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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1326187.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
16.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:38

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04861-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Parksituation vor Kurt-Masur-Schule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 schriftliche Beantwortung Antwort: Gibt es für den Abschnitt der Scharnhorststraße zwischen Bernhard-Göring- und Arthur-Hoffmann-Straße während der dortigen Baumaßnahmen ein Gefahrenkonzept? - Wenn ja, wie sieht dieses aus? Baumaßnahmen werden durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege genehmigt. Dazu ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Konzept zur Verkehrsführung während der Baumaßnahmen vorzulegen. Dieses beinhaltet auch die Wegeführung entlang der Baustelle. - Wird die besondere Gefahrenlage in diesem Straßenabschnitt durch die Straße querende Kinder auch nach Beendigung des Neubaus des der Schule gegenüberliegenden Wohnhauses berücksichtigt werden? Unabhängig von der derzeitigen Baumaßnahme müssen Kinder die aus nördlicher Richtung kommen die Scharnhorststraße überqueren um zur Grundschule zu gelangen. Dazu weist der Schulwegplan einen empfohlenen Schulweg aus. Der Bereich der Scharnhorststraße vor der Kurt-Masur-Schule ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Querung soll aufgrund der Sichtbeziehungen und Verkehrsführung im Bereich der Bernhard-Göring-Straße erfolgen. - Ist es vorgesehen vor der Schule eine Parkverbotszone einzurichten? Das ist nicht vorgesehen. 1/2 2/2