Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1308864.pdf
Größe
432 kB
Erstellt
31.08.17, 12:00
Aktualisiert
26.10.17, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04748
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg"
Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum Betreiben der
Beratungsstellen für das Jahr 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
29.11.2017
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der
Suchtkrankenhilfe wird mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der
Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe für das Jahr 2018 die Leistungsvereinbarung
beschlossen.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
1.100.41.4.0.03.03
SK 4455 0000
01.01.18 31.12.18 1.973.400
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Für die Sicherung der Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären
psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe1 hat
die Stadt Leipzig mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt
Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe eine Leistungsvereinbarung zum Betreiben der Beratungsstellen abgeschlossen.
Die Vereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der
ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem
Gebiet der Suchtkrankenhilfe der Stadt läuft Ende 2017 aus. Sie soll zunächst nur für ein
Jahr verlängert werden, da die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und
Suchtkrankenhilfe (RL_PsySu) geändert werden soll.
Es ist nicht absehbar, welche finanzielle Auswirkungen das auf die Landesfördermittel hat,
die die Stadt Leipzig an die Träger weiterreicht. Insofern gibt es keine Planungssicherheit für
die Folgejahre und die Verträge sind 2018 neu zu verhandeln.
Begründung
Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen sind
Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Dies ist geregelt
in:
Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) vom 16.06.94 (SächsGVBl S. 1097)
§ 6 Durchführung der Hilfen: „Unbeschadet der Verpflichtung Dritter sind die Landkreise
und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Gewährung der Hilfen
im Sinne von § 3 und deren Koordinierung zuständig. Sie richten sozialpsychiatrische
Dienste und Suchtberatungs- und Behandlungsstellen ein und wirken darauf hin, dass
weitere erforderliche komplementär psychiatrische Einrichtungen eingerichtet werden
...Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Aufgaben der Suchtberatungs- und
Behandlungsstellen,...,Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützigen
Instituten übertragen, soweit und so lange diese zur Aufgabenerfüllung bereit und in der
Lage sind.“....“
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 11.12.91 (GVBl S. 413)
„(1)... Auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe bieten die
Gesundheitsämter neben den ihnen sonst durch Rechtsvorschriften zugewiesenen
Aufgaben insbesondere folgende Dienste an:…6.Beratung und Betreuung von
Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheit leiden, von ihr bedroht oder
dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen. ...“
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RLPsySu) vom 12.09.2017
Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
zur Arbeit von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien der Stadt Leipzig vom 19.06.2013 (RBV-1679/13)
Konzept der Leipziger Sucht- und Drogenpolitik
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17.03.1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99)
Als besondere Begründung seien genannt:
1
§ 6 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)
3/4
In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom
12.09.2017 B. Teil 1. III. (Zuwendungsvoraussetzungen) wird festgeschrieben, dass der
Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem Landkreis/der kreisfreien Stadt bei
Durchführung von Maßnahmen durch freie Träger Voraussetzung für die Ausreichung von
Landesfördermitteln ist.
Die Stadt Leipzig beantragt entsprechend der Richtlinie PsySu Landesfördermittel und reicht
diese entsprechend des ermittelten Punktewertes an den Eigenbetrieb weiter.
Die Aufsichtspflicht über die qualitative und quantitative Sicherstellung der Aufgaben obliegt
weiter unbenommen der Kommune und wird über die Verpflichtung der Suchtberichterstattung und Anforderungen an die Qualitätssicherung gewährleistet.
Auf der Grundlage der durch die Kommune in der Wahrnehmung ihrer Planungshoheit analysierten aktuellen Bedarfe wurden konkretisierte Auflagen in einem Leistungskatalog festgeschrieben.
Die Leistungen sind auch während der Vertragslaufzeit an den aktuellen Bedarfslagen
auszurichten und im Ergebnis verschiedener Gremienarbeiten anzupassen.
Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, war der Vertrag unter
Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere waren dabei
steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Der Erstattungsbetrag wurde auf Grund der Personalkostensteigerungen angehoben.
Haushaltsmittel des Gesundheitsamtes PSP 1.100.41.4.0.03.03
Städt. Klinikum „St.
Georg“
Sachkonto
4455 0000
2017
1.918.100,00 €
2018
1.973.400,00 €
Auswirkungen bei Nichterhöhung bzw. Nichtverlängerung der Verträge
Bei Nichtverlängerung geht die Sicherstellungspflicht für die verhandelten Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über.
