Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1244720.pdf
Größe
276 kB
Erstellt
18.01.17, 12:00
Aktualisiert
05.03.18, 10:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-2900-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Regionale Bioprodukte kommunal fördern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Kultur
Ratsversammlung
25.09.2017
17.10.2017
24.10.2017
27.10.2017
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
☒ Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der OBM wird beauftragt, eine Konzeption zur „Stärkung des regionalen und
biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig“ zu erarbeiten. In
dieser sind folgende Aufgaben- und Zielstellungen zu berücksichtigen:
•
Analyse des Ist-Zustands und der Potenziale im Leipziger Bio- und Regionalmarkt
sowie der Nachfragestruktur in der Leipziger Bevölkerung
•
Aussagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Stärkung des vorhandenen
regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes in Leipzig und Umgebung
Empfehlungen zur Stärkung gesunder Ernährung in Leipzig sowie Ausarbeitung
•
1/7
eines geeigneten Maßnahmenpaketes für die kommunale Förderung regionaler
Bioprodukte
2.
Der OBM wird beauftragt, die beiliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen
und damit dem „Netzwerk der Bio-Städte und Gemeinden“ beizutreten.
3.
Der OBM wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ein Mindestangebot an
nachhaltigen Speisen und Getränken (bio, regional, fair) bei allen etablierten Leipziger
Marktereignissen hin.
4.
Der OBM wird bei sich bietender Gelegenheit gegenüber dem künftigen Betreiber der
Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz für ein nachhaltiges Angebotssortiment (bio,
regional, fair) an diesem Standort werben.
5.
Der OBM ist angehalten, in den langfristigen Zielen der Stadtverwaltung sowie der
Eigenbetriebe eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Lebensmittelverwendung und verwertung zu mindestens 20 % in Bio-Qualität und möglichst aus regionaler Herkunft zu
verankern.
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Verwaltung der Stadt Leipzig begrüßt den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und nimmt zum überarbeiteten Antrag „Regionale Bioprodukte kommunal
fördern“ wie folgt Stellung:
Die kommunale Förderung ökologischer Landwirtschaft mit produzierenden und
verarbeitenden Betrieben in der näheren Umgebung steht für real praktizierte Nachhaltigkeit,
insbesondere wenn zusätzlich auf kurze Transportwege, die Saisonalität der angebotenen
Produkte sowie faire Geschäfts- und Handelsbeziehungen geachtet wird.
Zudem bildet der regelmäßige Konsum biologisch erzeugter Lebensmittel heute ein
wichtiges Element gesundheitsbewusster Lebensweisen, wobei Kriterien der Herkunft, der
Produktionsbedingungen sowie der vorgelagerten Wertschöpfungsketten ausschlaggebend
für individuelle Konsum- und Produktentscheidungen sind.
Die Stadt Leipzig trägt bezüglich der Einhaltung fairer und nachhaltiger Handelskriterien bei
der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Produktbeschaffung eine maßgebliche
Verantwortung als Großnachfrager. Auch die strategischen Handlungsziele der
Stadtverwaltung sind auf ein nachhaltiges Wachstum unter Wahrung einer hohen
Lebensqualität und -zufriedenheit ausgerichtet, wobei ökologischer Landbau und regionale
Vermarktungsstrukturen getreu dem Leitsatz „Leipzig wächst nachhaltig!“ zu unterstützen
sind.
Unter
Umweltsowie
Klimaschutzaspekten
bildet
die
regional-ökologische
Nahrungsmittelproduktion ein wichtiges Handlungsfeld, da der Vertrieb regionaler
Lebensmittel lange Transportwege erspart und den Kühlbedarf für die erzeugten Produkte
senkt. Beide Faktoren wirken sich positiv auf die CO2-Bilanz der Wertschöpfungskette aus.
Es ist zu empfehlen, neben der Regionalität auch die saisongerechte Bereitstellung
regionaler und biologisch erzeugter Landwirtschaftsprodukte zu berücksichtigen, da nur die
Kombination beider Faktoren einen wirksamen Umwelt- und Klimaschutzeffekt entfaltet.
