Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1322596.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04592-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Vergabe von Steuerberatungsleistungen: Begleitung und Unterstützung im Rahmen
der Erstellung der Steuererklärungen 2016
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Vergabe von Steuerberatungsleistungen zur Begleitung und Unterstützung im Rahmen
der Erstellung der Steuererklärungen 2016 wird bestätigt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
49.000,00
1100111306
2017
2018
49.000,00
1100111306
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Ziel:
Die Stadt Leipzig hat für das Jahr 2016 für 15 gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art
(BgA) und 26 nicht gemeinnützige BgA jeweils eine Ertragsteuererklärung und eine
Umsatzsteuererklärung (zzgl. für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und 10 derzeit
bekannten hoheitlichen Fachbereichen der Stadt Leipzig mit umsatzsteuerpflichtigen Fällen
aufgrund von innergemeinschaftlichen Erwerben und/oder des § 13b UStG) bis zum
31.12.2016 beim Finanzamt Leipzig einzureichen.
Mit der bestehenden Anzahl von Mitarbeitern des SG Besteuerung/BgA (Dezernat Finanzen,
Stadtkämmerei) können nicht alle Tätigkeiten zeitlich parallel bewältigt werden, die für eine
korrekte, vollumfängliche und fristgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten (insb.
Erstellung von Steuererklärungen) sowie zur legalen Minimierung der Steuerzahlungen der
Stadt Leipzig (Optimierung) erforderlich sind.
Daher ist eine Auftragsvergabe für die fachliche Begleitung und Unterstützung im Rahmen
der Erstellung der Steuererklärungen 2016 zur Qualitätssicherung unumgänglich.
Gründe:
Die Stadt Leipzig hat umfassende steuerliche Pflichten zu erfüllen. Im Rahmen des
seinerzeitigen Bußgeldverfahrens im Jahr 2006/2007, welches aufgrund der damals
mangelhaften Erfüllung dieser Pflichten eingeleitet wurde, hat das Finanzamt kommuniziert,
dass mindestens 8 Mitarbeiter zur Erfüllung dieser Pflichten bei einer Einrichtung dieser
Größe notwendig sind. Das betreffende Bußgeld wurde von ca. 225 TEUR auf 125 TEUR
unter der Maßgabe reduziert, dass die Stadt Leipzig ihre steuerlichen Pflichten künftig stets
ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllen wird. Aufgrund dessen wurde die Anzahl der für die
Erfüllung der steuerlichen Pflichten zuständigen Mitarbeiter der Stadt Leipzig von damals 2
auf 5 VZÄ erhöht.
Um mit der bestehenden Personalkapazität die Maßgabe des Finanzamtes dennoch erfüllen
zu können, ist die Vergabe von Steuerberatungsleistungen (u.a. Unterstützung bei der
Erstellung von Steuererklärungen) zur Qualitätssicherung unumgänglich. Dies wurde auch in
der betreffenden Vorlage zur Erhöhung der Mitarbeiterzahl im Bereich Steuern dokumentiert
(Beschluss vom 14.05.2007, DS Nr. IV/2422 - 2. Neufassung).
Auch mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde abgestimmt, dass Steuerberatungsaufträge
aus o.g. Gründen extern vergeben werden müssen.
Die Notwendigkeit der Auftragsvergabe wird dadurch verschärft, dass sich die Aufgaben des
Sachgebiets Besteuerung/BgA seit dem Bußgeldverfahren im Jahre 2006/2007 in
erheblichem Umfang erhöht haben, insbesondere aufgrund
-
der Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei der Bearbeitung von Spenden aufgrund der
Änderung des § 73 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO
-
Erfüllung der Meldepflichten zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr (Intrastat)
-
von zusätzlichen Aufgaben infolge der Umstellung auf Doppik und Einführung von SAP
-
von umfangreichen zusätzlichen Tätigkeiten zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit
von gemeinnützigen BgA und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig
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-
der vermehrten Realisierung von komplexen Sachverhalten/Gestaltungen, die steuerlich
zu würdigen sind, zum Beispiel im Rahmen von Stellungnahmen zu Vorlagen
-
zahlreicher Tätigkeiten infolge der Neuregelung des Umsatzsteuerrechts (siehe DS Nr.
VI-DS-02142)
Zudem sollte eine Steuerberatungsgesellschaft stets aus Haftungsgründen hinzugezogen
werden, da die Steuererklärungen z.T. mit erheblichen steuerlichen Risiken verbunden sind.
Konsequenzen bei nicht vorgenommener Auftragsvergabe:
Bei Nichterfüllung bzw. nicht fristgerechter Erfüllung der steuerlichen Pflichten drohen
folgende Sanktionen/Konsequenzen: Nachzahlungszinsen für verspätete
Steuernachzahlungen (6 % p.a.), Säumniszuschläge bei verspäteten Steuerzahlungen (12%
des rückständigen Steuerbetrags), Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe von
Steuererklärungen/-anmeldungen (max. 10% der festgesetzten Steuer und max. 25 TEUR),
Verzögerungsgeld bei nicht angemessener Ausübung von Mitwirkungspflichten im Rahmen
der Betriebsprüfung (zwischen 2,5 TEUR und 250 TEUR), ein erneutes Bußgeld (wie bereits
im Jahr 2007: 225.000 EUR Bußgeld, Kosten des Bußgeldbescheides von 7.511,20 EUR,
siehe Drucksache Nr. IV/2362), Zwangsgelder zur Erzwingung einer unterlassenen
steuerlichen Pflicht, die nicht in Geldleistung oder Gestellung von Sicherheiten besteht (max.
25 TEUR), Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung und Hinterziehungszinsen
(6% des hinterzogenen Steuerbetrags p.a.), Steuer- und Zinszahlungen bei Verlust des
Gemeinnützigkeitsstatus durch gemeinnützige BgA, entgangene Steuerersparnis wg.
fehlender Steueroptimierung.
Die Stadt Leipzig steht seit dem seinerzeitigen Bußgeldverfahren unter permanenter,
besonderer Beobachtung des Finanzamtes. Seitens des Finanzamtes wurde mehrfach
kommuniziert, dass es bei erneuter Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten weitere
Sanktionsmaßnahmen ergreifen würde.
Finanzierung der Auftragsvergabe:
Die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 49.000,00 EUR stehen im PSP-Element
1.100.11.1.3.06 / Sachkonto 44312000 zur Verfügung.
Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage:
Die Vorlage enthält Namen der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Steuerberatungsgesellschaften, welche auch ihre Angebote eingereicht haben. Diese enthalten wiederum
Preisangaben, Geschäftsunterlagen und somit auch geheimhaltungsbedürftige Daten. Die
förmlichen Ausschreibungsverfahren nach VOI, VOF und VOB werden durch die
Vergabegremien in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Dies ist auch in der Vergabeordnung
der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche
Dienstleistungen ausdrücklich angeführt. In Anlehnung an diese Vorgaben ist es angezeigt,
die Vorlage mit dem Status der Nichtöffentlichkeit zu versehen.
Anlage:
Ergebnis Vergabeverfahren (nicht öffentlich)
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