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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309361.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:20

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04674-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Programm zur vorausschauenden und planmäßigen Straßeninstandsetzung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen Ratsversammlung 10.10.2017 16.10.2017 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Die Intention des Antrages ist nachvollziehbar, gleichwohl empfiehlt die Verwaltung aus folgenden Gründen, den Antrag abzulehnen: Aufgrund der für die Straßenunterhaltung nur begrenzt zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen muss über die notwendigen Maßnahmen fallbezogen entschieden werden. Die Straßenunterhaltung umfasst dabei unter anderem die Reinigung und Instandsetzung von Straßenabläufen, punktuelle Schadstellenbeseitigungen und Deckensanierungen. Lässt der bauliche Zustand der Straßen keine wirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahme mehr zu, ist ein Ersatzneubau erforderlich. Wesentliches Ziel der Straßenunterhaltung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit als kommunale Pflichtaufgabe. Durch die turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen bekannt. Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen werden daraus notwendige Unterhaltungsmaßnahmen abgeleitet, die kurz- und mittelfristig durchzuführen sind. So erarbeitet das Verkehrs- und Tiefbauamt jährlich entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln auch ein Deckensanierungsprogramm. Die Finanzierung des Deckensanierungsprogramms erfolgt sowohl aus Eigenmitteln als auch aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen (Förderung kommunaler Straßen- und Brückenbauvorhaben, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen gemäß Teil B der RL KStB). Bei der jährlichen Erarbeitung des Deckensanierungsprogramms werden Zustandsveränderungen der Fahrbahndecken, welche nicht in jedem Fall langfristig absehbar sind, berücksichtigt. Ein Richtwert für die technische Notwendigkeit einer Deckensanierung ist das Alter von 1215 Jahren der Fahrbahndecke. Weitere wesentliche Einflussfaktoren sind das Material der Deckschicht, die Verkehrsbelastung sowie Witterungseinflüsse. Zur Bewertung eines Fahrbahnbelages und der daraus abzuleitenden notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen ist daher immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Hierbei wird auf Grundlage des konkret anzutreffenden Fahrbahnzustandes, der zu erwartenden Zustandsentwicklung und weiterer Parameter wie zum Beispiel der Verkehrsbedeutung über die Einordnung in das Deckensanierungsprogramm entschieden. Der Planungsvorlauf beträgt daher in der Regel ca. 1 Jahr Eine langfristige Planung eines Deckensanierungsprogramms, in Anlehnung an das mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau ist aus vorgenannten Gründen nicht sinnvoll, da die Zustandsveränderungen nur unzureichend berücksichtigt werden könnten. Eine flächendeckende Umsetzung von Deckensanierungen ist bei der Vielzahl der Aufgaben in der Straßenunterhaltung mit dem vorhandenen finanziellen Budget nicht möglich. Neben erheblichen zusätzlichen finanziellen Mitteln wäre hierfür auch zusätzliches Personal für die Vorbereitung und Begleitung der zahlreichen Maßnahmen erforderlich. 3/3