Auch der Energie- und Ressourceneinsatz in der biologischen Landwirtschaft ist im Vergleich
zur konventionellen Erzeugung wesentlicher geringer, da auf den intensiven Einsatz
chemisch-synthetischer Dünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird.
Nachhaltig bewirtschaftete Böden reichern zudem vermehrt Humus an und werden nur
oberflächlich bearbeitet, was zu einer geringeren Freisetzung und gleichsam höheren
Bindung von Treibhausgasen im Boden führt. Im landwirtschaftlichen Produktionsprozess
wird somit wesentlich weniger des äußerst klimawirksamen Lachgases (N2O) freigesetzt.
3/7
Beschlusspunkt 1
Der OBM wird beauftragt, eine Konzeption zur „Stärkung des regionalen und
biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig“ zu erarbeiten.
In der Konzeption sind folgende Aufgaben- und Zielstellungen zu berücksichtigen:
•
•
•
Analyse des Ist-Zustands und der Potenziale im Leipziger Bio- und
Regionalmarkt sowie der Nachfragestruktur in der Leipziger Bevölkerung
Aussagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Stärkung des vorhandenen
regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes in Leipzig und Umgebung
Empfehlungen zur Stärkung gesunder Ernährung in Leipzig sowie
Ausarbeitung eines geeigneten Maßnahmenpaketes für die kommunale
Förderung regionaler Bioprodukte
Dem Beschlusspunkt wird zugestimmt, da sich über eine umfassende Analyse des IstZustandes sowie der Potentiale in der Stadt Leipzig und ihres Umlandes belastbare Daten
über verfügbare Produktionsressourcen, wie etwa landwirtschaftliche Flächen und Anzahl
der betrieblichen Produktionskapazitäten im Bio-Segment erheben und Rückschlüsse auf
potentielle Marktanteile für biologisch erzeugte Lebensmittel in der Region ableiten lassen.
Erst auf dieser Basis können valide Aussagen und Entscheidungen für weitere
Verfahrensschritte getroffen werden.
Die Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenpaketes kann kostenneutral im Rahmen
einer agrarwissenschaftlichen Abschlussarbeit der Fachbereiche Ernährungs- und
Agrarwissenschaften bzw. Geographie erfolgen. Die aufbereiteten Arbeitsergebnisse würden
in Folge dem Stadtrat als Beschlussvorschlag übergeben.
Die Verwaltung steht der Erarbeitung einer Studie zur Verbesserung der Absatz- und
Vermarktungschancen für regionale Bioprodukte sehr aufgeschlossen gegenüber, verweist
aber auf die Konkretisierung der Aufgaben- und Zielstellung, um verwertbare Ergebnisse
erzielen zu können.
Beschlusspunkt 2
Der OBM wird beauftragt, die beiliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen
und damit dem „Netzwerk der Bio-Städte und Gemeinden“ beizutreten.
Die Stadt Leipzig kann durch den Beitritt zum „Netzwerk der Bio-Städte“ von den
Erfahrungen anderer Kommunen profitieren, um den bewussten Konsum biologisch
produzierter Lebensmittel zu fördern, der sich nicht nur aus Umwelt- und
Klimagesichtspunkten positiv darstellt, sondern für jeden einzelnen zu einem gesünderen
Lebensstil beitragen kann. Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung der
Kooperationsvereinbarung, welche einen Handlungsrahmen skizziert.
Der freiwillige Beitritt zum Netzwerk der „Bio-Städte“ ist aktions- bzw. projektbezogen, wobei
die Kooperationsfelder aus Projekten, Aktionen und Maßnahmen bestehen, die sich aus
selbst gesteckten Zielstellungen ableiten. Somit soll dem biologischen Landbau ein höheres
politisches Gewicht in der Region verliehen werden. Weiterhin sollen Biobetriebe bei der
Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum bevorzugt
werden, sofern keine sachlichen und rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe
sprechen.
4/7
Die bisherigen Mitglieder des Bio-Städte-Netzwerks sind Vorbilder in der kommunalen
Förderung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und verfügen über langjährige
Erfahrungen in der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen auf diesem Gebiet.
Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für andere Kommunen wurden in einem
praktischen Leitfaden festgehalten. Ein Beitritt sollte deshalb mit einer konsequenten
Zielstellung erfolgen und seitens der Stadtverwaltung ein hohes Maß an
Umsetzungsbereitschaft voraussetzen.
Als Mitglied des Netzwerks der „Bio-Städte“ ist eine städtische Ansprechperson zu
benennen, die halbjährlich an den Netzwerktreffen teilnimmt, um über kommunale Aktivitäten
zu berichten und sich mit Mitgliedern zu vernetzen. Mit einem Netzwerkbeitritt entfallen bis
auf Personal- und Reisekosten keine spezifischen Mitgliedsbeiträge.
Die beabsichtigte Bildung bzw. der Aufbau einer Steuerungsgruppe sowie die Durchführung
jährlicher Branchentreffens ist zu befürworten. Hierfür gibt es in der kommunalen Verwaltung
bereits Arbeitsgruppen im Bereich der „Nachhaltigkeit“ sowie die neu eingerichtete
„Klimaschutzleitstelle“ mit kompetenten Ansprechpartnern, sodass eine enge
Verwaltungsanbindung und Kommunikation gewährleistet ist.
Es wird empfohlen, diesem Personenkreis auch den Aufgabenbereich “Stärkung des
regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Erzeugung in Leipzig“ zu
übertragen. Weiterhin können die bestehenden Arbeitsgruppen Flächenmanagement (Amt
für Stadtgrün und Gewässer) und Landwirtschaft (Grüner Ring) ebenfalls für den
Informationsaustausch und die Berichterstattung genutzt werden.
Beschlusspunkt 3
Der OBM wirkt im Rahmen
seiner Möglichkeiten auf ein Mindestangebot an
nachhaltigen Speisen und Getränken (bio, regional, fair) bei allen etablierten Leipziger
Marktereignissen hin.
Das Marktamt bietet aktuell jedem Bio-Produzenten, der sich als Händler auf einem Leipziger
Wochenmarkt bewirbt, sofort eine Tages- bzw. Jahreszulassung an. Hierbei wird kein
Bewerber abgelehnt.
Es ist jedoch nicht gesichert, dass ein Mindestangebot durch die bestehenden BioProduzenten in der Region Leipzig bereitgestellt werden kann, da die Anzahl der BioProduzenten verglichen mit Baden-Württemberg oder Bayern eher gering ist. Für eine
belastbare Aussage bedarf es zunächst einer Analyse des Ist-Zustandes wie bereits im
ersten Beschlusspunkt festgehalten.
Gerade für die Wochenmärkte wird ein Mindestangebot seitens der Stadtverwaltung
abgelehnt, da es derzeit nicht genügend Produzenten und Händler im Leipziger Umland gibt.
Zudem wäre zu prüfen, ob eine Quotenregelung wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach
sich zöge. Die Kennzeichnung von Bio-Produkten als ein Auswahlkriterium für die Zulassung
zu Spezialmärkten (Markttage, Weihnachtsmarkt) wird bereits praktiziert. Eine statische
Quotenregelung wird hierbei jedoch nicht als zielführend erachtet.
Beschlusspunkt 4
Der OBM wird bei sich bietender Gelegenheit gegenüber dem künftigen Betreiber der
Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz für ein nachhaltiges Angebotssortiment (bio,
regional, fair) an diesem Standort werben.
5/7
Die Verwaltung wird die Entwicklung eines nachhaltigen Angebotskonzepts (bio, regional,
fair) in der geplanten Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz begleitend unterstützen. Es ist
jedoch zu beachten, dass seitens der Stadt nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die
Nutzung von Gewerbeflächen bestehen.
Grundlage des Verwaltungshandelns ist das Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters
2020, worin bezüglich der regionalen Landwirtschaft festgehalten ist, dass regionale
Produkte die Abhängigkeit von globalen Märkten verringern. Zudem ist die regionale
Nahrungsmittelproduktion mit kurzen Lieferwegen auch aus beschäftigungspolitischen
Gründen zu erhalten. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei der unternehmerische Landwirt,
welcher Angebotssortiment und Produktionsverfahren an der regionalen Nachfrage
ausrichtet.
