Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309227.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04673-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
07.11.2017
08.11.2017
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die geltende Einbahnstraßenregelung in der
Brockhausstraße im Hinblick auf die mit der Anordnung angestrebte Zielstellung und deren
Wirksamkeit zu überprüfen.
An Standorten mit hoher Nachfrage an Fahrradabstellanlagen sind ergänzend zu den
vorhandenen Anlagen im Gehwegbereich der Brockhausstraße weitere Leipziger Bügel
einzubauen. Geeignete Standorte mit hohem Parkdruck werden dazu vorgeschlagen.
Dem Stadtrat wird dazu bis 31.08.2018 ein Prüfbericht vorgelegt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Bedingt durch den hohen Parkdruck in Schleußig, insbesondere im Teilgebiet westlich der
Könneritzstraße, sollten die zur Verfügung stehenden Stellplätze im öffentlichen
Straßenraum durch Änderung der Stellplatzanordnung auf der Fahrbahn in Verbindung mit
der Einführung eines Einbahnstraßensystems erhöht werden. Aufgrund des engen
Fahrbahnquerschnitts in der Brockhausstraße wurde in diesem Straßenzug die bestehende
Parkordnung mit beidseitigem Längsparken am Fahrbahnrand beibehalten und die
Einbahnstraßenregelung für Kfz angeordnet. Der Radverkehr kann hier auch in
Gegenrichtung geführt werden.
Die breiteren Querschnitte der die Brockhausstraße kreuzenden Anliegerstraßen ließen ein
Schrägparken in Kombination mit Einbahnstraßen- und Radverkehrsführung im
Zweirichtungsverkehr zu. Die abschnittsweise gewählte gegenläufige
Einbahnstraßenregelung trägt zur Geschwindigkeitsdämpfung und damit zur
Verkehrsberuhigung bei.
Eine Überprüfung der Einbahnstraßenregelung ist aus Sicht der Stadtverwaltung lediglich in
der Brockhausstraße sinnvoll, da sich in diesem Straßenzug die Parkordnung nicht geändert
hat. In den übrigen betroffenen Straßenzügen wurde im Zuge der neu angeordneten
Einbahnstraßenregelung die Parkordnung geändert. Eine Aufhebung der
Einbahnstraßenregelung hätte zur Folge, dass die Parkordnung erneut überarbeitet werden
müsste und in Folge dessen die vorhandene Stellplatzanzahl reduziert würde.
Im Zusammenhang mit der Einbahnstraßenregelung sind keine Verkehrssicherheitsprobleme
bekannt. Im Hinblick auf die bestehende Verkehrsorganisation in Schleußig liegen aktuell
keine Bürgerbeschwerden vor, sodass wir davon ausgehen können, dass sich das
Einbahnstraßensystem bewährt hat.
Die in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen der Brockhausstraße und den sie
querenden Straßenzügen auf den markierten Sperrflächen eingebauten Fahrradbügel haben
sich im Hinblick auf die damit verfolgte Zielstellung, das Parkverbot in den 5-Meter-Bereichen
zu verdeutlichen, bewährt. Die Bügel erschweren sowohl das Befahren der Gehwege durch
Kraftfahrzeuge als auch das widerrechtliche Parken vor und hinter den Kreuzungsbereichen.
Die hier erzielte Einengung der Fahrbahn führt zu einer besseren Sicht auf die Knotenpunkte
und zu kürzeren Wegen für querende Fußgänger. Mit Umsetzung der Maßnahme wurden
zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten, die aufgrund des Bedarfs im Wohngebiet sehr gut
angenommen werden, geschaffen. Der hohen Nachfrage entsprechend können jedoch im
Gehwegbereich der Brockhausstraße in Ergänzung der dort bereits vorhandenen Bügel
geeignete Standorte für den Einbau weiterer Fahrradanlehnbügel geprüft werden.
Um optisch sichtbar zu verdeutlichen, dass die in den Kurvenbereichen markierten
Sperrflächen nicht befahren werden dürfen, sind diese durch Leitbaken gekennzeichnet.
Diese Leitbaken werden beim Ein- und Ausparken der Kraftfahrzeuge, wie auch an anderen
Stellen, häufiger an- und umgefahren und müssen neu gerichtet oder ersetzt werden. Unfälle
zwischen Radfahrern bzw. den Radbügeln und Kraftfahrzeugen sind dagegen nicht bekannt.
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