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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1320979.pdf
Größe
206 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
24.11.17, 16:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03673-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-03673 vom 08.02.2017 aufgrund von Mehrkosten Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), Prinz-Eugen-Straße 34, 04277 Leipzig – Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemo für 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VI-DS-03673 vom 08.02.2017 wird bestätigt. 2. Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 214.000 € für das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für die Mehrkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus: - 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30": 150.000 €. - der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ 1098720000 64.000 € Im Gegenzug werden die Mittel auf dem PSP-Element 7.0000317.700 "Neubau 3. Grundschule mit 3-Feldhalle" in Höhe von 64.000 € (Minderkostenpotential) in 2017 gesperrt. 3. Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 267.250 € für das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für die Zusatzkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige formale Deckung im Finanzhaushalt" (10987200000). Im Gegenzug werden Mittel in 2018 wie folgt gesperrt: - 7.0001568.700 "Tarostraße 7/9 Brandschutzmaßnahmen":117.250 € - 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30": 150.000 € 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von bis 2017 2016 2017 2017 2016 2017 Höhe in EUR wo veranschlagt 2.299.500 7.0001601.705 213.500 7.0001601.700 3.264.750 7.0001601.700 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2018 ff. Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Anlagen: Textteil 3/3 HAUSHALTSVORLAGE 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS03673 vom 08.02.2017 aufgrund von Mehrkosten Bauvorhaben: Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Prinz-Eugen-Straße 34 04277 Leipzig Umbau und Modernisierung Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 16.10.2017 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Beschlüsse 3 2 Begründung der Zusatzkosten 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes der Umsetzung 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 3 2.3 Problemstellung 4 2.4 Beschreibung der Mehr- und Zusatzkosten 4 2.4.1 Mehrkosten aufgrund Bauzustand 4 2.4.2 Zusatzkosten / Notwendige Leistungserweiterungen 5 2.4.3 Zusammenfassung Mehrkosten 6 2.4.4 Kosteneinsparungen 6 3 Finanzieller Aufwand 6 4 Finanzierungsplan 7 4.1 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 7 5 Fristenplan 8 6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 9 7 Hinweis auf weitere empfohlene Zusatzmaßnahmen: Prüfung Mittelbereitstellung in 2018: 9 Anlagen --- Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 Kurzerläuterung Die im Beschluss VI-DS-03673 bestätigten Baumaßnahmen zum Standort Prinz-Eugen-Straße 34 werden seit März 2017 umgesetzt. Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Maßnahmen ersichtlich, welche nicht durch das vorhandene Budget gedeckt werden können. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäudeensembles nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich. Im Zuge der Fortführung der Planung und der Erkenntnisse aus der Bauausführung (unerwartete Bauzustände) ergeben sich 1. Mehrkosten aus dem beauftragten Leistungsprogramm, deren Bestätigung und Deckung unter den sehr engen Terminzielen der Maßnahme dringend erfolgen müssen 2. Zusätzliche Leistungen außerhalb des beauftragten Leistungsumfanges, die terminlich nicht innerhalb der engen Terminziele der Maßnahme realisiert werden können. Inhalt dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs. 1 Beschlüsse Grundlage dieser Vorlage bilden folgende Beschlüsse: • VI-DS-03673 Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 08.02.2017 2 Begründung der Zusatzkosten 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes der Umsetzung Die Baugenehmigung liegt seit Februar 2017 vor. Im März 2017 wurde mit den vorgezogenen Maßnahmen wie Baufeldfreimachung, Baumfällung und Entrümpelung/ nichtkonstruktiver Abbruch begonnen. Anfang Juni 2017 wurde mit den Rohbau- und Gerüstarbeiten begonnen, die Bodenplatte für den Erweiterungsbau (Haus 3) ist fertiggestellt. Geplanter Gesamtfertigstellungstermin ist Anfang 2018. Die für die Unterbringung der umA's geplanten Räumlichkeiten bleiben ungeachtet der hier beschriebenen Zusatzmaßnahmen unberührt (Fertigstellung zu 12/2017 bzw. Haus 3 in 02/2018). 