Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1320979.pdf
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206 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
24.11.17, 16:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03673-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-03673 vom 08.02.2017
aufgrund von Mehrkosten
Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), Prinz-Eugen-Straße 34,
04277 Leipzig – Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemo für 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VI-DS-03673 vom 08.02.2017 wird bestätigt.
2. Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 214.000 € für das
Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für
die Mehrkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus:
- 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30":
150.000 €.
- der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
formale Deckung im Finanzhaushalt“ 1098720000
64.000 €
Im Gegenzug werden die Mittel auf dem PSP-Element 7.0000317.700 "Neubau 3.
Grundschule mit 3-Feldhalle" in Höhe von 64.000 € (Minderkostenpotential) in 2017
gesperrt.
3. Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 267.250 € für das
Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für
die Zusatzkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige
formale Deckung im Finanzhaushalt" (10987200000).
Im Gegenzug werden Mittel in 2018 wie folgt gesperrt:
- 7.0001568.700 "Tarostraße 7/9 Brandschutzmaßnahmen":117.250 €
- 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30":
150.000 €
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
bis
2017
2016
2017
2017
2016
2017
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2.299.500 7.0001601.705
213.500 7.0001601.700
3.264.750 7.0001601.700
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2018 ff.
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Anlagen:
Textteil
3/3
HAUSHALTSVORLAGE
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS03673 vom 08.02.2017 aufgrund von Mehrkosten
Bauvorhaben:
Unterkunft für unbegleitete minderjährige
Ausländer (umA)
Prinz-Eugen-Straße 34
04277 Leipzig
Umbau und Modernisierung
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
16.10.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung
Stand vom: 16.10.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Beschlüsse
3
2 Begründung der Zusatzkosten
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes der Umsetzung
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
3
2.3 Problemstellung
4
2.4 Beschreibung der Mehr- und Zusatzkosten
4
2.4.1 Mehrkosten aufgrund Bauzustand
4
2.4.2 Zusatzkosten / Notwendige Leistungserweiterungen
5
2.4.3 Zusammenfassung Mehrkosten
6
2.4.4 Kosteneinsparungen
6
3 Finanzieller Aufwand
6
4 Finanzierungsplan
7
4.1 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
7
5 Fristenplan
8
6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
9
7 Hinweis auf weitere empfohlene Zusatzmaßnahmen: Prüfung Mittelbereitstellung in 2018:
9
Anlagen
---
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung
Stand vom: 16.10.2017
Kurzerläuterung
Die im Beschluss VI-DS-03673 bestätigten Baumaßnahmen zum Standort Prinz-Eugen-Straße 34 werden
seit März 2017 umgesetzt. Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Maßnahmen ersichtlich, welche nicht durch das vorhandene Budget gedeckt werden können. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäudeensembles nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe
dieser Mittel zwingend erforderlich.
Im Zuge der Fortführung der Planung und der Erkenntnisse aus der Bauausführung (unerwartete Bauzustände) ergeben sich
1.
Mehrkosten aus dem beauftragten Leistungsprogramm, deren Bestätigung und Deckung unter den
sehr engen Terminzielen der Maßnahme dringend erfolgen müssen
2.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des beauftragten Leistungsumfanges, die terminlich nicht innerhalb der engen Terminziele der Maßnahme realisiert werden können.
Inhalt dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs.
1
Beschlüsse
Grundlage dieser Vorlage bilden folgende Beschlüsse:
• VI-DS-03673 Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 08.02.2017
2
Begründung der Zusatzkosten
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes der Umsetzung
Die Baugenehmigung liegt seit Februar 2017 vor. Im März 2017 wurde mit den vorgezogenen Maßnahmen wie Baufeldfreimachung, Baumfällung und Entrümpelung/ nichtkonstruktiver Abbruch begonnen.
Anfang Juni 2017 wurde mit den Rohbau- und Gerüstarbeiten begonnen, die Bodenplatte für den Erweiterungsbau (Haus 3) ist fertiggestellt.
