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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1278463.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
16.05.17, 12:00
Aktualisiert
24.10.17, 14:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04237 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Regelung der übertariflichen Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre bei der Stadtverwaltung Leipzig auf der Grundlage der Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA Änderung zum RBIV-691/06 vom 20.09.2006 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die übertarifliche Regelung zur Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre. 2. Die übertarifliche Eingruppierung erfolgt auf der Grundlage der neuen Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA . 3. Die Regelung tritt mit Einführung der Entgeltordnung zum 01.01.2017 in Kraft. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01/2017 ff 67,8 T€ Budget: 11_PA_ZW 01/2017 ff 67,8 T€ Budget: 11_PA_ZW Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X nein von bis wenn ja, Folgekosten bei Tariferhöhungen Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat nein 2/4 x ja, Sachverhalt: Mit dem Beschluss der 27. Ratsversammlung Nr. RB IV-691/06 " Regelung der Bewertung und Eingruppierung von Sekretärinnen, Schreib- und Verwaltungskräften und Schreibkräften bei der Stadtverwaltung Leipzig" vom 20.09.2006 wurden eine Regelung, die die unterschiedlichen Verantwortungen der Sekretärinnen und Sekretäre, Schreib-und Verwaltungskräfte und Schreibkräfte auf den unterschiedlichen Hierarchiestufen berücksichtigt, sowie die übertarifliche Vergütung und Eingruppierungen der Sekretärinnen und Sekretäre beschlossen. Dies erfolgte auf der Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt noch anzuwendenden BAT-O mit dem Hinweis, dass das System nach In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung überprüft wird. Am 01.01.2017 trat nun die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft . Damit sind die bisherigen Bewertungen entsprechend der festgestellten Tätigkeitsmerkmale für die auszuübenden Tätigkeiten den neuen Entgeltgruppen zuzuordnen. Im Ratsbeschluss IV-691/06 ausgewiesen waren für die Gruppe der Schreib- und Verwaltungskräfte und die Schreibkräfte folgende unter Anwendung der Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung des BAT-O festgestellten Stellenbewertungen: Schreib- und Verwaltungskräfte Schreibkräfte VIII / VII Fg 1b/1c VIII Fg 1a Diese sind nach Überleitung in die Entgeltordnung zum TVöD wie folgt auszuweisen: Schreib- und Verwaltungskräfte EG 5 Diese Entgeltgruppe trifft zu für Beschäftigte mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. Bei der Stadt Leipzig erfolgt die dreijährige Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement, deren Absolventen u.a. auf den genannten Stellen Einsatz finden. Die Gruppe der Schreibkräfte kann vernachlässigt werden, da es derart gestaltete Stellen in der Stadtverwaltung nicht mehr gibt. Übertarifliche Regelung der Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre Für die übertarifliche Regelung der Gruppe der Sekretärinnen und Sekretäre ergeben sich folgende Änderungen: OBM Beigeordnete Amts-/Referatsleiter alt neu 1. Sekretär/in Vc Fg. 1a EG 8 2. Sekretär/in Vc Fg. 1a EG 8 1. Sekretär/in Vc Fg. 1a EG 8 2. Sekretär/in VIb Fg. 1a EG 7 Sekretär/in VIb Fg. 1a EG 7 3/4 Das 2006 festgelegte Zulagensystem wird wie folgt angepasst: OBM Beigeordnete Amtsleiter (AT1) 1. Sekretär/in 2. Sekretär/in 1. Sekretär/in 2. Sekretärin Sekretär/in Zulage alt Zulage neu 300,00 € 250,00 € 200,00 € ---100,00 € 500,00 € 400,00 € 400,00 € 200,00 € 200,00 € Mit der nunmehrigen Gewährung einer Zulage von 200 Euro für die 2. Sekretär/in der Beigeordneten wird die Differenz zum Entgelt der 1. Sekretär/in verringert und gleichzeitig die Gleichbehandlung zur Amtsleitersekretär/in (AT) hergestellt, die die alleinige Verantwortung für das Sekretariat eines in der Regel großen Amtes trägt. Insgesamt entstehen durch diese Regelung ca. 67 800 € Mehrkosten pro Jahr. Generell ist festzustellen, dass die Berufsgruppe der Sekretärinnen und Sekretäre und Schreib-und Verwaltungskräfte in den letzten Jahren - insbesondere auf Grund der fortschreitenden Digitalisierung - einem großen Wandel unterliegt. Um dem Anspruch einer modernen Verwaltung an Assistenztätigkeiten für Führungskräfte gerecht zu werden und gleichzeitig den Mitarbeiter/innen ein anspruchsvolles Betätigungsfeld zu bieten, arbeitet die Stadtverwaltung derzeit an der Modernisierung des Aufgabenprofils für diese Berufsgruppe. Die übertarifliche Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre bleibt davon unberührt. 1 Außertarifliche Vergütung des Amtsleiters 4/4