Anlagen:
Leistungsvereinbarung
Leistungskatalog
4/4
LEISTUNGSVEREINBARUNG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der
Suchtkrankenhilfe
_______________________________________
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04092 Leipzig
im folgenden „Fachdezernat“ genannt
und
dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig,
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe
vertreten durch die Direktorin
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
- im folgenden „Eigenbetrieb“ genannt.
Präambel
(1) Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen (nachstehend Leistungsberechtigte genannt) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen i.S. des § 5 SächsPsychKG.
(2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung
erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vom 11.12.91 (GVBl S.
413), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 266)
SGB II § 16 (2) in Verbindung mit SGB II § 6 (1) Pkt. 2
Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)
vom 10. Oktober 2007, bereinigt 31.08.2014
Richtlinie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 17.09.2009
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12.09.2017
Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur
Arbeit von ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB)
(in Arbeitshilfen Psychiatrie und Sucht, 1998)
Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien der Stadt Leipzig vom 19.06.2013 (RBV-1679/13)
Konzept der Leipziger Sucht- und Drogenpolitik 2014-2019
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17.03.1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99)
Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und
Selbsthilfegruppen (Beschluss Nr. IV-DS-03773 der Ratsversammlung vom 17.05.2017 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 11 vom 03.06.2017)
1
TEIL I
Zweck der Vereinbarung
§1
Inhalt der Vereinbarung
(1) Diese Vereinbarung regelt die Wahrnehmung der Kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Leistungsberechtigte des Versorgungsgebietes im Sinne des § 5 dieser Vereinbarung durch den Eigenbetrieb. Der Eigenbetrieb wird dabei mit seinem Sondervermögen in Bezug
auf den allgemeinen städtischen Haushalt wie ein Dritter im Sinne des SGB II, XII i.V.m. § 17 Abs.3
SGB I, § 97 Abs.1 SGB X behandelt.
(2) Für die Leistungsberechtigten erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die
von ihm zu betreuenden Leistungsberechtigten wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im Suchthilfesystem aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Eigenbetriebs
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender
und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG. Bei Beachtung des Ziels der effektiven Vernetzung aller Angebote zum gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Betreiben von 5 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
o
für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen
o
Abhängige von illegalen Drogen
o
durch Suchtmittel gefährdete Menschen
o
Angehörige und Bezugspersonen
Der Aufgabenumfang der SBB orientiert sich an den Empfehlungen des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zur Arbeit von ambulanten Suchtberatungsund Behandlungsstellen (RL PsySu vom 08.06.2006). Das beinhaltet:
o
Beratung, Behandlung
o
Vermittlung in Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen, andere medizinische Einrichtungen
und Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung
o
Kooperation mit und Unterstützung von aufsuchenden Diensten
o
Angehörigenarbeit
o
Unterstützung bei der Initiierung von Selbsthilfegruppen
2. Betreiben eines Kontaktbereiches und einer Notschlafstelle
Eine Suchtberatungs- und Behandlungsstelle unterhält eine Außenstelle, in der für Drogen konsumrende suchtkranke Menschen niederschwellige Angebote und ein Kontaktbereich sowie eine Notschlafstelle mit suchtspezifischen Beratungsangeboten für die Nutzer der Einrichtung und deren Angehörige bereitgestellt werden.
3. Straßensozialarbeit
Die „Mobile Alternative - Aufsuchende Straßensozialarbeit für erwachsene
Drogenabhängige“ führt auf der Grundlage der Empfehlungen des Sächsisches Staatsministerium für
Soziales und Verbraucherschutz zur aufsuchenden und nachgehenden Sozialarbeit und offenen,
problemorientierten und mobilen Straßensozialarbeit (Streetwork) für Suchtkranke Straßensozialarbeit
durch. Die Einsatzorte werden in Abstimmung mit dem Fachdezernat festgelegt.
2
4. Suchtberatung im Fachbereich Familienhilfe
(1) Entsprechend des im Stellenplan des ZfD vereinbarten Anteils an VZÄ werden Suchtfachkräfte mit
dem unter § 3.(1).1 beschriebenen Aufgabenumfang im Fachbereich Familienhilfe tätig.
Alle konzeptionellen Änderungen bedürfen der Zustimmung des Fachdezernates.
1
Die vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist
2
Bestandteil der Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen.
