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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1319703.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04647-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Vergabe rechtlicher sowie technisch-wirtschaftlicher Beratungsleistungen für Investorenvorhaben im Schulhausbau; überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Finanzen Ratsversammlung 18.10.2017 Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für rechtliche Beratungsleistungen des Gesamtverfahrens für die Ausschreibung von Investorenmodellen im Schulhausbau entsprechend dem Begründungstext und der Anlage zu erteilen. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen für Grundschulen entsprechend dem Begründungstext und der Anlage der Vorlage zu erteilen. 3. Für die technisch-wirtschaftliche Beratung für die Ausschreibung von Investorenmodellen für Grundschulen werden die erforderlichen finanziellen Mittel i.H.v. 100.000 € als überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement (1.100.11.1.3.01) / Sachkonto Sachverständigen- und Gutachterleistungen (4431 2000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000). 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2018 siehe Begründungstext 1.100.11.1.3.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: 1. Grundlage Mit der in der Ratsversammlung am 18.01.2017 beschlossenen Vorlage VI-DS-03155-NF-02 „Alternative Beschaffung Schulhausbau – Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, unter Einbindung externer Beratungsleistungen Ausschreibungsverfahren für Investorenmodelle durchzuführen. 2. Vergabeverfahren Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass externe Beratungsleistungen durch verwaltungsinterne Erfüllung einzelner Aufgaben durch die zuständigen Fachämter auf ein Minimum reduziert werden können. Aufgrund zunehmender Ressourcenbindung durch die Herausforderungen im Schulhaus- und Kita-Bau insbesondere im AfJFB und im AGM stehen dazu aber keine ausreichenden Kapazitäten mehr zur Verfügung. Um ein zügiges Vergabeverfahren gewährleisten zu können, wurden die zu erbringenden Beratungsleitungen sachlich getrennt. In separaten Vergaben ohne förmliches Verfahren und unter Berücksichtigung der allgemeinen Vergabegrundsätze sollen damit zum einen rechtliche und zum anderen technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen vergeben werden. Korrespondierend zu den schulnetzplanerischen Bedarfen und den Ergebnissen der Markterkundung zur alternativen Beschaffung Schulhausbau umfassen die technisch-wirtschaftlichen Beratungsleistungen zunächst den Bereich Grundschulen. Dadurch können Erfahrungen bei der Durchführung dieser Verfahren gesammelt werden und in die Beauftragung der technisch-wirtschaftlichen Beratung für die Ausschreibung der weiterführende Schulen (Oberschule, Gymnasien) einfließen. Mit dieser Vorlage soll für die Ausschreibung von Investorenmodellen im Schulhausbau die Vergabe und Beauftragung jeweils der rechtlichen Beratungsleistungen für das Gesamtverfahren und der technisch-wirtschaftlichen Beratungsleistungen für den Bereich Grundschulen bestätigt werden. Die Ergebnisse der Vergabeverfahren werden in der nichtöffentlichen Anlage erläutert. 3. Finanzierung Mit der Vorlage VI-DS-03155-NF-02 wurden durch die Ratsversammlung zunächst Mittel für externe Beratungsleistungen in Höhe von 150.000 € bestätigt. Für die Beauftragung der rechtlichen Beratung stehen die Mittel in Höhe des in der nichtöffentlichen Anlage dargelegten Angebotes zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement (1.100.11.1.3.01), Kostenart Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen (44312000). Für die Beauftragung der technisch-wirtschaftlichen Beratung für den Bereich Grundschulen ist die Bereitstellung weiterer Mittel i.H.v. 100.000 € notwendig. Der daraus entstehende Mehrbedarf soll mit dieser Vorlage bestätigt werden. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000). 4. Konsequenzen bei nicht vorgenommener Auftragsvergabe Die Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-DS-03155-NF-02 kann nicht oder nur stark zeitverzögert erfolgen. Damit besteht das Risiko, dass die über Investorenmodelle angedachte Deckung von Schulkapazitäten nicht rechtzeitig realisiert werden kann. 3/4 5. Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage Entsprechend § 37 Abs 1 SächsGemO ist die Anlage nicht öffentlich zu behandeln. Die Anlage enthält Namen der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen und Angaben zum eingegangenen Angebot. Dieses wiederum enthält Preisangaben, Geschäftsunterlagen und somit auch geheimhaltungsbedürftige Daten. Die förmlichen Ausschreibungsverfahren nach VOL, VOF und VOB werden durch die Vergabegremien in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Dies ist auch in der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen ausdrücklich angeführt. In Anlehnung an diese Vorgaben ist die Nichtöffentlichkeit der Anlage angezeigt. Anlage: Anlage 1 Ergebnis Vergabeverfahren (nicht öffentlich) 4/4 Begründung Eilbedürftigkeit Über die Bestätigung der Vorlage ist spätestens in der Ratsversammlung am 18.10.2017 zu entscheiden. Aufgrund der Höhe der zu beauftragenden Leistungen ist die Ermächtigung des OBM zur Zuschlagserteilung durch die Ratsversammlung erforderlich. Die zur Beauftragung vorgeschlagenen Bieter haben zunächst einer Verlängerung der ursprünglichen Bindefristen ihrer Angebote bis Ende Oktober 2017 zugestimmt. Die Beauftragung der Beratungsleistungen ist erforderlich, um Vergabeverfahren und Ausschreibungen für Investorenmodelle im Schulhausbau durchführen zu können. Die Arbeitsaufnahme noch im 4. Quartal 2017 ist notwendig, um im Fall der erfolgreichen Ausschreibung von Investorenmodellen die Umsetzung entsprechend der schulnetzplanerischen Bedarfe realisieren zu können.