Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299052.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04646
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung einer
Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher, Nikolai-RumjanzewStraße)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 899 m² große
Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher, Nikolai-Rumjanzew-Straße,
gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die
Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche
Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher,
Nikolai-Rumjanzew-Straße, ca. 899 m².
Begründung:
1. Darstellung
Der Eigentümer des benachbarten Flurstück 1069 Gemarkung Kleinzschocher wird die
einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher in Abstimmung
mit dem Stadtplanungsamt und dem Verkehrs- und Tiefbauamt erwerben und anschließend
umgestalten, wodurch sich das Wohnumfeld der Grundstücke Nikolai-Rumjanzew-Straße 2
bis 8 deutlich verbessern wird. Aktuell befindet sich die gesamte Platzfläche in einem sehr
schlechten baulichen Zustand.
Eine Teilfläche des Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher auf der sich das Denkmal
für das „Internationale Antifaschistische Komitee“ befindet (einschließlich Zufahrt/Zugang von
ca. 44m²) wird bei der Stadt Leipzig in der Zuständigkeit des Kulturamtes verbleiben. Für die
Allgemeinheit werden Gehrechte in Form einer beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit
zugunsten der Stadt Leipzig eingetragen.
Die einzuziehende Teilfläche hat keine Verkehrsbedeutung, ein um die Platzfläche
verlaufender Gehweg in ausreichender Breite verbleibt im Eigentum der Stadt Leipzig.
2. Zusammenfassung
Die einzuziehende Fläche hat keine Verkehrsbedeutung und wird an den Eigentümer der
benachbarten Flurstücke veräußert. Der verbleibende Gehweg entlang des Flurstücks 1070
Gemarkung Kleinzschocher ist ausreichend für den stattfindenden Fußgängerverkehr.
Zudem wird der Stadt Leipzig ein Gehrecht für die Allgemeinheit in Form einer beschränktpersönlichen Dienstbarkeit eingeräumt. Es entfallen die Kosten für Baulast und
Verkehrssicherung.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die Teilfläche des
Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher, Nikolai-Rumjanzew-Straße, ca. 899 m² gemäß
§ 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Anlage:
Auszug aus der Liegenschaftskarte
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Anlage zur Vorlage VI-DS-04646
Kulturdenkmal
und Zugang
(bleibt öffentlich)
einzuziehende Teilfläche des
Flurstücks 1070 Gemarkung Kleinzschocher