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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1322596.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 12:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04592-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Vergabe von Steuerberatungsleistungen: Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen 2016 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Vergabe von Steuerberatungsleistungen zur Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen 2016 wird bestätigt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2018 49.000,00 1100111306 2017 2018 49.000,00 1100111306 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung: Ziel: Die Stadt Leipzig hat für das Jahr 2016 für 15 gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art (BgA) und 26 nicht gemeinnützige BgA jeweils eine Ertragsteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung (zzgl. für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und 10 derzeit bekannten hoheitlichen Fachbereichen der Stadt Leipzig mit umsatzsteuerpflichtigen Fällen aufgrund von innergemeinschaftlichen Erwerben und/oder des § 13b UStG) bis zum 31.12.2016 beim Finanzamt Leipzig einzureichen. Mit der bestehenden Anzahl von Mitarbeitern des SG Besteuerung/BgA (Dezernat Finanzen, Stadtkämmerei) können nicht alle Tätigkeiten zeitlich parallel bewältigt werden, die für eine korrekte, vollumfängliche und fristgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten (insb. Erstellung von Steuererklärungen) sowie zur legalen Minimierung der Steuerzahlungen der Stadt Leipzig (Optimierung) erforderlich sind. Daher ist eine Auftragsvergabe für die fachliche Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen 2016 zur Qualitätssicherung unumgänglich. Gründe: Die Stadt Leipzig hat umfassende steuerliche Pflichten zu erfüllen. Im Rahmen des seinerzeitigen Bußgeldverfahrens im Jahr 2006/2007, welches aufgrund der damals mangelhaften Erfüllung dieser Pflichten eingeleitet wurde, hat das Finanzamt kommuniziert, dass mindestens 8 Mitarbeiter zur Erfüllung dieser Pflichten bei einer Einrichtung dieser Größe notwendig sind. Das betreffende Bußgeld wurde von ca. 225 TEUR auf 125 TEUR unter der Maßgabe reduziert, dass die Stadt Leipzig ihre steuerlichen Pflichten künftig stets ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllen wird. Aufgrund dessen wurde die Anzahl der für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zuständigen Mitarbeiter der Stadt Leipzig von damals 2 auf 5 VZÄ erhöht. Um mit der bestehenden Personalkapazität die Maßgabe des Finanzamtes dennoch erfüllen zu können, ist die Vergabe von Steuerberatungsleistungen (u.a. Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen) zur Qualitätssicherung unumgänglich. Dies wurde auch in der betreffenden Vorlage zur Erhöhung der Mitarbeiterzahl im Bereich Steuern dokumentiert (Beschluss vom 14.05.2007, DS Nr. IV/2422 - 2. Neufassung). Auch mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde abgestimmt, dass Steuerberatungsaufträge aus o.g. Gründen extern vergeben werden müssen. Die Notwendigkeit der Auftragsvergabe wird dadurch verschärft, dass sich die Aufgaben des Sachgebiets Besteuerung/BgA seit dem Bußgeldverfahren im Jahre 2006/2007 in erheblichem Umfang erhöht haben, insbesondere aufgrund - der Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei der Bearbeitung von Spenden aufgrund der Änderung des § 73 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO - Erfüllung der Meldepflichten zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr (Intrastat) - von zusätzlichen Aufgaben infolge der Umstellung auf Doppik und Einführung von SAP - von umfangreichen zusätzlichen Tätigkeiten zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit von gemeinnützigen BgA und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig 3/4 - der vermehrten Realisierung von komplexen Sachverhalten/Gestaltungen, die steuerlich zu würdigen sind, zum Beispiel im Rahmen von Stellungnahmen zu Vorlagen - zahlreicher Tätigkeiten infolge der Neuregelung des Umsatzsteuerrechts (siehe DS Nr. VI-DS-02142) Zudem sollte eine Steuerberatungsgesellschaft stets aus Haftungsgründen hinzugezogen werden, da die Steuererklärungen z.T. mit erheblichen steuerlichen Risiken verbunden sind. Konsequenzen bei nicht vorgenommener Auftragsvergabe: Bei Nichterfüllung bzw. nicht fristgerechter Erfüllung der steuerlichen Pflichten drohen folgende Sanktionen/Konsequenzen: Nachzahlungszinsen für verspätete Steuernachzahlungen (6 % p.a.), Säumniszuschläge bei verspäteten Steuerzahlungen (12% des rückständigen Steuerbetrags), Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen/-anmeldungen (max. 10% der festgesetzten Steuer und max. 25 TEUR), Verzögerungsgeld bei nicht angemessener Ausübung von Mitwirkungspflichten im Rahmen der Betriebsprüfung (zwischen 2,5 TEUR und 250 TEUR), ein erneutes Bußgeld (wie bereits im Jahr 2007: 225.000 EUR Bußgeld, Kosten des Bußgeldbescheides von 7.511,20 EUR, siehe Drucksache Nr. IV/2362), Zwangsgelder zur Erzwingung einer unterlassenen steuerlichen Pflicht, die nicht in Geldleistung oder Gestellung von Sicherheiten besteht (max. 25 TEUR), Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung und Hinterziehungszinsen (6% des hinterzogenen Steuerbetrags p.a.), Steuer- und Zinszahlungen bei Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus durch gemeinnützige BgA, entgangene Steuerersparnis wg. fehlender Steueroptimierung. Die Stadt Leipzig steht seit dem seinerzeitigen Bußgeldverfahren unter permanenter, besonderer Beobachtung des Finanzamtes. Seitens des Finanzamtes wurde mehrfach kommuniziert, dass es bei erneuter Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten weitere Sanktionsmaßnahmen ergreifen würde. Finanzierung der Auftragsvergabe: Die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 49.000,00 EUR stehen im PSP-Element 1.100.11.1.3.06 / Sachkonto 44312000 zur Verfügung. Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage: Die Vorlage enthält Namen der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Steuerberatungsgesellschaften, welche auch ihre Angebote eingereicht haben. Diese enthalten wiederum Preisangaben, Geschäftsunterlagen und somit auch geheimhaltungsbedürftige Daten. Die förmlichen Ausschreibungsverfahren nach VOI, VOF und VOB werden durch die Vergabegremien in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Dies ist auch in der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen ausdrücklich angeführt. In Anlehnung an diese Vorgaben ist es angezeigt, die Vorlage mit dem Status der Nichtöffentlichkeit zu versehen. Anlage: Ergebnis Vergabeverfahren (nicht öffentlich) 4/4