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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1313427.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
04.10.17, 07:48

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04813-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Petition zur Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Petition wird berücksichtigt. Der Antrag VI-A-04694 “Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz befindet sich derzeit im Beratungsprozess des Stadtrates. Die Hinweise und Anmerkungen der Petition werden daher zur Beachtung als Material an die beteiligten Gremien weitergeleitet. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/2 VI-P-04813 Einreicher: Herr Kasek Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig Petition an den Stadtrat zu Leipzig, gem. § 12 SächsGemO. Der Stadtrat wird aufgefordert von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen und im Rahmen einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 SächsGastG die Sperrstundenregelung in Leipzig außer Kraft zu setzen. Begründung: Die Stadt Leipzig hat in den letzten Jahren in ihren eigenen Publikationen damit geworben, dass es in Leipzig keine Sperrstunde gibt. Aus gutem Grund, denn diese Lösung ist attraktiv für Kreative, Kulturschaffende und subkulturelle Akteure. Diese sind essentiell für eine bunte, vielfältige und lebendige Stadt, die Leipzig gerne sein möchte. Diese Regelung scheint nicht mehr zu gelten. Aktuell wird gegen die Kultureinrichtung und Club Institut für Zukunft vorgegangen mit dem Verweis auf die Sperrstundenregelung im sächsischen Gaststättengesetz. Laut § 9 Abs I SächsGastG ist die Sperrstunde in Sachsen zwischen 5-6 Uhr einzuhalten von Gaststätten und öffentlichen Vergnügungseinrichtungen, wobei im Gesetz den Kommunen eine eigene Regelung überlassen wird. Ursprünglich sollte damit die Nachtruhe gesichert werden, inzwischen handelt es sich um eine sogenannte Putzstunde. Die Sperrstundenregelung ist nicht dafür da Lärmbeschwerden zu regulieren. Diese werden ggf. über das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm und dem OwIG sanktioniert, so dass ein Rückgriff auf § 9 SächsGastG nicht nur systemwidrig sondern willkürlich und unsinnig ist. Die Sperrstunde ist eine veraltete Regelung, die nicht mehr den Gegebenheiten städtischer Kultur, insbesondere dem Nachtleben und zeitgemäßen Lebensentwürfen entspricht. Deswegen haben eine Reihe von Bundesländern gar keine Sperrstunde mehr, die dadurch besonders attraktiv für Subkultur, Kreative und Kulturschaffende sind. Ihre konsequente Durchsetzung würde vielen Kulturstätten in Leipzig die Existenzgrundlage nehmen, was nicht nur die Gefährdung von Arbeitsplätzen sondern vielmehr ein unwiederbringlicher kultureller Verlust für die Universitätsstadt und ihr Lebensgefühl bedeuten würde. Denn die aktuelle Durchsetzung der Sperrstunde im Falle des Institut für Zukunft hat eine große Tragweite für alle Kultureinrichtungen der Stadt - morgen könnte jede beliebige Location zur Durchsetzung aufgefordert werden. Betroffen ist aktuell nur eine - in Gefahr bringt die Sperrstunde jede andere Kulturstätte in Leipzig und damit die komplette kulturelle Infrastruktur der Stadt! Die Durchsetzung der Sperrstunde in Leipzig schadet dem Standort im Bereich der Kulturwirtschaft, zu der auch die über die bundesweit bekannte Clubszene gehört. Dem Ruf der Stadt und der Lebensqualität ihrer Bewohner*innen wird damit immenser Schaden zugefügt. Wir fordern deshalb die Sperrstunde in Leipzig generell aufzuheben.