Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1322640.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
06.10.17, 12:00
Aktualisiert
02.03.18, 22:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04910
Status: öffentlich
Eingereicht von
Gabelmann, Ute Elisabeth
Betreff:
Personalbedarf für Betreuung von durch das Jobcenter sanktionierten Personen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Nach wie vor scheitern Menschen an den unzähligen Prozessen des Jobcenters, beispielsweise
Fristeneinhaltung, Beantragung von Klassenfahrten und anderen Zusatzleistungen etc. Da der
einzelfallbezogene Umgang mit Menschen sehr personalintensiv ist, frage ich an:
1. Als wie dringlich stuft das Jobcenter die bessere Betreuung der von Unterschreitung des
Existenzminimums bedrohten Betroffenen ein? Wird hierfür weiteres Personal benötigt?
2. Wie einzelfallbezogen bzw. standardisiert ist die Betrachtung des konkreten Falls jeweils –
besonders vor dem Hintergrund von Themenfeldern wie: Überschuldung, Fehlernährung,
Obdachlosigkeit und/oder psychische Leiden?
3. Welche Prozesse und/oder Service-Leistungen des Jobcenters würden entfallen können, um
zusätzliche Kapazitäten für eine Nachbetreuung von Betroffenen schaffen, die aufgrund von
Sanktionierung besonders problematische Lebensumstände (siehe unter 2.) meistern müssen?
4. Falls das Jobcenter diese einzelfallbezogene Betreuung nicht leisten kann oder will: welche Stellen
sind hierfür zuständig, an die sich Betroffenen wenden können?
Anlagen:
1/1