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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1320989.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 13:16

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04882 Status: öffentlich Eingereicht von Mike Pfützner Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Oberbürgenneister, in den vergangenen Monaten wurde immer wieder an verschiedenen Stellen (SER, Stadtratssitzungen, Stadtverwaltung etc.) über Schulsozialarbeiter an Leipziger Schulen gesprochen, auch im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz. In Folge dessen, stellen Elternvertreter immer wieder Fragen, um Unklarheiten zu beseitigen. Leider entstehen dabei immer neue Fragen, da eine zufriedenstellende Antwort bisher nicht erfolgte. Daher Frage ich im Hinblick auf die Antwort Vl-EF-04470-AW-01 (sowie anderer Anfragen} erneut: 1. Verstehe ich es also richtig, dass die betreffenden Stadtratsbeschlüsse zur Schaffung neuer Schulsozialarbeiter-Stellen vom 01.02.2017 unter der Voraussetzung beschlossen wurde, dass diese Stellen durch den Freistaat Sachsen ko-finanziert werden? 2. lst es ebenfalls richtig dass diese ,,Ko-Finanzierung" jedoch nie beantragt wurde und wenn ja warum wurde dies nicht gemacht? ln der Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04628-AW-01 erklären Sie unter 3., dass die Stadt Leipzig Schulsozialarbeit auch ohne Förderung durch den Freistaat Sachsen bereitstellt. 3. Warum wird dies dann NICHT an der 9. Schule oder der Schule Böhlitz-Ehrenberg getan? Obwohl gerade diese beiden Schulen, die von lhnen vorgeschlagenen Unterstützungsangebote NICHT wahrnehmen können (GTA hätte bis Februar 2017 beantragt werden müssen, damit dieses dann im Schuljahr 2017/18 zur Verfügung steht. Beide Schulen haben keine Schulbibliothek [nicht vorhandener Platz, immer noch fehlender zweiter Bauabschnitt in BE] und es dauert sehr lange eine solche einzurichten.) lch bitte um schriftliche Beantwortung. 1/2 2/2