Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1319703.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04647-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Vergabe rechtlicher sowie technisch-wirtschaftlicher Beratungsleistungen für
Investorenvorhaben im Schulhausbau; überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Finanzen
Ratsversammlung
18.10.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für rechtliche
Beratungsleistungen des Gesamtverfahrens für die Ausschreibung von
Investorenmodellen im Schulhausbau entsprechend dem Begründungstext und der
Anlage zu erteilen.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für technisch-wirtschaftliche
Beratungsleistungen für Grundschulen entsprechend dem Begründungstext und der
Anlage der Vorlage zu erteilen.
3. Für die technisch-wirtschaftliche Beratung für die Ausschreibung von
Investorenmodellen für Grundschulen werden die erforderlichen finanziellen Mittel
i.H.v. 100.000 € als überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im
PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement (1.100.11.1.3.01) / Sachkonto
Sachverständigen- und Gutachterleistungen (4431 2000) bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im
Ergebnishaushalt (1098600000).
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
siehe
Begründungstext
1.100.11.1.3.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
1. Grundlage
Mit der in der Ratsversammlung am 18.01.2017 beschlossenen Vorlage VI-DS-03155-NF-02
„Alternative Beschaffung Schulhausbau – Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres
Vorgehen“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, unter Einbindung externer Beratungsleistungen
Ausschreibungsverfahren für Investorenmodelle durchzuführen.
2. Vergabeverfahren
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass externe Beratungsleistungen
durch verwaltungsinterne Erfüllung einzelner Aufgaben durch die zuständigen Fachämter auf ein
Minimum reduziert werden können. Aufgrund zunehmender Ressourcenbindung durch die
Herausforderungen im Schulhaus- und Kita-Bau insbesondere im AfJFB und im AGM stehen dazu
aber keine ausreichenden Kapazitäten mehr zur Verfügung.
Um ein zügiges Vergabeverfahren gewährleisten zu können, wurden die zu erbringenden
Beratungsleitungen sachlich getrennt. In separaten Vergaben ohne förmliches Verfahren und unter
Berücksichtigung der allgemeinen Vergabegrundsätze sollen damit zum einen rechtliche und zum
anderen technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen vergeben werden. Korrespondierend zu den
schulnetzplanerischen Bedarfen und den Ergebnissen der Markterkundung zur alternativen
Beschaffung Schulhausbau umfassen die technisch-wirtschaftlichen Beratungsleistungen zunächst
den Bereich Grundschulen. Dadurch können Erfahrungen bei der Durchführung dieser Verfahren
gesammelt werden und in die Beauftragung der technisch-wirtschaftlichen Beratung für die
Ausschreibung der weiterführende Schulen (Oberschule, Gymnasien) einfließen.
Mit dieser Vorlage soll für die Ausschreibung von Investorenmodellen im Schulhausbau die Vergabe
und Beauftragung jeweils der rechtlichen Beratungsleistungen für das Gesamtverfahren und der
technisch-wirtschaftlichen Beratungsleistungen für den Bereich Grundschulen bestätigt werden.
Die Ergebnisse der Vergabeverfahren werden in der nichtöffentlichen Anlage erläutert.
3. Finanzierung
Mit der Vorlage VI-DS-03155-NF-02 wurden durch die Ratsversammlung zunächst Mittel für externe
Beratungsleistungen in Höhe von 150.000 € bestätigt. Für die Beauftragung der rechtlichen Beratung
stehen die Mittel in Höhe des in der nichtöffentlichen Anlage dargelegten Angebotes zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement (1.100.11.1.3.01),
Kostenart Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen (44312000).
Für die Beauftragung der technisch-wirtschaftlichen Beratung für den Bereich Grundschulen ist die
Bereitstellung weiterer Mittel i.H.v. 100.000 € notwendig. Der daraus entstehende Mehrbedarf soll mit
dieser Vorlage bestätigt werden. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000).
4. Konsequenzen bei nicht vorgenommener Auftragsvergabe
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-DS-03155-NF-02 kann nicht oder nur stark zeitverzögert
erfolgen. Damit besteht das Risiko, dass die über Investorenmodelle angedachte Deckung von
Schulkapazitäten nicht rechtzeitig realisiert werden kann.
3/4
5. Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage
Entsprechend § 37 Abs 1 SächsGemO ist die Anlage nicht öffentlich zu behandeln.
Die Anlage enthält Namen der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen und Angaben zum
eingegangenen Angebot. Dieses wiederum enthält Preisangaben, Geschäftsunterlagen und somit
auch geheimhaltungsbedürftige Daten. Die förmlichen Ausschreibungsverfahren nach VOL, VOF und
VOB werden durch die Vergabegremien in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Dies ist auch in der
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche
Dienstleistungen ausdrücklich angeführt. In Anlehnung an diese Vorgaben ist die Nichtöffentlichkeit
der Anlage angezeigt.
Anlage:
Anlage 1
Ergebnis Vergabeverfahren (nicht öffentlich)
4/4
Begründung Eilbedürftigkeit
Über die Bestätigung der Vorlage ist spätestens in der Ratsversammlung am 18.10.2017 zu
entscheiden. Aufgrund der Höhe der zu beauftragenden Leistungen ist die Ermächtigung des OBM
zur Zuschlagserteilung durch die Ratsversammlung erforderlich. Die zur Beauftragung
vorgeschlagenen Bieter haben zunächst einer Verlängerung der ursprünglichen Bindefristen ihrer
Angebote bis Ende Oktober 2017 zugestimmt. Die Beauftragung der Beratungsleistungen ist
erforderlich, um Vergabeverfahren und Ausschreibungen für Investorenmodelle im Schulhausbau
durchführen zu können. Die Arbeitsaufnahme noch im 4. Quartal 2017 ist notwendig, um im Fall der
erfolgreichen Ausschreibung von Investorenmodellen die Umsetzung entsprechend der
schulnetzplanerischen Bedarfe realisieren zu können.