Daten
Kommune
Leipzig
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1289301.pdf
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Erstellt
19.06.17, 12:00
Aktualisiert
12.12.17, 17:30
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04491
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Entgeltordnung und Entgeltliste für die Benutzung des Krematoriums der Stadt
Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
13.12.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Entgeltordnung und die Entgeltliste werden beschlossen.
2. Die Entgeltordnung und die Entgeltliste treten am Tag nach Bekanntgabe in Kraft.
3. Die Entgeltordnung und die Entgeltliste vom 24.08.2011, Beschluss-Nr. RBV-902/11, für
die Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig werden außer Kraft gesetzt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
Finanzielle Auswirkungen
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.
31.12.
773.000
1.100.55.3.0.01.01
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und
Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz - SächsBestG) vom 08.07.1994, i. d. F.
v. 13.12.2012 und dem Ratsbeschluss der Stadt Leipzig Nr. RBIV-592/06 vom 26.04.2006,
betreibt die Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, den Betrieb gewerblicher Art
Krematorium (BgA Krematorium) auf dem Südfriedhof. Mit Ratsbeschluss RBV-902/11 vom
24.08.2011 wurde eine Entgeltordnung und eine Entgeltliste für die Benutzung des BgA
Krematoriums auf dem Südfriedhof beschlossen. Angelehnt an das Sächsische
Kommunalabgabengesetz vom 26.08.2004, zuletzt geändert am 19.05.2010 (SächsGVBl. S.
142), sollen die Abgaben (hier privatrechtliche Entgelte) nach 5 Jahren überprüft und an die
Marktbedingungen angepasst werden.
Der BgA Krematorium konnte seinen Marktanteil bei den Einäscherungen in der Stadt
Leipzig von 57 % im Jahr 2010 nicht weiter ausbauen, sondern hat einen Rückgang um
2 % zu verzeichnen. Allerdings konnte die Anzahl der Einäscherungen im BgA Krematorium
2014 gegenüber dem Jahr 2010 um 2 % gesteigert werden. Im vorläufigen Ergebnis des
Jahres 2015 ist eine weitere Erhöhung der Einäscherungen um ca. 8 % gegenüber dem
Vorjahr ersichtlich. Mit dem Anstieg der Einäscherungen wurde eine positive Entwicklung bei
den Einnahmen erzielt. Dies belegt der Einnahmezuwachs von 75.411,50 € ab dem Jahr
2012 zu 2014 (entspricht ca. 13 %). Von jedem im BgA Krematorium beschäftigten
Mitarbeiter wurden 128.463 € erarbeitet. Da auf der Grundlage der statistischen Erhebungen
die Sterblichkeit in der Stadt Leipzig weiter ansteigen wird, geht die wirtschaftliche
Berechnung von einer Zunahme der Einäscherungen und damit von steigenden Erträgen im
BgA Krematorium Leipzig aus. Die Hochrechnung, insbesondere der Einäscherungszahlen
im ersten Quartal 2017, lässt einen deutlichen Ertragszuwachs erwarten.
Die Kostenerhöhung um 40.414,66 € (5,5 %) von 2010 zu 2014 ist durch die erhöhte Anzahl
von Einäscherungen, die entsprechende variable Kosten nach sich ziehen, sowie die
erhöhten Personalkosten durch Tarifsteigerungen begründet. Um die Entgelte in einer Höhe
zu belassen, die den BgA Krematorium für die Einäscherung und damit für die
Bestattungsfirmen attraktiv macht, erfolgt keine Umlage der Verluste aus den Vorjahren.
Damit soll die weitere Auslastung der bestehenden Einäscherungsanlage auch unter dem
Konkurrenzdruck des Krematoriums Halle/Gröbers erreicht werden.
