Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309080.pdf
Größe
299 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 08:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04755
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Fortführung des Versorgungsvertrages mit der Klinikum St. Georg gGmbH für die
Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig im Jahr 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
29.11.2017
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Mit der Klinikum St. Georg gGmbH wird der Versorgungsvertrag für die Bereitstellung und
Durchführung von Hilfen Bereich der ambulanten und der komplementären psychiatrischen
Versorgung der Stadt Leipzig für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 abgeschlossen.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
1.100.41.4.0.03.05
SK 4457 0000
01.01.18 31.12.18 900.235
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Dies ist geregelt in:
-
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), zuletzt geändert am
07. August 2014
§ 6 Durchführung der Hilfen: (1) „Unbeschadet der Verpflichtung Dritter sind die
Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Gewährung der Hilfen im Sinne von § 5 und deren Koordinierung zuständig. ... Die Hilfeleistungen umfassen insbesondere Sozialpsychiatrische Dienste, psychosoziale
Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungs- und -behandlungsstellen, niedrigschwellige Kontaktangebote für Suchtkranke sowie die Bereiche Tagesstrukturierung,
Wohnen und Arbeit. Die Landkreise und Kreisfreien Städte richten Sozialpsychiatrische Dienste und Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen ein und wirken
darauf hin, dass weitere erforderliche komplementäre psychiatrische Einrichtungen
eingerichtet werden. … Die Landkreise und Kreisfreien Städte können die Aufgaben
der Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen, der Sozialpsychiatrischen
Dienste sowie der anderen komplementären psychiatrischen Einrichtungen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützigen Institutionen übertragen, soweit
und solange diese zur Aufgabenerfüllung geeignet und bereit sind.“
-
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014
Gemäß § 4 Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes: „Die
Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsämter ... als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr; das Weisungsrecht
ist unbeschränkt“,
in Verbindung mit § 11 Gesundheitliche Aufklärung und Beratung: Abs. 1 „... Auf dem
Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter
neben den ihnen sonst durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben
insbesondere folgende Dienste an:
(6) Beratung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheiten leiden,
von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen“.
Bei vorliegendem Versorgungsvertrag handelt es sich um eine Verlängerung der
bestehenden Verträge, da er (§ 10)
a)
b)
nicht vor Vertragsende gekündigt wurde und
mehr als ein halbes Jahr vor Vertragsende neu verhandelt wurde.
Auf der Grundlage der durch die Kommune in der Wahrnahme ihrer Planungshoheit
analysierten aktuellen Bedarfe wurden konkretisierten Auflagen in den Leistungskatalogen
festgeschrieben.
Die Aufsichtspflicht über die qualitative und quantitative Sicherstellung der Aufgaben obliegt
weiter unbenommen der Kommune und wird im § 5 (Psychiatrieberichterstattung) und § 7
(Qualitätssicherung) sichergestellt.
3/4
Als besondere Begründung sei genannt:
In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und
Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und
Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 B. Teil 1. III. wird festgeschrieben, dass der
Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem Landkreis/der kreisfreien Stadt bei der
Durchführung von Maßnahmen durch freie Träger Voraussetzung für die Ausreichung von
Landesfördermitteln ist. In diesem Rahmen werden alle durch SächsPsychKG der Kommune
übertragenen hoheitlichen Aufgaben an das Klinikum St. Georg gGmbH,
Sozialpsychiatrischer Dienst übertragen.
Der Freistaat hat 2016 angekündigt, die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales, Gesundheit, Familie und Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der
Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 zu novellieren. Sollten
sich daraus Auswirkungen für die Versorgungsvereinbarungen ergeben, müssen diese im
laufenden Verfahren eingearbeitet werden.
Zusammenfassung finanzieller Aufwendungen
Haushaltsmittel des Gesundheitsamtes PSP Element 1.100.41.4.0.03.05
Sachkonto
Klinikum St.
Georg gGmbH
2017
4457 0000
864.800,00 €
2018
900.235 €
Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, war der Vertrag unter
Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere waren dabei
steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Der Erstattungsbetrag wurde auf Grund der Personalkostensteigerungen angehoben.
4/4
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
Zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
dieser endvertreten durch Frau Dr. Krause-Döring
Amtsleiterin des Gesundheitsamtes
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
dem Klinikum St. Georg gGmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin
Delitzscher Straße 141,
04129 Leipzig,
- nachstehend Träger genannt Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannt) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 SächsPsychKG.
