Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1326187.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
16.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:38
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04861-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Parksituation vor Kurt-Masur-Schule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
schriftliche Beantwortung
Antwort:
Gibt es für den Abschnitt der Scharnhorststraße zwischen Bernhard-Göring- und
Arthur-Hoffmann-Straße während der dortigen Baumaßnahmen ein Gefahrenkonzept?
- Wenn ja, wie sieht dieses aus?
Baumaßnahmen werden durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege genehmigt.
Dazu ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Konzept zur Verkehrsführung
während der Baumaßnahmen vorzulegen. Dieses beinhaltet auch die Wegeführung entlang
der Baustelle.
- Wird die besondere Gefahrenlage in diesem Straßenabschnitt durch die Straße
querende Kinder auch nach Beendigung des Neubaus des der Schule
gegenüberliegenden Wohnhauses berücksichtigt werden?
Unabhängig von der derzeitigen Baumaßnahme müssen Kinder die aus nördlicher Richtung
kommen die Scharnhorststraße überqueren um zur Grundschule zu gelangen. Dazu weist
der Schulwegplan einen empfohlenen Schulweg aus. Der Bereich der Scharnhorststraße vor
der Kurt-Masur-Schule ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Querung soll aufgrund der
Sichtbeziehungen und Verkehrsführung im Bereich der Bernhard-Göring-Straße erfolgen.
- Ist es vorgesehen vor der Schule eine Parkverbotszone einzurichten?
Das ist nicht vorgesehen.
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