Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1327298.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
17.10.17, 12:00
Aktualisiert
31.10.17, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. 04806-ÄA-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Christopher Zenker
Betreff:
"Leipzig-Kitas" - Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und
Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1)
SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Liegenschaft „Eigenheimstraße – Gemarkung Dösen, Flurstück 87“ wird bis zur nächsten
Ratsversammlung zurückgestellt.
Eine Entscheidung über die künftige Nutzung erfolgt erst nach abschließender Bearbeitung des
Petitionsschreibens der Initiativgruppe Johannishöhe. Das Ergebnis und die Handlungsempfehlung
sind dem Stadtrat und dessen Ausschüssen in der Folge als Beschlussvorschlag vorzulegen. Die
Stadtverwaltung wird darüber hinaus beauftragt, dort eine Einwohnerversammlung
durchzuführen, über das Vorhaben zu informieren und zu den Argumenten aus den Reihen der
Anwohner Stellung zu beziehen.
Sachverhalt:
Leipzig braucht dringend eine Vielzahl an zusätzlichen Kitaplätzen, dies steht außer Frage und
benötigt auch kreative und beschleunigte Wege zur Umsetzung dieser Zielstellung, vor allem
hinsichtlich verwaltungsinterner Abstimmungen, Bauplanung und Bauantragsbearbeitung, sowie im
Bau selbst. Dennoch müssen Entscheidungen zur Bebauung kommunaler Grundstücke sorgfältig
getroffen werden.
Im Fall der Eigenheimstraße haben sich zahlreiche Anwohner gemeldet, die bemängeln, dass eine
sorgfältige Abwägung um die Interessenlagen offenbar nicht stattgefunden hat. Die beabsichtigte
Fläche ist die einzige öffentliche Grünfläche im gesamten Siedlungsbereich, welche für gemeinsame
Freizeitaktivitäten und Treffs rege genutzt wird und die über einen wertvollen und alten
Baumbestand verfügt.
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Der Bedarf an Kitaplätzen wird von der Initiativgruppe nicht in Abrede gestellt. Es wird aber in dem
Petitionsschreiben gebeten, konkrete Alternativflächen zu prüfen, die sowohl hinsichtlich der
verkehrlichen Anbindung als auch hinsichtlich des Nutzungsinteresses besser geeignet sein könnten.
Da es sich außerdem bei der Fläche in der Eigenheimstraße um eine zweckgebundene Schenkung
gehandelt haben soll, ist auch dieser Sachverhalt einer Klärung zuzuführen.
Nach abgeschlossener Prüfung und Ende des Petitionsverfahrens ist dem Stadtrat und auch dem
Stadtbezirksbeirat ein Beschlussvorschlag zur o.g. Liegenschaft zu unterbreiten. Die Prüfung
alternativer Standorte sollte zügig erfolgen, um auch zeitnah zu einer Entscheidung im Rat zu
kommen und das ganze Vorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass durch die Stadtverwaltung zu einer Einwohnerversammlung für
den betreffenden Bereich eingeladen wird, um das Vorhaben vorzustellen und offenen Probleme
und Fragen zu klären.
Anlagen:
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