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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309080.pdf
Größe
299 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 08:21

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04755 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Fortführung des Versorgungsvertrages mit der Klinikum St. Georg gGmbH für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig im Jahr 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 29.11.2017 Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Mit der Klinikum St. Georg gGmbH wird der Versorgungsvertrag für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen Bereich der ambulanten und der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 abgeschlossen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 1.100.41.4.0.03.05 SK 4457 0000 01.01.18 31.12.18 900.235 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Dies ist geregelt in: - Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), zuletzt geändert am 07. August 2014 § 6 Durchführung der Hilfen: (1) „Unbeschadet der Verpflichtung Dritter sind die Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Gewährung der Hilfen im Sinne von § 5 und deren Koordinierung zuständig. ... Die Hilfeleistungen umfassen insbesondere Sozialpsychiatrische Dienste, psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungs- und -behandlungsstellen, niedrigschwellige Kontaktangebote für Suchtkranke sowie die Bereiche Tagesstrukturierung, Wohnen und Arbeit. Die Landkreise und Kreisfreien Städte richten Sozialpsychiatrische Dienste und Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen ein und wirken darauf hin, dass weitere erforderliche komplementäre psychiatrische Einrichtungen eingerichtet werden. … Die Landkreise und Kreisfreien Städte können die Aufgaben der Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen, der Sozialpsychiatrischen Dienste sowie der anderen komplementären psychiatrischen Einrichtungen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützigen Institutionen übertragen, soweit und solange diese zur Aufgabenerfüllung geeignet und bereit sind.“ - Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014 Gemäß § 4 Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes: „Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsämter ... als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr; das Weisungsrecht ist unbeschränkt“, in Verbindung mit § 11 Gesundheitliche Aufklärung und Beratung: Abs. 1 „... Auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter neben den ihnen sonst durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben insbesondere folgende Dienste an: (6) Beratung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheiten leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen“. Bei vorliegendem Versorgungsvertrag handelt es sich um eine Verlängerung der bestehenden Verträge, da er (§ 10) a) b) nicht vor Vertragsende gekündigt wurde und mehr als ein halbes Jahr vor Vertragsende neu verhandelt wurde. Auf der Grundlage der durch die Kommune in der Wahrnahme ihrer Planungshoheit analysierten aktuellen Bedarfe wurden konkretisierten Auflagen in den Leistungskatalogen festgeschrieben. Die Aufsichtspflicht über die qualitative und quantitative Sicherstellung der Aufgaben obliegt weiter unbenommen der Kommune und wird im § 5 (Psychiatrieberichterstattung) und § 7 (Qualitätssicherung) sichergestellt. 3/4 Als besondere Begründung sei genannt: In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 B. Teil 1. III. wird festgeschrieben, dass der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem Landkreis/der kreisfreien Stadt bei der Durchführung von Maßnahmen durch freie Träger Voraussetzung für die Ausreichung von Landesfördermitteln ist. In diesem Rahmen werden alle durch SächsPsychKG der Kommune übertragenen hoheitlichen Aufgaben an das Klinikum St. Georg gGmbH, Sozialpsychiatrischer Dienst übertragen. Der Freistaat hat 2016 angekündigt, die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 zu novellieren. Sollten sich daraus Auswirkungen für die Versorgungsvereinbarungen ergeben, müssen diese im laufenden Verfahren eingearbeitet werden. Zusammenfassung finanzieller Aufwendungen Haushaltsmittel des Gesundheitsamtes PSP Element 1.100.41.4.0.03.05 Sachkonto Klinikum St. Georg gGmbH 2017 4457 0000 864.800,00 € 2018 900.235 € Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, war der Vertrag unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere waren dabei steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde auf Grund der Personalkostensteigerungen angehoben. 