Der Stellenplan der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe ist Bestandteil der Vereinbarung. Der Stellenplan ist zu untersetzen, Änderungen bei der Besetzung der Stellen
während der Vertragslaufzeit sind dem Fachdezernat unmittelbar anzuzeigen.
(2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, keinen Leistungsberechtigten aus dem ihm nach § 5 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Eigenbetrieb ist Mitglied des Drogenbeirates der Stadt Leipzig (als PSAG i.S. § 7 SächsPsychKG). Der Eigenbetrieb und das Fachdezernat verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten
Bedarfsplanung innerhalb des Drogenbeirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
§4
Komplementäre Maßnahmen
Die Ausgestaltung und Finanzierung weiterer Angebote sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Zusätzliche Angebote sind über die zuständigen Kostenträger gesondert zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
§5
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen für alle Beratungsleistungen
umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
Für Aufgaben im Zusammenhang mit dem SächsPsychKG (§ 10) besteht bei Konsumenten illegaler
Drogen Zuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet und bei Alkoholkranken für die Stadtteile
Süd/Altwest/Nordost/West.
§6
Suchtberichterstattung
(1) Der Eigenbetrieb dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich einen Bericht an das Fachdezernat.
(2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem
zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Suchtberichterstattung bzw.
einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an den Bereich
Suchtbeauftragte des Gesundheitsamtes zu übermitteln.
(3) Für die Beratungsstellen sind ein durch das Fachdezernat anerkanntes Dokumentationssystem
und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
TEIL III
Pflichten des Fachdezernates
§7
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Eigenbetriebs erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch das Fachdezernat. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung
des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieser Vereinbarung. Die Partner wirken dabei
1
s. Anlage Leistungskatalog vom 29.08.2017
s. IX Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur
Arbeit von ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB)
3
2
auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Eigenbetrieb erhält als Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in
der Vereinbarung genannten Pflichten von der Stadt Leipzig im Jahr 2018 einen Betrag von
1.973.400,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Leistung der Steuerpflicht unterliegt.
In dem Erstattungsbetrag ist ein Anteil in Höhe von 4.939,02 € für Pflege- und Wartungskosten der
Dokumentationssoftware Bado-K enthalten. Dieser Anteil kommt nur zur Auszahlung an den Eigenbetrieb, sofern diese Kosten weiterhin bei ihm anfallen und nicht durch die Stadt Leipzig selbst übernommen werden.
Grundlage der Kostenerstattung ist der bis zum 31.08. des Vorjahres einzureichende Kosten- und
Finanzierungsplan.
Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung, soweit wie möglich, für
die entsprechenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung angeführten Pflichten an
den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten sind unverzüglich vom Eigenbetrieb gegenüber dem
Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und nachzuweisen. Der Eigenbetrieb ist in diesem Fall
verpflichtet, Aufwandsunterdeckungen durch Anpassung von Leistungsinhalten oder anderweitig zu
vermeiden. Bei einem sich dennoch ergebenden Überhang der Aufwendungen über die Erträge sind
Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes zu ergreifen.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise im laufenden Jahr. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, bis zum 31.03.
des Folgejahres eine Abrechnung einzureichen und im Gesamtjahresabschluss des Eigenbetriebes
auszuweisen.
(3) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt eine Abschlagszahlung teilweise oder gar
nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden.
(4) Das Fachdezernat verpflichtet sich, beim Freistaat Sachsen Fördermittel gemäß Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12.09.2017 B. Teil 1. III. zu
beantragen und diese entsprechend, unbeschadet der unter § 7 (2) genannten kommunalen Mittel zur
Verfügung zu stellen. Defizite, die sich auf Grund geänderter Förderbestimmungen des Landes ergeben
werden, sind unverzüglich vom Eigenbetrieb gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und nachzuweisen. Der Eigenbetrieb ist in diesem Fall verpflichtet, seinen Gesamthaushalt
in Abstimmung mit der Stadt Leipzig der neuen Situation anzupassen und die Leistungsinhalte neu zu
definieren. Für sich dennoch ergebende Defizite gilt § 7 (2) Satz 6 der Leistungsvereinbarung analog.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Das Fachdezernat und der Eigenbetrieb bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Drogenbeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem
Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Eigenbetrieb ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende
Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
3
Vertretungen an trägerübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung, AG BADO , AG
4
PSB , AK wohnungslose suchtkranke und/oder psychisch kranke Menschen) und an der Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
3
4
Arbeitsgruppe Basisdokumentation
Arbeitsgruppe Psychosoziale Begleitung
4
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Eigenbetrieb in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt dem Fachdezernat.