Geplanter Gesamtfertigstellungstermin ist Anfang 2018. Die für die Unterbringung der umA's geplanten
Räumlichkeiten bleiben ungeachtet der hier beschriebenen Zusatzmaßnahmen unberührt (Fertigstellung
zu 12/2017 bzw. Haus 3 in 02/2018).
2.2
Ableitung des Bedarfes
Der Bedarf wurde bereits in dem benannten Beschluss VI-DS-02372 vom 05.04.2016 der DB OBM ausführlich dargestellt. Die Stadt Leipzig ist in der Pflicht für die umA´s dauerhafte Unterkünfte zu schaffen.
Die bereits auf dem Standort befindlichen umA-Plätze wurden „in Eile und deshalb teilweise baulich provisorisch“ geschaffen, sie bedürfen aus diesem Grund noch einiger baulicher Veränderungen/ Ergänzungen.
Mit der Realisierung der Baumaßnahmen und der anschließenden Betreibung durch das AJFB werden
erforderliche, dauerhafte Kapazitäten für eine integrative Flüchtlingsbetreuung geschaffen, welche
wiederum gute Voraussetzungen für die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen bilden sollen.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stand vom: 16.10.2017
2.3
Problemstellung
Die Vorlage des ursprünglichen Baubeschlusses basierte auf der LP 2 Vorplanung mit einer Kostenschätzung, entgegen der üblichen Grundlage, der LP 3 Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Daher bestand
von vornherein ein Kostenrisiko, da die LP 2 nicht die Planungstiefe aufwies wie eine LP 3.
Darauffolgend war es erforderlich, die anschließenden aufeinander aufbauenden Leistungsphasen parallel zu bearbeiten, so dass Nachträge/ Leistungserweiterungen/ -ergänzungen zu erwarten waren. In diesem Zusammenhang wird auf die Risikobewertung Pkt 4.1 der Bezugsvorlage VI-DS-03673 verwiesen.
Diese zügige Projektdurchführung hat nunmehr zur Folge, dass sich im Zuge der Planung und Bauausführung sich verschiedene Umstände ergeben haben, durch welche sich das Gesamtbudget des Bauvorhabens erhöht.
Aus diesem Grund muss der Baubeschluss erneut angepasst werden. Die Begründung für die Überschreitung des Budgets sind unter Punkt 2.4 ausführlich erläutert.
2.4
Beschreibung der Mehr- und Zusatzkosten
2.4.1
Mehrkosten aufgrund Bauzustand
Die Mehrkosten resultieren aufgrund von Leistungserweiterungen aus:
• der Umsetzung der Auflagen aus der Baugenehmigung
• bautechnisch bedingten Zusatzleistungen
• dem baulichen Zustand vor Ort - marode Bausubstanz,
• den maroden Zustand der technischen Anlagen.
Die Häuser waren bis zum Sanierungsbeginn in Nutzung, aus diesem Grund konnten Bestandsuntersuchungen im Vorfeld der Bauausführung nur eingeschränkt durchgeführt werden. Daraus resultieren im
laufenden Baufortschritt immer wieder auftretende unerwartete Bauzustände, die Mehraufwendungen z.B.
im Rohbau, Zimmerer, im Gewerk Haustechnik und die zusätzlichen Planungsleistungen nach sich ziehen.
Aus dem beauftragten Leistungsprogramm entstehen derzeit Mehrkosten in Höhe von insgesamt
214.000,00 EUR (KG 300 bis 700). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
KG
Gewerk/ Begründung
300
Tiefbauarbeiten Haus 3:
Baustraße / Mehrmengen Erdarbeiten / Erhöhung Entsorgungskosten / Bodenaustausch. Zur Absicherung der Nutzung Haus 2 wurde aus Sicherheitsgründen der Zugang zum Haus 3 nicht wie geplant entlang dem Haus 2 erstellt
sondern eine Baustraße erstellt.
