Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1323440.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-04728-NF-01
Status: nichtöffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Ergänzungswahl Ortschaftsrat Rückmarsdorf
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Allgemeine Verwaltung
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt:
1. Als Wahltag für die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Rückmarsdorf wird der
28.01.2018 festgelegt.
2. Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist die Leiterin des Amtes für Statistik und
Wahlen, Frau Dr. Ruth Schmidt, Stellvertreter ist Herr Peter Dütthorn, Abteilungsleiter im Amt
für Statistik und Wahlen.
3. Der Gemeindewahlausschuss für die Ergänzungswahl setzt sich aus sechs von CDU,
DIE LINKE, SPD, GRÜNE, AfD und FDP vorgeschlagenen Beisitzern zusammen, für die je
ein Stellvertreter zu wählen ist.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Begründung:
Zu 1.
Durchführung einer Ergänzungswahl
Der Ortschaftsrat Rückmarsdorf besteht gemäß § 29 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Leipzig
aus fünf Mitgliedern. Der derzeitige Ortschaftsrat wurde am 25.05.2014 gewählt. Da ein
Mitglied Anfang 2017 aus dem Ortschaftsrat ausschied und es keine Ersatzperson gab,
besteht der Ortschaftsrat seither aus vier Mitgliedern.
Mit Ausscheiden eines weiteren Ortschaftsratsmitgliedes, für das es keine Ersatzperson gibt,
sinkt die Zahl der Ortschaftsratsmitglieder auf drei. Gemäß § 34 Abs. 7 i. Verb. m. § 69 Abs.
1 SächsGemO ist eine Ergänzungswahl durchzuführen, wenn die Zahl der
Ortschaftsratsmitglieder auf weniger als 2/3 der Mitgliederzahl sinkt, was hier mit weniger als
vier Mitgliedern der Fall ist.
Der Wahltag für die Ergänzungswahl wird gemäß § 1 Abs. 2 KomWG vom Stadtrat bestimmt.
Bei der Bestimmung des Wahltages sind die aus dem beiliegenden Terminplan zu
entnehmenden Fristen zu beachten, insbesondere die Frist von 90 Tagen zwischen dem
Wahltag und dessen Bekanntmachung. Bei einer Beschlussfassung des Wahltages in der
Ratsversammlung am 18.10.2017 ist der frühestmögliche und hier vorgeschlagene
Wahltermin der 28.01.2018.
Alternative zur Durchführung einer Ergänzungswahl
Das jetzt ausscheidende Ortschaftsratsmitglied ist auch Ortsvorsteher. Es ist also in Folge
des Ausscheidens ein neuer Ortsvorsteher zu wählen. Der Ortsvorsteher ist aus den
Mitgliedern des Ortschaftsrates oder anderen wählbaren Einwohnern der Ortschaft zu
wählen. Im zweiten Fall wird der Ortsvorsteher Mitglied des Ortschaftsrates, wodurch sich
deren Mitgliederzahl um eins erhöht; in Rückmarsdorf wäre es eine Erhöhung von fünf auf
sechs. Davon wären dann vier besetzt, was der notwendigen 2/3-Anzahl entspricht. Eine
Ergänzungswahl wäre dann nicht erforderlich.
Die Wahl eines Ortsvorstehers, der zur Erreichung der 2/3-Anzahl führt, muss bis zum
Beschluss des Wahltermins am 18.10.2017 erfolgt sein.
Zu 2.
Für
die
Leitung
und
Durchführung
der
Wahl
werden
die
Wahlorgane
Gemeindewahlausschuss, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und die
Wahlvorstände benötigt. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie sein
Vorsitzender werden vom Stadtrat gewählt.
Insbesondere die Wahl des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses muss rechtzeitig
erfolgen, da er für die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge ab dem 30.10.2017
zuständig ist.
Als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses werden die Leiterin des Amtes für Statistik
und Wahlen, Frau Dr. Ruth Schmidt, und als ihr Stellvertreter Herr Peter Dütthorn,
Abteilungsleiter im Amt für Statistik und Wahlen, vorgeschlagen.
Mit der vorgeschlagenen Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen und ihres Stellvertreters
wird
wie
bei
den
bisherigen
Wahlen
der
Informationsfluss
zwischen
Gemeindewahlausschuss und städtischer Wahlorganisation gewährleistet.
Zu 3.
Gemäß § 9 Abs. 1 KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss aus zwei bis sechs
Beisitzern. Die Beisitzer und deren Stellvertreter wählt der Stadtrat aus den
Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Dabei sollen nach Möglichkeit die in der
Gemeinde vertretenen Parteien angemessen berücksichtigt werden.