Die Stadt ist bestrebt, im Rahmen ihrer Gestaltungsspielräume Anstöße für eine nachhaltige
Landwirtschaft und eine gesunde Ernährung insbesondere in der Umsetzung bestehender
Beschlüsse zu setzen. Zudem wird sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine gesunde
Ernährung ihrer Beschäftigten und Bürger hinwirken.
Beschlusspunkt 5
Der OBM ist angehalten, in den langfristigen Zielen der Stadtverwaltung sowie der
Eigenbetriebe eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Lebensmittelverwendung
und -verwertung zu mindestens 20 % in Bio-Qualität und möglichst aus regionaler
Herkunft zu verankern.
Die Stadt Leipzig nimmt die Empfehlung des Stadtrates wohlwollend entgegen und prüft
deren Umsetzbarkeit in vergaberechtlicher Hinsicht. Bei den Vergabeverfahren der
Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen handelt es sich aufgrund des
hohen Auftragsvolumens um europaweite Vergaben, bei denen alle Bieter gleichberechtigt
zu behandeln sind.
In Anbetracht der EU-weiten Vergabe der Speisenversorgung haben auch Bieter außerhalb
Mitteldeutschlands die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Die Forderung der
regionalen Herkunft von Lebensmitteln könnte daher eine Diskriminierung geographisch
entfernter Produzenten darstellen.
Vor einer freiwilligen Selbstverpflichtung, den kommunalen Lebensmittelbedarf und den ihrer
Eigenbetriebe zu mindestens 20 % in Bio-Qualität zu decken ist zu analysieren, welcher
sortimentsbezogene
Gesamtbedarf
in
kommunalen
Versorgungseinrichtungen,
Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser sowie Pflegeheimen vorliegt und welches
Angebot an Bio-Produkten in der avisierten Größenordnung regional verfügbar ist. Erst auf
dieser Datengrundlage kann über die geforderten Zielstellungen entschieden werden.
Privatrechtliche Beteiligungsunternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen, sollen
aber auf freiwilliger Basis zur Stärkung des Angebots an regionalen Bioprodukten in ihren
Versorgungseinrichtungen motiviert werden.
6/7
Anlage:
Kooperationsvereinbarung des Netzwerkes Bio-Städte, -Gemeinden und -Landkreise
7/7
KOOPERATIONSVEREINBARUNG
des
Netzwerkes
Bio -Städte, -Gemeinden und –
Landkreise
1
Präambel / Ziele der Zusammenarbeit
Die ökologische Landwirtschaft, weiterverarbeitende Bio-Betriebe, der Bio-Handel
und der damit verbundene Konsum stehen für praktizierte Nachhaltigkeit, insbesondere wenn hierbei auf kurze Transportwege, Saisonalität und faire Geschäfts- und
Handelsbeziehungen geachtet wird. Zudem sind Bio-Lebensmittel ein wichtiges
Element einer modernen, gesunden Ernährung. Die Bio-Branche ist eine Wachstumsbranche mit hervorragenden ökonomischen Perspektiven.
Die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise setzen sich zum Ziel, den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit kurzen
Transportwegen und regionaler Wertschöpfung verstärkt zu fördern. Mittelfristig soll
auch die Verwendung weiterer ökologischer und fair gehandelter Bio-Produkte (z.B.
Textilien, Naturkosmetik), möglichst mit kurzen Transportwegen, vorangebracht
werden.
Bei der Lebensmittelbeschaffung für öffentliche Einrichtungen, Veranstaltungen und
Märkte räumen die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise den Bio-Lebensmitteln
Vorrang ein. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen
setzen sie auf gesunde Bio-Lebensmittel.
Über vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen werden private
Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits, aber auch Großverbraucher, wie
Betriebskantinen und Cateringunternehmen andererseits angesprochen, um sie für
eine nachhaltige Lebensweise und gesunde Ernährung zu gewinnen. Darüber
hinaus unterstützen die Bio - Städte, - Gemeinden und – Landkreise im Rahmen der
Wirtschaftsförderung die Bio-Branche über Einzelprojekte und vernetzen
Unternehmen, Organisationen und weitere Akteure. Sie fördern dadurch
Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche.
