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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1323440.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:35

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Neufassung Nr. VI-DS-04728-NF-01 Status: nichtöffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Ergänzungswahl Ortschaftsrat Rückmarsdorf Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Allgemeine Verwaltung Zuständigkeit Information zur Kenntnis Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt: 1. Als Wahltag für die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Rückmarsdorf wird der 28.01.2018 festgelegt. 2. Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist die Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen, Frau Dr. Ruth Schmidt, Stellvertreter ist Herr Peter Dütthorn, Abteilungsleiter im Amt für Statistik und Wahlen. 3. Der Gemeindewahlausschuss für die Ergänzungswahl setzt sich aus sechs von CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, AfD und FDP vorgeschlagenen Beisitzern zusammen, für die je ein Stellvertreter zu wählen ist. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 Sachverhalt: Begründung: Zu 1. Durchführung einer Ergänzungswahl Der Ortschaftsrat Rückmarsdorf besteht gemäß § 29 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Leipzig aus fünf Mitgliedern. Der derzeitige Ortschaftsrat wurde am 25.05.2014 gewählt. Da ein Mitglied Anfang 2017 aus dem Ortschaftsrat ausschied und es keine Ersatzperson gab, besteht der Ortschaftsrat seither aus vier Mitgliedern. Mit Ausscheiden eines weiteren Ortschaftsratsmitgliedes, für das es keine Ersatzperson gibt, sinkt die Zahl der Ortschaftsratsmitglieder auf drei. Gemäß § 34 Abs. 7 i. Verb. m. § 69 Abs. 1 SächsGemO ist eine Ergänzungswahl durchzuführen, wenn die Zahl der Ortschaftsratsmitglieder auf weniger als 2/3 der Mitgliederzahl sinkt, was hier mit weniger als vier Mitgliedern der Fall ist. Der Wahltag für die Ergänzungswahl wird gemäß § 1 Abs. 2 KomWG vom Stadtrat bestimmt. Bei der Bestimmung des Wahltages sind die aus dem beiliegenden Terminplan zu entnehmenden Fristen zu beachten, insbesondere die Frist von 90 Tagen zwischen dem Wahltag und dessen Bekanntmachung. Bei einer Beschlussfassung des Wahltages in der Ratsversammlung am 18.10.2017 ist der frühestmögliche und hier vorgeschlagene Wahltermin der 28.01.2018. Alternative zur Durchführung einer Ergänzungswahl Das jetzt ausscheidende Ortschaftsratsmitglied ist auch Ortsvorsteher. Es ist also in Folge des Ausscheidens ein neuer Ortsvorsteher zu wählen. Der Ortsvorsteher ist aus den Mitgliedern des Ortschaftsrates oder anderen wählbaren Einwohnern der Ortschaft zu wählen. Im zweiten Fall wird der Ortsvorsteher Mitglied des Ortschaftsrates, wodurch sich deren Mitgliederzahl um eins erhöht; in Rückmarsdorf wäre es eine Erhöhung von fünf auf sechs. Davon wären dann vier besetzt, was der notwendigen 2/3-Anzahl entspricht. Eine Ergänzungswahl wäre dann nicht erforderlich. Die Wahl eines Ortsvorstehers, der zur Erreichung der 2/3-Anzahl führt, muss bis zum Beschluss des Wahltermins am 18.10.2017 erfolgt sein. Zu 2. Für die Leitung und Durchführung der Wahl werden die Wahlorgane Gemeindewahlausschuss, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und die Wahlvorstände benötigt. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie sein Vorsitzender werden vom Stadtrat gewählt. Insbesondere die Wahl des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses muss rechtzeitig erfolgen, da er für die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge ab dem 30.10.2017 zuständig ist. Als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses werden die Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen, Frau Dr. Ruth Schmidt, und als ihr Stellvertreter Herr Peter Dütthorn, Abteilungsleiter im Amt für Statistik und Wahlen, vorgeschlagen. Mit der vorgeschlagenen Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen und ihres Stellvertreters wird wie bei den bisherigen Wahlen der Informationsfluss zwischen Gemeindewahlausschuss und städtischer Wahlorganisation gewährleistet. Zu 3. Gemäß § 9 Abs. 1 KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss aus zwei bis sechs Beisitzern. Die Beisitzer und deren Stellvertreter wählt der Stadtrat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Dabei sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien angemessen berücksichtigt werden. Entsprechend der Sitze im Leipziger Stadtrat sollen sechs Beisitzer und Stellvertreter von CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gewählt werden; jede Partei schlägt dazu 3/6 einen Beisitzer und einen Stellvertreter vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Wahlausschussmitglieder nach § 11 KomWG für diese Wahl nicht Mitglied in einem anderen Wahlorgan, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen oder stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sein dürfen. Die Wahl des Gemeindewahlausschusses muss in der Ratsversammlung am 15.11.2017 erfolgen, da durch ihn bis zum 01.12.2017 die Wahlvorschläge zugelassen werden müssen. 4/6 Terminkalender für die Ergänzungswahl Ortschaftsrat Rückmarsdorf Zeitpunkt (vor Wahltag) Datum Aufgabe 28.01.2000 Letzter Geburtstermin für Wählbarkeit u. Wahlberechtigung (18 J.) Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung (15 Monate vor Ablauf Wahlperiode) Wahl der Bewerber (12 Monate vor Ablauf Wahlperiode) Bestimmung des Wahltages der Ergänzungswahl Wahl Vorsitzender und Beisitzer des Gemeindewahlausschusses (GWA) u. deren Stellvertreter Letzter Termin für Bekanntmachung der Wahl nach § 1 (4) KomWG Letzter Termin für Innehaben einer Wohnung in Rückmarsdorf Erster Termin für Einreichung der Wahlvorschläge; danach, wenn erforderlich, Auslegung des Verzeichnisses für Unterstützungsunterschriften in der Gemeindeverwaltung Letzter Tag für Antrag gem. § 17 Abs.3 KomWO (Unterstützungsunterschriften) Letzter Termin für Einreichung von Wahlvorschlägen, Abschluss Unterstützungsverzeichnis gem. § 6 Abs. 2 KomWG bzw. § 17 KomWO Letzter Tag für Zulassung der Wahlvorschläge Letzter Tag für Beschwerde gegen Entscheidung des GWA zur Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wg. Letzter Tag für Bekanntmachung d. zugelassenen Wahlvorschläge Letzter Tag für die Bekanntmachung: Einsicht Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Briefwahl Letzter Tag für Benachrichtigung der Wahlberechtigten Erster Öffnungstag Briefwahlstelle Einsichtsmöglichkeit Wählerverzeichnis, Einspruchsmöglichkeit gegen Wählerverzeichnis, Beantragung der Berichtigung des Wählerverzeichnisses Letzter Tag für Hinweise an Einrichtungen (Krankenhäuser, ...) Letzter Tag für Wahlbekanntmachung Letzter Termin für Beantragung Wahlschein (Ausnahmen beachten) Letzter Termin für Ersatz nicht zugegangener Wahlscheine Wahltag, Wahlzeit nach feststehender Wahlerfordernis RV 18.10.2017 nach Bestimmung Wahltag Amtsblatt 28.10.2017 3 Monate 28.10.2017 30.10.2017 73. Tag 16.11.2017 66. Tag bis 18 Uhr 58. Tag 3 Tage nach Bekanntgabe 35. Tag 30. Tag 24. Tag 23.11.2017 21. Tag 20. Tag 20.-16. Tag 07.01.2018 08.01.2018 08.01. – 12.01.2018 13. Tag 6. Tag 2. Tag bis 16 Uhr 1. Tag bis 12 Uhr Wahltag 15.01.2018 22.01.2018 26.01.2018 27.01.2018 28.01.2018 8:00-18:00 28.01.2018 Wahltag bis 15 Uhr Wahltag bis 18 Uhr Wahltag nach 18 Uhr unverzüglich 1 Woche nach Bekanntmachung nach Gültigkeit Wahl bzw. Ablauf Wahlprüfungsfrist 01.12.2017 24.12.2017 29.12.2017 04.01.2018 Entgegennahme von Wahlscheinanträgen nach § 13 Abs. 2 KomWO 28.01.2018 spätester Zeitpunkt für rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe 28.01.2018 Ergebnisermittlung im Wahlbezirk/Briefwahlbezirk, Verkündung und Vorsitzenden GWA, Rückgabe aller Unterlagen Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten und Ersatzpersonen Ende der Einspruchsfrist gegen Wahlergebnis Amtsantritt der Gewählten 5/6 Anlagen: 6/6