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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1327298.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
17.10.17, 12:00
Aktualisiert
31.10.17, 20:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. 04806-ÄA-02-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Christopher Zenker Betreff: "Leipzig-Kitas" - Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Liegenschaft „Eigenheimstraße – Gemarkung Dösen, Flurstück 87“ wird bis zur nächsten Ratsversammlung zurückgestellt. Eine Entscheidung über die künftige Nutzung erfolgt erst nach abschließender Bearbeitung des Petitionsschreibens der Initiativgruppe Johannishöhe. Das Ergebnis und die Handlungsempfehlung sind dem Stadtrat und dessen Ausschüssen in der Folge als Beschlussvorschlag vorzulegen. Die Stadtverwaltung wird darüber hinaus beauftragt, dort eine Einwohnerversammlung durchzuführen, über das Vorhaben zu informieren und zu den Argumenten aus den Reihen der Anwohner Stellung zu beziehen. Sachverhalt: Leipzig braucht dringend eine Vielzahl an zusätzlichen Kitaplätzen, dies steht außer Frage und benötigt auch kreative und beschleunigte Wege zur Umsetzung dieser Zielstellung, vor allem hinsichtlich verwaltungsinterner Abstimmungen, Bauplanung und Bauantragsbearbeitung, sowie im Bau selbst. Dennoch müssen Entscheidungen zur Bebauung kommunaler Grundstücke sorgfältig getroffen werden. Im Fall der Eigenheimstraße haben sich zahlreiche Anwohner gemeldet, die bemängeln, dass eine sorgfältige Abwägung um die Interessenlagen offenbar nicht stattgefunden hat. Die beabsichtigte Fläche ist die einzige öffentliche Grünfläche im gesamten Siedlungsbereich, welche für gemeinsame Freizeitaktivitäten und Treffs rege genutzt wird und die über einen wertvollen und alten Baumbestand verfügt. 1/2 Der Bedarf an Kitaplätzen wird von der Initiativgruppe nicht in Abrede gestellt. Es wird aber in dem Petitionsschreiben gebeten, konkrete Alternativflächen zu prüfen, die sowohl hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung als auch hinsichtlich des Nutzungsinteresses besser geeignet sein könnten. Da es sich außerdem bei der Fläche in der Eigenheimstraße um eine zweckgebundene Schenkung gehandelt haben soll, ist auch dieser Sachverhalt einer Klärung zuzuführen. Nach abgeschlossener Prüfung und Ende des Petitionsverfahrens ist dem Stadtrat und auch dem Stadtbezirksbeirat ein Beschlussvorschlag zur o.g. Liegenschaft zu unterbreiten. Die Prüfung alternativer Standorte sollte zügig erfolgen, um auch zeitnah zu einer Entscheidung im Rat zu kommen und das ganze Vorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass durch die Stadtverwaltung zu einer Einwohnerversammlung für den betreffenden Bereich eingeladen wird, um das Vorhaben vorzustellen und offenen Probleme und Fragen zu klären. Anlagen: 2/2