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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1314188.pdf
Größe
19 MB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 10:38

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04819 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.789,90 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung erteilt. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.15 31.12.15 1.036.613,09 1.100.11.1.02.25 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen Prüfung. Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1999. Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Zweck des Eigenbetriebs ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und/oder sozialen Benachteiligungen. Aufgabe des Eigenbetriebes ist dabei insbesondere die Bereitstellung von: 1. Angeboten an stationären, teilstationären und ambulanten Betreuungsangeboten für behinderte und psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige, 2. Angeboten im Rahmen der Integration/Inklusion von Behinderten und Nichtbehinderten, 3. präventiven Angeboten zur Vermeidung von Erkrankungen/Behinderungen bzw. Reduzierung deren Folgen, 4. Leistungen zur Eingliederung von behinderten sowie sozial benachteiligten Menschen in die Gesellschaft. Aufgabe des Eigenbetriebs ist auch die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Erfüllung anderer sozialer Zwecke. (2) Zur Leistungserbringung verfügt der Eigenbetrieb insbesondere über: 1. Einrichtungen bzw. Wohnheime für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit - geistigen und/oder (Schwer-)Mehrfachbehinderungen und/oder chronisch psychischen Erkrankungen - geistigen und/oder Sehbehinderungen bzw. Blindheit sowie Mehrfach- und Sprachbehinderungen, 2. eine Kontakt- und Beratungsstelle, 3. Kindertagesstätten bzw. heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Einrichtungen zur heilpädagogischer Ganztagsbetreuung, eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle einschließlich logopädischer Praxis sowie 4. einen ambulanten Pflegedienst gemäß SGB V zur behandlungspflegerischen Versorgung von Betreuten gemäß Absatz 1. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Wir haben uns von der Ordnungsmäßigkeit des Buchführungsverfahrens insgesamt und dessen praktischer Handhabung überzeugt. Die Belege sind ordnungsmäßig und zeitnah erfasst, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Buchführung und Belegwesen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet. Vermögens- und Schuldposten sind ordnungsgemäß nachgewiesen. 3/5 Auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie sind nach unseren Prüfungsfeststellungen beachtet. Verständliche Verfahrensdokumentationen liegen grundsätzlich vor. Datenverarbeitungsanlagen und Anwendungsprogramme arbeiten nach unseren Feststellungen zuverlässig.* Jahresabschluss Der Jahresabschluss schließt an den Vorjahresabschluss an. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde von uns geprüft und am 25.9.2015 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen, der unter der aufschiebenden Bedingung stand, dass der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2013 in der Fassung festgestellt wird, welche dem Jahresabschluss 2014 zu Grunde gelegt worden ist. Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 ist in der Ratsversammlung am 16.12.2015 erfolgt. Der Vorjahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. Die ortsübliche Bekanntgabe konnte folglich auch noch nicht erfolgen. Der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe wurde entsprechend § 31 Abs. 1 SächsEigBVO zutreffend unter sinngemäßer Anwendung der §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie unter Beachtung der Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie der Kommunalprüfungsverordnung (KomPrüfVO) und der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurde gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO entsprechend der §§ 266 bis 274 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO entsprechend der §§ 275, 277 und 278 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 29 SächsEigBVO. Er enthält alle erforderlichen Angaben, Darstellungen, Aufgliederungen, Erläuterungen und Begründungen hinsichtlich des Ausweises, der Bilanzierung und der Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die notwendigen sonstigen Angaben.* Lagebericht Der Lagebericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebs enthält nach unseren Feststellungen die nach § 30 SächsEigBVO in Verbindung mit § 289 HGB erforderlichen Angaben. Er entspricht dem Gesetz und der Satzung, ist inhaltlich plausibel (vgl. Stellungnahme zur Lagebeurteilung) und steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs. Auch die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind nach unseren Prüfungsfeststellungen im Lagebericht zutreffend dargestellt. Nach Angaben der Betriebsleitung liegen Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, nicht vor. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung waren abweichende Feststellungen nicht zu treffen.* Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach dem Ergebnis unserer Prüfung vermittelt der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 4/5 Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen (Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie Ausnutzung von Ermessensspielräumen) oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015, Seite 9-12 Feststellungen zur Prüfung gemäß § 53 HGrG Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HGrG und den IDW-Prüfungsstandard 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt worden sind. Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015, Seite 23 Anlagen: 1. 2. 3. 4. 5. Bilanz für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Aussagen zur Vermögens, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12. 2015 6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 7. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2015 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des Prüfungsberichtes (nichtöffentlich) 8. Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 und zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 (nichtöffentlich) (Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.) 5/5 Anlage zu Beschlusspunkt 1. 31.12.2015 in € Bilanzsumme 20.305.228,33 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 16.542.793,20 Umlaufvermögen 3.755.602,35 Rechnungsabgrenzungsposten 6.832,78 Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage 1.715.138,16 Gewinnrücklagen 1.096.450,19 Verlustvortrag Vorjahre Jahresüberschuss Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten - 55.370,93 3.789,90 11.791.007,17 619.032,00 4.490.340,65 133.551,19 Summer der Erträge 21.406.573,50 Summe der Aufwendungen 21.402.783,60 Jahresüberschuss 511.290,00 3.789,90