,85
Jahresüberschuss
94.890,62
Rechnungsabgrenzungsposten
Summer der Erträge
Anlage 1