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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1244720.pdf
Größe
276 kB
Erstellt
18.01.17, 12:00
Aktualisiert
05.03.18, 10:41

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Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-2900-NF-02-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Regionale Bioprodukte kommunal fördern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Wirtschaft und Arbeit FA Kultur Ratsversammlung 25.09.2017 17.10.2017 24.10.2017 27.10.2017 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht ☒ Alternativvorschlag Beschlussvorschlag: 1. Der OBM wird beauftragt, eine Konzeption zur „Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig“ zu erarbeiten. In dieser sind folgende Aufgaben- und Zielstellungen zu berücksichtigen: • Analyse des Ist-Zustands und der Potenziale im Leipziger Bio- und Regionalmarkt sowie der Nachfragestruktur in der Leipziger Bevölkerung • Aussagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Stärkung des vorhandenen regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes in Leipzig und Umgebung Empfehlungen zur Stärkung gesunder Ernährung in Leipzig sowie Ausarbeitung • 1/7 eines geeigneten Maßnahmenpaketes für die kommunale Förderung regionaler Bioprodukte 2. Der OBM wird beauftragt, die beiliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen und damit dem „Netzwerk der Bio-Städte und Gemeinden“ beizutreten. 3. Der OBM wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ein Mindestangebot an nachhaltigen Speisen und Getränken (bio, regional, fair) bei allen etablierten Leipziger Marktereignissen hin. 4. Der OBM wird bei sich bietender Gelegenheit gegenüber dem künftigen Betreiber der Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz für ein nachhaltiges Angebotssortiment (bio, regional, fair) an diesem Standort werben. 5. Der OBM ist angehalten, in den langfristigen Zielen der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Lebensmittelverwendung und verwertung zu mindestens 20 % in Bio-Qualität und möglichst aus regionaler Herkunft zu verankern. 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Verwaltung der Stadt Leipzig begrüßt den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und nimmt zum überarbeiteten Antrag „Regionale Bioprodukte kommunal fördern“ wie folgt Stellung: Die kommunale Förderung ökologischer Landwirtschaft mit produzierenden und verarbeitenden Betrieben in der näheren Umgebung steht für real praktizierte Nachhaltigkeit, insbesondere wenn zusätzlich auf kurze Transportwege, die Saisonalität der angebotenen Produkte sowie faire Geschäfts- und Handelsbeziehungen geachtet wird. Zudem bildet der regelmäßige Konsum biologisch erzeugter Lebensmittel heute ein wichtiges Element gesundheitsbewusster Lebensweisen, wobei Kriterien der Herkunft, der Produktionsbedingungen sowie der vorgelagerten Wertschöpfungsketten ausschlaggebend für individuelle Konsum- und Produktentscheidungen sind. Die Stadt Leipzig trägt bezüglich der Einhaltung fairer und nachhaltiger Handelskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Produktbeschaffung eine maßgebliche Verantwortung als Großnachfrager. Auch die strategischen Handlungsziele der Stadtverwaltung sind auf ein nachhaltiges Wachstum unter Wahrung einer hohen Lebensqualität und -zufriedenheit ausgerichtet, wobei ökologischer Landbau und regionale Vermarktungsstrukturen getreu dem Leitsatz „Leipzig wächst nachhaltig!