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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309227.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 16:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04673-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Ratsversammlung 07.11.2017 08.11.2017 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die geltende Einbahnstraßenregelung in der Brockhausstraße im Hinblick auf die mit der Anordnung angestrebte Zielstellung und deren Wirksamkeit zu überprüfen. An Standorten mit hoher Nachfrage an Fahrradabstellanlagen sind ergänzend zu den vorhandenen Anlagen im Gehwegbereich der Brockhausstraße weitere Leipziger Bügel einzubauen. Geeignete Standorte mit hohem Parkdruck werden dazu vorgeschlagen. Dem Stadtrat wird dazu bis 31.08.2018 ein Prüfbericht vorgelegt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Bedingt durch den hohen Parkdruck in Schleußig, insbesondere im Teilgebiet westlich der Könneritzstraße, sollten die zur Verfügung stehenden Stellplätze im öffentlichen Straßenraum durch Änderung der Stellplatzanordnung auf der Fahrbahn in Verbindung mit der Einführung eines Einbahnstraßensystems erhöht werden. Aufgrund des engen Fahrbahnquerschnitts in der Brockhausstraße wurde in diesem Straßenzug die bestehende Parkordnung mit beidseitigem Längsparken am Fahrbahnrand beibehalten und die Einbahnstraßenregelung für Kfz angeordnet. Der Radverkehr kann hier auch in Gegenrichtung geführt werden. Die breiteren Querschnitte der die Brockhausstraße kreuzenden Anliegerstraßen ließen ein Schrägparken in Kombination mit Einbahnstraßen- und Radverkehrsführung im Zweirichtungsverkehr zu. Die abschnittsweise gewählte gegenläufige Einbahnstraßenregelung trägt zur Geschwindigkeitsdämpfung und damit zur Verkehrsberuhigung bei. Eine Überprüfung der Einbahnstraßenregelung ist aus Sicht der Stadtverwaltung lediglich in der Brockhausstraße sinnvoll, da sich in diesem Straßenzug die Parkordnung nicht geändert hat. In den übrigen betroffenen Straßenzügen wurde im Zuge der neu angeordneten Einbahnstraßenregelung die Parkordnung geändert. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung hätte zur Folge, dass die Parkordnung erneut überarbeitet werden müsste und in Folge dessen die vorhandene Stellplatzanzahl reduziert würde. Im Zusammenhang mit der Einbahnstraßenregelung sind keine Verkehrssicherheitsprobleme bekannt. Im Hinblick auf die bestehende Verkehrsorganisation in Schleußig liegen aktuell keine Bürgerbeschwerden vor, sodass wir davon ausgehen können, dass sich das Einbahnstraßensystem bewährt hat. Die in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen der Brockhausstraße und den sie querenden Straßenzügen auf den markierten Sperrflächen eingebauten Fahrradbügel haben sich im Hinblick auf die damit verfolgte Zielstellung, das Parkverbot in den 5-Meter-Bereichen zu verdeutlichen, bewährt. Die Bügel erschweren sowohl das Befahren der Gehwege durch Kraftfahrzeuge als auch das widerrechtliche Parken vor und hinter den Kreuzungsbereichen. Die hier erzielte Einengung der Fahrbahn führt zu einer besseren Sicht auf die Knotenpunkte und zu kürzeren Wegen für querende Fußgänger. Mit Umsetzung der Maßnahme wurden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten, die aufgrund des Bedarfs im Wohngebiet sehr gut angenommen werden, geschaffen. Der hohen Nachfrage entsprechend können jedoch im Gehwegbereich der Brockhausstraße in Ergänzung der dort bereits vorhandenen Bügel geeignete Standorte für den Einbau weiterer Fahrradanlehnbügel geprüft werden. Um optisch sichtbar zu verdeutlichen, dass die in den Kurvenbereichen markierten Sperrflächen nicht befahren werden dürfen, sind diese durch Leitbaken gekennzeichnet. Diese Leitbaken werden beim Ein- und Ausparken der Kraftfahrzeuge, wie auch an anderen Stellen, häufiger an- und umgefahren und müssen neu gerichtet oder ersetzt werden. Unfälle zwischen Radfahrern bzw. den Radbügeln und Kraftfahrzeugen sind dagegen nicht bekannt. 3/3