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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1324899.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
12.10.17, 12:00
Aktualisiert
02.11.17, 17:43

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04469-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Monitoringbericht 2016 zur Umsetzung des Förderprogramms für Wachstum und Kompetenzgewinnung im Leipziger Mittelstand (Mittelstandsförderprogramm) für die Jahre 2015 und 2016 - Beschluss zur Vergabe von Prämien im Förderprogramm für Wachstum und Kompetenzgewinnung im Leipziger Mittelstand Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt den „Monitoringbericht 2016 zur Umsetzung des Förderprogramms für Wachstum und Kompetenzgewinnung im Leipziger Mittelstand für die Jahre 2015 und 2016“ zur Kenntnis. 2. Die Ratsversammlung nimmt die Prämienvergabe für die Jahre 2015 und 2016 für die Bereiche Gründungsförderung und innovative Unternehmen im Rahmen der Förderung im Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand (VI-DS-01433-NF002) zur Kenntnis. 3. Die Ratsversammlung bestätigt die Vergabe von Prämien im Rahmen des Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand (VI-DS- 01433-NF002) für Meistergründungen, innovative Gründer, innovative Startups am Gründerstandort Leipzig und innovative Unternehmen durch das Amt für Wirtschaftsförderung für die Jahre 2017 und folgende. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: In der Ratsversammlung vom 28.10.2015 wurde die Fortführung des Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand beschlossen. Hierzu soll der Ratsversammlung regelmäßig ein Monitoringbericht zur Kenntnis gegeben werden. Entsprechend wird in der Anlage der Monitoringbericht 2016 vorgelegt. Zur besseren Einordnung der Ergebnisse wurde ein Vergleich mit dem Vorjahr (2015) mit aufgeführt, obwohl in der Vorlage VI-DS-01433-NF-002 der Monitoringbericht 2015 einen Bericht für das Jahr 2015 bis Juli enthalten hat. Prämien Geldprämien können als freiwillige Leistungen einer Kommune ausgelobt werden. Sie unterfallen nicht dem kommunalen Zuwendungsbegriff. Mit Verabschiedung der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (VI-DS-01241–NF05, Ratsbeschluss vom 18. Mai 2016, nachfolgend: „Zuwendungsrichtlinie“) ist die Vergabe von Prämien und Preisen in einem gesonderten Verfahren zu beschreiben und zu legitimieren. Mit Fortführung des Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand mit Beschluss zu VI-DS-01433-NF-002 am 28.10.2015 durch die Ratsversammlung wurde bestätigt, dass neben der Gewährung von Zuwendungen auch Prämien als Instrument der Wirtschaftsentwicklung und -ansiedlung verstanden werden. Der Beschluss stellt die Ermächtigungsgrundlage zur Ausreichung von Prämien dar. Tabelle 1: Anzahl und Umfang der Prämienvergabe im Mittelstandsförderprogramm 2013 bis 2016 2013 bis 2015 Maßnahme Anzahl Meistergründungsprämie Prämie seit 2013 Innovative Gründer Prämie (seit Dezember 2015, vorher Mietzuschuss) Innovativer Gründerstandort Prämie seit 2016 neu seit 2016 Innovative Unternehmen Prämie seit 2016 neu seit 2016 Quelle: Eigene Darstellung. Gründungen erneuern den 2016 Fördermittel (in €) Anzahl Fördermittel (in €) 33 82.500 18 45.000 8 32.000 11 44.000 - 6 36.000 - 2 10.000 Unternehmensbestand und erhöhen dadurch die Wettbewerbsintensität am Standort. Im Erfolgsfall schaffen sie Wachstum und Arbeitsplätze. 3/5 Neugründungen verwenden oft neue Prozesse und Produkte und tragen so zur Technologiediffusion bei. Allerdings kann das Gründungsgeschehen nur dann seine positiven volkswirtschaftlichen Wirkungen entfalten, wenn es eine kritische Masse erreicht. Nur dann überleben genügend Gründungen, um bestehende Unternehmen herauszufordern und Innovationen einzuführen. Ein zentrales Anliegen des Mittelstandsprogramms ist daher die Förderung des Gründungsgeschehens. Mittels Prämien wurden bisher im Rahmen des Mittelstandsprogramms Gründungen gefördert, die einen besonderen Qualitätsanspruch hatten. So wurden Meister, die sich das erste Mal selbständig gemacht haben, gefördert oder innovative Gründer, welche ein besonders innovatives Produkt, eine innovative Dienstleistung oder ein innovatives Geschäftskonzept