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11.
Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014
§ 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), zuletzt geändert am
07. August 2014
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und des § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst neben der Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die
Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 SächsPsychKG in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller
Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Durchführung der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes gemäß dem Gesetz über die
Hilfen
der
Unterbringung
bei
psychischen
Krankheiten
(SächsPsychKG).Der
Sozialpsychiatrische Dienst ist für jeden Stadtbezirk des nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebietes einzurichten. Die im Sozialpsychiatrischen Dienst vorzuhaltenden
Leistungen sind im Leistungskatalog1 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil
dieser Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen.
2. Organisation und Absicherung eines Psychosozialen Krisendienstes/Krisentelefons.
3. Organisation und Leitung der regionalen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften in den
Stadtgebieten:
a) Stadtbezirk West (Grünau)
b) Stadtbezirke Alt-West, Südwest
c) Stadtbezirke Süd, Südost, Ost (anteilig)
d) Stadtbezirke Nordost, Ost (anteilig)
e) Stadtbezirke Mitte, Nord, Nord-West
entsprechend der Festlegung des Regionalen Psychiatrieplanes.
1
s. Anlage Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig
2
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. 1 1.-5.) bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet, keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7
SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten
hinzuwirken.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils
geltenden Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen
Psychiatrieberichterstattung
bzw.
einer
Evaluation
der
einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Pauschalbetrag zu den
anerkannten Kosten. Dieser beträgt für das Jahr 2018 900.235,00 € zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, sofern die Leistung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Mit dieser Vergütung sind
Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen abgegolten. Grundlage der
Kostenerstattung ist der jährlich bis zum 31.08. des Vorjahres beim Gesundheitsamt der Stadt
Leipzig einzureichende Kosten- und Finanzierungsplan.
Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind
unverzüglich vom Träger gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und
nachzuweisen.
3
Der Träger ist in diesem Fall verpflichtet, Aufwandsunterdeckungen durch Anpassung von
Leistungsinhalten oder anderweitig zu vermeiden. Bei einem sich dennoch ergebenden Überhang
der Aufwendungen über die Erträge sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit
des Trägers zu ergreifen.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise im laufenden Jahr. Der Träger ist verpflichtet bis zum 28.02.
des Folgejahres eine Abrechnung einzureichen.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt eine Abschlagszahlung teilweise oder
gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden.
(5) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich beim Freistaat Sachsen Fördermittel gemäß Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung
sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom
12.09.2017 B. Teil 1. III. zu beantragen und diese entsprechend, unbeschadet der unter § 6 Abs.
3 genannten kommunalen Mittel, zur Verfügung zu stellen. Defizite, die sich aufgrund geänderter
Förderbestimmungen des Landes ergeben, sind vom Träger unverzüglich gegenüber dem
Gesundheitsamt anzuzeigen und nachzuweisen. Der Träger ist in diesem Fall verpflichtet,
seinen Gesamthaushalt in Abstimmung mit der Stadt Leipzig der neuen Situation anzupassen
und die Leistungsinhalte neu zu definieren.
Für sich dennoch ergebende Defizite gilt § 6 Abs. 3 Satz 7 des Vertrages analog.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§7
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht bei
dem Träger.
4
§8
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammenzuarbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und §
72a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtung zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§9
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Fortbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Fortbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter/-innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 10
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahr geschlossen. Eine Verlängerung des bestehenden
Vertrages ist bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag
eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 11
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit einseitig
gekündigt werden. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen § 7 Abs. 4.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin kooperativ im Interesse der Betroffenen zusammenzuarbeiten und dieser
zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger
zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
5
1.
2.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden
verbindliche Fristen festgelegt werden.
TEIL VI
Schlussbestimmungen
§ 12
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2018.
§ 13
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung
einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder
von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 14
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Leitende Medizinaldirektorin
Dr. med. Regine Krause-Döring
Amtsärztin
Dr. Iris Minde
Geschäftsführerin,
Klinikum St. Georg gGmbH
6
Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig
Zielgruppen
Standorte und personelle
Ausstattung
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein
besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder
nachbarschaftliche Leben haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der
Erkrankung aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Auch Angehörige, Nachbarn, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Behörden, die Fragen und
Hinweise zu Bürgern mit psychischen Störungen haben.
Entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom
08.06.2006 sind für die Stadt Leipzig bei einer Einwohnerzahl über 500.000 EW fünf Standorte des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorzuhalten
Ein Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes soll mindestens 80 Fachkraftwochenstunden erbringen
und über folgende Mindestausstattung verfügen:
Ein vollzeitbeschäftigter Facharzt für Psychiatrie als Gesamtleiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes,
ein Facharzt für Psychiatrie mit mindestens 10 Stunden pro Woche an jedem weiteren Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes, mindestens ein Sozialarbeiter/Sozialpädagoge pro Stadtbezirk und eine
Verwaltungsfachkraft je Standort (bis zu 20h/Woche)
Für die Stadt Leipzig sind entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) dabei jeweils auf 25.000 Einwohner 40 Fachkraftwochenstunden vorzusehen
Fachkräfte für den Bereich der sozialpsychiatrischen Hilfen sind – neben Fachärzten für Psychiatrie und
Diplompsychologen – Heilpädagogen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie. Ebenfalls als Fachkraft anerkannt sind Personen mit relevantem Grundberuf und praktischer Erfahrung in der Psychiatrie, wie Krankenpflegekräfte, Ergotherapeuten, Musik-Therapeuten und Heilerziehungspfleger und Physiotherapeuten
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017
Leistung
1. Leistungen zur sozialen Sicherung
Ziele
1.1 Maßnahmen zur
Durchsetzung von
rechtlichen Ansprüchen
1.2 Leistungen zur
finanziellen Sicherheit
1.3 Leistungen in
Behördenangelegenheiten
Beratung von Betroffenen, Angehörigen und weiteren Beteiligten
Früherkennung und Hilfe in Krisen, zur Vermeidung von Wiedererkrankung und Chronifizierung
Nachsorge und Wiedereingliederung
Beziehungsaufbau und -erhalt
Bemerkungen
diese und alle folgenden Aufgaben (außer 6., 7. und 9.) sind bei
Bedarf auch im Hausbesuch
durchzuführen
Schwellenabbau und Motivation bzgl. Weiterbetreuung und Behandlung im System
Bedarfsklärung und Absprache
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Hilfebedarfsprüfung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden
Absicherung eines weitestgehend selbständigen
Lebens durch psychische, physische und soziale
Stabilisierung und bedarfsgerechter Unterstützung
Hilfestellung zur sozialen Integration
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen
Existenz
Vermittlung bzw. Vorbereitung der Beratung zur
Bewältigung krankheitsbedingter Schulden
Beratung zur finanziellen Absicherung
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und
Behörden
Vermittlung und Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
bei Notwendigkeit Unterstützung vor Ort bei
Ämtern und Behörden
Fachkraft-zuordnung
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
Pflegepersonal
Hausbesuche erfolgen bei
entsprechender Notwendigkeit auch auf Hinweis durch
Dritte
Sozialarbeiter
Sozialarbeiter
Betreuungsrechtsangelegenh
eiten, Renten- und RehaAnsprüche,
Widerspruchsverfahren
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
2
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017
Leistung
1.4 Leistungen in
Wohnangelegenheiten
Ziele
1.5 Leistungen in
Familien- und
Partnerangelegenheiten
1.6 Beratung über
Krankheitserscheinunge
n und Krankheitsbewältigung
1.7 Sonstige
sozialarbeiterische
Leistungen
2. Unterstützung bei
Tagesstrukturierung
2.1 Einzelangebote (im
SpDi)
2.2 Vermittlung oder
Empfehlung von
tagesstrukturieren-den
Konfliktberatung im Wohnumfeld zum Erhalt
eigenständiger Wohnform
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und
Behörden
Hilfe bei der Vermittlung von geeignetem
Wohnraum
Lebenssicherung bei krisenhafter Zuspitzung
(z.B. drohende Wohnungslosigkeit)
Angehörigengespräch in Krisensituationen
bei Krankheitsuneinsichtigkeit Absicherung des
sozialen Umfeldes des Betroffenen
psychoedukatives Gespräch zur Verbesserung
der Compliance
Bemerkungen
Entschärfung von
Kündigungsanliegen
Mediation (Verständigung bei
Konflikten fördern,
Konfliktbegleitung)
Ansprechpartner für
Vermieter in
Krisensituationen
Zusammenarbeit mit Abt.
