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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
12.12.17, 17:30

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04491 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Entgeltordnung und Entgeltliste für die Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 13.12.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Entgeltordnung und die Entgeltliste werden beschlossen. 2. Die Entgeltordnung und die Entgeltliste treten am Tag nach Bekanntgabe in Kraft. 3. Die Entgeltordnung und die Entgeltliste vom 24.08.2011, Beschluss-Nr. RBV-902/11, für die Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig werden außer Kraft gesetzt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x Finanzielle Auswirkungen x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge nein nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01. 31.12. 773.000 1.100.55.3.0.01.01 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz - SächsBestG) vom 08.07.1994, i. d. F. v. 13.12.2012 und dem Ratsbeschluss der Stadt Leipzig Nr. RBIV-592/06 vom 26.04.2006, betreibt die Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, den Betrieb gewerblicher Art Krematorium (BgA Krematorium) auf dem Südfriedhof. Mit Ratsbeschluss RBV-902/11 vom 24.08.2011 wurde eine Entgeltordnung und eine Entgeltliste für die Benutzung des BgA Krematoriums auf dem Südfriedhof beschlossen. Angelehnt an das Sächsische Kommunalabgabengesetz vom 26.08.2004, zuletzt geändert am 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 142), sollen die Abgaben (hier privatrechtliche Entgelte) nach 5 Jahren überprüft und an die Marktbedingungen angepasst werden. Der BgA Krematorium konnte seinen Marktanteil bei den Einäscherungen in der Stadt Leipzig von 57 % im Jahr 2010 nicht weiter ausbauen, sondern hat einen Rückgang um 2 % zu verzeichnen. Allerdings konnte die Anzahl der Einäscherungen im BgA Krematorium 2014 gegenüber dem Jahr 2010 um 2 % gesteigert werden. Im vorläufigen Ergebnis des Jahres 2015 ist eine weitere Erhöhung der Einäscherungen um ca. 8 % gegenüber dem Vorjahr ersichtlich. Mit dem Anstieg der Einäscherungen wurde eine positive Entwicklung bei den Einnahmen erzielt. Dies belegt der Einnahmezuwachs von 75.411,50 € ab dem Jahr 2012 zu 2014 (entspricht ca. 13 %). Von jedem im BgA Krematorium beschäftigten Mitarbeiter wurden 128.463 € erarbeitet. Da auf der Grundlage der statistischen Erhebungen die Sterblichkeit in der Stadt Leipzig weiter ansteigen wird, geht die wirtschaftliche Berechnung von einer Zunahme der Einäscherungen und damit von steigenden Erträgen im BgA Krematorium Leipzig aus. Die Hochrechnung, insbesondere der Einäscherungszahlen im ersten Quartal 2017, lässt einen deutlichen Ertragszuwachs erwarten. Die Kostenerhöhung um 40.414,66 € (5,5 %) von 2010 zu 2014 ist durch die erhöhte Anzahl von Einäscherungen, die entsprechende variable Kosten nach sich ziehen, sowie die erhöhten Personalkosten durch Tarifsteigerungen begründet. Um die Entgelte in einer Höhe zu belassen, die den BgA Krematorium für die Einäscherung und damit für die