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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299052.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04646 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher, Nikolai-RumjanzewStraße) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 899 m² große Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher, Nikolai-Rumjanzew-Straße, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher, Nikolai-Rumjanzew-Straße, ca. 899 m². Begründung: 1. Darstellung Der Eigentümer des benachbarten Flurstück 1069 Gemarkung Kleinzschocher wird die einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Verkehrs- und Tiefbauamt erwerben und anschließend umgestalten, wodurch sich das Wohnumfeld der Grundstücke Nikolai-Rumjanzew-Straße 2 bis 8 deutlich verbessern wird. Aktuell befindet sich die gesamte Platzfläche in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Eine Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher auf der sich das Denkmal für das „Internationale Antifaschistische Komitee“ befindet (einschließlich Zufahrt/Zugang von ca. 44m²) wird bei der Stadt Leipzig in der Zuständigkeit des Kulturamtes verbleiben. Für die Allgemeinheit werden Gehrechte in Form einer beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Leipzig eingetragen. Die einzuziehende Teilfläche hat keine Verkehrsbedeutung, ein um die Platzfläche verlaufender Gehweg in ausreichender Breite verbleibt im Eigentum der Stadt Leipzig. 2. Zusammenfassung Die einzuziehende Fläche hat keine Verkehrsbedeutung und wird an den Eigentümer der benachbarten Flurstücke veräußert. Der verbleibende Gehweg entlang des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher ist ausreichend für den stattfindenden Fußgängerverkehr. Zudem wird der Stadt Leipzig ein Gehrecht für die Allgemeinheit in Form einer beschränktpersönlichen Dienstbarkeit eingeräumt. Es entfallen die Kosten für Baulast und Verkehrssicherung. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher, Nikolai-Rumjanzew-Straße, ca. 899 m² gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Anlage: Auszug aus der Liegenschaftskarte 3/3 Anlage zur Vorlage VI-DS-04646 Kulturdenkmal und Zugang (bleibt öffentlich) einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher