Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1326150.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:38
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04882-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
schriftliche Beantwortung
Antwort
1. Verstehe ich es also richtig, dass die betreffenden Stadtratsbeschlüsse zur
Schaffung neuer Schulsozialarbeiter-Stellen vom 01.02.2017 unter der
Voraussetzung beschlossen wurde, dass diese Stellen durch den Freistaat
Sachsen ko-finanziert werden?
Ja. Die Einrichtung insgesamt zehn neuer Schulsozialarbeiterstellen beim
Arbeitgeber Stadt Leipzig wurde unter der Voraussetzung beschlossen, dass die
Stellen über eine Förderung des Freistaates Sachsen kofinanziert werden. Von den
genannten zehn Stellen wurden fünf zum Schuljahresbeginn 2017/18 eingerichtet,
fünf weitere folgen zum Schuljahresbeginn 2018/19.
2. Ist es ebenfalls richtig, dass diese „Ko-Finanzierung“ jedoch nicht beantragt
wurde und warum wurde dies nicht gemacht?
Nein, das ist so nicht richtig. Die von Ihnen als „Ko-Finanzierung“ bezeichnete
finanzielle Unterstützung des Freistaates Sachsen für Schulsozialarbeit wird über die
Förderrichtlinie (FRL) Schulsozialarbeit umgesetzt. Die Stadt Leipzig hat diese
Förderung fristgerecht beantragt und die Zuwendung in der beantragten Höhe
erhalten.
3. Warum wird dies dann NICHT an der 9. Schule oder der Schule BöhlitzEhrenberg getan? Obwohl gerade diese beiden Schulen, die von lhnen
vorgeschlagenen Unterstützungsangebote NICHT wahrnehmen können (GTA
hätte bis Februar 2017 beantragt werden müssen, damit dieses dann im
Schuljahr 2017/18 zur Verfügung steht. Beide Schulen haben keine
Schulbibliothek [nicht vorhandener Platz, immer noch fehlender zweiter
Bauabschnitt in BE] und es dauert sehr lange eine solche einzurichten.)
1/2
Schulsozialarbeit wird in Leipzig seit Schuljahresbeginn 2017/18 über sozialindikative
Priorisierung vergeben. Diese Priorisierung war eine Bedingung für den Erhalt der
Fördermittel des Landes. Ohne die Erarbeitung einer solchen Priorisierung hätte die
Stadt Leipzig keine Fördermittel beantragen können. Alle Schulen in Leipzig wurden
in die Priorisierung aufgenommen. Jede Schule hat in der Priorisierungsliste ihren
individuellen Indexwert. Der städtische Durchschnittswert liegt bei 1,0. Die finanzielle
Förderung durch den Freistaat Sachsen ermöglicht es, dass alle Schulen mit einem
Indexwert über 1,0 eine Stelle Schulsozialarbeit im Umfang von derzeit 0,8
Vollzeitäquivalenten erhalten. Da weder die 9. Schule noch die Schule BöhlitzEhrenberg einen Indexwert über 1,0 aufweisen, wurde an diesen Schulen keine
Schulsozialarbeit eingerichtet. Der Indexwert der 9. Schule liegt bei 0,7, der der
Schule Böhlitz-Ehrenberg bei 0,8. Die Entscheidung darüber, ob GTA beantragt wird
oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Schulkonferenz. Die Stadt Leipzig
befürwortet ausdrücklich, dass GTA an möglichst vielen Schulen angeboten wird,
kann jedoch keine Schule verpflichten. Die nächste Antragsstellung ist für das
Schuljahr 2018/19 bis zum Februar 2018 möglich.
2/2