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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1308958.pdf
Größe
312 kB
Erstellt
31.08.17, 12:00
Aktualisiert
25.10.17, 08:05

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04751 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe zur Sicherung der Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig im Jahr 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium BA Jugend, Soziales, Gesundheit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 29.11.2017 Vorberatung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig wird für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018 mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe fortgeführt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 1.100.41.4.0.03.05 SK 4455 0000 01.01.18 31.12.18 134.400 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Dies ist geregelt in: - Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), zuletzt geändert am 07. August 2014 § 6 Durchführung der Hilfen: (1) „Unbeschadet der Verpflichtung Dritter sind die Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Gewährung der Hilfen im Sinne von § 5 und deren Koordinierung zuständig. ... Die Hilfeleistungen umfassen insbesondere Sozialpsychiatrische Dienste, psychosoziale Kontaktund Beratungsstellen, Suchtberatungs- und -behandlungsstellen, niedrigschwellige Kontaktangebote für Suchtkranke sowie die Bereiche Tagesstrukturierung, Wohnen und Arbeit. Die Landkreise und Kreisfreien Städte richten Sozialpsychiatrische Dienste und Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen ein und wirken darauf hin, dass weitere erforderliche komplementäre psychiatrische Einrichtungen eingerichtet werden. Die Landkreise und Kreisfreien Städte können die Aufgaben der Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen, der Sozialpsychiatrischen Dienste sowie der anderen komplementären psychiatrischen Einrichtungen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützigen Institutionen übertragen, soweit und solange diese zur Aufgabenerfüllung geeignet und bereit sind.“ - Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014 Gemäß § 4 Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes: „Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsämter ... als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr; das Weisungsrecht ist unbeschränkt“, in Verbindung mit § 11 Gesundheitliche Aufklärung und Beratung: Abs. 1 „... Auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter neben den ihnen sonst durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben insbesondere folgende Dienste an: (6) Beratung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheiten leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen“. Bei vorliegendem Versorgungsvertrag handelt es sich um eine Verlängerung der bestehenden Verträge, da er (§ 10) a) b) nicht vor Vertragsende gekündigt wurde und mehr als ein halbes Jahr vor Vertragsende neu verhandelt wurde. Auf der Grundlage der durch die Kommune in der Wahrnahme ihrer Planungshoheit analysierten aktuellen Bedarfe wurden konkretisierten Auflagen in den Leistungskatalogen festgeschrieben. Die Aufsichtspflicht über die qualitative und quantitative Sicherstellung der Aufgaben obliegt weiter unbenommen der Kommune und wird im § 5 (Psychiatrieberichterstattung) und § 7 (Qualitätssicherung) sichergestellt. Als besondere Begründung sei genannt: 3/4 In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 B. Teil 1. III. wird festgeschrieben, dass der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem Landkreis/der kreisfreien Stadt bei der Durchführung von Maßnahmen durch freie Träger Voraussetzung für die Ausreichung von Landesfördermitteln ist. Der Freistaat hat 2016 angekündigt, die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 zu novellieren. Sollten sich daraus Auswirkungen für die Versorgungsvereinbarungen ergeben, müssen diese im laufenden Verfahren eingearbeitet werden. Die aktuell gültige Leistungsvereinbarung mit dem SEB endet zum 31.12.2017. Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, war der Vertrag unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere waren dabei steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen beim SEB zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der Personalkostensteigerungen angehoben. Zusammenfassung finanzieller Aufwendungen Haushaltsmittel des Gesundheitsamtes PSP Element 1.100.41.4.0.03.05 Sachkonto Eigenbetrieb Behindertenhilfe 2017 4455 0000 130.900 € 4/4 2018 134.400 € Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig Zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig dieser endvertreten durch Frau Dr. Krause-Döring Amtsleiterin des Gesundheitsamtes - nachstehend Stadt Leipzig genannt und Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe vertreten durch den Betriebsleiter Rosa–Luxemburg-Straße 30, 04103 Leipzig, - nachstehend Träger genannt Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannt) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 SächsPsychKG. 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere: Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014 § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), zuletzt geändert am 07. August 2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und des § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung: − Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und Club 2. Hilfeangebote im Bereich Wohnen: − Betrieb des ambulant betreuten Wohnens − Betrieb von Außenwohngruppen − Betrieb eines sozialtherapeutischen Wohnheimes mit 32 Plätze 3. Entwicklung von Hilfen im Bereich Arbeit für chronisch psychisch kranke Menschen 4. Angebote, die sich vorbehaltlich der Bedarfsbestätigung durch den Psychiatriebeirat aus einer Fortschreibung des regionalen Psychiatrieplanes im Versorgungsgebiet nach § 4 ergeben. Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. 1 1.-5.) bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog1 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. (2) Der Träger ist verpflichtet, keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. 1 s. Anlage Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren im Bereich Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung 2 (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst den im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirk Nordost im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Pauschbetrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieser beträgt für das Jahr 2018 134.400,00 €. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der jährlich bis zum 31.08. des Vorjahres beim Gesundheitsamt der Stadt Leipzig einzureichende Kosten- und Finanzierungsplan. Die Zahlung erfolgt quartalsweise im laufenden Jahr. Der Träger ist verpflichtet bis zum 28.02. des Folgejahres eine Abrechnung einzureichen. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung, soweit wie möglich, für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der Vereinbarung ausgeführten Pflichten an den 3 Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und werden von der Stadt Leipzig gegen einen entsprechenden Nachweis der Aufwandserhöhung ausgeglichen. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt eine Abschlagszahlung teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich beim Freistaat Sachsen Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 B. Teil 1. III. zu beantragen und diese entsprechend, unbeschadet der unter § 6 Abs. 3 genannten kommunalen Mittel, zur Verfügung zu stellen. Defizite, die sich auf Grund geänderter Förderbestimmungen des Landes ergeben werden, sind unverzüglich dem Leistungserbringer gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und nachzuweisen. Der Träger ist in diesem Fall verpflichtet, seinen Gesamthaushalt in Abstimmung mit der Stadt Leipzig der neuen Situation anzupassen und die Leistungsinhalte neu zu definieren. Bei einem sich dennoch ergebenden Defizit auf Grund geänderter Förderbestimmungen des Landes sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Leistungserbringers zu ergreifen. TEIL IV Qualität und Kooperation §7 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt: systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht bei dem Träger. §8 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammenzuarbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. 4 (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtung zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. §9 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Fortbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Fortbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter/-innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. TEIL V Vertragsdauer § 10 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahr geschlossen. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages ist bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 11 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit einseitig gekündigt werden. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen § 7 Abs. 4. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin kooperativ im Interesse der Betroffenen zusammenzuarbeiten und dieser zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. 2. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden verbindliche Fristen festgelegt werden. 5 TEIL VI Schlussbestimmungen § 12 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2018. § 13 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 14 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Leitende Medizinaldirektorin Dr. med. Regine Krause-Döring Amtsärztin Peter Böhmer Betriebsleiter Städtische Behinderteneinrichtung 6 Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren im Bereich Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppen der psychosozialen Gemeindezentren - psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner überschreitet. Versorgungsregionen und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer). Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017 Leistung Ziele 1. Beratung           Bemerkungen soziale Sicherung Förderung sozialer Kompetenz Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und -zufriedenheit Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Vermeidung und Verkürzung von stationären Aufenthalten Förderung von Recovery Orientierung bei Hilfeangeboten – – – – – – – – – – – – – – Leistung Ziele ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung Vermeidung von Über- und Unterversorgung stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Bemerkungen überwiegender Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Träger X Fachkräften alle ander- Träger Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017 überwiegender Einsatz von weitigen Mitarbeitern 2. Förderung von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft – – – – – – – 3. Klinikbesuche – – 4. Hausbesuche – – – – – Leistung Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) Unterstützung von Selbsthilfegruppen Förderung von personenorientierten Arbeiten Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer Entwicklung eines nutzerorientierten Beschwerde- und Konfliktmanagements Einbindung von Betroffenenprojekten (Ex-In1) Förderung von Ehrenamt Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten Kontakt halten und stabilisieren - Beziehungsaufbau und -erhalt Absicherung der Weiterbetreuung Bedarfsklärung Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten – Ziele - - – – – Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte Beratung entspr. Punkt 1. Absicherung begleitender Hilfen Kontaktaufnahme in Akutsituationen Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation Bemerkungen alle X alle X alle Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Träger 1 Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017 überwiegender Einsatz von 5. Gruppenangebote – – – – – 6.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Selbsthilfegruppen: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Betroffenen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern – – – – – – – - - – Leistung Ziele störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche, Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen Bemerkungen – alle Fachkräften X alle anderweitigen Mitarbeitern Träger es ist ein familienersetzender Raum Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017 überwiegender Einsatz von 6.2. Festlegung der Angebote zu ungewöhnlichen Zeiten 7. Förderung von Arbeit, Beschäftigung, Handlungskompetenzen – Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten – – - – – Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung (Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen) Training/(Wieder-)Erlangung von Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten) Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote – – – – – – 8. Beratung Angehöriger – – Leistung 9. Betroffenen/Angehörigen- Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen – – Ziele – – Vertretung der Interessen Betroffener Vertretung der Interessen der Angehöri- zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird Angebote die werktags ab 18 Uhr und den Wochenenden angeboten werden Mindeststundenanzahl/ Woche: Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich ) Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten Ergotherapeutische Angebote Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig) Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten Einzel- und Gruppenangebote möglich fachliche psychoedukative Beratung Bemerkungen – schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis alle X Fachkräften vorrangig Wege e.V. / alle anderweitigen Mitarbeitern Träger Durchblick e. V. / Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017 überwiegender Einsatz von vertretung 10. Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit – – – – – – – 11. Betreuung von Praktikanten  gen Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Erarbeitung eines trägerspezifischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBRK im Rahmen des Teilhabeplans der Stadt Leipzig Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten WEGE e. V. – – – – –     Anwendung der Software BADO-K Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Mailverteiler) Kooperation mit Behörden, Verei-nen, med. Einrichtungen schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis X alle Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X alle Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☐ ja 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1