Für die Entsorgung des Aushubmaterials fallen höhere Kosten als in der Planung an.
10.000 €
Betonarbeiten Haus 3:
Die Fundamente an der Bestandswand am Haus 3 sind nicht wie aus den Akten und an den Probeflächen ersichtlich hergestellt. Daraus resultieren bautechnisch bedingte statische Leistungen, es ist eine abschnittsweise Fundamentunterfangung an der Bestandswand notwendig.
6.000 €
Malerarbeiten Haus 1 / Haus 3 / Haus 4:
Ursprünglich ist nur ein malermäßiger Anstrich an den Wänden und Decken
geplant. Bei der Herstellung einer Probeflächen an einem Vergleichsobjekt
wurde festgestellt, dass diese Qualität für Wohnräume nicht ausreichend ist.
Eine Änderung der Ausführung der Wände (/ Tapeten) soll erfolgen.
Stadt Leipzig
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Mehrbedarf
23.500 €
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Trockenbau Haus 1 / Haus 4:
Im Zuge der Sanierung, nach Abbruch von Verkleidungen wurde erkennbar,
dass gegenüber der bisherigen Planung ein Mehraufwand Unterhangdecken
notwendig ist. Nachträgl. Forderungen – BS-Decken sind nach Erteilung der
Baugenehmigung umzusetzen.
15.000 €
Sanierung Dusche KG Haus 1:
Bestandsduschen im Kellergeschoss sollten ursprünglich erhalten bleiben. Das
ist auf Grund der Lage und des maroden Zustandes der Bestandsleitungen
nicht möglich. Die Leitungen sind nicht fachgerecht verlegt, verschlissen, allg.
Bauzustand – Fliesen lose u.ä
15.500 €
Trockenlegung / Sanierung der Betriebsräume KG Haus 1:
Das Kellergeschoß ist naß und feucht. Zur Vermeidung von Schäden an den
technischen Anlagen sollten vor Montage der neuen Anlagentechnik diese saniert werden
5.500 €
Summe KG 300
400
700
75.500 €
Haus 1 und 4:
Stark- und Schwachstromtechnik: Die alten Anlagen und Leitungen können
nicht wie geplant weiter genutzt bzw. erweitert werden, eine teilweise Erneuerung von Elektroanlagen ist notwendig.
17.500 €
Haus 3:
Erneuerung der Grund- und Abwasserleitungen ist notwendig, da nach einer
TV-Untersuchung festgestellt wurde, dass die Bestandsleitungen defekt sind.
Die Querschnitte, Gefälle dieser Versorgungsleitungen (Abwasser und Regenwasser) sind für die geplante Nutzungserweiterung nicht ausreichend.
26.000 €
Gesamte Liegenschaft
Einzelzählung für den Verbrauch Heizung (Ausführung bereist bestätigt, Mittel
noch offen)
37.500 €
Gesamte Liegenschaft:
Die Bestandsabwasserleitung - Hauptleitung sollte ursprünglich erhalten bleiben. Nach Freilenkung des Objektes wurde eine TV-Inspektion durchgeführt.
Dort wurden Mängel in der Leitung festgestellt (Risse, Wurzeln), eine Sanierung der Leitung (Inlinersanierung) zum öffentlichen Anschluss ist notwendig,
40.000 €
Gesamte Liegenschaft:
Erneuerung Sanitärbereich im KG Haus 1 inkl. Belüftung - Leitungen verschlissen, nicht fachgerecht verlegt
6.000 €
Summe KG 400
127.000 €
Mehrkosten für Anpassung der Planung
Summe Mehrkosten
11.500 €
214.000 €
2.4.2 Zusatzkosten / Notwendige Leistungserweiterungen
Um das Gebäude auch langfristig ohne größere bauliche Eingriffe (z.B. kurz nach Fertigstellung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen) nutzen zu können, sind die nachfolgenden zusätzlichen Leistungen zu
realisieren.
