Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1283198.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
24.05.17, 12:00
Aktualisiert
30.09.17, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04165-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Flächenaktivierung für soziale Bauvorhaben
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
X
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung empfiehlt Zustimmung mit folgender Ergänzung und der Verlängerung
des Termins:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung bis Ende des II. Quartals
2019 unter Nutzung der Zwischenergebnisse des „Masterplans Grün Leipzig 2030“ einen
Bericht über die Standortprüfungen für Bauvorhaben im Sozialbereich (Kitas, Schulen /
Schulsporthallen) im Bereich von Grün- und Freiflächen mit Vorschlag zum weiteren
Verfahren vorzulegen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt
Die gemeinsame Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, die sowohl die Belange
der baulichen Entwicklung (soziale Einrichtungen, Wohnungsbau, Gewerbe- und
Industrieentwicklung, Infrastruktur usw.) als auch die Belange der Sicherung, Entwicklung
und Vernetzung von Grün- und Freiflächen mit den vielfältigsten Funktionen (z. B. Erholung,
Naturschutz/biologische Vielfalt, Stadtklima) berücksichtigt, stützt sich auf integrale
Planungsgrundlagen wie z. B. das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030
(INSEK), die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung der Stadt Leipzig.
Das nachhaltige Wachstum der Stadt wird dabei maßgeblich durch die Strategie der
doppelten Innenentwicklung geprägt. Das heißt, dass die bauliche Innenentwicklung und
Nachverdichtung durch eine entsprechende Freiraumsicherung, -entwicklung und –
qualifizierung begleitet werden muss, um die Lebensqualität in den bestehenden Quartieren
und die biologische Vielfalt zu erhalten und bei Defiziten zu verbessern. Der Herstellung des
Einklangs zwischen diesen verschiedenen Raumansprüchen, vor allem im unbeplanten
Innenbereich, dienen die o. g. Planungsinstrumente.
Schon die Analysen im Rahmen der Erarbeitung des Fachkonzeptes "Freiraum und Umwelt"
zum INSEK 2030 haben gezeigt, dass gerade in den Gründerzeitquartieren bereits heute
entsprechende Engpässe bestehen und damit auch stadtklimatische Belastungssituationen
eintreten. Damit sind gleichsam ökologische als auch sozial bedeutsame Funktionen von
Freiräumen angesprochen, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung bei allen
Standortentscheidungen eine wesentliche Rolle spielen müssen.
Bei der bedarfsorientierten Suche nach Flächen für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
führt die Verwaltung eine ergebnisoffene Standortprüfung durch, bei der auch Flächen, die
gemäß FNP bislang nicht bebaubar sind (z. B. Grünflächen), geprüft werden. Dabei sind
neben den naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen (Schutzgebiete, besonders
geschützte Arten, gesetzlich geschützte Biotope) und den stadtökologischen Werten und
Funktionen der Freiräume selbst auch Belange des Immissions- und Hochwasserschutzes
sowie Altlasten zu berücksichtigen.
Für neue Schulstandorte wird auf Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplanes vom
Amt für Jugend, Familie und Bildung ein „Bedarfsraum“ abgegrenzt. In diesem prüft eine
ämterübergreifende Arbeitsgruppe (AG Standortsicherung Soziale Infrastruktur) unter
Federführung des Stadtplanungsamtes die Eignung vorhandener Flächenpotenziale anhand
eines festen Kriteriensets sowie einer vertiefenden Machbarkeitskizze für die geeigneten
Standorte. Dabei werden alle Flächen unabhängig der Eigentümerstruktur einbezogen, also
neben städtischen Flächen auch Grundstücke städtischer Unternehmen und privater
Eigentümer.
Angesichts der begrenzten Anzahl von Flächen im städtischen Eigentum werden bereits seit
Einrichtung der AG Standortsicherung soziale Infrastruktur auch Grün- und Freiflächen in die
Prüfung einbezogen. Dabei wird der Verlust an Grün- und Freiflächen mit anderen Belangen
abgewogen (z.B. Lage zum Bedarf, Flächengröße, Verkehrsanbindung, Altlasten,
besonderen Kostenfaktoren). Im Ergebnis wurde bereits bei mehreren neuen Standorten –
vorrangig bei Grundschulen, die im Bedarfsraum fußläufig erreichbar sein müssen –
entschieden, Grün- und Freiflächen zu bebauen. Das betrifft z. B. den Grundschulneubau an
der Jablonowskistraße und der Rolf-Axen-Straße, aber auch Teile der Grundstücke für die
Grundschule an der Gießerstraße.
Neue Kindertagesstätten wurden bisher überwiegend durch Freie Träger mit
Betriebkostenrefinanzierung gemäß SächsKitaG geschaffen. Auf Grund des kurzfristig hohen
Bedarfes an weiteren Kindertagesstätten sollen kurzfristig mindestens 10 städtische
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Grundstücke für neue Kitas mit Erbbaurechten vergeben werden. Auch dafür hat die AG
Standortsicherung kommunale Grundstücke systematisch und ergebnisoffen vorgeprüft.
Unter den auszuschreibenden Grundstücken werden sich, vorbehaltlich der zu vertiefenden
Lärmproblematik, auch mehrere Grün- und Freiflächen befinden.