Die effektivere Auslastung der Einäscherungsanlage konnte die Kostenerhöhung in
gewissem Umfang abfangen, aber nicht ausgleichen. So ist z. B. die Gasnutzung bei der
Einäscherung durch eine technologische Planung verringert worden. Damit konnte eine
Gegensteuerung bei den Kosten, wie z. B. durch Reduzierung der Betriebsstoffe, erreicht
werden. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Nutzung und Inanspruchnahme der
angebotenen Dienstleistungen des Krematoriums durch die Bestatter, im Auftrag der
Hinterbliebenen, welche sich in der zunehmenden Anzahl der Einäscherungen zeigt und auf
der Grundlage des vorläufigen Betriebsabrechnungsbogens 2014, erfolgte die Kalkulation
der Entgelte.
Die erwarteten Kostensteigerungen flossen in den einzelnen Kostenarten bis 2020 ein.
Bei der Planung der Personalkosten bis 2020 wird davon ausgegangen, dass die zu
erwartenden Tarifänderungen von den steigenden Einäscherungen abgefangen werden. Im
BgA Krematorium sind 5 Mitarbeiter beschäftigt.
Im neu kalkulierten Einäscherungsentgelt wurden die bisher darin befindlichen Kosten der
Leicheneinstellung bis zum 8. Tag herausgerechnet. Damit soll eine deutliche
Leistungsabgrenzung der einzelnen Entgelte Einäscherung und Leicheneinstellung erreicht
werden. Es erfolgte deshalb eine Reduzierung des Einäscherungsentgeltes. Das kalkulierte
Entgelt für die Einäscherung liegt damit auf dem Niveau der auf dem derzeitigen
Einäscherungsmarkt üblichen Entgelthöhe bei gleichen Leistungsinhalten. Das Entgelt Leicheneinstellung im Sarg für die ersten 8 Tage - wurde neu in die Entgeltliste
3/4
aufgenommen, weil die gesetzlich geforderten Genehmigungen für eine Einäscherung vom
Standesamt und dem Gesundheitsamt in der Stadt Leipzig üblicherweise diese Zeit zur
Prüfung benötigen, das SächsBestG eine solche Frist bis zur Feuerbestattung vorsieht und
bis dahin die Einäscherung nicht erfolgen kann. Ab dem 9. Tag erfolgt die Berechnung für
die Nutzung der Leichenhalle nach einem Tagessatz.
Die Beiwohnung der Angehörigen bei der Kremation wird verstärkt als kleine Trauerfeier und
Abschiednahme umgesetzt. Das bisherige Entgelt für diese Leistung war allerdings nur für
die Beiwohnung beim technischen Akt der Einäscherung gedacht. Um die neu gewünschten
Leistungen der Hinterbliebenen abzufangen, ist eine deutliche Erhöhung des Entgeltes
„Beiwohnung bei der Einäscherung“ notwendig.
Mit vergleichbarer Leistungsfähigkeit und Stabilität der Preise will der BgA Krematorium
Leipzig eine Gewinnung von weiteren Fällen am Einäscherungsmarkt und dadurch eine
Einnahmesteigerung und Kostensenkung der Fixkosten je Fall erreichen.
Um den besonderen Wünschen der Hinterbliebenen bei Leistungen der Einäscherungen und
bei Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Einäscherung stehen, gerecht
werden zu können, wurde an der Position 6 - Entgelt für Sonderleistungen - in der
Entgeltliste festgehalten.
Die vorliegende Entgeltliste für die Leistungen der Feuerbestattung berücksichtigt sowohl die
wirtschaftliche Situation im Krematorium Leipzig, wie auch die Einäscherungssituation am
Bestattungsmarkt Leipzig.
Entsprechend der Hinweise vom Rechnungsprüfungsamt war es notwendig, in der
Entgeltordnung die Fälligkeit von 14 Tagen auf 30 Tage zu ändern, um eine Überschreitung
von Fristen, die durch den technologischen Ablauf im Krematorium entstehen, zu verhindern.