§9
Kooperationsverpflichtungen
(1) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, mit dem Fachdezernat zusammen zu arbeiten und dieses über
alle wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Eigenbetrieb ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen sozialpsychiatrischen
Dienst, den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern und den zuständigen Suchtfachkliniken, den im
Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzten und den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit den im Versorgungsgebiet nach § 5
tätigen Vereinen und Verbänden der Leistungsberechtigten und Angehörigen.
(4) Das Fachdezernat hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung der eingegangenen Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei der Suchtbeauftragten. Der Drogenbeirat und
der Eigenbetrieb sind über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. Der Stadtrat
wird über den jährlichen zu erstellenden Suchtbericht der Stadt Leipzig informiert.
§ 10 Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Fortbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert.
Der Eigenbetrieb verpflichtet sich daher, entsprechende Fortbildungskonzepte zu entwickeln und solche Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig durchzuführen bzw. den Mitarbeitern die Teilnahme an
einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig
zu verfahren.
(2) Das Fachdezernat beteiligt sich in angemessenem Umfang an den Maßnahmen i.S. des Abs. 1
soweit diese Aufgaben durch das Fachdezernat wahrgenommen und finanziert werden. Fördermaßnahmen des Freistaates Sachsen werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.
TEIL V
Dauer der Vereinbarung
§ 11
Dauer, Änderungen und Auflösung der Vereinbarung
(1) Die Vereinbarung wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Die Vereinbarung kann frühestens 1/2 Jahr vor Ende der Vereinbarung gekündigt werden und ist bis spätestens 1/2 Jahr vor Ende
der Vereinbarung neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf das Fachdezernat über.
(3) Die Partner wirken bei der Sicherstellung der vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen zur Vereinbarung entscheidet auf Antrag eines der Partner das
Rechtsamt der Stadt Leipzig.
(4) Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Partner.
(5) Die Partner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen der Vereinbarung, jederzeit ohne Einhaltung
der in § 11 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, im Falle der Kündigung nach Abs. 1 mit dem Fachdezernat bis
zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahme
5
selbst weiterzuführen oder auf einen anderen Träger zu übertragen. Der Eigenbetrieb hat sicherzustellen, dass
1. die im Rahmen der durch den Eigenbetrieb übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden.
2. verbindliche Fristen festgelegt werden.
3. die Partner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenarbeiten,
um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Leistungsberechtigten zu ermöglichen.
TEIL VI
Schlussbestimmungen
§ 13
Zeitpunkt der Übertragung
Die Vereinbarung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
§ 14
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach
Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein
bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine
wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit
dieses Vertrages.
§ 15
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig,
Leipzig,
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dr. Iris Minde
Direktorin
________________________________
6
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung
in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
29.08.2017
Leistungen
Bemerkungen
AI
A II
HAS
Regen-
Grünau
bogen
Niedrigschwellige Angebote
Kontaktbereich/-café (Tagestreff;
Mahlzeiten)
Waschmaschine; Dusche
Spritzentausch
✘
✘
4
✘
✘
2
✘
ternative
FB FH
4
✘
✘
✘
Therapiegespräche erfolgen durch Mitarbeiter/-innen mit suchttherapeutischer Zusatzqualifikation
Kontaktaufnahme, Erstgespräch
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
Krisenintervention
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
Diagnostik und Anamnese
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
Beratungsgespräch
1
✘
✘
✘
✘
✘
Therapiegespräch
✘
✘
✘
✘
✘
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
Betreuung, Begleitung, Vermittlung
Suchtbegleitende Betreuung
Vorbereitung und Vermittlung zu
weiterführenden psychosozialen
und medizinischen Hilfen und
Wohnhilfen
Vermittlung in betreute Wohnfor- innerhalb aller Angebote
men
der Stadt Leipzig
✘
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Klienten der SBB und des Hauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
2
Mobile Al-
ruh
Streetwork für drogenabhängige
erwachsene Menschen
Beratung/ Therapie
1
Kängu-
✘
✘
✘
✘
1
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung
in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
29.08.2017
Leistungen
Psychosoziale Begleitung bei
Substitutionsbehandlung
Angebot von Arbeits- und Beschäftigungsprojekten und tagesstrukturierender Angebote
Clearing im Übernachtungshaus
für wohnungslose Männer
Hausbesuche
Bemerkungen
AI
✘
Im HAS Absicherung
über über Leistungsvereinbarung finanziert, alle
anderen über Drittmittel
finanziertes Personal
1
A II
HAS
✘
✘
✘4
✘
3
Regen-
Grünau
bogen
✘3
2
3
Mobile Al-
ruh
✘3
ternative
FB FH
✘
✘4
✘
Hausbesuche erfolgen
auf der Grundlage des
Sächsischen PsychKG
und nach Notwendigkeit
des Einzelfalls.
