Daten
Kommune
Leipzig
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1308958.pdf
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Erstellt
31.08.17, 12:00
Aktualisiert
25.10.17, 08:05
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Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04751
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Eigenbetrieb
Behindertenhilfe zur Sicherung der Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im
Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der
Stadt Leipzig im Jahr 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
29.11.2017
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der
ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig wird für
den Zeitraum 01.01.-31.12.2018 mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
fortgeführt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
1.100.41.4.0.03.05
SK 4455 0000
01.01.18 31.12.18 134.400
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt
Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen sind Pflichtleistungen der Kommune und
liegen in deren Gesamtverantwortung. Dies ist geregelt in:
-
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen
Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422),
zuletzt geändert am 07. August 2014
§ 6 Durchführung der Hilfen: (1) „Unbeschadet der Verpflichtung Dritter sind die
Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Gewährung der Hilfen im Sinne von § 5 und deren Koordinierung zuständig. ... Die Hilfeleistungen umfassen insbesondere Sozialpsychiatrische Dienste, psychosoziale Kontaktund Beratungsstellen, Suchtberatungs- und -behandlungsstellen, niedrigschwellige
Kontaktangebote für Suchtkranke sowie die Bereiche Tagesstrukturierung, Wohnen
und Arbeit. Die Landkreise und Kreisfreien Städte richten Sozialpsychiatrische
Dienste und Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen ein und wirken darauf
hin, dass weitere erforderliche komplementäre psychiatrische Einrichtungen eingerichtet werden. Die Landkreise und Kreisfreien Städte können die Aufgaben der
Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen, der Sozialpsychiatrischen Dienste
sowie der anderen komplementären psychiatrischen Einrichtungen Verbänden der
freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützigen Institutionen übertragen, soweit und
solange diese zur Aufgabenerfüllung geeignet und bereit sind.“
-
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)
vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014
Gemäß § 4 Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes: „Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsämter ... als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr; das Weisungsrecht
ist unbeschränkt“,
in Verbindung mit § 11 Gesundheitliche Aufklärung und Beratung: Abs. 1 „... Auf dem
Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter
neben den ihnen sonst durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben insbesondere folgende Dienste an:
(6) Beratung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheiten leiden,
von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen“.
Bei vorliegendem Versorgungsvertrag handelt es sich um eine Verlängerung der bestehenden Verträge, da er (§ 10)
a)
b)
nicht vor Vertragsende gekündigt wurde und
mehr als ein halbes Jahr vor Vertragsende neu verhandelt wurde.
Auf der Grundlage der durch die Kommune in der Wahrnahme ihrer Planungshoheit analysierten aktuellen Bedarfe wurden konkretisierten Auflagen in den Leistungskatalogen festgeschrieben.
Die Aufsichtspflicht über die qualitative und quantitative Sicherstellung der Aufgaben obliegt
weiter unbenommen der Kommune und wird im § 5 (Psychiatrieberichterstattung) und § 7
(Qualitätssicherung) sichergestellt.
Als besondere Begründung sei genannt:
3/4
In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und
Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 B. Teil 1. III. wird festgeschrieben, dass der Abschluss
eines Versorgungsvertrages mit dem Landkreis/der kreisfreien Stadt bei der Durchführung
von Maßnahmen durch freie Träger Voraussetzung für die Ausreichung von
Landesfördermitteln ist.
Der Freistaat hat 2016 angekündigt, die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales, Gesundheit, Familie und Jugend zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der
Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 zu novellieren. Sollten
sich daraus Auswirkungen für die Versorgungsvereinbarungen ergeben, müssen diese im
laufenden Verfahren eingearbeitet werden.
Die aktuell gültige Leistungsvereinbarung mit dem SEB endet zum 31.12.2017. Um eine
kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, war der Vertrag unter Berücksichtigung
aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere waren dabei steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen beim SEB zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der Personalkostensteigerungen angehoben.
Zusammenfassung finanzieller Aufwendungen
Haushaltsmittel des Gesundheitsamtes PSP Element 1.100.41.4.0.03.05
Sachkonto
Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
2017
4455 0000
130.900 €
4/4
2018
134.400 €
Leistungsvereinbarung
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
Zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
dieser endvertreten durch Frau Dr. Krause-Döring
Amtsleiterin des Gesundheitsamtes
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
vertreten durch den Betriebsleiter
Rosa–Luxemburg-Straße 30,
04103 Leipzig,
- nachstehend Träger genannt Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannt) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 SächsPsychKG.