Bestattungsfirmen attraktiv macht, erfolgt keine Umlage der Verluste aus den Vorjahren. Damit soll die weitere Auslastung der bestehenden Einäscherungsanlage auch unter dem Konkurrenzdruck des Krematoriums Halle/Gröbers erreicht werden. Die effektivere Auslastung der Einäscherungsanlage konnte die Kostenerhöhung in gewissem Umfang abfangen, aber nicht ausgleichen. So ist z. B. die Gasnutzung bei der Einäscherung durch eine technologische Planung verringert worden. Damit konnte eine Gegensteuerung bei den Kosten, wie z. B. durch Reduzierung der Betriebsstoffe, erreicht werden. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Nutzung und Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen des Krematoriums durch die Bestatter, im Auftrag der Hinterbliebenen, welche sich in der zunehmenden Anzahl der Einäscherungen zeigt und auf der Grundlage des vorläufigen Betriebsabrechnungsbogens 2014, erfolgte die Kalkulation der Entgelte. Die erwarteten Kostensteigerungen flossen in den einzelnen Kostenarten bis 2020 ein. Bei der Planung der Personalkosten bis 2020 wird davon ausgegangen, dass die zu erwartenden Tarifänderungen von den steigenden Einäscherungen abgefangen werden. Im BgA Krematorium sind 5 Mitarbeiter beschäftigt. Im neu kalkulierten Einäscherungsentgelt wurden die bisher darin befindlichen Kosten der Leicheneinstellung bis zum 8. Tag herausgerechnet. Damit soll eine deutliche Leistungsabgrenzung der einzelnen Entgelte Einäscherung und Leicheneinstellung erreicht werden. Es erfolgte deshalb eine Reduzierung des Einäscherungsentgeltes. Das kalkulierte Entgelt für die Einäscherung liegt damit auf dem Niveau der auf dem derzeitigen Einäscherungsmarkt üblichen Entgelthöhe bei gleichen Leistungsinhalten. Das Entgelt Leicheneinstellung im Sarg für die ersten 8 Tage - wurde neu in die Entgeltliste 3/4 aufgenommen, weil die gesetzlich geforderten Genehmigungen für eine Einäscherung vom Standesamt und dem Gesundheitsamt in der Stadt Leipzig üblicherweise diese Zeit zur Prüfung benötigen, das SächsBestG eine solche Frist bis zur Feuerbestattung vorsieht und bis dahin die Einäscherung nicht erfolgen kann. Ab dem 9. Tag erfolgt die Berechnung für die Nutzung der Leichenhalle nach einem Tagessatz. Die Beiwohnung der Angehörigen bei der Kremation wird verstärkt als kleine Trauerfeier und Abschiednahme umgesetzt. Das bisherige Entgelt für diese Leistung war allerdings nur für die Beiwohnung beim technischen Akt der Einäscherung gedacht. Um die neu gewünschten Leistungen der Hinterbliebenen abzufangen, ist eine deutliche Erhöhung des Entgeltes „Beiwohnung bei der Einäscherung“ notwendig. Mit vergleichbarer Leistungsfähigkeit und Stabilität der Preise will der BgA Krematorium Leipzig eine Gewinnung von weiteren Fällen am Einäscherungsmarkt und dadurch eine Einnahmesteigerung und Kostensenkung der Fixkosten je Fall erreichen. Um den besonderen Wünschen der Hinterbliebenen bei Leistungen der Einäscherungen und bei Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Einäscherung stehen, gerecht werden zu können, wurde an der Position 6 - Entgelt für Sonderleistungen - in der Entgeltliste