Anlagen:
Anlage 1 Ordnung über die Entgelte für die Benutzung des BgA Krematoriums auf dem
Südfriedhof Leipzig
Anlage 2 Entgeltliste
Anlage 3 Gegenüberstellung Entgeltliste alt-neu
Anlage 4 Wirtschaftliche Entwicklung 2010 – 2014 (2015 vorläufig)
Anlage 5 Kostenentwicklung
Anlage 6 Kalkulation Entgelt
4/4
Anlage 1
Ordnung über die Entgelte für die Benutzung des BgA Krematoriums auf dem Südfriedhof
Leipzig
Gemäß § 73 Abs. 2 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert durch Artikel 18
des Gesetzes vom 29.04.2015 (GVBl. S. 349) i. V. m. § 20 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über
das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG)
vom 08.07.1994, in der Fassung vom 13.12.2012, setzt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig in
ihrer Sitzung am ..... folgende Entgelte für Leistungen der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und
Gewässer, Abteilung Friedhöfe, für die Benutzung des BgA Krematoriums (Einäscherungsanlage)
der Stadt Leipzig fest:
§1
Für die Benutzung des Krematoriums Leipzig werden Entgelte gemäß der aktuellen Entgeltliste
erhoben.
§2
Der Entgeltanspruch entsteht mit der Beauftragung der Leistungen und Bestätigung durch den
Leiter des Krematoriums oder dessen Beauftragten. In Fällen, in denen kein Auftrag vorliegt,
Leistungen aber auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen erbracht werden müssen, entsteht der
Entgeltanspruch mit Erbringung von Leistungen. Das Entgelt ist innerhalb eines Zeitraumes von 30
Tagen fällig.
§3
Entgeltschuldner ist der Auftraggeber oder der zur Zahlung der Leistung gesetzlich Verpflichtete.
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§4
Bei Rücknahme des Auftrages durch den Auftraggeber, dessen Beauftragte oder fehlender
Zustimmung zur Einäscherung nach SächsBestG, sind die bereits erbrachten Teilleistungen zu
vergüten.
§5
Die Entgeltordnung und die Entgeltliste für die Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig
treten am Tag nach Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig werden die Entgeltordnung und die
Entgeltliste vom 24.08.2011, Beschluss-Nr. RBV-902/11, für die Benutzung des Krematoriums der
Stadt Leipzig außer Kraft gesetzt.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, …....
Anlage 2
Entgeltliste für die Leistungen bei der Benutzung des Krematoriums der Stadt
Leipzig
Das Entgelt ist umsatzsteuerpflichtig. Die Höhe bemisst sich nach dem zum
Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Umsatzsteuersatz.
In der Entgeltliste ist das Nettogeld ausgewiesen.
1. Einäscherung und Aschebehälter
182,97 €
2. Transport von einer Urne
38,53 €
3. Einstellung eines Verstorbenen im Sarg für die ersten 8 Tage
14,78 €
4. Einstellung eines Verstorbenen im Sarg je Tag ab dem 9. Tag
17,54 €
5. Urnenverwahrung im Krematorium ab dem 14. Tag
je angefangene Woche
17,22 €
6. Beiwohnung von Angehörigen bzw. Hinterbliebenen bei der
Einäscherung ihrer Verstorbenen in der Einäscherungshalle
bis 45 Minuten (bis maximal 10 Personen)
117,87 €
7. Entgelt für Sonderleistungen
Entgelte für Sonderleistungen, die nicht in den Positionen 1 bis 6 der Entgeltliste
aufgeführt sind, werden gesondert berechnet. Die Entgelthöhe bestimmt sich
dabei nach den tatsächlichen Aufwendungen, zuzüglich eines allgemeinen
Verwaltungszuschlages von 25 %.
