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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1310737.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
22.10.17, 10:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03519-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Einwegbechern Einhalt gebieten – Leipzig auf den Mehrweg bringen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Stadtreinigung FA Umwelt und Ordnung FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung 1. Lesung 2. Lesung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Stadt Leipzig begrüßt und unterstützt Initiativen zur Vermeidung von Einwegbechern. Dazu verpflichtet sich die Stadt Leipzig, funktionierende und nachhaltige Projektideen zur Abfallvermeidung von externen Dritten auf die Möglichkeit zur Förderung entsprechend der Regelungen der Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig zu überprüfen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung: Das grundsätzliche Verhältnis zum Thema Einwegbecher beginnt sich in der Gesellschaft merklich zu wandeln. Der Trend geht zum Mehrwegbecher. So bieten zum Beispiel einige der großen Ketten mittlerweile an, dass von Kunden mitgebrachte Mehrwegbecher befüllt werden können oder führen eigene Mehrwegbechersysteme ein. Diese Entwicklung ist ebenfalls in Leipzig schon teilweise zu sehen. Die anhaltende öffentliche Diskussion über das Thema Wegwerfverpackungen und deren negativen Umweltfolgen ist maßgeblich dafür verantwortlich, vergleichbar ist diese Entwicklung mit dem Thema Plastiktüten. Auch zu diesem Thema sollte die Stadt Leipzig eigeninitiativ agieren, um mehr Abfallvermeidung zu erreichen. Eine Abfrage der Leipziger Händlerschaft (im Zentrum) aus dem Jahr 2015 hatte allerdings ergeben, dass eine nur von der Stadt Leipzig ausgehende Aktivität nicht gewünscht war und auf eine bundeseinheitliche Regelung gesetzt wurde. Das Europäische Parlament ist der Bundesregierung zuvorgekommen und hat mit der Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) einen entsprechenden Handlungsdruck auf die Unternehmen ausgelöst. Dies wäre auch beim Thema Einwegverpackung die umfassendste Lösung. Die im Antrag geforderte Kooperation mit hiesigen Anbietern von To-go-Getränken bzw. eine isolierte städtische Werbekampagne mit dem Ziel einer Verringerung des Abfallaufkommens aus Einwegverpackungen zu bewirken, wird von der Verwaltung als wenig nachhaltig eingestuft. Wie bereits ausgeführt, bieten schon jetzt mehrere große Ketten (zum Beispiel: Tchibo, Starbucks und ab November ebenso Mc Café) in Leipzig an, mitgebrachte Mehrwegbecher zu befüllen. Ein weiteres städtisches Mehrwegbechersystem einzuführen ist insoweit nicht zielführend. Dabei ist zu beachten, dass große Ketten nicht dazu verpflichtet werden können, städtische Mehrwegbecher zu verwenden. Weiterhin ist das als sinnvoll zu betrachtende Einzugsgebiet (z. B. Pendler die Einwegbecher verwenden bzw. in die Stadt bringen) in Leipzig sehr groß und beinhaltet eine sehr heterogene Struktur an potenziellen Händlern und Geschäften. Kritisch anzumerken ist, dass weder die Bundesregierung noch die Deutsche Umwelthilfe belastbare Studien vorlegen können, welche die Vorteile eines Mehrwegbechersystems unter Beachtung beispielsweise des ökologischen Fußabdrucks eindeutig belegen. Denn auch die Mehrwegbecher müssen hergestellt, transportiert und vor allem immer wieder aufs Neue gereinigt werden. Aktuell besteht nur Konsens dazu, dass der Einwegbecherkonsum grundsätzlich eingedämmt, wenn nicht gar ganz verboten werden sollte. Alternativen (neue geschaffene lokale Mehrwegbechersysteme) sind zwar vielfältig am Markt zu beobachten,allerdings sind diese selten wirtschaftlich zu betreiben noch ist eine signifikante Energie- und Ressourceneinsparung nachgewiesen. Daher wird von der Stadt Leipzig insbesondere eine ökologische, nachhaltige Projektidee unterstützt. Die bisher stattgefundenen Aktivitäten der Verwaltung konnten trotz intensiver Bemühungen insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) noch nicht erfolgversprechend umgesetzt werden. Es fanden mit verschieden Akteuren Ideenfindungsrunden statt, um ein mögliches Pilotprojekt für die Stadt Leipzig zu finden. Beispielsweise wurde dabei unter anderem eine Idee verfolgt, einen eigenen Mehrwegbecher aus lokalen Abfallströmen zu fertigen. Wird ein entsprechendes Projekt oder eine Initiative gefunden, erfolgt die Prüfung, ob insbesondere die Rahmenbedingungen gemäß den bestehenden Voraussetzungen der Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig passen, um eine Unterstützung zu gewährleisten. 3/4 4/4