4/4 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig Zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig dieser endvertreten durch Frau Dr. Krause-Döring Amtsleiterin des Gesundheitsamtes - nachstehend Stadt Leipzig genannt und dem Klinikum St. Georg gGmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig, - nachstehend Träger genannt Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannt) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 SächsPsychKG. 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere: Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014 § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), zuletzt geändert am 07. August 2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und des § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst neben der Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 SächsPsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Durchführung der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes gemäß dem Gesetz über die Hilfen der Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG).Der Sozialpsychiatrische Dienst ist für jeden Stadtbezirk des nach § 4 übertragenen Versorgungsgebietes einzurichten. Die im Sozialpsychiatrischen Dienst vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog1 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. 2. Organisation und Absicherung eines Psychosozialen Krisendienstes/Krisentelefons. 3. Organisation und Leitung der regionalen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften in den Stadtgebieten: a) Stadtbezirk West (Grünau) b) Stadtbezirke Alt-West, Südwest c) Stadtbezirke Süd, Südost, Ost (anteilig) d) Stadtbezirke Nordost, Ost (anteilig) e) Stadtbezirke Mitte, Nord, Nord-West entsprechend der Festlegung des Regionalen Psychiatrieplanes. 1 s. Anlage Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig 2 Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. 1 1.-5.) bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet, keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Pauschalbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt für das Jahr 2018 900.235,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Leistung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der jährlich bis zum 31.08. des Vorjahres beim Gesundheitsamt der Stadt Leipzig einzureichende Kosten- und Finanzierungsplan. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich vom Träger gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und nachzuweisen. 3 Der Träger ist in diesem Fall verpflichtet, Aufwandsunterdeckungen durch Anpassung von Leistungsinhalten oder anderweitig zu vermeiden. Bei einem sich dennoch ergebenden Überhang der Aufwendungen über die Erträge sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Trägers zu ergreifen. Die Zahlung erfolgt quartalsweise im laufenden Jahr. Der Träger ist verpflichtet bis zum 28.02. des Folgejahres eine Abrechnung einzureichen. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt eine Abschlagszahlung teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich beim Freistaat Sachsen Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 B. Teil 1. III. zu beantragen und diese entsprechend, unbeschadet der unter § 6 Abs. 3 genannten kommunalen Mittel, zur Verfügung zu stellen. Defizite, die sich aufgrund geänderter Förderbestimmungen des Landes ergeben, sind vom Träger unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen und nachzuweisen. Der Träger ist in diesem Fall verpflichtet, seinen Gesamthaushalt in Abstimmung mit der Stadt Leipzig der neuen Situation anzupassen und die Leistungsinhalte neu zu definieren. Für sich dennoch ergebende Defizite gilt § 6 Abs. 3 Satz 7 des Vertrages analog. TEIL IV Qualität und Kooperation §7 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt: systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht bei dem Träger. 4 §8 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammenzuarbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtung zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. §9 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Fortbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Fortbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter/-innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. TEIL V Vertragsdauer § 10 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahr geschlossen. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages ist bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 11 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit einseitig gekündigt werden. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen § 7 Abs. 4. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin kooperativ im Interesse der Betroffenen zusammenzuarbeiten und dieser zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 5 1. 2. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden verbindliche Fristen festgelegt werden. TEIL VI Schlussbestimmungen § 12 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2018. § 13 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 14 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Leitende Medizinaldirektorin Dr. med. Regine Krause-Döring Amtsärztin Dr. Iris Minde Geschäftsführerin, Klinikum St. Georg gGmbH 6 Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig Zielgruppen Standorte und personelle Ausstattung psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Auch Angehörige, Nachbarn, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Behörden, die Fragen und Hinweise zu Bürgern mit psychischen Störungen haben.  Entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 08.06.2006 sind für die Stadt Leipzig bei einer Einwohnerzahl über 500.000 EW fünf Standorte des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorzuhalten  Ein Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes soll mindestens 80 Fachkraftwochenstunden erbringen und über folgende Mindestausstattung verfügen:  Ein vollzeitbeschäftigter Facharzt für Psychiatrie als Gesamtleiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, ein Facharzt für Psychiatrie mit mindestens 10 Stunden pro Woche an jedem weiteren Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes, mindestens ein Sozialarbeiter/Sozialpädagoge pro Stadtbezirk und eine Verwaltungsfachkraft je Standort (bis zu 20h/Woche)  Für die Stadt Leipzig sind entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) dabei jeweils auf 25.000 Einwohner 40 Fachkraftwochenstunden vorzusehen  Fachkräfte für den Bereich der sozialpsychiatrischen Hilfen sind – neben Fachärzten für Psychiatrie und Diplompsychologen – Heilpädagogen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie. Ebenfalls als Fachkraft anerkannt sind Personen mit relevantem Grundberuf und praktischer Erfahrung in der Psychiatrie, wie Krankenpflegekräfte, Ergotherapeuten, Musik-Therapeuten und Heilerziehungspfleger und Physiotherapeuten 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017 Leistung 1. Leistungen zur sozialen Sicherung Ziele            1.1 Maßnahmen zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen 1.2 Leistungen zur finanziellen Sicherheit      1.3 Leistungen in Behördenangelegenheiten   Beratung von Betroffenen, Angehörigen und weiteren Beteiligten Früherkennung und Hilfe in Krisen, zur Vermeidung von Wiedererkrankung und Chronifizierung Nachsorge und Wiedereingliederung Beziehungsaufbau und -erhalt Bemerkungen diese und alle folgenden Aufgaben (außer 6., 7. und 9.) sind bei Bedarf auch im Hausbesuch durchzuführen  Schwellenabbau und Motivation bzgl. Weiterbetreuung und Behandlung im System Bedarfsklärung und Absprache Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Hilfebedarfsprüfung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden Absicherung eines weitestgehend selbständigen Lebens durch psychische, physische und soziale Stabilisierung und bedarfsgerechter Unterstützung Hilfestellung zur sozialen Integration Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Vermittlung bzw. Vorbereitung der Beratung zur Bewältigung krankheitsbedingter Schulden Beratung zur finanziellen Absicherung bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden Vermittlung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bei Notwendigkeit Unterstützung vor Ort bei Ämtern und Behörden Fachkraft-zuordnung Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie Pflegepersonal Hausbesuche erfolgen bei entsprechender Notwendigkeit auch auf Hinweis durch Dritte Sozialarbeiter Sozialarbeiter  Betreuungsrechtsangelegenh eiten, Renten- und RehaAnsprüche, Widerspruchsverfahren Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie 2 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017 Leistung 1.4 Leistungen in Wohnangelegenheiten Ziele     1.5 Leistungen in Familien- und Partnerangelegenheiten 1.6 Beratung über Krankheitserscheinunge n und