festgehalten. Die vorliegende Entgeltliste für die Leistungen der Feuerbestattung berücksichtigt sowohl die wirtschaftliche Situation im Krematorium Leipzig, wie auch die Einäscherungssituation am Bestattungsmarkt Leipzig. Entsprechend der Hinweise vom Rechnungsprüfungsamt war es notwendig, in der Entgeltordnung die Fälligkeit von 14 Tagen auf 30 Tage zu ändern, um eine Überschreitung von Fristen, die durch den technologischen Ablauf im Krematorium entstehen, zu verhindern. Anlagen: Anlage 1 Ordnung über die Entgelte für die Benutzung des BgA Krematoriums auf dem Südfriedhof Leipzig Anlage 2 Entgeltliste Anlage 3 Gegenüberstellung Entgeltliste alt-neu Anlage 4 Wirtschaftliche Entwicklung 2010 – 2014 (2015 vorläufig) Anlage 5 Kostenentwicklung Anlage 6 Kalkulation Entgelt 4/4 Anlage 1 Ordnung über die Entgelte für die Benutzung des BgA Krematoriums auf dem Südfriedhof Leipzig Gemäß § 73 Abs. 2 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29.04.2015 (GVBl. S. 349) i. V. m. § 20 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG) vom 08.07.1994, in der Fassung vom 13.12.2012, setzt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig in ihrer Sitzung am ..... folgende Entgelte für Leistungen der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, für die Benutzung des BgA Krematoriums (Einäscherungsanlage) der Stadt Leipzig fest: §1 Für die Benutzung des Krematoriums Leipzig werden Entgelte gemäß der aktuellen Entgeltliste erhoben. §2 Der Entgeltanspruch entsteht mit der Beauftragung der Leistungen und Bestätigung durch den Leiter des Krematoriums oder dessen Beauftragten. In Fällen, in denen kein Auftrag vorliegt, Leistungen aber auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen erbracht werden müssen, entsteht der Entgeltanspruch mit Erbringung von Leistungen. Das Entgelt ist innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen fällig. §3 Entgeltschuldner ist der Auftraggeber oder der zur Zahlung der Leistung gesetzlich Verpflichtete. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. §4 Bei Rücknahme des Auftrages durch den Auftraggeber, dessen Beauftragte oder fehlender Zustimmung zur Einäscherung nach SächsBestG, sind die bereits erbrachten Teilleistungen zu vergüten. §5 Die Entgeltordnung und die Entgeltliste für die Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig treten am Tag nach Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig werden die Entgeltordnung und die Entgeltliste vom 24.08.2011, Beschluss-Nr. RBV-902/11, für die Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig außer Kraft gesetzt. Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, ….... Anlage 2 Entgeltliste für die Leistungen bei der Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig Das Entgelt ist umsatzsteuerpflichtig. Die Höhe bemisst sich nach dem zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Umsatzsteuersatz. In der Entgeltliste ist das Nettogeld ausgewiesen. 