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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1321877.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
16.12.17, 20:39

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04699-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Verbesserung der Straßenentwässerung in der Stahmelner Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die dauerhafte Verbesserung der Stahmelner Straße erfolgt mit dem in Planung befindlichen grundhaften Ausbau der Straße ab dem Jahr 2018. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Sachverhalt: Der Zustand der Stahmelner Straße ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt bekannt. Die Stahmelner Straße einschließlich der ungeordneten Straßenentwässerung befindet sich in keinem wünschenswerten Zustand. Gegenwärtig erfolgt die Oberflächenentwässerung der Stahmelner Straße über vorhandene Straßenabläufe sowie über den begrünten Randstreifen neben der Fahrbahn. Aufgrund der Unebenheiten in der Fahrbahn sind punktuell Pfützenbildungen zu verzeichnen. In der Vergangenheit wurde aufgrund eines Bürgerhinweises (von Herrn Sägenschnitter) umgehend eine defekte Abdeckung eines Seitenablaufes ausgetauscht. Die Reinigung der vorhandenen Straßenabläufe erfolgt turnusmäßig entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die letzte turnusmäßige Reinigung der Straßenentwässerungsanlage in der Stahmelner Straße erfolgte im August 2017. Seitens der Leipziger Wasserwerke ist ab März 2018 die Sanierung bzw. Erneuerung der Leitungen zur Abwasserentsorgung in der Stahmelner Straße zwischen der Pittlerstraße und Claußbruchstraße vorgesehen. Im Anschluss daran ist der grundhafte Ausbau der Stahmelner Straße, einschließlich der Herstellung einer geordneten Straßenentwässerung vorgesehen. Vor dem Hintergrund der geplanten Maßnahmen werden derzeit lediglich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in der Stahmelner Straße seitens des Verkehrs- und Tiefbauamtes durchgeführt. Gegenwärtig ist die Stahmelner Straße aus Sicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes bei der ohnehin im Straßenverkehr notwendigen Aufmerksamkeit gefahrlos nutzbar. Bei auftretenden akuten Gefahrenstellen werden diese im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung umgehend beseitigt. Die Verwaltung nimmt ihre Verpflichtungen bereits im jetzigen Handeln Ernst. Insofern ist der fachliche Inhalt der Petition bereits Verwaltungshandeln. Anlage: - Petition 3/3 VI-P-04699 Einreicher: Herr Sägenschnitter Verbesserung der Straßenentwässerung in der Stahmelner Straße Seit 04/2016 versuche ich, auch im Interesse vieler weiterer Anlieger der "Stahmelner Straße", die die Stadtverwaltung zur Beseitigung von Schäden in der Straßenentwässerung zu "beflügeln". Alle Schreiben/ Mails wurden mit, zum Teil unwahren, verschiebenden Formulierungen, teils erst nach Monaten beantwortet. Ziel der Petition ist: Die Stadtverwaltung möge doch Ihrer Verpflichtung zum Wohl der Bürger zu arbeiten endlich Ernst nehmen. So wie Pflichten der Bürger mit Fristsetzungen zum Handeln versehen werden.