Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1313427.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
04.10.17, 07:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04813-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Petition zur Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird berücksichtigt.
Der Antrag VI-A-04694 “Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz
befindet sich derzeit im Beratungsprozess des Stadtrates. Die Hinweise und Anmerkungen
der Petition werden daher zur Beachtung als Material an die beteiligten Gremien
weitergeleitet.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/2
VI-P-04813
Einreicher: Herr Kasek
Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig
Petition an den Stadtrat zu Leipzig, gem. § 12 SächsGemO.
Der Stadtrat wird aufgefordert von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen und im Rahmen einer
Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 SächsGastG die Sperrstundenregelung in Leipzig außer
Kraft zu setzen.
Begründung:
Die Stadt Leipzig hat in den letzten Jahren in ihren eigenen Publikationen damit geworben, dass
es in Leipzig keine Sperrstunde gibt. Aus gutem Grund, denn diese Lösung ist attraktiv für
Kreative, Kulturschaffende und subkulturelle Akteure. Diese sind essentiell für eine bunte,
vielfältige und lebendige Stadt, die Leipzig gerne sein möchte.
Diese Regelung scheint nicht mehr zu gelten. Aktuell wird gegen die Kultureinrichtung und Club
Institut für Zukunft vorgegangen mit dem Verweis auf die Sperrstundenregelung im sächsischen
Gaststättengesetz. Laut § 9 Abs I SächsGastG ist die Sperrstunde in Sachsen zwischen 5-6 Uhr
einzuhalten von Gaststätten und öffentlichen Vergnügungseinrichtungen, wobei im Gesetz den
Kommunen eine eigene Regelung überlassen wird.
Ursprünglich sollte damit die Nachtruhe gesichert werden, inzwischen handelt es sich um eine
sogenannte Putzstunde. Die Sperrstundenregelung ist nicht dafür da Lärmbeschwerden zu
regulieren. Diese werden ggf. über das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA
Lärm und dem OwIG sanktioniert, so dass ein Rückgriff auf § 9 SächsGastG nicht nur
systemwidrig sondern willkürlich und unsinnig ist.
Die Sperrstunde ist eine veraltete Regelung, die nicht mehr den Gegebenheiten städtischer Kultur,
insbesondere dem Nachtleben und zeitgemäßen Lebensentwürfen entspricht. Deswegen haben
eine Reihe von Bundesländern gar keine Sperrstunde mehr, die dadurch besonders attraktiv für
Subkultur, Kreative und Kulturschaffende sind.
Ihre konsequente Durchsetzung würde vielen Kulturstätten in Leipzig die Existenzgrundlage
nehmen, was nicht nur die Gefährdung von Arbeitsplätzen sondern vielmehr ein
unwiederbringlicher kultureller Verlust für die Universitätsstadt und ihr Lebensgefühl bedeuten
würde. Denn die aktuelle Durchsetzung der Sperrstunde im Falle des Institut für Zukunft hat eine
große Tragweite für alle Kultureinrichtungen der Stadt - morgen könnte jede beliebige Location zur
Durchsetzung aufgefordert werden. Betroffen ist aktuell nur eine - in Gefahr bringt die Sperrstunde
jede andere Kulturstätte in Leipzig und damit die komplette kulturelle Infrastruktur der Stadt!
Die Durchsetzung der Sperrstunde in Leipzig schadet dem Standort im Bereich der
Kulturwirtschaft, zu der auch die über die bundesweit bekannte Clubszene gehört. Dem Ruf der
Stadt und der Lebensqualität ihrer Bewohner*innen wird damit immenser Schaden zugefügt.
Wir fordern deshalb die Sperrstunde in Leipzig generell aufzuheben.