Anlage 3
Gegenüberstellung Entgeltliste alt/neu
Position
1
2
3
4
5
6
Bezeichnung
Einäscherung und Aschebehälter
Transport von einer Urne
Leicheneinstellung im Sarg für 8 Tage
Sargeinstellung mit Leiche je Tag ab dem 9. Tag
Urnenverwahrung ab dem 14. Tag je angefangene Woche
Beiwohnung von Angehörigen bei der Kremation
Entgelt alt
Entgelt neu Abweichung
188,11 €
182,97 €
-5,14 €
41,20 €
38,53 €
-2,67 €
0,00 €
14,78 €
14,78 €
15,10 €
17,54 €
2,44 €
12,42 €
17,22 €
4,80 €
62,31 €
117,87 €
55,56 €
Anlage 4
Wirtschaftliche Entwicklung BgA Krematorium 2010 bis 2014
2010
2011
2012
2013
2014
2015 vorläufig
Erträge netto
641.431,24 € 595.091,75 €
566.905,55 €
627.294,11 €
642.409,52 €
666.854,01 €
Aufwendungen
738.009,07 € 686.567,22 €
800.783,55 €
786.480,83 €
778.423,73 €
786.828,67 €
Gewinn/Verlust
Kostendeckungs
grad in %
-96.577,83 € -91.475,47 € -233.878,00 € -159.186,72 € -136.014,21 € -119.974,66 €
86,91
86,68
70,79
79,76
Erträge netto Entwicklung
680.000,00 €
660.000,00 €
640.000,00 €
Wert
620.000,00 €
600.000,00 €
Erträge netto
580.000,00 €
560.000,00 €
540.000,00 €
520.000,00 €
500.000,00 €
2010
2011
2012
2013
Jahr
2014
2015
vorläufig
82,53
84,75
Tabelle1
Anlage 5
Entwicklung der Aufwendungen und Erlöse von 2016 bis 2020
Erlöse
Leistung
Basis Vorjahre
Ist 2014
Vorraussichtlich 2015
Erlöse 2014
Erlöse 2015
Vorkalkulation 2016 – 2020
Erlöse 2016 erwartet Erlöse 2017
Erlöse 2018
Erlöse 2019
Erlöse 2020
Durchschnitt
2016 – 2020
Gesamt netto
642.409,52 €
666.854,01 €
622.395 €
773.400 €
805.965 €
827.400 €
835.300 €
772.892 €
Gesamt
642.409,52 €
666.854,01 €
622.395 €
773.400 €
805.965 €
827.400 €
835.300 €
772.892 €
Aufwendungen
Leistung
Personalkosten
Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe
Bezogene Leistungen (Gas,Elektroenergie)
Kraftfahrzeugkosten und ander Fahrkosten
Porto,Telefon,Büromaterial
Verwaltungskosten
übrige Betriebsausgaben
Abschreibungen
kalkulatorische Verzinsung
Vorsteuer
Gesamt
Ist 2014
vorraussichtlich 2015
261.370,93 €
287.326,54 €
20.980,08 €
13.439,71 €
64.033,90 €
63.033,90 €
286,94 €
577,70 €
1.507,09 €
1.347,87 €
5.198,98 €
2.003,58 €
75.674,51 €
78.760,13 €
212.599,27 €
213.709,85 €
136.772,03 €
126.629,39 €
Durchschnitt
erwartet 2016
Geplant 2017 Geplant 2018 Geplant 2019 Geplant 2020 2016 – 2020
277.000 €
280.000 €
280.000 €
281.000 €
281.000 €
279.800 €
11.704 €
13.000 €
13.500 €
15.550 €
15.400 €
13.831 €
57.420 €
63.000 €
64.000 €
72.000 €
74.500 €
66.184 €
478 €
350 €
350 €
450 €
450 €
416 €
1.177 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.435 €
3.108 €
4.500 €
6.500 €
6.550 €
6.800 €
5.492 €
95.906 €
75.000 €
78.000 €
78.000 €
76.900 €
80.761 €
206.700 €
206.682 €
208.000 €
200.000 €
200.000 €
204.276 €
125.000 €
127.450 €
120.000 €
115.500 €
115.500 €
120.690 €
778.423,73 €
786.828,67 €
778.493 €
771.482 €
771.850 €
770.550 €
772.050 €
772.885 €
Gesamtaufwendungen
778.423,73 €
786.828,67 €
778.493 €
771.482 €
771.850 €
770.550 €
772.050 €
772.885 €
Gesamterlöse
642.409,52 €
