Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1278463.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
16.05.17, 12:00
Aktualisiert
24.10.17, 14:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04237
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Regelung der übertariflichen Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre bei der
Stadtverwaltung Leipzig auf der Grundlage der Entgeltordnung zum TVöD für den
Bereich der VKA
Änderung zum RBIV-691/06 vom 20.09.2006
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die übertarifliche Regelung zur Eingruppierung der
Sekretärinnen und Sekretäre.
2. Die übertarifliche Eingruppierung erfolgt auf der Grundlage der neuen Entgeltordnung
zum TVöD für den Bereich der VKA .
3. Die Regelung tritt mit Einführung der Entgeltordnung zum 01.01.2017 in Kraft.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/2017
ff
67,8 T€
Budget: 11_PA_ZW
01/2017
ff
67,8 T€
Budget: 11_PA_ZW
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
nein
von
bis
wenn ja, Folgekosten bei Tariferhöhungen
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
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x
ja,
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss der 27. Ratsversammlung Nr. RB IV-691/06 " Regelung der Bewertung
und Eingruppierung von Sekretärinnen, Schreib- und Verwaltungskräften und Schreibkräften
bei der Stadtverwaltung Leipzig" vom 20.09.2006 wurden eine Regelung, die die
unterschiedlichen Verantwortungen der Sekretärinnen und Sekretäre, Schreib-und
Verwaltungskräfte und Schreibkräfte auf den unterschiedlichen Hierarchiestufen
berücksichtigt, sowie die übertarifliche Vergütung und Eingruppierungen der Sekretärinnen
und Sekretäre beschlossen.
Dies erfolgte auf der Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt noch anzuwendenden BAT-O
mit dem Hinweis, dass das System nach In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung überprüft
wird.
Am 01.01.2017 trat nun die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft
. Damit sind die bisherigen Bewertungen entsprechend der festgestellten Tätigkeitsmerkmale
für die auszuübenden Tätigkeiten den neuen Entgeltgruppen zuzuordnen.
Im Ratsbeschluss IV-691/06 ausgewiesen waren für die Gruppe der Schreib- und
Verwaltungskräfte und die Schreibkräfte folgende unter Anwendung der
Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung des BAT-O festgestellten Stellenbewertungen:
Schreib- und Verwaltungskräfte
Schreibkräfte
VIII / VII Fg 1b/1c
VIII Fg 1a
Diese sind nach Überleitung in die Entgeltordnung zum TVöD wie folgt auszuweisen:
Schreib- und Verwaltungskräfte
EG 5
Diese Entgeltgruppe trifft zu für Beschäftigte mit einer erfolgreich abgeschlossenen
Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von
mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt
werden. Bei der Stadt Leipzig erfolgt die dreijährige Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann
für Bürokommunikation bzw. Büromanagement, deren Absolventen u.a. auf den genannten
Stellen Einsatz finden.
Die Gruppe der Schreibkräfte kann vernachlässigt werden, da es derart gestaltete Stellen in
der Stadtverwaltung nicht mehr gibt.
Übertarifliche Regelung der Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre
Für die übertarifliche Regelung der Gruppe der Sekretärinnen und Sekretäre ergeben sich
folgende Änderungen:
OBM
Beigeordnete
Amts-/Referatsleiter
alt
neu
1. Sekretär/in
Vc Fg. 1a
EG 8
2. Sekretär/in
Vc Fg. 1a
EG 8
1. Sekretär/in
Vc Fg. 1a
EG 8
2. Sekretär/in
VIb Fg. 1a
EG 7
Sekretär/in
VIb Fg. 1a
EG 7
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Das 2006 festgelegte Zulagensystem wird wie folgt angepasst:
OBM
Beigeordnete
Amtsleiter (AT1)
1. Sekretär/in
2. Sekretär/in
1. Sekretär/in
2. Sekretärin
Sekretär/in
Zulage alt
Zulage neu
300,00 €
250,00 €
200,00 €
---100,00 €
500,00 €
400,00 €
400,00 €
200,00 €
200,00 €
Mit der nunmehrigen Gewährung einer Zulage von 200 Euro für die 2. Sekretär/in der
Beigeordneten wird die Differenz zum Entgelt der 1. Sekretär/in verringert und gleichzeitig
die Gleichbehandlung zur Amtsleitersekretär/in (AT) hergestellt, die die alleinige
Verantwortung für das Sekretariat eines in der Regel großen Amtes trägt.
Insgesamt entstehen durch diese Regelung ca. 67 800 € Mehrkosten pro Jahr.
Generell ist festzustellen, dass die Berufsgruppe der Sekretärinnen und Sekretäre und
Schreib-und Verwaltungskräfte in den letzten Jahren - insbesondere auf Grund der
fortschreitenden Digitalisierung - einem großen Wandel unterliegt. Um dem Anspruch einer
modernen Verwaltung an Assistenztätigkeiten für Führungskräfte gerecht zu werden und
gleichzeitig den Mitarbeiter/innen ein anspruchsvolles Betätigungsfeld zu bieten, arbeitet die
Stadtverwaltung derzeit an der Modernisierung des Aufgabenprofils für diese Berufsgruppe.
Die übertarifliche Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre bleibt davon unberührt.
1
Außertarifliche Vergütung des Amtsleiters
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