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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1283198.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
24.05.17, 12:00
Aktualisiert
30.09.17, 17:50

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04165-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Flächenaktivierung für soziale Bauvorhaben Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung X Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung empfiehlt Zustimmung mit folgender Ergänzung und der Verlängerung des Termins: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung bis Ende des II. Quartals 2019 unter Nutzung der Zwischenergebnisse des „Masterplans Grün Leipzig 2030“ einen Bericht über die Standortprüfungen für Bauvorhaben im Sozialbereich (Kitas, Schulen / Schulsporthallen) im Bereich von Grün- und Freiflächen mit Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt Die gemeinsame Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, die sowohl die Belange der baulichen Entwicklung (soziale Einrichtungen, Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieentwicklung, Infrastruktur usw.) als auch die Belange der Sicherung, Entwicklung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen mit den vielfältigsten Funktionen (z. B. Erholung, Naturschutz/biologische Vielfalt, Stadtklima) berücksichtigt, stützt sich auf integrale Planungsgrundlagen wie z. B. das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK), die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung der Stadt Leipzig. Das nachhaltige Wachstum der Stadt wird dabei maßgeblich durch die Strategie der doppelten Innenentwicklung geprägt. Das heißt, dass die bauliche Innenentwicklung und Nachverdichtung durch eine entsprechende Freiraumsicherung, -entwicklung und – qualifizierung begleitet werden muss, um die Lebensqualität in den bestehenden Quartieren und die biologische Vielfalt zu erhalten und bei Defiziten zu verbessern. Der Herstellung des Einklangs zwischen diesen verschiedenen Raumansprüchen, vor allem im unbeplanten Innenbereich, dienen die o. g. Planungsinstrumente. Schon die Analysen im Rahmen der Erarbeitung des Fachkonzeptes "Freiraum und Umwelt" zum INSEK 2030 haben gezeigt, dass gerade in den Gründerzeitquartieren bereits heute entsprechende Engpässe bestehen und damit auch stadtklimatische Belastungssituationen eintreten. Damit sind gleichsam ökologische als auch sozial bedeutsame Funktionen von Freiräumen angesprochen, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung bei allen Standortentscheidungen eine wesentliche Rolle spielen müssen. Bei der bedarfsorientierten Suche nach Flächen für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur führt die Verwaltung eine ergebnisoffene Standortprüfung durch, bei der auch Flächen, die gemäß FNP bislang nicht bebaubar sind (z. B. Grünflächen), geprüft werden. Dabei sind neben den naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen (Schutzgebiete, besonders geschützte Arten, gesetzlich geschützte Biotope) und den stadtökologischen Werten und Funktionen der Freiräume selbst auch Belange des Immissions- und Hochwasserschutzes sowie Altlasten zu berücksichtigen. Für neue Schulstandorte wird auf Grundlage des aktuellen Schulentwicklungsplanes vom Amt für Jugend, Familie und Bildung ein „Bedarfsraum“ abgegrenzt. In diesem prüft eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe (AG Standortsicherung Soziale Infrastruktur) unter Federführung des Stadtplanungsamtes die Eignung vorhandener Flächenpotenziale anhand eines festen Kriteriensets sowie einer vertiefenden Machbarkeitskizze für die geeigneten Standorte. Dabei werden alle Flächen unabhängig der Eigentümerstruktur einbezogen, also neben städtischen Flächen auch Grundstücke städtischer Unternehmen und privater Eigentümer. Angesichts der begrenzten Anzahl von Flächen im städtischen Eigentum werden bereits seit Einrichtung der AG Standortsicherung soziale Infrastruktur auch Grün- und Freiflächen in die Prüfung einbezogen. Dabei wird der Verlust an Grün- und Freiflächen mit anderen Belangen abgewogen (z.B. Lage zum Bedarf, Flächengröße, Verkehrsanbindung, Altlasten, besonderen Kostenfaktoren). Im Ergebnis wurde bereits bei mehreren neuen Standorten – vorrangig bei Grundschulen, die im Bedarfsraum fußläufig erreichbar sein müssen – entschieden, Grün- und Freiflächen zu bebauen. Das betrifft z. B. den Grundschulneubau an der Jablonowskistraße und der Rolf-Axen-Straße, aber auch Teile der Grundstücke für die Grundschule an der Gießerstraße. Neue Kindertagesstätten wurden bisher überwiegend durch Freie Träger mit Betriebkostenrefinanzierung gemäß SächsKitaG geschaffen. Auf Grund des kurzfristig hohen Bedarfes an weiteren Kindertagesstätten sollen kurzfristig mindestens 10 städtische 3/5 Grundstücke für neue Kitas mit