bezogen auf den Standort Leipzig angeboten haben und das erste Mal mit ihrem Unternehmen gewerbliche Räume in Leipzig genutzt haben. Durch eine Prämienvergabe kann allgemein ein Anreiz zur Durchführung risikobehafteter Projekte gegeben werden, vor allem wenn die zuwendungsfähigen Kosten vielfältig und nur unzureichend bestimmbar sind. Die Auszeichnung von Unternehmen und Vorhaben dient als Anreiz für unternehmerisches Handeln und entspricht dem marktwirtschaftlichen Wettbewerbsgedanken. Bei der Auslobung von Prämien tritt eine Bestenauswahl an die Stelle starrer Förderbedingungen. So können beispielsweise die besten innovativen Geschäftsplanungen ausgewählt und unterstützt werden, ohne den Kreis der zuwendungsfähigen Vorhaben zuvor durch die Vorgaben eines Förderprogramms allzu sehr einzuschränken. Die bisherigen Prämien (2013 bis 2015) wurden infolge von Erfahrungen im Umgang mit dem Programm und der Änderung Bedürfnisse des Marktes angepasst. Prämien für innovative Gründer (seit Dezember 2015), startups (2016) und innovative Unternehmen (2016) wurden ergänzt. Mit den Prämien soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sich am Wirtschaftsstandort Leipzig niederzulassen. Die Förderung innovativer Gründer mittels eines Zuschusses zur Miete wurde im Dezember 2015 von einer Prämie für innovative Gründer, welche das erste Mal Räume in Leipzig gewerblich nutzen, abgelöst. Damit kann das Ziel einer schnelleren finanziellen Unterstützung von Gründern und schnelleren Professionalisierung durch Nutzung gewerblicher Räume besser erreicht werden. Seit dem Jahr 2016 wird durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Spinlab Accelerator Leipzig das gemeinsame Ziel gefördert, Leipzig als Startup-Standort attraktiver und sichtbarer zu machen. Die Wirtschaftsförderung förderte die Teilnehmern der vierten Klasse des Spinlab-Programms (Oktober 2016 bis März 2017) durch eine Prämie in Höhe von je 4/5 6.000 € (Prämie im Rahmen der Förderung innovativer Startups am Gründerstandort Leipzig). Damit konnten die Gründerteams ihre ersten Betriebsmittel oder Reisen zu Kunden und Investoren finanzieren. Diese Förderung führte zu einem Anstieg der Bewerberzahlen im Spinlab-Programm um 40%. Die Kooperation soll für die nächsten zwei Klassen fortgesetzt werden. Damit werden Gründerteams angesprochen, die sich möglicherweise in der Stadt Leipzig ansiedeln wollen. Perspektivisch sind solche Kooperationen auch mit weiteren Partnern wünschenswert. Zudem wurden im Jahr 2016 Unternehmen prämiert, die eine innovative Idee (Produkt, Dienstleistung, Organisation) in ihrem Unternehmen umsetzen wollten. Den Unternehmen wurde eine Prämie in Höhe von 5.000 € in Aussicht gestellt. Der Antragseingang war mit zwei Anträgen sehr gering. Da es sich beim ersten Antrag um ein Einzelunternehmen handelte wurde die Maßnahme im laufenden Jahr geschärft. Ab Mai 2016 waren nur Unternehmen förderfähig, die den ersten Wachstumsschritt schon gegangen sind und mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen. Zur Zeit werden innovative Unternehmen nicht mehr mittels Prämie, sondern über Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Auch wenn z.Z. die Geeignetheit einer Prämienvergabe zur Zielerreichung als gering eingeschätzt wird, kann in Zukunft mit der veränderten Förderlandschaft in Sachsen (Verringerung der Strukturfondsmittel) eine Prämienvergabe für diese Zielgruppe wieder attraktiver werden. Verfahren zur Prämienvergabe Für die zu ergänzenden und bereits im Mittelstandsprogramm verankerten Prämien sind die jeweiligen Zielstellungen, Zielgruppen, Voraussetzungen, Auswahlverfahren und Höhe der einzelnen Prämienzahlung in der Anlage 2 „Prämien im Mittelstandsförderprogramm“ dieser Vorlage beschrieben. Die Unternehmen werden über das Internetportal der Stadt Leipzig per Aufruf und über die Betriebsberater des Amts für Wirtschaftsförderung über die Möglichkeit zur Bewerbung um eine Prämie informiert. Bei positiver Auswahl wird dem Unternehmen ein Prämienbescheid unter Beachtung beihilferechtlicher Regelungen ausgestellt, auf dessen Grundlage die Auszahlung erfolgen kann. Anlagen: Prüfkatalog Anlage 1: Monitoringbericht Mittelstandprogramm 2016 Anlage 2: Prämien im Mittelstandsförderprogramm: 5/5