Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1318476.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
21.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04851
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Umsetzung des Querungshilfen-Programms 2015/16 und Fortführung 17/18
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
In Leipzig ist durch die stetig wachsende Bevölkerungszahl eine Zunahme des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen, sodass der Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten ungebrochen hoch ist. Mit dem Haushalt für 2015 und 2016 wurden daher auf Initiative unserer
Fraktion Mittel für ein Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm beschlossen. Für 2017/18
stehen jeweils weitere Mittel im Haushalt zur Verfügung, wovon nach Auskunft auf unsere
Anfrage vom 26. Oktober 2016 weitere Fußgängerüberwege realisiert werden sollen.
In der Antwort auf unsere Anfrage vom 16.12.2015 (VI-F-02163) wurden abgeschlossene
und geplante Maßnahmen für 2016ff. genannt und durchschnittliche Baukosten von ca.
50 T € pro Querungshilfe genannt. Bei dem damaligen Haushaltsansatz für den Bau von
Querungshilfen von 120 T €/Jahr musste folglich davon ausgegangen werden, dass jährlich
maximal 3 bis 4 Baumaßnahmen realisiert werden können.
In der Antwort auf unsere Anfrage vom 26.10.2016 (VI-F-03301) wurde hingegen gesagt,
dass aus dem sogenannten Zebrastreifenprogramm in 2015 und 2016 keine FGÜ finanziert
wurden, da die Mittel aus einem anderen PSP-Element gekommen sind und für 2017/18 jeweils weitere 20.000 € im Haushalt zur Verfügung stehen, wovon weitere Fußgängerüberwege realisiert werden sollen.
Hierzu fragen wir an:
1. Welche Beträge wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils tatsächlich für
die Errichtung von Zebrastreifen und Füßgängerüberwegen verplant und ausgegeben?
2. Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden von diesen finanziert und umgesetzt?
3. Wird das im Haushalt 2015/16 beschlossene Programm im Haushalt 2017/18 weiter
finanziert und welche weiteren Quellen stehen für die Errichtung von FGÜ zur Verfügung?
4. An welchen Stellen besteht aktuell und perspektivisch Bedarf an FGÜ, welche Maßnahmen befinden sich bereits in Planung und Umsetzung und welches Budget steht
dafür kurz- und mittelfristig zur Verfügung?
1/2
Anlagen:
2/2