Wohnhilfen
auch Angehörigenberatung
als Einzel- und
Gruppenangebot (siehe auch
1.5 und 6.6)
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Nachsorge und Wiedereingliederung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Koordination flankierender Hilfen
Absicherung begleitender Hilfen
Nachsorge und Wiedereingliederung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Absicherung und Vermittlung einer sinnvollen
Tagesgestaltung mit dem Ziel,
krankheitsfördernde Isolation zu vermeiden
Fachkraft-zuordnung
Sozialarbeiter
Vorrangig bei schwer
gestörten Patienten
Sozialarbeiter
3
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017
Ziele
Leistung
Angeboten anderer
Versorgungsinstitutionen (im System)
2.3 Sonstige
tagesstrukturierende
Hilfen (systemextern)
3. Unterstützung bei
Bewältigung
lebenspraktischer
Anforderungen
3.1 Hilfen in
lebenspraktischen
Anforderungen
(notwendige Tätigkeiten)
4. Sicherung und
Koordination der
Betreuung und der
medizinischen
Versorgung
Bemerkungen
Fachkraft-zuordnung
Netzwerkarbeit mit
Versorgungssystem
Einzelfallhilfen zur Bewahrung, zum Training und
zur Entwicklung lebenspraktischer Tätigkeiten
Ressourcenorientierte Begleitung zur
Wiedererlangung von Alltagskompetenz, z. B.
nach langen stationären Aufenthalten
(Vermittlung ambulant betreutes Wohnen)
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Vorrangig Vermittlung von
zusätzlichen Leistungen
(ergänzende
Pflegeleistungen,
Hauswirtschaftshilfe,
Nachbarschaftshilfe,Ambulant
betreutes Wohnen u. a.)
Vermittlung zur Beseitigung
von Vermüllung
Sozialarbeiter
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von „Drehtürpsychiatrie“
Nachsorge und Wiedereingliederung
Bedarfsprüfung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Förderung der Behandlungsmotivation zur
selbstständigen Inanspruchnahme medizinischer
Leistungen
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und
Behörden
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ärzten, Kliniken
und anderen Institutionen der medizinischen
Versorgung
Vermittlung und Empfehlung
professioneller Behandlung,
Begleitung zu medizinischer
Versorgung und sonstige
Hilfen,
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
4
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017
Ziele
Leistung
5. Krisenintervention
oder Begleitung in
kritischen Situationen
wochentags verbindliche Erreichbarkeit eines Standortes
für Behörden und Einrichtungen bis 19 Uhr
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Einleitung und Begleitung eines
Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von
Fremd- und Selbstgefährdung
Gutachterliche Stellungnahme zur aktuellen krankheitsbedingten Selbst- und Fremdgefährdungstendenz
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Nachsorge und Wiedereingliederung
Kooperation mit Institutionen der medizinischen
Versorgung
Bei Bedarf Begleitung zum
Arzt oder ins Krankenhaus
bei krankheitsbedingten
Krisen
Sozialarbeiter
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung der Krisenintervention außerhalb
regulärer Öffnungszeiten von Beratungsstellen
und SpDi
Vermeidung unnötiger Krankenhausaufnahmen
Verhinderung suizidalen Handelns
Beratung und Unterstützung in psychischen
Krisensituationen
Information über Hilfs- und weiterführende
Beratungsangebote in der Stadt Leipzig
über die Tel.-Nr. 0341 - 99990001
08:00-19:00 Uhr Mo.-Fr.
