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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1315374.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
18.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04667-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Namensgebung einer Schule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 12.10.2017 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Das Finden eines Schulnamens soll grundsätzlich von der Schule ausgehen. Dabei ist ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Rolle der Verwaltung ist in der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen (DS-00226/14) klar beschrieben. Sie berät und begleitet die Schulen zu möglichen Wegen bei der Schulnahmensfindung und im Beteiligungsverfahren bis zum Beschluss der Schulkonferenz. Sie gibt Impulse für die inhaltlich-konzeptionelle Ausrichtung in Bezug auf den jeweiligen Schulnamen und unterstützt helfend bei der Konzeptüberarbeitung. Das gezielte Bewerben einzelner Namen durch die Verwaltung ist nicht Teil des Verfahrens und widerspricht dem Ziel einer partizipativen Namensfindung. Ein Schulname wird dann als passend bewertet, wenn er der Schule als Leitbild dienen kann, zum Schulkonzept passt und darauf angelegt ist, dass die Schule ihn für mindestens zehn Jahre trägt. Die Verwaltung weist in ihrer beratenden Rolle bereits darauf hin, dass Frauen in der Schulnamensgebung unterrepräsentiert sind und kann bitten, dies im Findungsprozess zu berücksichtigen. In diesem Kontext wird beispielsweise auf das OnlinePortal „1.000 Jahre Leipzig – 100 Leipziger Frauenporträts“ verwiesen. 3/3