Ausblick
Die Prüfverfahren sollen entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise auch künftig
fortgeführt werden. Die Bedarfe an neuen Schulstandorten und Flächen für zusätzliche
Schulsporthallen werden auf Grundlage des Schulentwicklungsplans schrittweise geprüft und
einer Standortentscheidung zugeführt. Für zusätzliche Kindertagesstätten wird der
kommunale Grundstückspool in den Stadträumen mit Zusatzbedarf weiter systematisch
durchgeprüft. In die Prüfung werden neben Grün- und Freiflächen auch andere
untergenutzte Flächen sowie Garagenhöfe einbezogen.
Bei der Prüfung von Grün- und Freiflächen ist eine sensible Abwägung mit dem Bedarf und
anderen Belangen wichtig. Grün- und Freiflächen haben nicht nur eine ökologische Funktion,
sondern u. a. auch eine besondere Bedeutung als öffentlich nutzbare und für Kinder
bespielbare Räume sowie beim mikroklimatischen Ausgleich in überwärmten Stadträumen.
Durch zunehmende bauliche Nachverdichtung, wachsende Einwohnerzahlen und
klimawandelbedingte Zunahme von Hitzetagen in Leipzig, wird es notwendig sein, in
ausgewählten Stadträumen auch den heutigen Bestand an Grün- und Freiflächen zu sichern
und weiterzuentwickeln.
Deshalb soll die Standortprüfung eng mit der aktuell stattfindenden raumkonkreten
Untersetzung der Freiraumstrategie „“Lebendig grüne Stadt am Wasser“ verknüpft werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des "Masterplans Grün Leipzig 2030" soll ein "GIS-gestütztes
Managementinstrument entwickelt werden, das vor allem auch eine Bewertung der
Freiraumfunktionen in Verschneidung mit den sozialräumlichen Daten der Quartiere" (s.
Kapitel 3.2 der Begründung der Informationsvorlage VI-DS-02442 "Lebendig grüne Stadt am
Wasser - Freiraumstrategie der Stadt Leipzig“) ermöglichen wird.
Bis Ende 2019 erarbeitet das ASG mit dem Masterplan Grün ein umfassendes,
gesamtstädtisches Prüfraster, das aber nicht nur die ökologischen Funktionen von Grün- und
Freiflächen, sondern auch deren hohe soziale Bedeutung für die Lebensqualität in den
Quartieren und ihre Rolle im gesamtstädtischen Freiraumverbund beleuchten muss. Ein
wesentlicher Indikator ist und bleibt die ausreichende Versorgung mit öffentlich nutzbaren
Freiräumen in den Quartieren, die unter den Vorzeichen des Klimawandels in Zukunft auch
unter den Aspekten der Umweltgerechtigkeit weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Angesichts geringer werdender Flächenpotenziale insbesondere in den innerstädtischen
Quartieren muss bei der Bebauung innerstädtischer Freiflächen auf eine angemessene
Dichte der Bebauung geachtet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Kindertagesstätte an
der Gohliser Straße sicherlich ein gutes Beispiel für die Aktivierung untergenutzter Flächen in
einem Stadtraum mit hohem Infrastrukturbedarf, sie ist aber auch ein Beispiel für eine
ineffiziente Ausnutzung der knappen Flächenpotenziale. Insofern ist künftig mehr darauf zu
achten, dass auch Gebäudehöhen der umliegenden Bebauung erreicht werden, was z. B.
die Verknüpfung von Wohnen und sozialer Infrastruktur in einem Objekt erfordern kann. Ein
gewisser Ausgleich für die Inanspruchnahme von Freiflächen kann durch die Öffnung von
Schulhöfen sowie eine vertikale und Dachbegrünung von Bauprojekten, die in vielen Fällen
machbar ist, erreicht werden.
Fazit
Das Verfahren der Standortprüfung von Flächen für eine Nutzung durch soziale Infrastruktur
hat sich bewährt. Eine „gesonderte“ Prüfung von Grün- und Freiflächen, losgelöst vom
praktizierten Verfahren, erscheint nicht sinnvoll.
4/5
Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Grün werden Bewertungskriterien zur Qualität
von Grün- und Freiflächen entwickelt. Ein erster methodischer Ansatz kann Anfang 2018 in
die Diskussion eingebracht werden.
Die Zwischenergebnisse aus dem Prozess zum Masterplan sollen nach Möglichkeit auch in
die Prüfung von Standorten für soziale Infrastruktureinrichtungen einfließen. Dies kann ggf.
durch eine Ergänzung des Kriteriensets der Standortprüfung für soziale Infrastruktur
erfolgen.
Die erprobte Arbeit der AG Standortsicherung soziale Infrastruktur wird fortgeführt, d. h. die
Prüfung der Standorte, die Aufbereitung der Ergebnisse und die Vorbereitung von
Beschlussvorlagen zur Entscheidung über Standortvorschläge erfolgt auch weiterhin durch
die AG Standortsicherung soziale Infrastruktur.
Wenn die Zwischenergebnisse zum Masterplan Grün und somit auch zur
Nutzungsmöglichkeit von Grün- und Freiflächen als Standorte sozialer Infrastruktur vorliegen
wird dem Stadtrat ein Bericht vorgelegt. Dies wird bis Mitte 2019 der Fall sein.
5/5