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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1324391.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
11.10.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 15:21

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04166-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Regelungen zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Neue Beschlusspunkte 7 und 8: 7. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die jährliche Parkgebühr pro Fahrzeug auf mindestens 600 € festzulegen. Bei Elektrofahrzeugen kann diese um 50% reduziert werden. 8. Eine gesonderte Gebühr für Beantragung/Ausstellung der Erlaubnis/Plakette wird die Stadt nicht verlangen. Begründung: Die Förderung der Carsharing-Nutzung sollte in der Tat weiter vorangetrieben werden, jedoch unter Abwägung der Mindereinnahmen in Höhe von 450.000 € bei Nutzung von 750 Stellplätzen zu je 600 € (Hälfte der üblichen Stellplatzbewirtschaftungseinnahmen von ca. 1.200 € pro Jahr und Stellplatz). Sollten z.B. 750 Elektrofahrzeuge unter diese Regelung fallen, würden die Mindereinnahmen bereits 900.000 € betragen. Deshalb halten wir einen Mindestbetrag von 600 € für sinnvoll, und eine Reduzierung der Gebühr für Elektrofahrzeuge um 50%. Für Elektrofahrzeuge würden somit die Mindereinnahmen von 1.200 € p.a. pro Stellplatz auf 900 € reduziert. 1/2 2/2