Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1324391.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
11.10.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 15:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04166-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Regelungen zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Neue Beschlusspunkte 7 und 8:
7.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die jährliche Parkgebühr pro Fahrzeug auf
mindestens 600 € festzulegen. Bei Elektrofahrzeugen kann diese um 50% reduziert werden.
8.
Eine gesonderte Gebühr für Beantragung/Ausstellung der Erlaubnis/Plakette wird die Stadt
nicht verlangen.
Begründung:
Die Förderung der Carsharing-Nutzung sollte in der Tat weiter vorangetrieben werden,
jedoch unter Abwägung der Mindereinnahmen in Höhe von 450.000 € bei Nutzung von 750
Stellplätzen zu je 600 € (Hälfte der üblichen Stellplatzbewirtschaftungseinnahmen von ca.
1.200 € pro Jahr und Stellplatz). Sollten z.B. 750 Elektrofahrzeuge unter diese Regelung
fallen, würden die Mindereinnahmen bereits 900.000 € betragen.
Deshalb halten wir einen Mindestbetrag von 600 € für sinnvoll, und eine Reduzierung der
Gebühr für Elektrofahrzeuge um 50%. Für Elektrofahrzeuge würden somit die
Mindereinnahmen von 1.200 € p.a. pro Stellplatz auf 900 € reduziert.
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