Krankheitsbewältigung 1.7 Sonstige sozialarbeiterische Leistungen       2. Unterstützung bei Tagesstrukturierung 2.1 Einzelangebote (im SpDi) 2.2 Vermittlung oder Empfehlung von tagesstrukturieren-den     Konfliktberatung im Wohnumfeld zum Erhalt eigenständiger Wohnform bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden Hilfe bei der Vermittlung von geeignetem Wohnraum Lebenssicherung bei krisenhafter Zuspitzung (z.B. drohende Wohnungslosigkeit) Angehörigengespräch in Krisensituationen bei Krankheitsuneinsichtigkeit Absicherung des sozialen Umfeldes des Betroffenen psychoedukatives Gespräch zur Verbesserung der Compliance Bemerkungen      Entschärfung von Kündigungsanliegen Mediation (Verständigung bei Konflikten fördern, Konfliktbegleitung) Ansprechpartner für Vermieter in Krisensituationen Zusammenarbeit mit Abt. Wohnhilfen auch Angehörigenberatung als Einzel- und Gruppenangebot (siehe auch 1.5 und 6.6) Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter Nachsorge und Wiedereingliederung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Koordination flankierender Hilfen Absicherung begleitender Hilfen Nachsorge und Wiedereingliederung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Absicherung und Vermittlung einer sinnvollen Tagesgestaltung mit dem Ziel, krankheitsfördernde Isolation zu vermeiden Fachkraft-zuordnung Sozialarbeiter  Vorrangig bei schwer gestörten Patienten Sozialarbeiter 3 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017 Ziele Leistung Angeboten anderer Versorgungsinstitutionen (im System) 2.3 Sonstige tagesstrukturierende Hilfen (systemextern) 3. Unterstützung bei Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen 3.1 Hilfen in lebenspraktischen Anforderungen (notwendige Tätigkeiten) 4. Sicherung und Koordination der Betreuung und der medizinischen Versorgung            Bemerkungen Fachkraft-zuordnung  Netzwerkarbeit mit Versorgungssystem Einzelfallhilfen zur Bewahrung, zum Training und zur Entwicklung lebenspraktischer Tätigkeiten Ressourcenorientierte Begleitung zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz, z. B. nach langen stationären Aufenthalten (Vermittlung ambulant betreutes Wohnen) Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion  Vorrangig Vermittlung von zusätzlichen Leistungen (ergänzende Pflegeleistungen, Hauswirtschaftshilfe, Nachbarschaftshilfe,Ambulant betreutes Wohnen u. a.) Vermittlung zur Beseitigung von Vermüllung Sozialarbeiter Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von „Drehtürpsychiatrie“ Nachsorge und Wiedereingliederung Bedarfsprüfung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Förderung der Behandlungsmotivation zur selbstständigen Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden bei Notwendigkeit Begleitung zu Ärzten, Kliniken und anderen Institutionen der medizinischen Versorgung  Vermittlung und Empfehlung professioneller Behandlung, Begleitung zu medizinischer Versorgung und sonstige Hilfen, Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie  4 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017 Ziele Leistung 5. Krisenintervention oder Begleitung in kritischen Situationen    wochentags verbindliche Erreichbarkeit eines Standortes für Behörden und Einrichtungen bis 19 Uhr Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter Dipl.-Psych.  Einleitung und Begleitung eines Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von Fremd- und Selbstgefährdung  Gutachterliche Stellungnahme zur aktuellen krankheitsbedingten Selbst- und Fremdgefährdungstendenz Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter   Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Nachsorge und Wiedereingliederung Kooperation mit Institutionen der medizinischen Versorgung  Bei Bedarf Begleitung zum Arzt oder ins Krankenhaus bei krankheitsbedingten Krisen Sozialarbeiter Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung der Krisenintervention außerhalb regulärer Öffnungszeiten von Beratungsstellen und SpDi Vermeidung unnötiger Krankenhausaufnahmen Verhinderung suizidalen Handelns Beratung und Unterstützung in psychischen Krisensituationen Information über Hilfs- und weiterführende Beratungsangebote in der Stadt Leipzig über die Tel.-Nr. 0341 - 99990001 08:00-19:00 Uhr Mo.-Fr. Mo.