Deren vollständige Umsetzung ist im Zuge der laufenden Teilmaßnahme bei den engen Terminzielen
nicht möglich. Die Zusatzleistungen können im Anschluss an die laufenden Teilmaßnahme auch nach
Nutzungsaufnahme abgeschlossen werden. Die geplante Nutzungsaufnahme ist nicht gefährdet. Für die
Zusatzleistungen ergeben sich Gesamtkosten in Höhe 267.250,00 EUR.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Für Zusätzliche Leistungen sind zum Stand heute folgende nachfolgend aufgeführten Teilleistungen zwingend zu empfehlen:
KG
Gewerk/ Begründung
300
Trockenlegung und Kellersanierung:
Nach Abbruch von Verkleidungen, nach Beräumung wurden massive Schäden, Salzausblühungen an der vorhandenen Bausubstanz festgestellt und
nach den letzten Starkregen haben sich Wasserpfützen im Kellergeschoss gebildet.
Da die Kellerräume einer Teilnutzung (Rettungswege, Hauptweg zur Küche im
KG und zum Sanitärbereich, Nutzungsbereich OFT) unterliegen ist eine Bauwerkstrockenlegung dringend zu empfehlen.
150.000 €
Sanierung Balkon (über Freifläche):
Dies ist bautechnisch und aus Sicherheitsgründen notwendig.
Der Balkon sowie die darunter liegende Freifläche ist entsprechend Prüfbericht
ABD, Prüfstatik auf Grund des baulichen Zustandes aus statischen sowie aus
Sicherheitsgründen zu sperren – Brüstung marode, Herabstürzen von losen
Bauteilen auf darunterliegende Freifläche u.ä..
55.000 €
Summe KG 300
205.000 €
500
Mehrbedarf
Anpassung der Außenanlagen Haus 3
62.250 €
Summe Mehrbedarf Zusatzleistungen
2.4.3
Zusammenfassung Mehrkosten
Begründung Mehrkosten
Summe
Mehrkosten aufgrund Bauzustand
214.000 EUR
Notwendige Leistungserweiterungen
267.250 EUR
Summe
481.250 EUR
2.4.4
267.250 €
Kosteneinsparungen
Durch den Bauherren und die Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft.
Allerdings ist eine weitere Reduzierung der Kosten aufgrund des Projektfortschritts ohne weit fassende
Eingriffe in die Planung nicht möglich. Die Folgen wären ein weiterer Zeitverzug und damit drohender Verlust von Fördermitteln.
Hinweis:
Auf einen Kennwertvergleich mit anderen Projekten wird verzichtet, da das Projekt nicht vergleichbar ist.
Hinsichtlich der Nutzungskosten ist keine Änderung im Bezug zu den Angaben der Bezugsvorlage zu erwarten, da die hier in Rede stehenden Maßnahmen keine regelmäßige Wartung o.ä. bedingen.
3
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenschätzung (LP 2 nach HOAI) nach DIN 276 vom 14.11.2016
Stadt Leipzig
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Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv
4
H1, H3, H4 Mehrkosten und
gem. VI-DSZusatzkosten
03673 vom
08.02.2017
0
0
10.600
0
1.540.800
280.500
702700
127.000
123.900
62.250
0
0
619.000
11.500
2.997.000
481.250
156.000
2.900
Gesamt
0
10.600
1.821.300
829.700
186.150
0
630.500
3.478.250
158.900
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
4.1
Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden
90
2.997.000
2.555.000
2.299.500
27.11.15
04.12.15
06.06.16
30.05.15
28.06.16
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
IST (aus Vorlage DS-03673):
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2016
213.500
213.500
2017
405.500
2.378.000
2.783.500
213.500
2.299.500
484.000
2018
Gesamt
619.000
2.378.000
2.997.000
0
2.299.500
697.500
SOLL:
Die Einordnung der Haushaltsmittel werden wie folgt vorgesehen:
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Stand vom: 16.10.2017
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt (*1)
(*1)
2016
213.500
213.500
2017
417.000
2.847.750
3.264.750
213.500
2.299.500
965.250
2018
0
0
Gesamt
630.500
2.847.750
3.478.250
0
2.299.500
1.178.750
inkl. einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 214.000 € für das
Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für die
Mehrkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus:
- 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30":
150.000 €.