Mo.-Fr. 19:00-07:00 Uhr
Sa. + So. und feiertags rund um
die Uhr
Fachärzte für Psychiatrie, Dipl.Psych., Sozialarbeiter
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Nachsorge und Wiedereingliederung
Vermeidung krankheitsfördernder sozialer
Isolation
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
Krankenschwester
Ergotherapeut
5.3 Krisendienst
5.3.1 Leipziger
Krisentelefon
–
–
–
–
–
–
6 Gruppenangebote wie:
Seniorengruppen;
Offene
Kontakt/Gesprächsg
ruppen;
Fachkraft-zuordnung
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Vorbereitung und Einleitung sowie Begleitung eines Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von
Fremd- und Selbstgefährdung
Kooperation mit Institutionen der medizinischen
Versorgung
5.1 Hinzuziehen von
Ordnungsbehörde
entsprechend PsychKG
(Gesundheitsamt),
Justiz, evtl. Polizei
5.2 Begleitung in
kritischen Situationen
Bemerkungen
vorrangig für schwer gestörte
Menschen, die in anderen
Angeboten nicht
unterkommen können
Angebote für psychisch
5
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017
Leistung
Sport- und
Bewegungsgruppen
Gestaltungsgruppen
(Malen, Singen,
Tonarbeiten,
Literatur);
Psychoedukationsgr
uppen;
Angehörigengruppe
n;
Aktivgruppen
7. Betreuung und
Begleitung
spezialisierter sozialer
Einrichtungen
8. Hilfebedarfsplanung
/Diagnostik/
Gutachtenerstellung/
Ziele
Förderung sozialer Kontakte und der
Kommunikation
Ggf. Verbesserung und Stabilisierung der
Gedächtnisleistung (Senioren)
Verbesserung der Körperwahrnehmung und
Kommunikation
Förderung der Kreativität und nonverbaler
Ausdrucksformen
Schaffung von Selbstvertrauen durch
Erfolgserlebnisse ohne Leistungsdruck
Früherkennung und Hilfen in Krisen
krankheitsbezogene Wissensvermittlung
Krankheitsbewältigung
Rezidivprophylaxe
Förderung der Kompetenz zur Unterstützung der
kranken Familienmitglieder
emotionale Entlastung und Stabilisierung
Förderung der Tagesstruktur
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Nachsorge und Wiedereingliederung
Bedarfsprüfung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Bemerkungen
Fachkraft-zuordnung
kranke Menschen im
Seniorenalter
Psychoedukation ist auch als
Einzelberatung möglich (s.
1.6 und 2.1)
Aktivgruppen fördern
psychisch kranke Menschen
nach einem
Krankenhausaufenthalt bei
der Wiedereingliederung
Anleitung von
Selbsthilfegruppen, die in
Einrichtungen des SpDi
stattfinden und fachliche
Beratung benötigen
Physiotherapeut
fachliche Beratung der
Übernachtungshäuser,
Übernachtungshäuser in Süd
und Alt-West
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
fachliche Begleitung der
Wohnungslosenhilfeeinrichtu
ngen der Suchthilfe (bei
psychisch Kranken)
fachliche Beratung von
Asylbewerberunterkünften
(auf Anforderung)
Vermeidung von Über- und
Unterversorgung
fachl. Begleitung für Träger
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
6
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017
Leistung
Sozialberichterstellu
ng
Ziele
9. Koordination der
Versorgung im Stadtteil
10. Qualitätssicherung/
Öffentlichkeitsarbeit
Sicherung der bedarfsgerechten Hilfen durch
Fallkonferenzen
gutachterliche Stellungnahme (Formblatt A)
entsprechend Richtlinie über die Hilfen § 53 SGB
XII KSV
Bemerkungen
Fachkraft-zuordnung
der komplementären Hilfen
Fachdienst für Sozialamt,
Jugendamt , überörtlichen
Sozialhilfeträger und
Betreuungssgericht
gutachterlicher
Stellungnahmen
Krankenschwester
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Regelmäßige Teilnahme an AG’s und Gremien
zur Überprüfung und Verbesserung der
Versorgung und gemeinsamen Kooperation
Organisation und Durchführung der regionalen
psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG)
zur Überprüfung und Verbesserung der
Versorgung und Kooperation
Sektorbesprechungen
Unterstützung von regionalen
Aktivitäten und
Netzwerkpartnern
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
Berichterstattung, Dokumentation, Aktenführung,
Bado-K (Statistiken, Berichte)
Öffentlichkeitsarbeit
Weiterbildungen (10 Std. je Fachkraft pro Jahr)
Supervision (10 Std. je Fachkraft pro Jahr)
Erarbeitung eines trägerspezifischen
Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Rahmen des
Teilhabeplanes der Stadt Leipzig wird empfohlen
Erfassung aller Leistungen
(1 – 10) und Abgrenzungen
zu Leistungen anderer
Kostenträger
Beteiligung an AntistigmaArbeit und Aufklärung der
Bevölkerung zu psychischen
Erkrankungen
Beschwerdemanagement
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Krankenschwester
Physiotherapeut
Ergotherapeut
7
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1