-Fr. 19:00-07:00 Uhr Sa. + So. und feiertags rund um die Uhr Fachärzte für Psychiatrie, Dipl.Psych., Sozialarbeiter Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Nachsorge und Wiedereingliederung Vermeidung krankheitsfördernder sozialer Isolation  Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie Krankenschwester Ergotherapeut   5.3 Krisendienst 5.3.1 Leipziger Krisentelefon – – – – – – 6 Gruppenangebote wie:  Seniorengruppen;  Offene Kontakt/Gesprächsg ruppen; Fachkraft-zuordnung Früherkennung und Hilfen in Krisen Vorbereitung und Einleitung sowie Begleitung eines Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von Fremd- und Selbstgefährdung Kooperation mit Institutionen der medizinischen Versorgung  5.1 Hinzuziehen von Ordnungsbehörde entsprechend PsychKG (Gesundheitsamt), Justiz, evtl. Polizei 5.2 Begleitung in kritischen Situationen Bemerkungen     vorrangig für schwer gestörte Menschen, die in anderen Angeboten nicht unterkommen können Angebote für psychisch 5 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017 Leistung  Sport- und Bewegungsgruppen  Gestaltungsgruppen (Malen, Singen, Tonarbeiten, Literatur);  Psychoedukationsgr uppen;  Angehörigengruppe n;  Aktivgruppen 7. Betreuung und Begleitung spezialisierter sozialer Einrichtungen 8. Hilfebedarfsplanung  /Diagnostik/  Gutachtenerstellung/ Ziele                  Förderung sozialer Kontakte und der Kommunikation Ggf. Verbesserung und Stabilisierung der Gedächtnisleistung (Senioren) Verbesserung der Körperwahrnehmung und Kommunikation Förderung der Kreativität und nonverbaler Ausdrucksformen Schaffung von Selbstvertrauen durch Erfolgserlebnisse ohne Leistungsdruck Früherkennung und Hilfen in Krisen krankheitsbezogene Wissensvermittlung Krankheitsbewältigung Rezidivprophylaxe Förderung der Kompetenz zur Unterstützung der kranken Familienmitglieder emotionale Entlastung und Stabilisierung Förderung der Tagesstruktur Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Nachsorge und Wiedereingliederung Bedarfsprüfung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Bemerkungen Fachkraft-zuordnung kranke Menschen im Seniorenalter Psychoedukation ist auch als Einzelberatung möglich (s. 1.6 und 2.1) Aktivgruppen fördern psychisch kranke Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt bei der Wiedereingliederung Anleitung von Selbsthilfegruppen, die in Einrichtungen des SpDi stattfinden und fachliche Beratung benötigen Physiotherapeut  fachliche Beratung der Übernachtungshäuser, Übernachtungshäuser in Süd und Alt-West Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie  fachliche Begleitung der Wohnungslosenhilfeeinrichtu ngen der Suchthilfe (bei psychisch Kranken)  fachliche Beratung von Asylbewerberunterkünften (auf Anforderung)  Vermeidung von Über- und Unterversorgung fachl. Begleitung für Träger     Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie 6 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017 Leistung  Sozialberichterstellu ng Ziele   9. Koordination der Versorgung im Stadtteil     10. Qualitätssicherung/ Öffentlichkeitsarbeit      Sicherung der bedarfsgerechten Hilfen durch Fallkonferenzen gutachterliche Stellungnahme (Formblatt A) entsprechend Richtlinie über die Hilfen § 53 SGB XII KSV Bemerkungen   Fachkraft-zuordnung der komplementären Hilfen Fachdienst für Sozialamt, Jugendamt , überörtlichen Sozialhilfeträger und Betreuungssgericht gutachterlicher Stellungnahmen Krankenschwester Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Regelmäßige Teilnahme an AG’s und Gremien zur Überprüfung und Verbesserung der Versorgung und gemeinsamen Kooperation Organisation und Durchführung der regionalen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) zur Überprüfung und Verbesserung der Versorgung und Kooperation Sektorbesprechungen  Unterstützung von regionalen Aktivitäten und Netzwerkpartnern Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie Berichterstattung, Dokumentation, Aktenführung, Bado-K (Statistiken, Berichte) Öffentlichkeitsarbeit Weiterbildungen (10 Std. je Fachkraft pro Jahr) Supervision (10 Std. je Fachkraft pro Jahr) Erarbeitung eines trägerspezifischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Rahmen des Teilhabeplanes der Stadt Leipzig wird empfohlen  Erfassung aller Leistungen (1 – 10) und Abgrenzungen zu Leistungen anderer Kostenträger Beteiligung an AntistigmaArbeit und Aufklärung der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen Beschwerdemanagement Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Krankenschwester Physiotherapeut Ergotherapeut   7 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi – St. Georg– Stand: 15.08.2017 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☐ ja 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1