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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1326150.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:38

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04882-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 schriftliche Beantwortung Antwort 1. Verstehe ich es also richtig, dass die betreffenden Stadtratsbeschlüsse zur Schaffung neuer Schulsozialarbeiter-Stellen vom 01.02.2017 unter der Voraussetzung beschlossen wurde, dass diese Stellen durch den Freistaat Sachsen ko-finanziert werden? Ja. Die Einrichtung insgesamt zehn neuer Schulsozialarbeiterstellen beim Arbeitgeber Stadt Leipzig wurde unter der Voraussetzung beschlossen, dass die Stellen über eine Förderung des Freistaates Sachsen kofinanziert werden. Von den genannten zehn Stellen wurden fünf zum Schuljahresbeginn 2017/18 eingerichtet, fünf weitere folgen zum Schuljahresbeginn 2018/19. 2. Ist es ebenfalls richtig, dass diese „Ko-Finanzierung“ jedoch nicht beantragt wurde und warum wurde dies nicht gemacht? Nein, das ist so nicht richtig. Die von Ihnen als „Ko-Finanzierung“ bezeichnete finanzielle Unterstützung des Freistaates Sachsen für Schulsozialarbeit wird über die Förderrichtlinie (FRL) Schulsozialarbeit umgesetzt. Die Stadt Leipzig hat diese Förderung fristgerecht beantragt und die Zuwendung in der beantragten Höhe erhalten. 3. Warum wird dies dann NICHT an der 9. Schule oder der Schule BöhlitzEhrenberg getan? Obwohl gerade diese beiden Schulen, die von lhnen vorgeschlagenen Unterstützungsangebote NICHT wahrnehmen können (GTA hätte bis Februar 2017 beantragt werden müssen, damit dieses dann im Schuljahr 2017/18 zur Verfügung steht. Beide Schulen haben keine Schulbibliothek [nicht vorhandener Platz, immer noch fehlender zweiter Bauabschnitt in BE] und es dauert sehr lange eine solche einzurichten.) 1/2 Schulsozialarbeit wird in Leipzig seit Schuljahresbeginn 2017/18 über sozialindikative Priorisierung vergeben. Diese Priorisierung war eine Bedingung für den Erhalt der Fördermittel des Landes. Ohne die Erarbeitung einer solchen Priorisierung hätte die Stadt Leipzig keine Fördermittel beantragen können. Alle Schulen in Leipzig wurden in die Priorisierung aufgenommen. Jede Schule hat in der Priorisierungsliste ihren individuellen Indexwert. Der städtische Durchschnittswert liegt bei 1,0. Die finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen ermöglicht es, dass alle Schulen mit einem Indexwert über 1,0 eine Stelle Schulsozialarbeit im Umfang von derzeit 0,8 Vollzeitäquivalenten erhalten. Da weder die 9. Schule noch die Schule BöhlitzEhrenberg einen Indexwert über 1,0 aufweisen, wurde an diesen Schulen keine Schulsozialarbeit eingerichtet. Der Indexwert der 9. Schule liegt bei 0,7, der der Schule Böhlitz-Ehrenberg bei 0,8. Die Entscheidung darüber, ob GTA beantragt wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Schulkonferenz. Die Stadt Leipzig befürwortet ausdrücklich, dass GTA an möglichst vielen Schulen angeboten wird, kann jedoch keine Schule verpflichten. Die nächste Antragsstellung ist für das Schuljahr 2018/19 bis zum Februar 2018 möglich. 2/2