“ zu unterstützen sind. Unter Umweltsowie Klimaschutzaspekten bildet die regional-ökologische Nahrungsmittelproduktion ein wichtiges Handlungsfeld, da der Vertrieb regionaler Lebensmittel lange Transportwege erspart und den Kühlbedarf für die erzeugten Produkte senkt. Beide Faktoren wirken sich positiv auf die CO2-Bilanz der Wertschöpfungskette aus. Es ist zu empfehlen, neben der Regionalität auch die saisongerechte Bereitstellung regionaler und biologisch erzeugter Landwirtschaftsprodukte zu berücksichtigen, da nur die Kombination beider Faktoren einen wirksamen Umwelt- und Klimaschutzeffekt entfaltet. Auch der Energie- und Ressourceneinsatz in der biologischen Landwirtschaft ist im Vergleich zur konventionellen Erzeugung wesentlicher geringer, da auf den intensiven Einsatz chemisch-synthetischer Dünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird. Nachhaltig bewirtschaftete Böden reichern zudem vermehrt Humus an und werden nur oberflächlich bearbeitet, was zu einer geringeren Freisetzung und gleichsam höheren Bindung von Treibhausgasen im Boden führt. Im landwirtschaftlichen Produktionsprozess wird somit wesentlich weniger des äußerst klimawirksamen Lachgases (N2O) freigesetzt. 3/7 Beschlusspunkt 1 Der OBM wird beauftragt, eine Konzeption zur „Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig“ zu erarbeiten. In der Konzeption sind folgende Aufgaben- und Zielstellungen zu berücksichtigen: • • • Analyse des Ist-Zustands und der Potenziale im Leipziger Bio- und Regionalmarkt sowie der Nachfragestruktur in der Leipziger Bevölkerung Aussagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Stärkung des vorhandenen regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes in Leipzig und Umgebung Empfehlungen zur Stärkung gesunder Ernährung in Leipzig sowie Ausarbeitung eines geeigneten Maßnahmenpaketes für die kommunale Förderung regionaler Bioprodukte Dem Beschlusspunkt wird zugestimmt, da sich über eine umfassende Analyse des IstZustandes sowie der Potentiale in der Stadt Leipzig und ihres Umlandes belastbare Daten über verfügbare Produktionsressourcen, wie etwa landwirtschaftliche Flächen und Anzahl der betrieblichen Produktionskapazitäten im Bio-Segment erheben und Rückschlüsse auf potentielle Marktanteile für biologisch erzeugte Lebensmittel in der Region ableiten lassen. Erst auf dieser Basis können valide Aussagen und Entscheidungen für weitere Verfahrensschritte getroffen werden. Die Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenpaketes kann kostenneutral im Rahmen einer agrarwissenschaftlichen Abschlussarbeit der Fachbereiche Ernährungs- und Agrarwissenschaften bzw. Geographie erfolgen. Die aufbereiteten Arbeitsergebnisse würden in Folge dem Stadtrat als Beschlussvorschlag übergeben. Die Verwaltung steht der Erarbeitung einer Studie zur Verbesserung der Absatz- und Vermarktungschancen für regionale Bioprodukte sehr aufgeschlossen gegenüber, verweist aber auf die Konkretisierung der Aufgaben- und Zielstellung, um verwertbare Ergebnisse erzielen zu können. Beschlusspunkt 2 Der OBM wird beauftragt, die beiliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen und damit dem „Netzwerk der Bio-Städte und Gemeinden“ beizutreten. Die Stadt Leipzig kann durch den Beitritt zum „Netzwerk der Bio-Städte“ von den Erfahrungen anderer Kommunen profitieren, um den bewussten Konsum biologisch produzierter Lebensmittel zu fördern, der sich nicht nur aus Umwelt- und Klimagesichtspunkten positiv darstellt, sondern für jeden einzelnen zu einem gesünderen Lebensstil beitragen kann. Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung, welche einen Handlungsrahmen skizziert. Der freiwillige Beitritt zum Netzwerk der „Bio-Städte“ ist aktions- bzw. projektbezogen, wobei die Kooperationsfelder aus Projekten, Aktionen und Maßnahmen bestehen, die sich aus selbst gesteckten Zielstellungen ableiten. Somit soll dem biologischen Landbau ein höheres politisches Gewicht in der Region verliehen werden. Weiterhin sollen Biobetriebe bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum bevorzugt werden, sofern keine sachlichen und rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe sprechen. 