Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1321877.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
04.10.17, 12:00
Aktualisiert
16.12.17, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04699-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Verbesserung der Straßenentwässerung in der Stahmelner Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die dauerhafte Verbesserung der Stahmelner Straße erfolgt mit dem in Planung befindlichen
grundhaften Ausbau der Straße ab dem Jahr 2018.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Der Zustand der Stahmelner Straße ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt bekannt. Die
Stahmelner Straße einschließlich der ungeordneten Straßenentwässerung befindet sich in
keinem wünschenswerten Zustand.
Gegenwärtig erfolgt die Oberflächenentwässerung der Stahmelner Straße über vorhandene
Straßenabläufe sowie über den begrünten Randstreifen neben der Fahrbahn. Aufgrund der
Unebenheiten in der Fahrbahn sind punktuell Pfützenbildungen zu verzeichnen.
In der Vergangenheit wurde aufgrund eines Bürgerhinweises (von Herrn Sägenschnitter)
umgehend eine defekte Abdeckung eines Seitenablaufes ausgetauscht.
Die Reinigung der vorhandenen Straßenabläufe erfolgt turnusmäßig entsprechend den zur
Verfügung stehenden Mitteln. Die letzte turnusmäßige Reinigung der
Straßenentwässerungsanlage in der Stahmelner Straße erfolgte im August 2017.
Seitens der Leipziger Wasserwerke ist ab März 2018 die Sanierung bzw. Erneuerung der
Leitungen zur Abwasserentsorgung in der Stahmelner Straße zwischen der Pittlerstraße und
Claußbruchstraße vorgesehen. Im Anschluss daran ist der grundhafte Ausbau der
Stahmelner Straße, einschließlich der Herstellung einer geordneten Straßenentwässerung
vorgesehen.
Vor dem Hintergrund der geplanten Maßnahmen werden derzeit lediglich Maßnahmen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit in der Stahmelner Straße seitens des Verkehrs- und
Tiefbauamtes durchgeführt.
Gegenwärtig ist die Stahmelner Straße aus Sicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes bei der
ohnehin im Straßenverkehr notwendigen Aufmerksamkeit gefahrlos nutzbar.
Bei auftretenden akuten Gefahrenstellen werden diese im Rahmen der laufenden
Straßenunterhaltung umgehend beseitigt.
Die Verwaltung nimmt ihre Verpflichtungen bereits im jetzigen Handeln Ernst. Insofern ist der
fachliche Inhalt der Petition bereits Verwaltungshandeln.
Anlage:
- Petition
3/3
VI-P-04699
Einreicher: Herr Sägenschnitter
Verbesserung der Straßenentwässerung in der Stahmelner Straße
Seit 04/2016 versuche ich, auch im Interesse vieler weiterer Anlieger der "Stahmelner Straße", die
die Stadtverwaltung zur Beseitigung von Schäden in der Straßenentwässerung zu "beflügeln".
Alle Schreiben/ Mails wurden mit, zum Teil unwahren, verschiebenden Formulierungen, teils erst
nach Monaten beantwortet.
Ziel der Petition ist: Die Stadtverwaltung möge doch Ihrer Verpflichtung zum Wohl der Bürger zu
arbeiten endlich Ernst nehmen.
So wie Pflichten der Bürger mit Fristsetzungen zum Handeln versehen werden.