Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1324808.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
12.10.17, 12:00
Aktualisiert
17.10.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04454-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 232 "Erholungsgebiet Kulkwitzer See";
Stadtbezirk West, Ortsteil Lausen-Grünau, Miltitz;
Satzungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ vom 8. 6.
2017 ist wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
1. Die Uferstreifen, die im Plan als private Grünflächen (1.4 Grünflächen)
planungsrechtlich festgesetzt werden sollen, werden in Übereinstimmung mit der
Regionalplanung und entsprechenden Stadtratsbeschlüssen als „Öffentliche
Grünflächen“ ausgewiesen und festgesetzt. Widerrechtliche Einzäunungen sind
umgehend zurückzubauen.
2. Der Uferstreifen am Sondergebiet SO 1 ist für den Bereich der Wassersportanlage
auf die am Ufer befindlichen technischen Anlagen sowie am Freisitz auf das
notwendige Maß zu begrenzen. Dies trifft nicht auf die Standorte der
Einzelstützenfundamente im öffentlichen Grünstreifen des Nordufers zu.
3. An der Südostseite der Halbinsel für die Sondergebiete 6 und 7 ist der Uferstreifen
auf mindestens 10 m Breite als öffentliche Grünfläche auszuweisen. Einfriedungen
sind nur im Einzelnen um die ausgewiesenen Sondergebiete zulässig.
Sachverhalt:
2009 fasste der Stadtrat den Grundsatzbeschluss, innerhalb des Stadtgebietes grundsätzlich
keine, auch nicht zeitlich befristete Absperrungen von Uferstreifen an Seen und unbebauten
Randbereichen von Flussläufen zuzulassen. Davon darf nur im Interesse des
Allgemeinwohls und auch nur im Einzelfall abgewichen werden. Privatisierungen von
Strandbereichen und Uferwegen vor Campingplätzen oder Wochenendhausgebieten sind
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vom Allgemeinwohlinteresse nicht gedeckt. Insofern widerspricht die Vorlage der
bestehenden Beschlusslage und ist zu ändern.
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