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11.
Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), zuletzt geändert am 02. April 2014
§ 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), zuletzt geändert am
07. August 2014
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und des § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG. Bei Beachtung des Zieles der
effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1.
Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:
− Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und
Club
2.
Hilfeangebote im Bereich Wohnen:
− Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
− Betrieb von Außenwohngruppen
− Betrieb eines sozialtherapeutischen Wohnheimes mit 32 Plätze
3.
Entwicklung von Hilfen im Bereich Arbeit für chronisch psychisch kranke Menschen
4.
Angebote, die sich vorbehaltlich der Bedarfsbestätigung durch den Psychiatriebeirat aus
einer Fortschreibung des regionalen Psychiatrieplanes im Versorgungsgebiet nach § 4
ergeben.
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. 1 1.-5.) bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden
Leistungen sind im Leistungskatalog1 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil
dieser Vereinbarung.
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
1
s. Anlage Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren im Bereich Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung
2
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7
SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten
hinzuwirken.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst den im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirk
Nordost
im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen
Psychiatrieberichterstattung
bzw.
einer
Evaluation
der
einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der in der
Vereinbarung genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Pauschbetrag zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieser beträgt für das Jahr 2018 134.400,00 €. Mit dieser
Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen abgegolten.
Grundlage der Kostenerstattung ist der jährlich bis zum 31.08. des Vorjahres beim
Gesundheitsamt der Stadt Leipzig einzureichende Kosten- und Finanzierungsplan.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise im laufenden Jahr. Der Träger ist verpflichtet bis zum 28.02.
des Folgejahres eine Abrechnung einzureichen.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung, soweit wie möglich, für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der Vereinbarung ausgeführten Pflichten an den
3
Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung
der in der Vereinbarung genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt
der Stadt Leipzig anzuzeigen und werden von der Stadt Leipzig gegen einen entsprechenden
Nachweis der Aufwandserhöhung ausgeglichen.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt eine Abschlagszahlung teilweise oder
gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden.
(5) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich beim Freistaat Sachsen Fördermittel gemäß Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung
sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom
12.09.2017 B. Teil 1. III. zu beantragen und diese entsprechend, unbeschadet der unter § 6 Abs.
3 genannten kommunalen Mittel, zur Verfügung zu stellen. Defizite, die sich auf Grund
geänderter Förderbestimmungen des Landes ergeben werden, sind unverzüglich dem
Leistungserbringer gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und
nachzuweisen. Der Träger ist in diesem Fall verpflichtet, seinen Gesamthaushalt in Abstimmung
mit der Stadt Leipzig der neuen Situation anzupassen und die Leistungsinhalte neu zu definieren.
Bei einem sich dennoch ergebenden Defizit auf Grund geänderter Förderbestimmungen des
Landes sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Leistungserbringers zu
ergreifen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§7
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht bei
dem Träger.
§8
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammenzuarbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
4
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und §
72a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtung zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§9
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Fortbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Fortbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter/-innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 10
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahr geschlossen. Eine Verlängerung des bestehenden
Vertrages ist bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag
eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 11
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit einseitig
gekündigt werden. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen § 7 Abs. 4.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin kooperativ im Interesse der Betroffenen zusammenzuarbeiten und dieser
zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger
zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
2.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden
verbindliche Fristen festgelegt werden.
5
TEIL VI
Schlussbestimmungen
§ 12
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2018.
§ 13
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung
einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder
von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 14
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Leitende Medizinaldirektorin
Dr. med. Regine Krause-Döring
Amtsärztin
Peter Böhmer
Betriebsleiter Städtische
Behinderteneinrichtung
6
Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren im Bereich Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig
Zielgruppen
der psychosozialen
Gemeindezentren
-
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-,
Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen
Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der
Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an
mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000
Einwohner überschreitet.
Versorgungsregionen
und personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn
insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht
werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der
genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die
Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger –
entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung
festzulegen.
Fachkräfte
sind
Sozialarbeiter,
Sozialpädagogen,
Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie
Heilerziehungspfleger,
Ergotherapeuten
und
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der
Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer).
