Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1314188.pdf
Größe
19 MB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04819
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 wird gemäß
Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.789,90 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung
erteilt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.15
31.12.15
1.036.613,09
1.100.11.1.02.25
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in
der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt
dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes
des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die
Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen Prüfung.
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem
Jahr 1999.
Gegenstand des Eigenbetriebes
(1) Zweck des Eigenbetriebs ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit
Behinderungen, psychischen Erkrankungen und/oder sozialen Benachteiligungen.
Aufgabe des Eigenbetriebes ist dabei insbesondere die Bereitstellung von:
1. Angeboten an stationären, teilstationären und ambulanten Betreuungsangeboten für
behinderte und psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige,
2. Angeboten im Rahmen der Integration/Inklusion von Behinderten und Nichtbehinderten,
3. präventiven Angeboten zur Vermeidung von Erkrankungen/Behinderungen bzw.
Reduzierung deren Folgen,
4. Leistungen zur Eingliederung von behinderten sowie sozial benachteiligten Menschen
in die Gesellschaft.
Aufgabe des Eigenbetriebs ist auch die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Erfüllung
anderer sozialer Zwecke.
(2) Zur Leistungserbringung verfügt der Eigenbetrieb insbesondere über:
1. Einrichtungen bzw. Wohnheime für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit
- geistigen und/oder (Schwer-)Mehrfachbehinderungen und/oder chronisch psychischen
Erkrankungen
- geistigen und/oder Sehbehinderungen bzw. Blindheit sowie Mehrfach- und
Sprachbehinderungen,
2. eine Kontakt- und Beratungsstelle,
3. Kindertagesstätten bzw. heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Einrichtungen zur
heilpädagogischer Ganztagsbetreuung, eine Interdisziplinäre Frühförder- und
Frühberatungsstelle einschließlich logopädischer Praxis sowie
4. einen ambulanten Pflegedienst gemäß SGB V zur behandlungspflegerischen
Versorgung von Betreuten gemäß Absatz 1.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Wir haben uns von der Ordnungsmäßigkeit des Buchführungsverfahrens insgesamt und
dessen praktischer Handhabung überzeugt. Die Belege sind ordnungsmäßig und zeitnah
erfasst, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Buchführung und Belegwesen
entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet. Vermögens- und Schuldposten sind
ordnungsgemäß nachgewiesen.
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Auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von
Informationstechnologie sind nach unseren Prüfungsfeststellungen beachtet. Verständliche
Verfahrensdokumentationen liegen grundsätzlich vor. Datenverarbeitungsanlagen und
Anwendungsprogramme arbeiten nach unseren Feststellungen zuverlässig.*
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss schließt an den Vorjahresabschluss an. Der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 wurde von uns geprüft und am 25.9.2015 mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen, der unter der aufschiebenden Bedingung stand, dass der
Jahresabschluss zum 31.Dezember 2013 in der Fassung festgestellt wird, welche dem
Jahresabschluss 2014 zu Grunde gelegt worden ist. Die Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013 ist in der Ratsversammlung am 16.12.2015 erfolgt.
Der Vorjahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. Die ortsübliche Bekanntgabe konnte
folglich auch noch nicht erfolgen.
Der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe wurde entsprechend
§ 31 Abs. 1 SächsEigBVO zutreffend unter sinngemäßer Anwendung der §§ 242 bis 287 und
289 HGB sowie unter Beachtung der Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) sowie der Kommunalprüfungsverordnung (KomPrüfVO) und der
Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig aufgestellt.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurde gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO
entsprechend der §§ 266 bis 274 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO entsprechend der §§ 275, 277 und 278 HGB nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgten nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 29 SächsEigBVO. Er
enthält alle erforderlichen Angaben, Darstellungen, Aufgliederungen, Erläuterungen und
Begründungen hinsichtlich des Ausweises, der Bilanzierung und der Bewertung der
einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die notwendigen
sonstigen Angaben.*
Lagebericht
Der Lagebericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebs enthält nach unseren Feststellungen
die nach § 30 SächsEigBVO in Verbindung mit § 289 HGB erforderlichen Angaben.
Er entspricht dem Gesetz und der Satzung, ist inhaltlich plausibel (vgl. Stellungnahme zur
Lagebeurteilung) und steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs. Auch die wesentlichen Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung sind nach unseren Prüfungsfeststellungen im
Lagebericht zutreffend dargestellt.
Nach Angaben der Betriebsleitung liegen Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, nicht vor. Nach dem Ergebnis unserer
Prüfung waren abweichende Feststellungen nicht zu treffen.*
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung vermittelt der Jahresabschluss insgesamt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
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Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs.
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen (Ausübung von Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechten sowie Ausnutzung von Ermessensspielräumen) oder
sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht
festgestellt.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015,
Seite 9-12
Feststellungen zur Prüfung gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2
HGrG und den IDW-Prüfungsstandard 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der
Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung für
die Betriebsleitung geführt worden sind.
Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung Anlass zu
Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr
2015, Seite 23
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
Bilanz für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Aussagen zur Vermögens, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12. 2015
6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
7. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2015 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des
Prüfungsberichtes (nichtöffentlich)
8. Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 und zum
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 (nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem
eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur
Verfügung gestellt.)
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Anlage zu Beschlusspunkt 1.
31.12.2015
in €
Bilanzsumme
20.305.228,33
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
16.542.793,20
Umlaufvermögen
3.755.602,35
Rechnungsabgrenzungsposten
6.832,78
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
1.715.138,16
Gewinnrücklagen
1.096.450,19
Verlustvortrag Vorjahre
Jahresüberschuss
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
- 55.370,93
3.789,90
11.791.007,17
619.032,00
4.490.340,65
133.551,19
Summer der Erträge
21.406.573,50
Summe der Aufwendungen
21.402.783,60
Jahresüberschuss
511.290,00
3.789,90