Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1321696.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04872-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Kosten für Grunderwerb
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
siehe Anlage
1/1
Stadt Leipzig • Amt 02.6 • 04092 Leipzig
Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Bearbeiter/-in:
Frau Hatzfeld
Raum:
Tel.: 0341 123-5060
Fax: 0341 123-5015
E-Mail: dezernat6@leipzig.de
Herrn
Horst Trenkel
Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen
Datum
.2017
Beantwortung Ihrer Einwohneranfrage VI-EF-04872 „Kosten für Grunderwerb“
Sehr geehrter Herr Trenkel,
zu Ihrer Frage ist zunächst einmal zu sagen, dass die Grundflächen für den Straßenneubau nicht
freihändig erworben, sondern im Rahmen des Grenzregelungsverfahrens „Lindenthal, Erich-ThieleStraße“ und der vereinfachten Umlegung „Lindenthal-Sternenwinkel“ der Stadt zugeteilt worden sind.
Das sollten Sie eigentlich wissen, weil Sie in beiden Bodenordnungsverfahren Beteiligter waren.
Weil dies in dem hier angewandten Verfahren nicht relevant ist, liegt der Stadt Leipzig, wie Ihnen
bereits auf Ihre vorangehende Bürgeranfrage Nr. VI-EF-04872 hin sowie in den mittlerweile
unzähligen Schreiben der Geschäftsstelle des Umlegungs-ausschusses und meines Dezernates
ausführlich erläutert wurde, kein unmittelbarer Ankaufspreis für die Straßenflächen vor.
Ich bedaure, dass Sie Ihre Frage so formuliert haben, dass sie nicht beantwortet werden kann.
Gestatten Sie mir einige Ausführungen zum Charakter eines Umlegungsverfahrens.
Stadt Leipzig
Geschäftsbrief /01.17
Im Baugesetzbuch (BauGB) ist in den §§55 bzw. 80 ff detailliert geregelt, wie in
Bodenordnungsverfahren örtliche Verkehrsflächen aufzubringen sind und wie mit den eingebrachten
Flurstücken, einschließlich deren Wertermittlung, im Verfahren umzugehen ist. Diese wurden Ihnen
wiederholt dargelegt. Der Umlegungsausschuss hat sich gewissenhaft an diese Regelungen gehalten.
Das Grundprinzip jedes Bodenordnungsverfahrens. „Nachteile sind auszugleichen, Vorteile sind
abzuschöpfen“, wurde vom Umlegungsausschuss beachtet. Der Umlegungsvorteil beinhaltet die
Verkürzung der Aufschließungsdauer und die Qualitätssteigerung der Grundstücke, den
Erschließungsvorteil, den Gestaltungsvorteil sowie die Verbesserung der rechtlichen Gegebenheiten
im Verfahrensgebiet. Hierin ist der Grunderwerb für die, den Beteiligten dienenden, öffentlichen
Flächen mit eingeschlossen. Die aufgezählten Vorteile sind im Einzelnen nicht als rechnerische Größe
nachzuweisen und wurden daher auch nicht quantifiziert.
Dass Sie, auch Jahre nach Beendigung der Bodenordnungsverfahren, noch immer mit der in § 81
BauGB geregelten Abschöpfung des Umlegungsvorteils hadern, ist bedauerlich. Als Teil der
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 – 6
04109 Leipzig
Internet: www.leipzig.de
Bürgertel.: 0341 123-0
De-Mail: info@leipzig.de-mail.de
staatlichen Verwaltung kann der Umlegungsausschuss für Sie keine ungesetzliche Sonderregelung
treffen. Die staatliche Verwaltung ist in einem Rechtsstaat an das Gesetz gebunden. Darüber hinaus
sind alle Verwaltungsakte aus den Bodenordnungsverfahren schon sehr lange bestandskräftig. Sie
hatten bei der Aufstellung derselben die Möglichkeit gehabt, Rechtsmittel gegen die Verwaltungsakte
einzulegen, worauf Sie aber, trotz Aufforderung durch den Umlegungsausschuss und die
Landesdirektion, verzichtet haben. Somit sind diese nun nicht mehr änderbar. Des Weiteren wäre der
von Ihnen begehrte Erlass der Abschöpfung des Umlegungsvorteils eine Ungleichbehandlung
gegenüber den übrigen Verfahrensbeteiligten, die alle, entsprechend dem Solidaritätsprinzip der
Baulandumlegung, ihren Anteil am Umlegungsvorteil geleistet haben.
Im Übrigen profitieren Sie persönlich auch nicht unerheblich an den Bodenordnungsverfahren. So
waren Sie vor dem Bodenordnungsverfahren im Besitz einer nicht ausreichend erschlossenen
Gartenfläche, seit Beendigung der Umlegung sind Sie Eigentümer eines großen Baugrundstückes.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Grundstück bebauen zu lassen. In der wachsenden Stadt Leipzig
gibt es nach solchen Grundstücken eine stark angewachsene Nachfrage, gerade auch für
Eigenheimstandorte für Familien. Der vom Umlegungsausschuss abgeschöpfte Umlegungsvorteil ist
im Verhältnis zu den nichtabgeschöpften planungsrechtlichen und konjunkturellen Wertsteigerungen
minimal.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass Sie im Bescheid des Verkehrs- und Tiefbauamtes über die
Straßenausbaubeiträge nicht ein zweites Mal für den Grunderwerb der Straßenflächen herangezogen
wurden. Diesem Bescheid wurden nur die Ausbaukosten zugrunde gelegt.
Ich bedaure, dass die von Ihnen begehrte Einsichtnahme in die Umlegungsverzeichnisse der übrigen
Verfahrensteilnehmer, wie schon bei Ihren vorangehenden Anfragen, aus datenschutzrechtlichen
Gründen verwehrt werden muss. Auch eine Einsichtnahme in Akten, bei denen die Beteiligtennamen
geschwärzt wurden, kann auch nach erneuter Prüfung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
zugelassen werden, da aufgrund der verbliebenen Angaben Rückschlüsse auf die Grundstücke und
deren Eigentümer gezogen werden können. Darüber hinaus erhielten Sie bereits mit Schreiben vom
08.01.2016 eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Bodenordnungsverfahren.
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass der Umlegungsausschuss ein von der Stadt Leipzig
unabhängiges Organ ist, das an Weisungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung nicht gebunden
ist. Daher kann weder der Stadtrat noch die Stadtverwaltung Entscheidungen darüber treffen, in
welche Akten Sie Einsicht nehmen können, noch welche Verwaltungsakte aufzuheben und zu ändern
sind. Diese Entscheidungen kann nur der Umlegungsausschuss selbst treffen und wie Sie ja wissen,
hat er diese Entscheidungen bereits getroffen. Obwohl der Stadtrat in diesem Fall nicht zuständig ist,
wurde Ihre Einwohneranfrage zugelassen, um Ihnen die Zusammenhänge nochmals zu erläutern.
Ich hoffe, dass ich mich mit meiner Antwort einigermaßen verständlich machen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
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