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017
Leistung
Ziele
1. Beratung
Bemerkungen
soziale Sicherung
Förderung sozialer Kompetenz
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und -zufriedenheit
Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Vermeidung und Verkürzung von
stationären Aufenthalten
Förderung von Recovery
Orientierung bei Hilfeangeboten
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
Ziele
ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung
Vermeidung von Über- und Unterversorgung
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der
sozialen Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen
Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von
Persönlichkeit und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer
tragfähigen Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der
Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Bemerkungen
überwiegender Einsatz
von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Träger
X
Fachkräften
alle
ander-
Träger
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017
überwiegender Einsatz
von
weitigen
Mitarbeitern
2. Förderung
von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft
–
–
–
–
–
–
–
3. Klinikbesuche
–
–
4. Hausbesuche
–
–
–
–
–
Leistung
Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung,
Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment)
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Förderung von personenorientierten
Arbeiten
Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer
Entwicklung eines nutzerorientierten
Beschwerde- und Konfliktmanagements
Einbindung von Betroffenenprojekten
(Ex-In1)
Förderung von Ehrenamt
Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten
Kontakt halten und stabilisieren
-
Beziehungsaufbau und -erhalt
Absicherung der Weiterbetreuung
Bedarfsklärung
Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
–
Ziele
-
-
–
–
–
Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und
Ressourcenorientierung
Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen
gemeinsame Festlegung von Regeln
im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen
Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten
ggf. Absprache zu Krisenplänen zur
Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte
Beratung entspr. Punkt 1.
Absicherung begleitender Hilfen
Kontaktaufnahme in Akutsituationen
Vermeidung von störungsbedingtem
Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation
Bemerkungen
alle
X
alle
X
alle
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Träger
1 Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen
tätig werden können
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017
überwiegender Einsatz
von
5. Gruppenangebote
–
–
–
–
–
6.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Selbsthilfegruppen:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Betroffenen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
–
–
–
–
–
–
–
-
-
–
Leistung
Ziele
störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer
Fähigkeiten
Gruppenangebote können dabei u.a.
sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene
Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
Angebote sind so zu gestalten, dass
die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen
(Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen
Begegnung und soziales Miteinander
(“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden
Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege,
musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie
Wäsche, Kochen, Putzen, Malern,
kleinere Reparaturen
Bemerkungen
–
alle
Fachkräften
X
alle
anderweitigen
Mitarbeitern
Träger
es ist ein familienersetzender Raum
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017
überwiegender Einsatz
von
6.2. Festlegung
der Angebote zu
ungewöhnlichen
Zeiten
7. Förderung
von Arbeit, Beschäftigung,
Handlungskompetenzen
–
Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten
–
–
-
–
–
Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug
auf Arbeit und Beschäftigung
(Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen)
Training/(Wieder-)Erlangung von
Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten)
Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements
Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote
–
–
–
–
–
–
8. Beratung Angehöriger
–
–
Leistung
9. Betroffenen/Angehörigen-
Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie
Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten
Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen
–
–
Ziele
–
–
Vertretung der Interessen Betroffener
Vertretung der Interessen der Angehöri-
zu schaffen, in denen Menschen mit
schweren psychischen Störungen die
Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird
Angebote die werktags ab 18 Uhr und
den Wochenenden angeboten werden
Mindeststundenanzahl/ Woche:
Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich )
Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
Ergotherapeutische Angebote
Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien
Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette
Leipzig)
Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten
Einzel- und Gruppenangebote möglich
fachliche psychoedukative Beratung
Bemerkungen
–
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
alle
X
Fachkräften
vorrangig
Wege e.V.
/ alle
anderweitigen
Mitarbeitern
Träger
Durchblick
e. V. /
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017
überwiegender Einsatz
von
vertretung
10. Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit
–
–
–
–
–
–
–
11. Betreuung
von Praktikanten
gen
Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter (10 Std. pro
Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter
pro Jahr)
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Erarbeitung eines trägerspezifischen
Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBRK im Rahmen des Teilhabeplans der
Stadt Leipzig
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
WEGE e. V.
–
–
–
–
–
Anwendung der Software BADO-K
Beteiligung an der Weiterentwicklung
des Dokumentationssystems
zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
Beteiligung an Antistigma- und
Aufklärungsaktionen
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Mailverteiler)
Kooperation mit Behörden, Verei-nen,
med. Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
X
alle
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
X
alle
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren - SEB – Stand: 15.08.2017
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1