2.2 Ableitung des Bedarfes Der Bedarf wurde bereits in dem benannten Beschluss VI-DS-02372 vom 05.04.2016 der DB OBM ausführlich dargestellt. Die Stadt Leipzig ist in der Pflicht für die umA´s dauerhafte Unterkünfte zu schaffen. Die bereits auf dem Standort befindlichen umA-Plätze wurden „in Eile und deshalb teilweise baulich provisorisch“ geschaffen, sie bedürfen aus diesem Grund noch einiger baulicher Veränderungen/ Ergänzungen. Mit der Realisierung der Baumaßnahmen und der anschließenden Betreibung durch das AJFB werden erforderliche, dauerhafte Kapazitäten für eine integrative Flüchtlingsbetreuung geschaffen, welche wiederum gute Voraussetzungen für die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen bilden sollen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 2.3 Problemstellung Die Vorlage des ursprünglichen Baubeschlusses basierte auf der LP 2 Vorplanung mit einer Kostenschätzung, entgegen der üblichen Grundlage, der LP 3 Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Daher bestand von vornherein ein Kostenrisiko, da die LP 2 nicht die Planungstiefe aufwies wie eine LP 3. Darauffolgend war es erforderlich, die anschließenden aufeinander aufbauenden Leistungsphasen parallel zu bearbeiten, so dass Nachträge/ Leistungserweiterungen/ -ergänzungen zu erwarten waren. In diesem Zusammenhang wird auf die Risikobewertung Pkt 4.1 der Bezugsvorlage VI-DS-03673 verwiesen. Diese zügige Projektdurchführung hat nunmehr zur Folge, dass sich im Zuge der Planung und Bauausführung sich verschiedene Umstände ergeben haben, durch welche sich das Gesamtbudget des Bauvorhabens erhöht. Aus diesem Grund muss der Baubeschluss erneut angepasst werden. Die Begründung für die Überschreitung des Budgets sind unter Punkt 2.4 ausführlich erläutert. 2.4 Beschreibung der Mehr- und Zusatzkosten 2.4.1 Mehrkosten aufgrund Bauzustand Die Mehrkosten resultieren aufgrund von Leistungserweiterungen aus: • der Umsetzung der Auflagen aus der Baugenehmigung • bautechnisch bedingten Zusatzleistungen • dem baulichen Zustand vor Ort - marode Bausubstanz, • den maroden Zustand der technischen Anlagen. Die Häuser waren bis zum Sanierungsbeginn in Nutzung, aus diesem Grund konnten Bestandsuntersuchungen im Vorfeld der Bauausführung nur eingeschränkt durchgeführt werden. Daraus resultieren im laufenden Baufortschritt immer wieder auftretende unerwartete Bauzustände, die Mehraufwendungen z.B. im Rohbau, Zimmerer, im Gewerk Haustechnik und die zusätzlichen Planungsleistungen nach sich ziehen. Aus dem beauftragten Leistungsprogramm entstehen derzeit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 214.000,00 EUR (KG 300 bis 700). Diese setzen sich wie folgt zusammen: KG Gewerk/ Begründung 300 Tiefbauarbeiten Haus 3: Baustraße / Mehrmengen Erdarbeiten / Erhöhung Entsorgungskosten / Bodenaustausch. Zur Absicherung der Nutzung Haus 2 wurde aus Sicherheitsgründen der Zugang zum Haus 3 nicht wie geplant entlang dem Haus 2 erstellt sondern eine Baustraße erstellt. Für die Entsorgung des Aushubmaterials fallen höhere Kosten als in der Planung an. 10.000 € Betonarbeiten Haus 3: Die Fundamente an der Bestandswand am Haus 3 sind nicht wie aus den Akten und an den Probeflächen ersichtlich hergestellt. Daraus resultieren bautechnisch bedingte statische Leistungen, es ist eine abschnittsweise Fundamentunterfangung an der Bestandswand notwendig. 6.000 € Malerarbeiten Haus 1 / Haus 3 / Haus 4: Ursprünglich ist nur ein malermäßiger Anstrich an den Wänden und Decken geplant. Bei der Herstellung einer Probeflächen an einem Vergleichsobjekt wurde festgestellt, dass diese Qualität für Wohnräume nicht ausreichend ist. Eine Änderung der Ausführung der Wände (/ Tapeten) soll erfolgen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Mehrbedarf 23.500 € Seite 4 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 Trockenbau Haus 1 / Haus 4: Im Zuge der Sanierung, nach Abbruch von Verkleidungen wurde erkennbar, dass gegenüber der bisherigen Planung ein Mehraufwand Unterhangdecken notwendig ist. Nachträgl. Forderungen – BS-Decken sind nach Erteilung der Baugenehmigung umzusetzen. 