Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1306068.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
24.08.17, 12:00
Aktualisiert
13.10.17, 17:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04675-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am
Wochenende
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
24.10.2017
26.10.2017
13.11.2017
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja, kann noch nicht
beziffert werden
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung:
x
wenn ja,
kann noch
nicht
beziffert
werden
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
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ja,
Begründung:
Die Kindertagespflege ist als Leistung innerhalb des SGB VIII und im SächsKitaG geregelt.
In diesem Rahmen können Tagespflegepersonen ihr genehmigungspflichtiges Angebot
setzen. Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Öffnungszeiten sind nach SächsKitaG
nach den Bedürfnissen der Kinder und der Erziehungsberechtigten analog zu Kita
auszurichten. Sie sind in Abstimmung mit dem öffentlichen Träger festzulegen. In der Regel
gilt zur Sicherung des Kindeswohls, dass für die Kinder eine Betreuungszeit von in der Regel
nicht länger als täglich zehn Stunden an fünf Tagen pro Woche zum Tragen kommt. Die
Arbeitszeit der Tagespflegepersonen soll sich dabei am Arbeitszeitgesetz orientieren. In
diesem Rahmen können Tagespflegepersonen eigenaktiv tätig werden.
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