Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1324899.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
12.10.17, 12:00
Aktualisiert
02.11.17, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04469-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Monitoringbericht 2016 zur Umsetzung des Förderprogramms für Wachstum und
Kompetenzgewinnung im Leipziger Mittelstand (Mittelstandsförderprogramm) für die
Jahre 2015 und 2016 - Beschluss zur Vergabe von Prämien im Förderprogramm für
Wachstum und Kompetenzgewinnung im Leipziger Mittelstand
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung nimmt den „Monitoringbericht 2016 zur Umsetzung des
Förderprogramms für Wachstum und Kompetenzgewinnung im Leipziger Mittelstand für die
Jahre 2015 und 2016“ zur Kenntnis.
2. Die Ratsversammlung nimmt die Prämienvergabe für die Jahre 2015 und 2016 für die
Bereiche Gründungsförderung und innovative Unternehmen im Rahmen der Förderung im
Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand (VI-DS-01433-NF002) zur Kenntnis.
3. Die Ratsversammlung bestätigt die Vergabe von Prämien im Rahmen des
Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand (VI-DS- 01433-NF002) für Meistergründungen, innovative Gründer, innovative Startups am Gründerstandort
Leipzig und innovative Unternehmen durch das Amt für Wirtschaftsförderung für die Jahre
2017 und folgende.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
In der Ratsversammlung vom 28.10.2015 wurde die Fortführung des Förderprogramms für
Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand beschlossen. Hierzu soll der
Ratsversammlung regelmäßig ein Monitoringbericht zur Kenntnis gegeben werden.
Entsprechend wird in der Anlage der Monitoringbericht 2016 vorgelegt. Zur besseren
Einordnung der Ergebnisse wurde ein Vergleich mit dem Vorjahr (2015) mit aufgeführt,
obwohl in der Vorlage VI-DS-01433-NF-002 der Monitoringbericht 2015 einen Bericht für das
Jahr 2015 bis Juli enthalten hat.
Prämien
Geldprämien können als freiwillige Leistungen einer Kommune ausgelobt werden. Sie
unterfallen
nicht
dem
kommunalen
Zuwendungsbegriff.
Mit
Verabschiedung
der
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (VI-DS-01241–NF05, Ratsbeschluss vom 18. Mai 2016,
nachfolgend: „Zuwendungsrichtlinie“) ist die Vergabe von Prämien und Preisen in einem
gesonderten Verfahren zu beschreiben und zu legitimieren.
Mit Fortführung des Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger
Mittelstand
mit
Beschluss
zu
VI-DS-01433-NF-002
am
28.10.2015
durch
die
Ratsversammlung wurde bestätigt, dass neben der Gewährung von Zuwendungen auch
Prämien als Instrument der Wirtschaftsentwicklung und -ansiedlung verstanden werden. Der
Beschluss stellt die Ermächtigungsgrundlage zur Ausreichung von Prämien dar.
Tabelle 1: Anzahl und Umfang der Prämienvergabe im Mittelstandsförderprogramm 2013 bis 2016
2013 bis 2015
Maßnahme
Anzahl
Meistergründungsprämie
Prämie seit 2013
Innovative Gründer
Prämie (seit Dezember
2015, vorher Mietzuschuss)
Innovativer Gründerstandort
Prämie seit 2016
neu seit 2016
Innovative Unternehmen
Prämie seit 2016
neu seit 2016
Quelle: Eigene Darstellung.
Gründungen
erneuern
den
2016
Fördermittel
(in €)
Anzahl
Fördermittel
(in €)
33
82.500
18
45.000
8
32.000
11
44.000
-
6
36.000
-
2
10.000
Unternehmensbestand
und
erhöhen
dadurch
die
Wettbewerbsintensität am Standort. Im Erfolgsfall schaffen sie Wachstum und Arbeitsplätze.
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Neugründungen verwenden oft neue Prozesse und Produkte und tragen so zur
Technologiediffusion bei. Allerdings kann das Gründungsgeschehen nur dann seine
positiven volkswirtschaftlichen Wirkungen entfalten, wenn es eine kritische Masse erreicht.
Nur dann überleben genügend Gründungen, um bestehende Unternehmen herauszufordern
und Innovationen einzuführen. Ein zentrales Anliegen des Mittelstandsprogramms ist daher
die Förderung des Gründungsgeschehens. Mittels Prämien wurden bisher im Rahmen des
Mittelstandsprogramms Gründungen gefördert, die einen besonderen Qualitätsanspruch
hatten. So wurden Meister, die sich das erste Mal selbständig gemacht haben, gefördert
oder innovative Gründer, welche ein besonders innovatives Produkt, eine innovative
Dienstleistung oder ein innovatives Geschäftskonzept bezogen auf den Standort Leipzig
angeboten haben und das erste Mal mit ihrem Unternehmen gewerbliche Räume in Leipzig
genutzt haben.