Entsprechend der Sitze im Leipziger Stadtrat sollen sechs Beisitzer und Stellvertreter von
CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gewählt werden; jede Partei schlägt dazu
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einen Beisitzer und einen Stellvertreter vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
Wahlausschussmitglieder nach § 11 KomWG für diese Wahl nicht Mitglied in einem anderen
Wahlorgan, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen oder stellvertretende Vertrauenspersonen
für Wahlvorschläge sein dürfen.
Die Wahl des Gemeindewahlausschusses muss in der Ratsversammlung am 15.11.2017
erfolgen, da durch ihn bis zum 01.12.2017 die Wahlvorschläge zugelassen werden müssen.
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Terminkalender für die Ergänzungswahl Ortschaftsrat Rückmarsdorf
Zeitpunkt
(vor Wahltag)
Datum
Aufgabe
28.01.2000
Letzter Geburtstermin für Wählbarkeit u. Wahlberechtigung (18 J.)
Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung (15 Monate vor Ablauf
Wahlperiode)
Wahl der Bewerber (12 Monate vor Ablauf Wahlperiode)
Bestimmung des Wahltages der Ergänzungswahl
Wahl Vorsitzender und Beisitzer des Gemeindewahlausschusses (GWA)
u. deren Stellvertreter
Letzter Termin für Bekanntmachung der Wahl nach § 1 (4) KomWG
Letzter Termin für Innehaben einer Wohnung in Rückmarsdorf
Erster Termin für Einreichung der Wahlvorschläge;
danach, wenn erforderlich, Auslegung des Verzeichnisses für
Unterstützungsunterschriften in der Gemeindeverwaltung
Letzter Tag für Antrag gem. § 17 Abs.3 KomWO
(Unterstützungsunterschriften)
Letzter Termin für Einreichung von Wahlvorschlägen, Abschluss
Unterstützungsverzeichnis gem. § 6 Abs. 2 KomWG bzw. § 17 KomWO
Letzter Tag für Zulassung der Wahlvorschläge
Letzter Tag für Beschwerde gegen Entscheidung des GWA zur
Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen
Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wg.
Letzter Tag für Bekanntmachung d. zugelassenen Wahlvorschläge
Letzter Tag für die Bekanntmachung: Einsicht Wählerverzeichnis,
Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Briefwahl
Letzter Tag für Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Erster Öffnungstag Briefwahlstelle
Einsichtsmöglichkeit Wählerverzeichnis, Einspruchsmöglichkeit gegen
Wählerverzeichnis, Beantragung der Berichtigung des
Wählerverzeichnisses
Letzter Tag für Hinweise an Einrichtungen (Krankenhäuser, ...)
Letzter Tag für Wahlbekanntmachung
Letzter Termin für Beantragung Wahlschein (Ausnahmen beachten)
Letzter Termin für Ersatz nicht zugegangener Wahlscheine
Wahltag, Wahlzeit
nach
feststehender
Wahlerfordernis
RV 18.10.2017
nach Bestimmung Wahltag
Amtsblatt 28.10.2017
3 Monate
28.10.2017
30.10.2017
73. Tag
16.11.2017
66. Tag
bis 18 Uhr
58. Tag
3 Tage nach
Bekanntgabe
35. Tag
30. Tag
24. Tag
23.11.2017
21. Tag
20. Tag
20.-16. Tag
07.01.2018
08.01.2018
08.01. –
12.01.2018
13. Tag
6. Tag
2. Tag bis 16 Uhr
1. Tag bis 12 Uhr
Wahltag
15.01.2018
22.01.2018
26.01.2018
27.01.2018
28.01.2018
8:00-18:00
28.01.2018
Wahltag
bis 15 Uhr
Wahltag
bis 18 Uhr
Wahltag
nach 18 Uhr
unverzüglich
1 Woche nach
Bekanntmachung
nach Gültigkeit
Wahl bzw. Ablauf
Wahlprüfungsfrist
01.12.2017
24.12.2017
29.12.2017
04.01.2018
Entgegennahme von Wahlscheinanträgen nach § 13 Abs. 2 KomWO
28.01.2018
spätester Zeitpunkt für rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe
28.01.2018
Ergebnisermittlung im Wahlbezirk/Briefwahlbezirk, Verkündung und
Vorsitzenden GWA, Rückgabe aller Unterlagen
Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses,
Benachrichtigung der Gewählten und Ersatzpersonen
Ende der Einspruchsfrist gegen Wahlergebnis
Amtsantritt der Gewählten
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Anlagen:
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