Hausbesuche in Kooperation mit den sozialpsychiatrischen Diensten
oder bei ämterübergreifenden Anfragen im Interesse der Stadt Leipzig
sowie bei Hinweisen aus
der Bevölkerung (über
das Gesundheitsamt).
✘
✘
✘
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Klienten der SBB und des Hauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
✘
Kängu-
✘
✘
✘
2
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung
in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
29.08.2017
Leistungen
Bemerkungen
AI
A II
HAS
Regen-
Grünau
bogen
Vermittlung in Arbeits- und Beschäftigungsprojekte
Vermittlungen immer innerhalb aller Angebote
der Stadt Leipzig
Nachsorgeleistungen nach einer
Entwöhnungsbehandlung
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger,
Rahmenkonzept zur
Nachsorge, Anteilige
Kostenübernahme durch
den Mitteldeutschen Rentenversicherungsträger.
Mitwirkung Prävention und Öffentlichkeitsarbeit
✘
1
2
Mobile Al-
ruh
ternative
✘
FB FH
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
•
Präventionsveranstaltungen, Kon- Max. 35 Veranstaltungen
takt- Informationsangebote
bei Landesförderung anrechenbar
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
•
Schulungsveranstaltungen für
Max. 30 Veranstaltungen
Multiplikatoren (Jugendhilfe, Ärzte, insgesamt bei LandesförPädagogen, ARGE und Jobcenter derung anrechenbar
u. a. )
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Klienten der SBB und des Hauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
Kängu-
3
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung
in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
29.08.2017
Leistungen
Bemerkungen
AI
A II
HAS
Regen-
Grünau
bogen
Qualitätssicherung
Wöchentliche Teamfallbesprechung und mindestens 10 externe
Supervisionen im Jahr
Fortbildung für alle Mitarbeiter/-innen mindestens 10 Stunden externe Weiterbildung im Jahr)
Regelmäßige Dokumentation der
Leistungs- und Klientendaten mit
dem Basisdokumentationssystem
easy-BADO-K® oder ein Nachfolgedokumentationssystem (OctoWare®TN Gesundheit)".
jährlicher anonymisierter
Datenexport an das Gesundheitsamt
2
Mobile Al-
ruh
ternative
FB FH
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
Abgleich der Daten des
Jahresberichtes der SBB
(standardisierter Jahresbericht) mit dem Gesundheitsamt vor Zuarbeit an
die SLS e. V.
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Klienten der SBB und des Hauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
Kängu-
4
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung
in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
29.08.2017
Leistungen
Bemerkungen
Gremienarbeit
Vertretung im Drogenbeirat und
im Drogenrapport
Teilnahme an den Ambulanzberatungen
Leiter Zentrum für Drogenhilfe, Psychotherapeutin
Je SBB ein/e Vertreter/in
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit medizinischen und anderen sozialen Einrichtungen,
fachliche Beratung und Kooperation mit Einrichtungen und
Diensten der Jugendhilfe
Beteiligung an Hilfeplangesprächen, Vermittlungen in
geeignete suchtspezifische
Hilfen mit besonderen Angeboten
Fachliche Anleitung
Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen, AGH u.ä.
Initiierung und Kooperation mit
der Selbsthilfe
Multiplikatorenarbeit
Besondere Angebote der SBB,
die das gemeindepsychiatrische Versorgungssystem sinnvoll ergänzen
Max. 15 insgesamt bei Landesförderung anrechenbar
(gedeckelt nach Einwohnerzahl im Rahmen der Landesförderung)
AI
A II
HAS
Regenbogen
Grünau
Känguruh
Mobile
Streetwork
FB FH
Info über
A II
✘
✘
✘
✘
✘
Info über
A II
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Klienten der SBB und des Hauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
2
5
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1