4/7 Die bisherigen Mitglieder des Bio-Städte-Netzwerks sind Vorbilder in der kommunalen Förderung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und verfügen über langjährige Erfahrungen in der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen auf diesem Gebiet. Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für andere Kommunen wurden in einem praktischen Leitfaden festgehalten. Ein Beitritt sollte deshalb mit einer konsequenten Zielstellung erfolgen und seitens der Stadtverwaltung ein hohes Maß an Umsetzungsbereitschaft voraussetzen. Als Mitglied des Netzwerks der „Bio-Städte“ ist eine städtische Ansprechperson zu benennen, die halbjährlich an den Netzwerktreffen teilnimmt, um über kommunale Aktivitäten zu berichten und sich mit Mitgliedern zu vernetzen. Mit einem Netzwerkbeitritt entfallen bis auf Personal- und Reisekosten keine spezifischen Mitgliedsbeiträge. Die beabsichtigte Bildung bzw. der Aufbau einer Steuerungsgruppe sowie die Durchführung jährlicher Branchentreffens ist zu befürworten. Hierfür gibt es in der kommunalen Verwaltung bereits Arbeitsgruppen im Bereich der „Nachhaltigkeit“ sowie die neu eingerichtete „Klimaschutzleitstelle“ mit kompetenten Ansprechpartnern, sodass eine enge Verwaltungsanbindung und Kommunikation gewährleistet ist. Es wird empfohlen, diesem Personenkreis auch den Aufgabenbereich “Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Erzeugung in Leipzig“ zu übertragen. Weiterhin können die bestehenden Arbeitsgruppen Flächenmanagement (Amt für Stadtgrün und Gewässer) und Landwirtschaft (Grüner Ring) ebenfalls für den Informationsaustausch und die Berichterstattung genutzt werden. Beschlusspunkt 3 Der OBM wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ein Mindestangebot an nachhaltigen Speisen und Getränken (bio, regional, fair) bei allen etablierten Leipziger Marktereignissen hin. Das Marktamt bietet aktuell jedem Bio-Produzenten, der sich als Händler auf einem Leipziger Wochenmarkt bewirbt, sofort eine Tages- bzw. Jahreszulassung an. Hierbei wird kein Bewerber abgelehnt. Es ist jedoch nicht gesichert, dass ein Mindestangebot durch die bestehenden BioProduzenten in der Region Leipzig bereitgestellt werden kann, da die Anzahl der BioProduzenten verglichen mit Baden-Württemberg oder Bayern eher gering ist. Für eine belastbare Aussage bedarf es zunächst einer Analyse des Ist-Zustandes wie bereits im ersten Beschlusspunkt festgehalten. Gerade für die Wochenmärkte wird ein Mindestangebot seitens der Stadtverwaltung abgelehnt, da es derzeit nicht genügend Produzenten und Händler im Leipziger Umland gibt. Zudem wäre zu prüfen, ob eine Quotenregelung wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich zöge. Die Kennzeichnung von Bio-Produkten als ein Auswahlkriterium für die Zulassung zu Spezialmärkten (Markttage, Weihnachtsmarkt) wird bereits praktiziert. Eine statische Quotenregelung wird hierbei jedoch nicht als zielführend erachtet. Beschlusspunkt 4 Der OBM wird bei sich bietender Gelegenheit gegenüber dem künftigen Betreiber der Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz für ein nachhaltiges Angebotssortiment (bio, regional, fair) an diesem Standort werben. 5/7 Die Verwaltung wird die Entwicklung eines nachhaltigen Angebotskonzepts (bio, regional, fair) in der geplanten Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz begleitend unterstützen. Es ist jedoch zu beachten, dass seitens der Stadt nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung von Gewerbeflächen bestehen. Grundlage des Verwaltungshandelns ist das Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters 2020, worin bezüglich der regionalen Landwirtschaft festgehalten ist, dass regionale Produkte die Abhängigkeit von globalen Märkten verringern. Zudem ist die regionale Nahrungsmittelproduktion mit kurzen Lieferwegen auch aus beschäftigungspolitischen Gründen zu erhalten. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei der unternehmerische Landwirt, welcher Angebotssortiment und Produktionsverfahren an der regionalen Nachfrage ausrichtet. Die Stadt ist bestrebt, im Rahmen ihrer Gestaltungsspielräume Anstöße für eine nachhaltige Landwirtschaft und eine gesunde Ernährung insbesondere in der Umsetzung bestehender Beschlüsse zu setzen. Zudem wird sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine gesunde Ernährung ihrer Beschäftigten und Bürger hinwirken. Beschlusspunkt 5 Der OBM ist angehalten, in den langfristigen Zielen der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Lebensmittelverwendung und -verwertung zu mindestens 20 % in Bio-Qualität und möglichst aus regionaler Herkunft zu verankern. Die Stadt Leipzig nimmt die Empfehlung des Stadtrates wohlwollend entgegen und prüft deren Umsetzbarkeit in vergaberechtlicher Hinsicht. Bei den Vergabeverfahren der Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen handelt es sich aufgrund des hohen Auftragsvolumens um europaweite Vergaben, bei denen alle Bieter gleichberechtigt zu behandeln sind. In Anbetracht der EU-weiten Vergabe der Speisenversorgung haben auch Bieter außerhalb Mitteldeutschlands die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Die Forderung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln könnte daher eine Diskriminierung geographisch entfernter Produzenten darstellen. Vor einer freiwilligen Selbstverpflichtung, den kommunalen Lebensmittelbedarf und den ihrer Eigenbetriebe zu mindestens 20 % in Bio-Qualität zu decken ist zu analysieren, welcher sortimentsbezogene Gesamtbedarf in kommunalen Versorgungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser sowie Pflegeheimen vorliegt und welches Angebot an Bio-Produkten in der avisierten Größenordnung regional verfügbar ist. Erst auf dieser Datengrundlage kann über die geforderten Zielstellungen entschieden werden. Privatrechtliche Beteiligungsunternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen, sollen aber auf freiwilliger Basis zur Stärkung des Angebots an regionalen Bioprodukten in ihren Versorgungseinrichtungen motiviert werden. 6/7 Anlage: Kooperationsvereinbarung des Netzwerkes Bio-Städte, -Gemeinden und -Landkreise 7/7 KOOPERATIONSVEREINBARUNG des Netzwerkes Bio -Städte, -Gemeinden und – Landkreise 1 Präambel / Ziele der Zusammenarbeit Die ökologische Landwirtschaft, weiterverarbeitende Bio-Betriebe, der Bio-Handel und der damit verbundene Konsum stehen für praktizierte Nachhaltigkeit, insbesondere wenn hierbei auf kurze Transportwege, Saisonalität und faire Geschäfts- und Handelsbeziehungen geachtet wird. Zudem sind Bio-Lebensmittel ein wichtiges Element einer modernen, gesunden Ernährung. Die Bio-Branche ist eine Wachstumsbranche mit hervorragenden ökonomischen Perspektiven. Die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise setzen sich zum Ziel, den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und regionaler Wertschöpfung verstärkt zu fördern. Mittelfristig soll auch die Verwendung weiterer ökologischer und fair gehandelter Bio-Produkte (z.B. Textilien, Naturkosmetik), möglichst mit kurzen Transportwegen, vorangebracht werden. Bei der Lebensmittelbeschaffung für öffentliche Einrichtungen, Veranstaltungen und Märkte räumen die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise den Bio-Lebensmitteln Vorrang ein. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen setzen sie auf gesunde Bio-Lebensmittel. Über vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen werden private Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits, aber auch Großverbraucher, wie Betriebskantinen und Cateringunternehmen andererseits angesprochen, um sie für eine nachhaltige Lebensweise und gesunde Ernährung zu gewinnen. Darüber hinaus unterstützen die Bio - Städte, - Gemeinden und – Landkreise im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Bio-Branche über Einzelprojekte und vernetzen Unternehmen, Organisationen und weitere Akteure. Sie fördern dadurch Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche. Die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise streben eine Vernetzung auf nationaler Ebene an. Vom Erfahrungsaustausch, von gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten sollen die beteiligten Kommunen in besonderer Weise profitieren. Sie wollen der kommunalen Kompetenz zur Förderung des Ökolandbaus sowie beim Einsatz und Verbrauch von Bio-Produkten ein stärkeres politisches Gewicht verschaffen. Darüber hinaus kooperieren die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise mit dem europäischen Städteverbund „Città del Bio“, sind offen für Kooperationen mit sonstigen europäischen Bio-Städten und tragen zum Aufbau eines flächendeckenden Netzwerkes von Bio-Städten in Europa bei. Dies soll dem ökologischen Landbau auf europäischer Ebene einen entscheidenden Schub geben. 2 Kooperationsvereinbarung §1 Kooperationspartner (1) Die GründungspartnerInnen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Bio-Städte und Gemeinden“ sind der Anlage zu dieser Vereinbarung zu entnehmen. (2) Der kommunalen Arbeitsgemeinschaft können bundesdeutsche Städte, Gemeinden und Landkreise beitreten. Eine Kooperation mit Kommunen aus weiteren Staaten ist möglich. §2 Gemeinsamer Auftrag (1) Die zeichnenden Städte, Gemeinden und Landkreise sehen es als gemeinsamen Auftrag, die Bio-Branche (Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Öko-Textilien) zu fördern. Bio-Städte und Gemeinden 1. haben einen entsprechenden Ratsbeschluss 2. verfolgen selbst definierte Ziele 3. setzen Projekte, Aktionen, Maßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten um, und 4. benennen eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson (2) Die Bio-Städte und Gemeinden bündeln die kommunale Kompetenz und wirken darauf hin, dass sich die staatliche Förderpolitik wesentlich stärker auf die Bio-Branche und entsprechende Kooperationsprojekte fokussiert, und agrarpolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen enger mit den kommunalen Aktivitäten verzahnt werden. (3) Zur Zielerreichung vereinbaren die KooperationspartnerInnen eine Zusammenarbeit zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und Lösungsansätze, Akquisition von Fördermitteln und Durchführung gemeinsamer Projekte und öffentlichkeitswirksamer Aktionen. Durch das gemeinsame Auftreten soll dem Anliegen des Netzwerkes ein höheres politisches Gewicht verliehen werden. Dazu gilt es, möglichst viele Städte, Gemeinden und Landkreise für das Netzwerk zu gewinnen. 3 §3 Kooperationsfelder (1) Die Kooperationsfelder umfassen 1. die Entwicklung gemeinsamer Strategien, Aktionen, Maßnahmen zur - - (2) Förderung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen in städtischen Einrichtungen (wie z.B. Kantinen, in der Kindergarten-, Kindertagesstätten- und Schulverpflegung), bei städtischen Veranstaltungen und Märkten, unter Ausgewogenheit von pflanzlichen und tierischen Produkten Betreuung bestehender Unternehmen aus der Bio(lebensmittel) branche sowie Förderung der Neuansiedlung solcher Unternehmen 2. die Bevorzugung von Biobetrieben bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum, sofern keine sachlichen oder rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe sprechen 3. die Durchführung konzertierter Öffentlichkeitskampagnen mit dem Ziel, eine breite Bevölkerungsschicht und Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, wie