Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1310737.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
22.10.17, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03519-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Einwegbechern Einhalt gebieten – Leipzig auf den Mehrweg bringen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Stadtreinigung
FA Umwelt und Ordnung
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
1. Lesung
2. Lesung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Stadt Leipzig begrüßt und unterstützt Initiativen zur Vermeidung von Einwegbechern.
Dazu verpflichtet sich die Stadt Leipzig, funktionierende und nachhaltige Projektideen zur
Abfallvermeidung von externen Dritten auf die Möglichkeit zur Förderung entsprechend
der Regelungen der Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig
zu überprüfen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Das grundsätzliche Verhältnis zum Thema Einwegbecher beginnt sich in der Gesellschaft
merklich zu wandeln. Der Trend geht zum Mehrwegbecher. So bieten zum Beispiel einige
der großen Ketten mittlerweile an, dass von Kunden mitgebrachte Mehrwegbecher befüllt
werden können oder führen eigene Mehrwegbechersysteme ein. Diese Entwicklung ist
ebenfalls in Leipzig schon teilweise zu sehen.
Die anhaltende öffentliche Diskussion über das Thema Wegwerfverpackungen und deren
negativen Umweltfolgen ist maßgeblich dafür verantwortlich, vergleichbar ist diese
Entwicklung mit dem Thema Plastiktüten. Auch zu diesem Thema sollte die Stadt Leipzig
eigeninitiativ agieren, um mehr Abfallvermeidung zu erreichen. Eine Abfrage der Leipziger
Händlerschaft (im Zentrum) aus dem Jahr 2015 hatte allerdings ergeben, dass eine nur von
der Stadt Leipzig ausgehende Aktivität nicht gewünscht war und auf eine bundeseinheitliche
Regelung gesetzt wurde. Das Europäische Parlament ist der Bundesregierung zuvorgekommen und hat mit der Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) einen entsprechenden
Handlungsdruck auf die Unternehmen ausgelöst. Dies wäre auch beim Thema
Einwegverpackung die umfassendste Lösung.
Die im Antrag geforderte Kooperation mit hiesigen Anbietern von To-go-Getränken bzw. eine
isolierte städtische Werbekampagne mit dem Ziel einer Verringerung des Abfallaufkommens
aus Einwegverpackungen zu bewirken, wird von der Verwaltung als wenig nachhaltig
eingestuft. Wie bereits ausgeführt, bieten schon jetzt mehrere große Ketten (zum Beispiel:
Tchibo, Starbucks und ab November ebenso Mc Café) in Leipzig an, mitgebrachte
Mehrwegbecher zu befüllen. Ein weiteres städtisches Mehrwegbechersystem einzuführen ist
insoweit nicht zielführend.
Dabei ist zu beachten, dass große Ketten nicht dazu verpflichtet werden können, städtische
Mehrwegbecher zu verwenden. Weiterhin ist das als sinnvoll zu betrachtende Einzugsgebiet
(z. B. Pendler die Einwegbecher verwenden bzw. in die Stadt bringen) in Leipzig sehr groß
und beinhaltet eine sehr heterogene Struktur an potenziellen Händlern und Geschäften.
Kritisch anzumerken ist, dass weder die Bundesregierung noch die Deutsche Umwelthilfe
belastbare Studien vorlegen können, welche die Vorteile eines Mehrwegbechersystems
unter Beachtung beispielsweise des ökologischen Fußabdrucks eindeutig belegen. Denn
auch die Mehrwegbecher müssen hergestellt, transportiert und vor allem immer wieder aufs
Neue gereinigt werden.
Aktuell besteht nur Konsens dazu, dass der Einwegbecherkonsum grundsätzlich
eingedämmt, wenn nicht gar ganz verboten werden sollte. Alternativen (neue geschaffene
lokale Mehrwegbechersysteme) sind zwar vielfältig am Markt zu beobachten,allerdings sind
diese selten wirtschaftlich zu betreiben noch ist eine signifikante Energie- und
Ressourceneinsparung nachgewiesen.
Daher wird von der Stadt Leipzig insbesondere eine ökologische, nachhaltige Projektidee
unterstützt. Die bisher stattgefundenen Aktivitäten der Verwaltung konnten trotz intensiver
Bemühungen insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft
Westsachsen (ZAW) noch nicht erfolgversprechend umgesetzt werden.
Es fanden mit verschieden Akteuren Ideenfindungsrunden statt, um ein mögliches
Pilotprojekt für die Stadt Leipzig zu finden. Beispielsweise wurde dabei unter anderem eine
Idee verfolgt, einen eigenen Mehrwegbecher aus lokalen Abfallströmen zu fertigen.
Wird ein entsprechendes Projekt oder eine Initiative gefunden, erfolgt die Prüfung, ob
insbesondere die Rahmenbedingungen gemäß den bestehenden Voraussetzungen der
Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig passen, um eine
Unterstützung zu gewährleisten.
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