Die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise streben eine Vernetzung auf nationaler Ebene an. Vom Erfahrungsaustausch, von gemeinsamen Veranstaltungen und
Projekten sollen die beteiligten Kommunen in besonderer Weise profitieren. Sie
wollen der kommunalen Kompetenz zur Förderung des Ökolandbaus sowie beim
Einsatz und Verbrauch von Bio-Produkten ein stärkeres politisches Gewicht verschaffen.
Darüber hinaus kooperieren die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise mit dem
europäischen Städteverbund „Città del Bio“, sind offen für Kooperationen mit
sonstigen europäischen Bio-Städten und tragen zum Aufbau eines
flächendeckenden Netzwerkes von Bio-Städten in Europa bei. Dies soll dem
ökologischen Landbau auf europäischer Ebene einen entscheidenden Schub geben.
2
Kooperationsvereinbarung
§1
Kooperationspartner
(1)
Die GründungspartnerInnen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk
Bio-Städte und Gemeinden“ sind der Anlage zu dieser Vereinbarung zu entnehmen.
(2)
Der kommunalen Arbeitsgemeinschaft können bundesdeutsche Städte,
Gemeinden und Landkreise beitreten. Eine Kooperation mit Kommunen aus
weiteren Staaten ist möglich.
§2
Gemeinsamer Auftrag
(1)
Die zeichnenden Städte, Gemeinden und Landkreise sehen es als gemeinsamen Auftrag, die Bio-Branche (Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Öko-Textilien) zu fördern. Bio-Städte und Gemeinden
1. haben einen entsprechenden Ratsbeschluss
2. verfolgen selbst definierte Ziele
3. setzen Projekte, Aktionen, Maßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten um, und
4. benennen eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson
(2)
Die Bio-Städte und Gemeinden bündeln die kommunale Kompetenz und wirken darauf hin, dass sich die staatliche Förderpolitik wesentlich stärker auf die
Bio-Branche und entsprechende Kooperationsprojekte fokussiert, und agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen enger mit den kommunalen
Aktivitäten verzahnt werden.
(3)
Zur Zielerreichung vereinbaren die KooperationspartnerInnen eine
Zusammenarbeit zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und Lösungsansätze, Akquisition von Fördermitteln und Durchführung gemeinsamer Projekte und öffentlichkeitswirksamer Aktionen. Durch das gemeinsame Auftreten
soll dem Anliegen des Netzwerkes ein höheres politisches Gewicht verliehen
werden. Dazu gilt es, möglichst viele Städte, Gemeinden und Landkreise für
das Netzwerk zu gewinnen.
3
§3
Kooperationsfelder
(1)
Die Kooperationsfelder umfassen
1.
die Entwicklung gemeinsamer Strategien, Aktionen, Maßnahmen zur
-
-
(2)
Förderung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln mit kurzen
Transportwegen in städtischen Einrichtungen (wie z.B. Kantinen, in der Kindergarten-, Kindertagesstätten- und Schulverpflegung), bei städtischen Veranstaltungen und Märkten, unter
Ausgewogenheit von pflanzlichen und tierischen Produkten
Betreuung bestehender Unternehmen aus der Bio(lebensmittel)
branche sowie Förderung der Neuansiedlung solcher Unternehmen
2.
die Bevorzugung von Biobetrieben bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum, sofern keine sachlichen oder rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe
sprechen
3.
die Durchführung konzertierter Öffentlichkeitskampagnen mit dem Ziel,
eine breite Bevölkerungsschicht und Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, wie z. B. Betriebskantinen, Catering - Unternehmen und die lokale und regionale Gastronomie zur Umstellung auf nachhaltige BioProdukte zu bewegen
4.
die gemeinsame politische Einflussnahme auf Landes-, Bundes- und
europäischer Ebene für eine Agrar- und Verbraucherpolitik, die sich
nach ökologischen und sozialen Kriterien richtet
5.
die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit dem Städteverbund
„Città del Bio“
6.
die Kooperation bei der Umstellung des Kommunalen Beschaffungswesens in Bereichen, in denen biologische und fair gehandelte Alternativen gegeben sind
7.
die gegenseitige Unterstützung bei der Akquisition von Fördermitteln
zur Umsetzung der zu den Kooperationsfeldern formulierten Ziele
Bei allen unter Abs. 1 aufgeführten Vorhaben bleiben die für die NetzwerkMitglieder geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (wie beispielsweise
das Beihilfe-, Wettbewerbs- und Vergaberecht) unberührt.