15.000 € Sanierung Dusche KG Haus 1: Bestandsduschen im Kellergeschoss sollten ursprünglich erhalten bleiben. Das ist auf Grund der Lage und des maroden Zustandes der Bestandsleitungen nicht möglich. Die Leitungen sind nicht fachgerecht verlegt, verschlissen, allg. Bauzustand – Fliesen lose u.ä 15.500 € Trockenlegung / Sanierung der Betriebsräume KG Haus 1: Das Kellergeschoß ist naß und feucht. Zur Vermeidung von Schäden an den technischen Anlagen sollten vor Montage der neuen Anlagentechnik diese saniert werden 5.500 € Summe KG 300 400 700 75.500 € Haus 1 und 4: Stark- und Schwachstromtechnik: Die alten Anlagen und Leitungen können nicht wie geplant weiter genutzt bzw. erweitert werden, eine teilweise Erneuerung von Elektroanlagen ist notwendig. 17.500 € Haus 3: Erneuerung der Grund- und Abwasserleitungen ist notwendig, da nach einer TV-Untersuchung festgestellt wurde, dass die Bestandsleitungen defekt sind. Die Querschnitte, Gefälle dieser Versorgungsleitungen (Abwasser und Regenwasser) sind für die geplante Nutzungserweiterung nicht ausreichend. 26.000 € Gesamte Liegenschaft Einzelzählung für den Verbrauch Heizung (Ausführung bereist bestätigt, Mittel noch offen) 37.500 € Gesamte Liegenschaft: Die Bestandsabwasserleitung - Hauptleitung sollte ursprünglich erhalten bleiben. Nach Freilenkung des Objektes wurde eine TV-Inspektion durchgeführt. Dort wurden Mängel in der Leitung festgestellt (Risse, Wurzeln), eine Sanierung der Leitung (Inlinersanierung) zum öffentlichen Anschluss ist notwendig, 40.000 € Gesamte Liegenschaft: Erneuerung Sanitärbereich im KG Haus 1 inkl. Belüftung - Leitungen verschlissen, nicht fachgerecht verlegt 6.000 € Summe KG 400 127.000 € Mehrkosten für Anpassung der Planung Summe Mehrkosten 11.500 € 214.000 € 2.4.2 Zusatzkosten / Notwendige Leistungserweiterungen Um das Gebäude auch langfristig ohne größere bauliche Eingriffe (z.B. kurz nach Fertigstellung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen) nutzen zu können, sind die nachfolgenden zusätzlichen Leistungen zu realisieren. Deren vollständige Umsetzung ist im Zuge der laufenden Teilmaßnahme bei den engen Terminzielen nicht möglich. Die Zusatzleistungen können im Anschluss an die laufenden Teilmaßnahme auch nach Nutzungsaufnahme abgeschlossen werden. Die geplante Nutzungsaufnahme ist nicht gefährdet. Für die Zusatzleistungen ergeben sich Gesamtkosten in Höhe 267.250,00 EUR. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 Für Zusätzliche Leistungen sind zum Stand heute folgende nachfolgend aufgeführten Teilleistungen zwingend zu empfehlen: KG Gewerk/ Begründung 300 Trockenlegung und Kellersanierung: Nach Abbruch von Verkleidungen, nach Beräumung wurden massive Schäden, Salzausblühungen an der vorhandenen Bausubstanz festgestellt und nach den letzten Starkregen haben sich Wasserpfützen im Kellergeschoss gebildet. Da die Kellerräume einer Teilnutzung (Rettungswege, Hauptweg zur Küche im KG und zum Sanitärbereich, Nutzungsbereich OFT) unterliegen ist eine Bauwerkstrockenlegung dringend zu empfehlen. 150.000 € Sanierung Balkon (über Freifläche): Dies ist bautechnisch und aus Sicherheitsgründen notwendig. Der Balkon sowie die darunter liegende Freifläche ist entsprechend Prüfbericht ABD, Prüfstatik auf Grund des baulichen Zustandes aus statischen sowie aus Sicherheitsgründen zu sperren – Brüstung marode, Herabstürzen von losen Bauteilen auf darunterliegende Freifläche u.ä.. 55.000 € Summe KG 300 205.000 € 500 Mehrbedarf Anpassung der Außenanlagen Haus 3 62.250 € Summe Mehrbedarf Zusatzleistungen 2.4.3 Zusammenfassung Mehrkosten Begründung Mehrkosten Summe Mehrkosten aufgrund Bauzustand 214.000 EUR Notwendige Leistungserweiterungen 267.250 EUR Summe 481.250 EUR 2.4.4 267.250 € Kosteneinsparungen Durch den Bauherren und die Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft. Allerdings ist eine weitere Reduzierung der Kosten aufgrund des Projektfortschritts ohne weit fassende Eingriffe in die Planung nicht möglich. Die Folgen wären ein weiterer Zeitverzug und damit drohender Verlust von Fördermitteln. Hinweis: Auf einen Kennwertvergleich mit anderen Projekten wird verzichtet, da das Projekt nicht vergleichbar ist. Hinsichtlich der Nutzungskosten ist keine Änderung im Bezug zu den Angaben der Bezugsvorlage zu erwarten, da die hier in Rede stehenden Maßnahmen keine regelmäßige Wartung o.ä. bedingen. 