1. Einäscherung und Aschebehälter 182,97 € 2. Transport von einer Urne 38,53 € 3. Einstellung eines Verstorbenen im Sarg für die ersten 8 Tage 14,78 € 4. Einstellung eines Verstorbenen im Sarg je Tag ab dem 9. Tag 17,54 € 5. Urnenverwahrung im Krematorium ab dem 14. Tag je angefangene Woche 17,22 € 6. Beiwohnung von Angehörigen bzw. Hinterbliebenen bei der Einäscherung ihrer Verstorbenen in der Einäscherungshalle bis 45 Minuten (bis maximal 10 Personen) 117,87 € 7. Entgelt für Sonderleistungen Entgelte für Sonderleistungen, die nicht in den Positionen 1 bis 6 der Entgeltliste aufgeführt sind, werden gesondert berechnet. Die Entgelthöhe bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Aufwendungen, zuzüglich eines allgemeinen Verwaltungszuschlages von 25 %. Anlage 3 Gegenüberstellung Entgeltliste alt/neu Position 1 2 3 4 5 6 Bezeichnung Einäscherung und Aschebehälter Transport von einer Urne Leicheneinstellung im Sarg für 8 Tage Sargeinstellung mit Leiche je Tag ab dem 9. Tag Urnenverwahrung ab dem 14. Tag je angefangene Woche Beiwohnung von Angehörigen bei der Kremation Entgelt alt Entgelt neu Abweichung 188,11 € 182,97 € -5,14 € 41,20 € 38,53 € -2,67 € 0,00 € 14,78 € 14,78 € 15,10 € 17,54 € 2,44 € 12,42 € 17,22 € 4,80 € 62,31 € 117,87 € 55,56 € Anlage 4 Wirtschaftliche Entwicklung BgA Krematorium 2010 bis 2014 2010 2011 2012 2013 2014 2015 vorläufig Erträge netto 641.431,24 € 595.091,75 € 566.905,55 € 627.294,11 € 642.409,52 € 666.854,01 € Aufwendungen 738.009,07 € 686.567,22 € 800.783,55 € 786.480,83 € 778.423,73 € 786.828,67 € Gewinn/Verlust Kostendeckungs grad in % -96.577,83 € -91.475,47 € -233.878,00 € -159.186,72 € -136.014,21 € -119.974,66 € 86,91 86,68 70,79 79,76 Erträge netto Entwicklung 680.000,00 € 660.000,00 € 640.000,00 € Wert 620.000,00 € 600.000,00 € Erträge netto 580.000,00 € 560.000,00 € 540.000,00 € 520.000,00 € 500.000,00 € 2010 2011 2012 2013 Jahr 2014 2015 vorläufig 82,53 84,75 Tabelle1 Anlage 5 Entwicklung der Aufwendungen und Erlöse von 2016 bis 2020 Erlöse Leistung Basis Vorjahre Ist 2014 Vorraussichtlich 2015 Erlöse 2014 Erlöse 2015 Vorkalkulation 2016 – 2020 Erlöse 2016 erwartet Erlöse 2017 Erlöse 2018 Erlöse 2019 Erlöse 2020 Durchschnitt 2016 – 2020 Gesamt netto 642.409,52 € 666.854,01 € 622.395 € 773.400 € 805.965 € 827.400 € 835.300 € 772.892 € Gesamt 642.409,52 € 666.854,01 € 622.395 € 773.400 € 805.965 € 827.400 € 835.300 € 772.892 € Aufwendungen Leistung Personalkosten Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe Bezogene Leistungen (Gas,Elektroenergie) Kraftfahrzeugkosten und ander Fahrkosten Porto,Telefon,Büromaterial Verwaltungskosten übrige Betriebsausgaben Abschreibungen kalkulatorische Verzinsung Vorsteuer Gesamt Ist 2014 vorraussichtlich 2015 261.370,93 € 287.326,54 € 20.980,08 € 13.439,71 € 64.033,90 € 63.033,90 € 286,94 € 577,70 € 1.507,09 € 1.347,87 € 5.198,98 € 2.003,58 € 75.674,51 € 78.760,13 € 212.599,27 € 213.709,85 € 136.772,03 € 126.629,39 € Durchschnitt erwartet 2016 Geplant 2017 Geplant 2018 Geplant 2019 Geplant 2020 2016 – 2020 277.000 € 280.000 € 280.000 € 281.000 € 281.000 € 279.800 € 11.704 € 13.000 € 13.500 € 15.550 € 15.400 € 13.831 € 57.420 € 63.000 € 64.000 € 72.000 € 74.500 € 66.184 € 478 € 350 € 350 € 450 € 450 € 416 € 1.177 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.435 € 3.108 € 4.500 € 6.500 € 6.550 € 6.800 € 5.492 € 95.906 € 75.000 € 78.000 € 78.000 € 76.900 € 80.761 € 206.700 € 206.682 € 208.000 € 200.000 € 200.000 € 204.276 € 125.000 € 127.450 € 120.000 € 115.500 € 115.500 € 120.690 € 778.423,73 € 786.828,67 € 778.493 € 771.482 € 771.850 € 770.550 € 772.050 € 772.885 € Gesamtaufwendungen 778.423,73 € 786.828,67 € 778.493 € 771.482 € 771.850 € 770.550 € 772.050 € 772.885 € Gesamterlöse 642.409,52 € 666.854,01 € 622.395 € 773.400 € 805.965 € 827.400 € 835.300 € 772.892 € -136.014,21 € -119.974,66 € -156.098 € 1.918 € 34.115 € 56.850 € 63.250 € 7€ 82,53 84,75 104,42 107,38 108,19 Gewinn/Verlust Kostendeckungsgrad in % 79,95 Seite 1 100,25 100,00 Kalkulationsgrundlage Kalkulationsgrundlage auf der Basis des BAB 2014 Anlage 6 2014 Bezeichnung Lohnkosten Abschreibung und Verzinsung Gas Elektroenergie Einäscherung Verwaltungskosten Kraftfahrzeugkosten Aschekapseln Post, Telefon, Formulare bauliche Unterhaltung Bewirtschaftungskosten Elektroenergie Leichenhalle Gesamtaufwendungen Netto allg. Lohnkosten Verwaltungsstelle/pro Stunde erwartete Kostensteigerung Kalkulationsfür 5 Jahre grundlage Summe 261.370,93 € in % 7 279.666,90 € 349.371,30 € 319.371,30 € 37.478,22 € 2 38.227,78 € 13.277,84 € 3 13.676,18 € 5.198,98 € 3 5.354,95 € 286,94 € 3 295,55 € 18.788,03 € 3 19.351,67 € 1.507,09 € 2 1.537,23 € 65.073,27 € 4 67.676,20 € 13.319,46 € 3 13.719,04 € 13.277,84 € 3 13.676,18 € 778.949,90 € 772.552,98 € 26,08 € 7 Seite 1 27,91 € Einäscherung Kalkulation Entgelt Einäscherung und Aschebehälter auf der Grundlage von 3.700 Einäscherungen im Jahr Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020 Kalkulation Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014, einschließlich erwartete Kostensteigerung Lohn- und Gehaltskosten 62,36 € 279.666,90 € dv. 82,5% = 230.725,19 € / 3700 Fälle = 62,36€ Unterhaltung Baul./techn. Anlagen 17,19 € 67.676,20 € dv. 94% = 63.615,63/ 3700 Fälle = 17,19 € Kostenanteil Elektroenergie 3,78 € 13.676,18 € / 3700 Fälle = 3,78 € Kostenanteil Gas 10,33 € 38.227,78 € / 3700 Fälle = 10,33 € Bewirtschaftungskosten (Unterh. Möbel, Fenster/Gebäudereinigung, Müllentsorgung, Schutzbekleidung, Leichenhalle) 3,00 € 13.719,04 € dv. 81% = 11.112,43 € / 3700 Fälle = 3 € Aschekapsel 5,23 € 19.351,67 € / 3700 Fälle = 5,23 € Formulare/Post-u. Fernmeldegebühr 0,31 € 1.537,23 € dv.75% 1.152,92€/ 3700 Fälle = 0,31 € Verwaltungskostenumlage 0,75 € 5.354,95 € dv. 51,5 % = 2.757,79€ / 3700 Fälle = 0,75 € Abschreibung/Verzinsung 80,02 € 319.371,30 € dv. 92,7% = 296.057,20€ / 3700 Fälle = 80,02 € Gesamt 182,97 € Entgelt 182,97 € Seite 1 Urnentransport Kalkulation für das Entgelt Transport von einer Urne Grundlage 250 Fälle/Jahr Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020 Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014, einschließlich 1. Lohnkosten Kalkulation erwartete Kostensteigerung 33,56 € 279.666,90 € Lohn dv. 3 % = 8.390,01 € / 250 Fälle = 33,56 € 2. Kraftfahrzeugkosten 1,18 € 295,55 € / 250 = 1,18 € 3. Verwaltungskosten 2,25 € 5.354,95 € Verwaltungskosten dv. 10,5% = 562,27€ / 250 Fälle = 2,25€ 