4
§4
Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft und
Aufgaben der Geschäftsstelle
(1)
Jede(r) KooperationspartnerIn benennt eine Stelle bzw. Ansprechperson für
sämtliche Fragen der Zusammenarbeit nach dieser Kooperationsvereinbarung.
(2)
Die zeichnenden Kooperationspartner führen in der eigenen Kommune
Aktivitäten und Projekte im Sinne von § 3 durch und berichten im Zwei-Jahres-Turnus über die geplanten und durchgeführten Vorhaben.
(3)
Die Außenpräsentation des Netzwerkes übernehmen jeweils zwei Personen
(SprecherInnen) mit politischem Amt für die Dauer von zwei Jahren. Die
SprecherInnen werden auf einem Netzwerktreffen benannt.
(4)
Die Geschäftsstelle übernimmt eine der Kommunen, die die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet hat, für die Dauer von zwei Jahren. Die Geschäftsstelle wird, zusammen mit den SprecherInnen, auf einem Netzwerktreffen benannt.
(5)
Zweimal im Jahr findet im Wechsel ein Netzwerktreffen bei einem der
KooperationspartnerInnen statt, auf dem die gemeinsamen Aktivitäten festgelegt werden. Die Organisation der Netzwerktreffen sowie die Umsetzung
der dort getroffenen Beschlüsse erfolgt durch die Geschäftsstelle. Bei Bedarf
werden Arbeits- oder Projektgruppen eingerichtet.
(6)
In einem im Zwei-Jahres-Turnus von der Geschäftsstelle zu erstellenden
Rechenschaftsbericht werden die gemeinsamen Projekte, Aktionen und Veranstaltungen dargestellt.
§5
Finanzierung
(1)
Jede(r) KooperationspartnerIn trägt die bei ihm entstehenden Kosten selbst.
Laufende Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle werden vom geschäftsführenden Netzwerk-Mitglied getragen. Kostenerstattungen erfolgen
nicht.
(2)
Die finanzielle Beteiligung an der Netzwerkarbeit ist freiwillig und erfolgt
aktions- bzw. projekt-bezogen.
5
§6
Änderung der Kooperationsvereinbarung, Mitgliedschaft
(1)
Änderungen der Kooperationsvereinbarung bedürfen der 2/3-Mehrheit der
Kooperationspartner.
(2)
Jede(r) KooperationspartnerIn kann zum Ende eines Monats aus dem Netzwerk austreten. Der Austritt ist mit einem Vorlauf von 3 Monaten der
Geschäftsstelle in Schriftform mitzuteilen.
(3)
Nach einer Änderung der Kooperationsvereinbarung nach Absatz 1 ist ein
Austritt ohne Fristeinhaltung möglich.
(4)
Der Beitritt neuer KooperationspartnerInnen in das Netzwerk bedarf der
Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung.
§7
Inkrafttreten
Diese Kooperationsvereinbarung (Fassung vom 22.11.2013) ist von den in der
Anlage aufgeführten Kommunen (Gründungsmitglieder) am 04.02.2016
unterzeichnet worden und tritt damit in Kraft. Den Städten, Gemeinden, Landkreisen,
die im Netzwerk kooperieren, wird empfohlen, diese Vereinbarung im Stadt- bzw.
Gemeinderat oder Kreistag bestätigen zu lassen.
Anlage
Gründungsmitglieder des „Netzwerkes Bio-Kommunen“
Stand: Februar 2014
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Augsburg
Bremen
Darmstadt
Freiburg
München
Nürnberg
6