666.854,01 €
622.395 €
773.400 €
805.965 €
827.400 €
835.300 €
772.892 €
-136.014,21 €
-119.974,66 €
-156.098 €
1.918 €
34.115 €
56.850 €
63.250 €
7€
82,53
84,75
104,42
107,38
108,19
Gewinn/Verlust
Kostendeckungsgrad in %
79,95
Seite 1
100,25
100,00
Kalkulationsgrundlage
Kalkulationsgrundlage auf der Basis des BAB 2014
Anlage 6
2014
Bezeichnung
Lohnkosten
Abschreibung und Verzinsung
Gas
Elektroenergie Einäscherung
Verwaltungskosten
Kraftfahrzeugkosten
Aschekapseln
Post, Telefon, Formulare
bauliche Unterhaltung
Bewirtschaftungskosten
Elektroenergie Leichenhalle
Gesamtaufwendungen Netto
allg. Lohnkosten Verwaltungsstelle/pro Stunde
erwartete
Kostensteigerung Kalkulationsfür 5 Jahre grundlage
Summe
261.370,93 € in % 7
279.666,90 €
349.371,30 €
319.371,30 €
37.478,22 €
2
38.227,78 €
13.277,84 €
3
13.676,18 €
5.198,98 €
3
5.354,95 €
286,94 €
3
295,55 €
18.788,03 €
3
19.351,67 €
1.507,09 €
2
1.537,23 €
65.073,27 €
4
67.676,20 €
13.319,46 €
3
13.719,04 €
13.277,84 €
3
13.676,18 €
778.949,90 €
772.552,98 €
26,08 €
7
Seite 1
27,91 €
Einäscherung
Kalkulation Entgelt Einäscherung und Aschebehälter
auf der Grundlage von 3.700 Einäscherungen im Jahr
Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020
Kalkulation
Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014,
einschließlich erwartete Kostensteigerung
Lohn- und Gehaltskosten
62,36 €
279.666,90 € dv. 82,5% = 230.725,19 € / 3700 Fälle = 62,36€
Unterhaltung Baul./techn. Anlagen
17,19 €
67.676,20 € dv. 94% = 63.615,63/ 3700 Fälle = 17,19 €
Kostenanteil Elektroenergie
3,78 €
13.676,18 € / 3700 Fälle = 3,78 €
Kostenanteil Gas
10,33 €
38.227,78 € / 3700 Fälle = 10,33 €
Bewirtschaftungskosten (Unterh. Möbel,
Fenster/Gebäudereinigung, Müllentsorgung,
Schutzbekleidung, Leichenhalle)
3,00 €
13.719,04 € dv. 81% = 11.112,43 € / 3700 Fälle = 3 €
Aschekapsel
5,23 €
19.351,67 € / 3700 Fälle = 5,23 €
Formulare/Post-u. Fernmeldegebühr
0,31 €
1.537,23 € dv.75% 1.152,92€/ 3700 Fälle = 0,31 €
Verwaltungskostenumlage
0,75 €
5.354,95 € dv. 51,5 % = 2.757,79€ / 3700 Fälle = 0,75 €
Abschreibung/Verzinsung
80,02 €
319.371,30 € dv. 92,7% = 296.057,20€ / 3700 Fälle = 80,02 €
Gesamt
182,97 €
Entgelt
182,97 €
Seite 1
Urnentransport
Kalkulation für das Entgelt Transport von einer Urne
Grundlage 250 Fälle/Jahr
Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020
Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014, einschließlich
1. Lohnkosten
Kalkulation
erwartete Kostensteigerung
33,56 € 279.666,90 € Lohn dv. 3 % = 8.390,01 € / 250 Fälle = 33,56 €
2. Kraftfahrzeugkosten
1,18 €
295,55 € / 250 = 1,18 €
3. Verwaltungskosten
2,25 €
5.354,95 € Verwaltungskosten dv. 10,5% = 562,27€ / 250 Fälle = 2,25€
4. Post, Telefon, Formulare
1,54 €
1.537,23 € dv.25% 384,31€/ 250 Fälle = 1,54€
Gesamt
38,53 €
Entgelt
38,53 €
Seite 1
Leicheneinstellung8Tag
Leicheneinstellung im Sarg für 8 Tage (Kalendertage)
Grundlage 3700 Verstorbene
Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020
Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014,
Kalkulation
einschließlich erwartete Kostensteigerung
7,56 €
279.666,90 € dv. 10 % = 27.966,69/ 3700 Fälle = 7,56 €
1
Lohnkosten
2
Kosten Energie
1,85 €
13.676,18 € dv. 50 % = 6.838,09 € / 3700 Fälle = 1,85 €
3
Kosten Bewirtschaftung
0,33 €
13.719,04 € dv. 9 % = 1.234,71 € / 3700 Fälle = 0,33€
4
bauliche Unterhaltung
0,55 €
67.676,20 € dv. 3% = 2.030,29 € / 3700 Fälle = 0,55 €
5
Verwaltungskosten
0,43 €
5.354,95 € dv. 30 % = 1.606,49 €/3700 Fälle = 0,43 €
6
Abschreibung/Verzinsung
4,06 €
319.371,30 € dv. 4,7% = 15.010,45 € /3700 = 4,06 €
Gesamt
14,78 €
Entgelt
14,78 €
Seite 1
Leicheneinstellungab9Tag
Entgelt für Sargeinstellung mit Leiche je Tag ab 9. Kalendertag
Grundlage 1200 Leicheneinstellungen/Jahr
Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognosse bis 2020
Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014 einschließlich
Klakulation
erwartete Kostensteigerung
5,83 €
279.666,90 € Lohnkosten dv. 2,5 % = 6.991,97 €/1200 Fälle = 5,83 €
1
Lohnkosten
2
Kosten Energie
5,70 €
13.676,18 € dv. 50 % = 6.838,09/ 1200 Fälle = 5,70€
3
Kosten Instandhaltung/Bewirtschaftung
0,80 €
13.719,04 € dv. 7 % = 960,33 € / 1200 Fälle = 0,80 €
4
bauliche Unterhaltung
1,13 €
67.676,20 € dv. 2% = 1.353,52€ / 1200 Fälle = 1,13 €
5
Verwaltungskosten
0,09 €
5.354,95 € dv. 2% = 107,10€/1200 Fälle = 0,09 €
6
Abschreibung/Verzinsung
3,99 €
319.371,3 € dv. 1,5% = 4.790,57 € /1200 = 3,99 €
Gesamt
17,54 €
Entgelt
17,54 €
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Urnenverwarung
Kalkulation Entgelt Urnenverwahrung im Krematorium ab dem 14. Tag je angefangene Woche
Grundlage 200 Fälle/Jahr
Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020
Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014
Kalkulation
einschließlich erwartete Kostensteigerung
13,98 € 279.666,90 € dv. 1 % = 2.796,66 €/200 Fälle = 13,98 €
1
Lohnkosten
2
Kosten Bewirtschaftung
1,37 €
13.719,04 € dv. 2 % = 274,38 € /200 Fälle = 1,37 €
3
Verwaltungskosten
0,27 €
5.354,95 € dv. 1 % = 53,55 € / 200 Fälle = 0,27 €
4
Abschreibung/Verzinsung
1,60 €
319.371,3 € dv. 0,1 % = 319,37 € /200 = 1,6 €
Gesamt
17,22 €
Entgelt
17,22 €
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Beiwohnung
Kalkulation Entgelt Beiwohnung bei einer Einäscherung (max. 45 min.)
Grundlage 60 Fälle/Jahr
Kalkulation auf Basis des Jahres 2014 netto und der Prognose bis 2020
Kalkulationsgrundlage Betriebsabrechnungsbogen 2014,
Lohn- und Gehaltskosten
Kalkulation
einschließlich erwartete Kostensteigerung
46,61 €
279.666,90 € dv. 1% = 2.796,66€ / 60 Fälle = 46,61 €
Verwaltungskosten
4,46 €
5.354,95 € dv. 5 % = 267,75 € / 60 Fälle = 4,46 €
bauliche Unterhaltung
11,28 €
67.676,20 € dv. 1% = 676,76 € / 60 Fälle = 11,28 €
Bewirtschaftungskosten
2,29 €
13.719,04 € dv. 1 % = 137,19 € / 60 Fälle = 2,29 €
Abschreibung u. Verzinsung
53,23 €
319.371,30 € dv. 1 % = 3.193,71 € / 60 Fälle = 53,23€
Gesamt
117,87 €
Entgelt
117,87 €
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