- der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
formale Deckung im Finanzhaushalt“ 1098720000
64.000 €
Im Gegenzug werden die Mittel auf dem PSP-Element 7.0000317.700 "Neubau 3. Grundschule
mit 3-Feldhalle" in Höhe von 64.000 € (Minderkostenpotential) in 2017 gesperrt.
Die überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 267.250 € für das Haushaltsjahr 2017 im PSP-Element „ Unterbringung umA-Mühlholz“ (7.0001601.700) für die Zusatzkosten werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige formale Deckung im Finanzhaushalt" (10987200000).
Im Gegenzug werden Mittel in 2018 wie folgt gesperrt:
- 7.0001568.700 "Tarostraße 7/9 Brandschutzmaßnahmen":
- 7.0001227.700 "Richard-Lehmann-Str. 28-30":
117.250 €
150.000 €
Die als Deckungsquellen vorgeschlagenen KITA-Maßnahmen werden aufgrund fehlender Freilenkungsmöglichkeiten zeitlich verschoben.
5
Fristenplan
für Mehrkosten:
Sofern die Mehrkosten dieser Vorlage bestätigt werden, kann der Termin zur Fertigstellung unverändert realisiert werden.
Baubeginn
01.03.17
Fertigstellung
Haus 1+4 bis 31.12.17, Haus 3 bis 04/2018 (Fassade und AA)
für Zusatzleistungen:
Baubeginn
Fertigstellung
10/2017
04/2018
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 8 von 9
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) - Umbau und Modernisierung
Stand vom: 16.10.2017
6
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die Nichtbestätigung der Vorlage zum Mehr- und Zusatzbedarf würde dazu führen, dass das Gebäude für
eine Nutzungsaufnahme nicht rechtzeitig fertiggestellt und nachhaltig saniert werden kann kann.
Neben dem Verlust an finanziellen Mitteln (Fördermittelverlust) bedeutet die Nichtbeschlussfassung auch
einen ideellen Verlust für den Stadtteil, da die Gebäude von hohem denkmalpflegerischem Wert sind und
einen Identifikationspunkt für den Stadtteil Connewitz bildet.
Es droht jedoch die Rückforderung der bisher geflossenen Fördermittel, da der Förderzeitraum (Fertigstellung 2017) nicht mehr vollständig erfüllt wird. Dies bedeutet einen hohen finanziellen Verlust für die Stadt
Leipzig.
7
Hinweis auf weitere empfohlene Zusatzmaßnahmen: Prüfung Mittelbereitstellung in 2018:
Aus bautechnischen Gründen ist die Fassade am Haus 1 zu sanieren, die Risse, Fehlstellen im Putz sind
mindestens auszubessern. Bereits jetzt ist erkennbar, dass Feuchte in das Gebäude eindringt und Nässeschäden in diesen Bereichen verursachen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Feuchtigkeit weitere Teile der Fassade beschädigt und provisorische Schutzmaßnahmen notwendig werden. Um dem entgegen
zu wirken und das äußere Erscheinungsbild aufzuwerten, sollte die Fassade am Haus 1 saniert werden.
Beschreibung
Minimalvariante (320.000 €) – nur am Haus 1 (Ausbesserung der Fassade sowie Gesims und Farbanstrich - ohne historische Herstellung Gesims/ Stuckelemente, Balkon
u.ä.) Allerdings sind hier aufgrund der Fehlstellen im Oberputz bereits Feuchteschäden
an der Bausubstanz entstanden und weitere Ausbreitung am angrenzenden Innenmauerwerk erkennbar.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Mehrbedarf
320.000 €
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