4. Post, Telefon, Formulare 1,54 € 1.537,23 € dv.25% 384,31€/ 250 Fälle = 1,54€ Gesamt 38,53 € Entgelt 38,53 € Seite 1 Leicheneinstellung8Tag Leicheneinstellung im Sarg für 8 Tage (Kalendertage) Grundlage 3700 Verstorbene Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020 Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014, Kalkulation einschließlich erwartete Kostensteigerung 7,56 € 279.666,90 € dv. 10 % = 27.966,69/ 3700 Fälle = 7,56 € 1 Lohnkosten 2 Kosten Energie 1,85 € 13.676,18 € dv. 50 % = 6.838,09 € / 3700 Fälle = 1,85 € 3 Kosten Bewirtschaftung 0,33 € 13.719,04 € dv. 9 % = 1.234,71 € / 3700 Fälle = 0,33€ 4 bauliche Unterhaltung 0,55 € 67.676,20 € dv. 3% = 2.030,29 € / 3700 Fälle = 0,55 € 5 Verwaltungskosten 0,43 € 5.354,95 € dv. 30 % = 1.606,49 €/3700 Fälle = 0,43 € 6 Abschreibung/Verzinsung 4,06 € 319.371,30 € dv. 4,7% = 15.010,45 € /3700 = 4,06 € Gesamt 14,78 € Entgelt 14,78 € Seite 1 Leicheneinstellungab9Tag Entgelt für Sargeinstellung mit Leiche je Tag ab 9. Kalendertag Grundlage 1200 Leicheneinstellungen/Jahr Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognosse bis 2020 Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014 einschließlich Klakulation erwartete Kostensteigerung 5,83 € 279.666,90 € Lohnkosten dv. 2,5 % = 6.991,97 €/1200 Fälle = 5,83 € 1 Lohnkosten 2 Kosten Energie 5,70 € 13.676,18 € dv. 50 % = 6.838,09/ 1200 Fälle = 5,70€ 3 Kosten Instandhaltung/Bewirtschaftung 0,80 € 13.719,04 € dv. 7 % = 960,33 € / 1200 Fälle = 0,80 € 4 bauliche Unterhaltung 1,13 € 67.676,20 € dv. 2% = 1.353,52€ / 1200 Fälle = 1,13 € 5 Verwaltungskosten 0,09 € 5.354,95 € dv. 2% = 107,10€/1200 Fälle = 0,09 € 6 Abschreibung/Verzinsung 3,99 € 319.371,3 € dv. 1,5% = 4.790,57 € /1200 = 3,99 € Gesamt 17,54 € Entgelt 17,54 € Seite 1 Urnenverwarung Kalkulation Entgelt Urnenverwahrung im Krematorium ab dem 14. Tag je angefangene Woche Grundlage 200 Fälle/Jahr Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020 Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014 Kalkulation einschließlich erwartete Kostensteigerung 13,98 € 279.666,90 € dv. 1 % = 2.796,66 €/200 Fälle = 13,98 € 1 Lohnkosten 2 Kosten Bewirtschaftung 1,37 € 13.719,04 € dv. 2 % = 274,38 € /200 Fälle = 1,37 € 3 Verwaltungskosten 0,27 € 5.354,95 € dv. 1 % = 53,55 € / 200 Fälle = 0,27 € 4 Abschreibung/Verzinsung 1,60 € 319.371,3 € dv. 0,1 % = 319,37 € /200 = 1,6 € Gesamt 17,22 € Entgelt 17,22 € Seite 1 Beiwohnung Kalkulation Entgelt Beiwohnung bei einer Einäscherung (max. 45 min.) Grundlage 60 Fälle/Jahr Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020 Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014, Lohn- und Gehaltskosten Kalkulation einschließlich erwartete Kostensteigerung 46,61 € 279.666,90 € dv. 1% = 2.796,66€ / 60 Fälle = 46,61 € Verwaltungskosten 4,46 € 5.354,95 € dv. 5 % = 267,75 € / 60 Fälle = 4,46 € bauliche Unterhaltung 11,28 € 67.676,20 € dv. 1% = 676,76 € / 60 Fälle = 11,28 € Bewirtschaftungskosten 2,29 € 13.719,04 € dv. 1 % = 137,19 € / 60 Fälle = 2,29 € Abschreibung u. Verzinsung 53,23 € 319.371,30 € dv. 1 % = 3.193,71 € / 60 Fälle = 53,23€ Gesamt 117,87 € Entgelt 117,87 € Seite 1