Erbbaurechten vergeben werden. Auch dafür hat die AG Standortsicherung kommunale Grundstücke systematisch und ergebnisoffen vorgeprüft. Unter den auszuschreibenden Grundstücken werden sich, vorbehaltlich der zu vertiefenden Lärmproblematik, auch mehrere Grün- und Freiflächen befinden. Ausblick Die Prüfverfahren sollen entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise auch künftig fortgeführt werden. Die Bedarfe an neuen Schulstandorten und Flächen für zusätzliche Schulsporthallen werden auf Grundlage des Schulentwicklungsplans schrittweise geprüft und einer Standortentscheidung zugeführt. Für zusätzliche Kindertagesstätten wird der kommunale Grundstückspool in den Stadträumen mit Zusatzbedarf weiter systematisch durchgeprüft. In die Prüfung werden neben Grün- und Freiflächen auch andere untergenutzte Flächen sowie Garagenhöfe einbezogen. Bei der Prüfung von Grün- und Freiflächen ist eine sensible Abwägung mit dem Bedarf und anderen Belangen wichtig. Grün- und Freiflächen haben nicht nur eine ökologische Funktion, sondern u. a. auch eine besondere Bedeutung als öffentlich nutzbare und für Kinder bespielbare Räume sowie beim mikroklimatischen Ausgleich in überwärmten Stadträumen. Durch zunehmende bauliche Nachverdichtung, wachsende Einwohnerzahlen und klimawandelbedingte Zunahme von Hitzetagen in Leipzig, wird es notwendig sein, in ausgewählten Stadträumen auch den heutigen Bestand an Grün- und Freiflächen zu sichern und weiterzuentwickeln. Deshalb soll die Standortprüfung eng mit der aktuell stattfindenden raumkonkreten Untersetzung der Freiraumstrategie „“Lebendig grüne Stadt am Wasser“ verknüpft werden. Im Rahmen der Erarbeitung des "Masterplans Grün Leipzig 2030" soll ein "GIS-gestütztes Managementinstrument entwickelt werden, das vor allem auch eine Bewertung der Freiraumfunktionen in Verschneidung mit den sozialräumlichen Daten der Quartiere" (s. Kapitel 3.2 der Begründung der Informationsvorlage VI-DS-02442 "Lebendig grüne Stadt am Wasser - Freiraumstrategie der Stadt Leipzig“) ermöglichen wird. Bis Ende 2019 erarbeitet das ASG mit dem Masterplan Grün ein umfassendes, gesamtstädtisches Prüfraster, das aber nicht nur die ökologischen Funktionen von Grün- und Freiflächen, sondern auch deren hohe soziale Bedeutung für die Lebensqualität in den Quartieren und ihre Rolle im gesamtstädtischen Freiraumverbund beleuchten muss. Ein wesentlicher Indikator ist und bleibt die ausreichende Versorgung mit öffentlich nutzbaren Freiräumen in den Quartieren, die unter den Vorzeichen des Klimawandels in Zukunft auch unter den Aspekten der Umweltgerechtigkeit weiter an Bedeutung gewinnen wird. Angesichts geringer werdender Flächenpotenziale insbesondere in den innerstädtischen Quartieren muss bei der Bebauung innerstädtischer Freiflächen auf eine angemessene Dichte der Bebauung geachtet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Kindertagesstätte an der Gohliser Straße sicherlich ein gutes Beispiel für die Aktivierung untergenutzter Flächen in einem Stadtraum mit hohem Infrastrukturbedarf, sie ist aber auch ein Beispiel für eine ineffiziente Ausnutzung der knappen Flächenpotenziale. Insofern ist künftig mehr darauf zu achten, dass auch Gebäudehöhen der umliegenden Bebauung erreicht werden, was z. B. die Verknüpfung von Wohnen und sozialer Infrastruktur in einem Objekt erfordern kann. Ein gewisser Ausgleich für die Inanspruchnahme von Freiflächen kann durch die Öffnung von Schulhöfen sowie eine vertikale und Dachbegrünung von Bauprojekten, die in vielen Fällen machbar ist, erreicht werden. Fazit Das Verfahren der Standortprüfung von Flächen für eine Nutzung durch soziale Infrastruktur hat sich bewährt. Eine „gesonderte“ Prüfung von Grün- und Freiflächen, losgelöst vom praktizierten Verfahren, erscheint nicht sinnvoll. 4/5 Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Grün werden Bewertungskriterien zur Qualität von Grün- und Freiflächen entwickelt. Ein erster methodischer Ansatz kann Anfang 2018 in die Diskussion eingebracht werden. Die Zwischenergebnisse aus dem Prozess zum Masterplan sollen nach Möglichkeit auch in die Prüfung von Standorten für soziale Infrastruktureinrichtungen einfließen. Dies kann ggf. durch eine Ergänzung des Kriteriensets der Standortprüfung für soziale Infrastruktur erfolgen. Die erprobte Arbeit der AG Standortsicherung soziale Infrastruktur wird fortgeführt, d. h. die Prüfung der Standorte, die Aufbereitung der Ergebnisse und die Vorbereitung von Beschlussvorlagen zur Entscheidung über Standortvorschläge erfolgt auch weiterhin durch die AG Standortsicherung soziale Infrastruktur. Wenn die Zwischenergebnisse zum Masterplan Grün und somit auch zur Nutzungsmöglichkeit von Grün- und Freiflächen als Standorte sozialer Infrastruktur vorliegen wird dem Stadtrat ein Bericht vorgelegt. Dies wird bis Mitte 2019 der Fall sein. 5/5