Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1324906.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
12.10.17, 12:00
Aktualisiert
12.10.17, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04806-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
"Leipzig-Kitas" - Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und
Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1)
SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Liegenschaft „Eigenheimstraße – Gemarkung Dösen, Flurstück 87“ wird zurückgestellt.
Eine Entscheidung über die künftige Nutzung erfolgt erst nach abschließender Bearbeitung
des Petitionsschreibens der Initiativgruppe Johannishöhe. Das Ergebnis und die
Handlungsempfehlung sind dem Stadtrat und dessen Ausschüssen in der Folge als
Beschlussvorschlag vorzulegen.
Sachverhalt:
Leipzig braucht dringend eine Vielzahl an zusätzlichen Kitaplätzen, dies steht außer Frage
und benötigt auch kreative und beschleunigte Wege zur Umsetzung dieser Zielstellung, vor
allem hinsichtlich verwaltungsinterner Abstimmungen, Bauplanung und
Bauantragsbearbeitung, sowie im Bau selbst. Dennoch müssen Entscheidungen zur
Bebauung kommunaler Grundstücke sorgfältig getroffen werden.
Im Fall der Eigenheimstraße haben sich zahlreiche Anwohner gemeldet, die bemängeln,
dass eine sorgfältige Abwägung um die Interessenlagen offenbar nicht stattgefunden hat.
Die beabsichte Fläche ist die einzige öffentliche Grünfläche im gesamten Siedlungsbereich,
welche für gemeinsame Freizeitaktivitäten und Treffs rege genutzt wird und die über einen
wertvollen und alten Baumbestand verfügt.
Der Bedarf an Kitaplätzen wird von der Initiativgruppe nicht in Abrede gestellt. Es wird aber
in dem Petitionsschreiben gebeten, konkrete Alternativflächen zu prüfen, die sowohl
hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung als auch hinsichtlich des Nutzungsinteresses
besser geeignet sein könnten.
Da es sich außerdem bei der Fläche in der Eigenheimstraße um eine zweckgebundene
Schenkung gehandelt haben soll, ist auch dieser Sachverhalt einer Klärung zuzuführen.
1/2
Nach abgeschlossener Prüfung und Ende des Petitionsverfahrens ist dem Stadtrat und auch
dem Stadtbezirksbeirat ein Beschlussvorschlag zur o.g. Liegenschaft zu unterbreiten.
Anlagen:
2/2