3 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenschätzung (LP 2 nach HOAI) nach DIN 276 vom 14.11.2016 Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv 4 H1, H3, H4 Mehrkosten und gem. VI-DSZusatzkosten 03673 vom 08.02.2017 0 0 10.600 0 1.540.800 280.500 702700 127.000 123.900 62.250 0 0 619.000 11.500 2.997.000 481.250 156.000 2.900 Gesamt 0 10.600 1.821.300 829.700 186.150 0 630.500 3.478.250 158.900 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom 4.1 Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden 90 2.997.000 2.555.000 2.299.500 27.11.15 04.12.15 06.06.16 30.05.15 28.06.16 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) IST (aus Vorlage DS-03673): Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2016 213.500 213.500 2017 405.500 2.378.000 2.783.500 213.500 2.299.500 484.000 2018 Gesamt 619.000 2.378.000 2.997.000 0 2.299.500 697.500 SOLL: Die Einordnung der Haushaltsmittel werden wie folgt vorgesehen: Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt (*1) (*1) 2016 213.500 213.500 2017 417.000 2.847.750 3.264.750 213.500 2.299.500 965.250 2018 0 0 Gesamt 630.500 2.847.750 3.478.250 0 2.299.500 1.178.750 inkl. einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 214.000 € für das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für die Mehrkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus: - 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30": 150.000 €. - der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ 1098720000 64.000 € Im Gegenzug werden die Mittel auf dem PSP-Element 7.0000317.700 "Neubau 3. Grundschule mit 3-Feldhalle" in Höhe von 64.000 € (Minderkostenpotential) in 2017 gesperrt. Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 267.250 € für das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für die Zusatzkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige formale Deckung im Finanzhaushalt" (10987200000). Im Gegenzug werden Mittel in 2018 wie folgt gesperrt: - 7.0001568.700 "Tarostraße 7/9 Brandschutzmaßnahmen": - 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30": 117.250 € 150.000 € Die als Deckungsquellen vorgeschlagenen KITA-Maßnahmen werden aufgrund fehlender Freilenkungsmöglichkeiten zeitlich verschoben. 5 Fristenplan für Mehrkosten: Sofern die Mehrkosten dieser Vorlage bestätigt werden, kann der Termin zur Fertigstellung unverändert realisiert werden. Baubeginn 01.03.17 Fertigstellung Haus 1+4 bis 31.12.17, Haus 3 bis 04/2018 (Fassade und AA) für Zusatzleistungen: Baubeginn Fertigstellung 10/2017 04/2018 Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 8 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung Stand vom: 16.10.2017 6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die Nichtbestätigung der Vorlage zum Mehr- und Zusatzbedarf würde dazu führen, dass das Gebäude für eine Nutzungsaufnahme nicht rechtzeitig fertiggestellt und nachhaltig saniert werden kann kann. Neben dem Verlust an finanziellen Mitteln (Fördermittelverlust) bedeutet die Nichtbeschlussfassung auch einen ideellen Verlust für den Stadtteil, da die Gebäude von hohem denkmalpflegerischem Wert sind und einen Identifikationspunkt für den Stadtteil Connewitz bildet. Es droht jedoch die Rückforderung der bisher geflossenen Fördermittel, da der Förderzeitraum (Fertigstellung 2017) nicht mehr vollständig erfüllt wird. Dies bedeutet einen hohen finanziellen Verlust für die Stadt Leipzig. 7 Hinweis auf weitere empfohlene Zusatzmaßnahmen: Prüfung Mittelbereitstellung in 2018: Aus bautechnischen Gründen ist die Fassade am Haus 1 zu sanieren, die Risse, Fehlstellen im Putz sind mindestens auszubessern. Bereits jetzt ist erkennbar, dass Feuchte in das Gebäude eindringt und Nässeschäden in diesen Bereichen verursachen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Feuchtigkeit weitere Teile der Fassade beschädigt und provisorische Schutzmaßnahmen notwendig werden. Um dem entgegen zu wirken und das äußere Erscheinungsbild aufzuwerten, sollte die Fassade am Haus 1 saniert werden. Beschreibung Minimalvariante (320.000 €) – nur am Haus 1 (Ausbesserung der Fassade sowie Gesims und Farbanstrich - ohne historische Herstellung Gesims/ Stuckelemente, Balkon u.ä.) Allerdings sind hier aufgrund der Fehlstellen im Oberputz bereits Feuchteschäden an der Bausubstanz entstanden und weitere Ausbreitung am angrenzenden Innenmauerwerk erkennbar. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Mehrbedarf 320.000 € Seite 9 von 9