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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1322727.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
06.10.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 09:26

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04917 Status: öffentlich Eingereicht von AfD-Fraktion Betreff: Standorte der Luftmessstationen für Feinstaub und Stickstoffoxide auf dem Gebiet der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Im Zuge zahlreicher Klagen der Deutschen Umwelthilfe e.V. bezüglich der Schadstoffgrenze ist eine möglichst objektive Vergleichbarkeit der Daten mit ausgewählten vergleichbaren Städten unverzichtbar. Natürlich sind die Messwerte der verschiedenen Städte nicht ohne weiteres übertragbar. Dies bezieht sich z.B. auf deren konkrete Verkehrsbedingungen, die meteorologischen Verhältnisse und die städtebauliche Situation. Daher ist beim direkten Vergleich stets eine fachbezogene Interpretation der Messdaten erforderlich. Um die Gesamtsituation in der Stadt Leipzig selbst exakter zu beurteilen (Verbesserung der Modellierung), die objektive Vergleichbarkeit mit anderen Städten zu gewährleisten und gegebenenfalls konkrete Maßnahmen festzulegen(beispielsweise Verkehrsverlagerungen), ergibt sich seitens der AfD-Fraktion die Fragestellung, ob die Anzahl der Messstellen in der Stadt für ausgewählte Standorte maßvoll erhöht werden sollte. Wir fragen an: 1.Sind aus Sicht der Stadtverwaltung Anzahl und Standorte der 3 Luftmessstationen (2 Stationen in stark belasteten Straßenbereichen, 1 Station für typische städtische Hintergrundbelastung) in Leipzig vom Prinzip her mit anderen Großstädten vergleichbar? 2.Wie bewertet die Stadtverwaltung eine sinnvolle Vergrößerung der Anzahl der Messstellen im Stadtgebiet hinsichtlich Kosten und verbesserter Aussagefähigkeit? 3.Gibt es zur Thematik „städtische Standorte von Messstationen“ Kontakte und Erfahrungsaustausch mit anderen Städten sowie Landes- und Bundesbehörden? Welche konkreten Ergebnisse liegen dazu vor? 1/2 Anlagen: 2/2