Durch eine Prämienvergabe kann allgemein ein Anreiz zur Durchführung risikobehafteter
Projekte gegeben werden, vor allem wenn die zuwendungsfähigen Kosten vielfältig und nur
unzureichend bestimmbar sind. Die Auszeichnung von Unternehmen und Vorhaben dient als
Anreiz
für
unternehmerisches
Handeln
und
entspricht
dem
marktwirtschaftlichen
Wettbewerbsgedanken. Bei der Auslobung von Prämien tritt eine Bestenauswahl an die
Stelle starrer Förderbedingungen. So können beispielsweise die besten innovativen
Geschäftsplanungen
ausgewählt
und
unterstützt
werden,
ohne
den
Kreis
der
zuwendungsfähigen Vorhaben zuvor durch die Vorgaben eines Förderprogramms allzu sehr
einzuschränken.
Die bisherigen Prämien (2013 bis 2015) wurden infolge von Erfahrungen im Umgang mit
dem Programm und der Änderung Bedürfnisse des Marktes angepasst. Prämien für
innovative Gründer (seit Dezember 2015), startups (2016) und innovative Unternehmen
(2016) wurden ergänzt. Mit den Prämien soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sich
am Wirtschaftsstandort Leipzig niederzulassen.
Die Förderung innovativer Gründer mittels eines Zuschusses zur Miete wurde im Dezember
2015 von einer Prämie für innovative Gründer, welche das erste Mal Räume in Leipzig
gewerblich nutzen, abgelöst. Damit kann das Ziel einer schnelleren finanziellen
Unterstützung
von
Gründern
und
schnelleren
Professionalisierung
durch
Nutzung
gewerblicher Räume besser erreicht werden.
Seit dem Jahr 2016 wird durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Spinlab Accelerator
Leipzig das gemeinsame Ziel gefördert, Leipzig als Startup-Standort attraktiver und
sichtbarer zu machen. Die Wirtschaftsförderung förderte die Teilnehmern der vierten Klasse
des Spinlab-Programms (Oktober 2016 bis März 2017) durch eine Prämie in Höhe von je
4/5
6.000 € (Prämie im Rahmen der Förderung innovativer Startups am Gründerstandort
Leipzig). Damit konnten die Gründerteams ihre ersten Betriebsmittel oder Reisen zu Kunden
und Investoren finanzieren. Diese Förderung führte zu einem Anstieg der Bewerberzahlen im
Spinlab-Programm um 40%. Die Kooperation soll für die nächsten zwei Klassen fortgesetzt
werden. Damit werden Gründerteams angesprochen, die sich möglicherweise in der Stadt
Leipzig ansiedeln wollen. Perspektivisch sind solche Kooperationen auch mit weiteren
Partnern wünschenswert.
Zudem wurden im Jahr 2016 Unternehmen prämiert, die eine innovative Idee (Produkt,
Dienstleistung, Organisation) in ihrem Unternehmen umsetzen wollten. Den Unternehmen
wurde eine Prämie in Höhe von 5.000 € in Aussicht gestellt. Der Antragseingang war mit
zwei Anträgen sehr gering. Da es sich beim ersten Antrag um ein Einzelunternehmen
handelte wurde die Maßnahme im laufenden Jahr geschärft. Ab Mai 2016 waren nur
Unternehmen förderfähig, die den ersten Wachstumsschritt schon gegangen sind und
mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen. Zur Zeit werden innovative Unternehmen nicht
mehr mittels Prämie, sondern über Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten
gefördert. Auch wenn z.Z. die Geeignetheit einer Prämienvergabe zur Zielerreichung als
gering eingeschätzt wird, kann in Zukunft mit der veränderten Förderlandschaft in Sachsen
(Verringerung der Strukturfondsmittel) eine Prämienvergabe für diese Zielgruppe wieder
attraktiver werden.
Verfahren zur Prämienvergabe
Für die zu ergänzenden und bereits im Mittelstandsprogramm verankerten Prämien sind die
jeweiligen Zielstellungen, Zielgruppen, Voraussetzungen, Auswahlverfahren und Höhe der
einzelnen Prämienzahlung in der Anlage 2 „Prämien im Mittelstandsförderprogramm“ dieser
Vorlage beschrieben.
Die Unternehmen werden über das Internetportal der Stadt Leipzig per Aufruf und über die
Betriebsberater des Amts für Wirtschaftsförderung über die Möglichkeit zur Bewerbung um
eine Prämie informiert.
Bei positiver Auswahl wird dem Unternehmen ein Prämienbescheid unter Beachtung
beihilferechtlicher Regelungen ausgestellt, auf dessen Grundlage die Auszahlung erfolgen
kann.
Anlagen:
Prüfkatalog
Anlage 1: Monitoringbericht Mittelstandprogramm 2016
Anlage 2: Prämien im Mittelstandsförderprogramm:
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