Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1318653.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
22.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.03.18, 22:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04853
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Gefahrenstelle Ausgänge Hauptbahnhof
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
mündliche Beantwortung
Im Verkehrsunfallbericht 2016/2017 (DS-01331-DS-02) wird der Bereich vor dem
Hauptbahnhof, insbesondere vor der Osthalle, explizit als Unfallschwerpunkt und
Konfliktpunkt zwischen Fuß- und Radverkehr hervorgehoben.
Bereits in der letzten Wahlperiode war dieses Problem Beratungsgegenstand in der
Ratsversammlung. Am 18.06.2014 beschloss der Rat mehrheitlich Teil 2 des Antrages
V/A 366: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkehrsbereich vor dem
Hauptbahnhof bis Ende 2015 so zu ordnen, dass ein konfliktfreies Queren der einzelnen
Verkehrsarten gewährleistet wird. Eine solche Neuordnung ist bislang für uns nicht
erkennbar.
Dem Beschluss vorausgegangen war ein Verwaltungsstandpunkt, in dem es u.a. hieß, dass
hier kein Unfallschwerpunkt vorliege.
Wir fragen an:
1. Wie bewertet die Stadtverwaltung den offenkundigen Widerspruch zwischen dem
Verkehrsunfallbericht (Unfallschwerpunkt vor dem Hbf) und dem VSP zu V/A 366
(kein Unfallschwerpunkt) ?
2. Was wurde bisher zur Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses zu V/A 366
unternommen ?
3. Wie bewertet die Verwaltung den Lösungsvorschlag im Verkehrsunfallbericht
„bauliche Trennung des Rad- vom Fußgängerverkehr“ ?
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