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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1306068.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
24.08.17, 12:00
Aktualisiert
13.10.17, 17:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04675-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Wirtschaft und Arbeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 24.10.2017 26.10.2017 13.11.2017 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, kann noch nicht beziffert werden Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: x wenn ja, kann noch nicht beziffert werden Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat nein 2/3 ja, Begründung: Die Kindertagespflege ist als Leistung innerhalb des SGB VIII und im SächsKitaG geregelt. In diesem Rahmen können Tagespflegepersonen ihr genehmigungspflichtiges Angebot setzen. Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Öffnungszeiten sind nach SächsKitaG nach den Bedürfnissen der Kinder und der Erziehungsberechtigten analog zu Kita auszurichten. Sie sind in Abstimmung mit dem öffentlichen Träger festzulegen. In der Regel gilt zur Sicherung des Kindeswohls, dass für die Kinder eine Betreuungszeit von in der Regel nicht länger als täglich zehn Stunden an fünf Tagen pro Woche zum Tragen kommt. Die Arbeitszeit der Tagespflegepersonen soll sich dabei am Arbeitszeitgesetz orientieren. In diesem Rahmen können Tagespflegepersonen eigenaktiv tätig werden. 3/3