Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309361.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04674-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Programm zur vorausschauenden und planmäßigen Straßeninstandsetzung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Ratsversammlung
10.10.2017
16.10.2017
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Die Intention des Antrages ist nachvollziehbar, gleichwohl empfiehlt die Verwaltung aus
folgenden Gründen, den Antrag abzulehnen:
Aufgrund der für die Straßenunterhaltung nur begrenzt zur Verfügung stehenden personellen
und finanziellen Ressourcen muss über die notwendigen Maßnahmen fallbezogen
entschieden werden. Die Straßenunterhaltung umfasst dabei unter anderem die Reinigung
und Instandsetzung von Straßenabläufen, punktuelle Schadstellenbeseitigungen und
Deckensanierungen. Lässt der bauliche Zustand der Straßen keine wirtschaftliche
Unterhaltungsmaßnahme mehr zu, ist ein Ersatzneubau erforderlich.
Wesentliches Ziel der Straßenunterhaltung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit als
kommunale Pflichtaufgabe.
Durch die turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt
der Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen bekannt. Unter Berücksichtigung der
personellen und finanziellen Ressourcen werden daraus notwendige
Unterhaltungsmaßnahmen abgeleitet, die kurz- und mittelfristig durchzuführen sind.
So erarbeitet das Verkehrs- und Tiefbauamt jährlich entsprechend den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln auch ein Deckensanierungsprogramm. Die Finanzierung des
Deckensanierungsprogramms erfolgt sowohl aus Eigenmitteln als auch aus Fördermitteln
des Freistaates Sachsen (Förderung kommunaler Straßen- und Brückenbauvorhaben,
Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen gemäß Teil B der RL KStB).
Bei der jährlichen Erarbeitung des Deckensanierungsprogramms werden
Zustandsveränderungen der Fahrbahndecken, welche nicht in jedem Fall langfristig
absehbar sind, berücksichtigt.
Ein Richtwert für die technische Notwendigkeit einer Deckensanierung ist das Alter von 1215 Jahren der Fahrbahndecke. Weitere wesentliche Einflussfaktoren sind das Material der
Deckschicht, die Verkehrsbelastung sowie Witterungseinflüsse. Zur Bewertung eines
Fahrbahnbelages und der daraus abzuleitenden notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen
ist daher immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Hierbei wird auf Grundlage des
konkret anzutreffenden Fahrbahnzustandes, der zu erwartenden Zustandsentwicklung und
weiterer Parameter wie zum Beispiel der Verkehrsbedeutung über die Einordnung in das
Deckensanierungsprogramm entschieden. Der Planungsvorlauf beträgt daher in der Regel
ca. 1 Jahr
Eine langfristige Planung eines Deckensanierungsprogramms, in Anlehnung an das
mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau ist aus vorgenannten
Gründen nicht sinnvoll, da die Zustandsveränderungen nur unzureichend berücksichtigt
werden könnten.
Eine flächendeckende Umsetzung von Deckensanierungen ist bei der Vielzahl der Aufgaben
in der Straßenunterhaltung mit dem vorhandenen finanziellen Budget nicht möglich. Neben
erheblichen zusätzlichen finanziellen Mitteln wäre hierfür auch zusätzliches Personal für die
Vorbereitung und Begleitung der zahlreichen Maßnahmen erforderlich.
3/3