z. B. Betriebskantinen, Catering - Unternehmen und die lokale und regionale Gastronomie zur Umstellung auf nachhaltige BioProdukte zu bewegen 4. die gemeinsame politische Einflussnahme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene für eine Agrar- und Verbraucherpolitik, die sich nach ökologischen und sozialen Kriterien richtet 5. die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit dem Städteverbund „Città del Bio“ 6. die Kooperation bei der Umstellung des Kommunalen Beschaffungswesens in Bereichen, in denen biologische und fair gehandelte Alternativen gegeben sind 7. die gegenseitige Unterstützung bei der Akquisition von Fördermitteln zur Umsetzung der zu den Kooperationsfeldern formulierten Ziele Bei allen unter Abs. 1 aufgeführten Vorhaben bleiben die für die NetzwerkMitglieder geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (wie beispielsweise das Beihilfe-, Wettbewerbs- und Vergaberecht) unberührt. 4 §4 Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft und Aufgaben der Geschäftsstelle (1) Jede(r) KooperationspartnerIn benennt eine Stelle bzw. Ansprechperson für sämtliche Fragen der Zusammenarbeit nach dieser Kooperationsvereinbarung. (2) Die zeichnenden Kooperationspartner führen in der eigenen Kommune Aktivitäten und Projekte im Sinne von § 3 durch und berichten im Zwei-Jahres-Turnus über die geplanten und durchgeführten Vorhaben. (3) Die Außenpräsentation des Netzwerkes übernehmen jeweils zwei Personen (SprecherInnen) mit politischem Amt für die Dauer von zwei Jahren. Die SprecherInnen werden auf einem Netzwerktreffen benannt. (4) Die Geschäftsstelle übernimmt eine der Kommunen, die die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet hat, für die Dauer von zwei Jahren. Die Geschäftsstelle wird, zusammen mit den SprecherInnen, auf einem Netzwerktreffen benannt. (5) Zweimal im Jahr findet im Wechsel ein Netzwerktreffen bei einem der KooperationspartnerInnen statt, auf dem die gemeinsamen Aktivitäten festgelegt werden. Die Organisation der Netzwerktreffen sowie die Umsetzung der dort getroffenen Beschlüsse erfolgt durch die Geschäftsstelle. Bei Bedarf werden Arbeits- oder Projektgruppen eingerichtet. (6) In einem im Zwei-Jahres-Turnus von der Geschäftsstelle zu erstellenden Rechenschaftsbericht werden die gemeinsamen Projekte, Aktionen und Veranstaltungen dargestellt. §5 Finanzierung (1) Jede(r) KooperationspartnerIn trägt die bei ihm entstehenden Kosten selbst. Laufende Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle werden vom geschäftsführenden Netzwerk-Mitglied getragen. Kostenerstattungen erfolgen nicht. (2) Die finanzielle Beteiligung an der Netzwerkarbeit ist freiwillig und erfolgt aktions- bzw. projekt-bezogen. 5 §6 Änderung der Kooperationsvereinbarung, Mitgliedschaft (1) Änderungen der Kooperationsvereinbarung bedürfen der 2/3-Mehrheit der Kooperationspartner. (2) Jede(r) KooperationspartnerIn kann zum Ende eines Monats aus dem Netzwerk austreten. Der Austritt ist mit einem Vorlauf von 3 Monaten der Geschäftsstelle in Schriftform mitzuteilen. (3) Nach einer Änderung der Kooperationsvereinbarung nach Absatz 1 ist ein Austritt ohne Fristeinhaltung möglich. (4) Der Beitritt neuer KooperationspartnerInnen in das Netzwerk bedarf der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung. §7 Inkrafttreten Diese Kooperationsvereinbarung (Fassung vom 22.11.2013) ist von den in der Anlage aufgeführten Kommunen (Gründungsmitglieder) am 04.02.2016 unterzeichnet worden und tritt damit in Kraft. Den Städten, Gemeinden, Landkreisen, die im Netzwerk kooperieren, wird empfohlen, diese Vereinbarung im Stadt- bzw. Gemeinderat oder Kreistag bestätigen zu lassen. Anlage Gründungsmitglieder des „Netzwerkes Bio-Kommunen“ Stand: Februar 2014 1. 2. 3. 4. 5. 6. Augsburg Bremen Darmstadt Freiburg München Nürnberg 6