Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1315374.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
18.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04667-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Namensgebung einer Schule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
12.10.2017
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Das Finden eines Schulnamens soll grundsätzlich von der Schule ausgehen. Dabei ist ein
umfangreiches Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Rolle der Verwaltung ist in der
Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen (DS-00226/14) klar beschrieben. Sie
berät und begleitet die Schulen zu möglichen Wegen bei der Schulnahmensfindung und im
Beteiligungsverfahren bis zum Beschluss der Schulkonferenz. Sie gibt Impulse für die
inhaltlich-konzeptionelle Ausrichtung in Bezug auf den jeweiligen Schulnamen und
unterstützt helfend bei der Konzeptüberarbeitung. Das gezielte Bewerben einzelner Namen
durch die Verwaltung ist nicht Teil des Verfahrens und widerspricht dem Ziel einer
partizipativen Namensfindung.
Ein Schulname wird dann als passend bewertet, wenn er der Schule als Leitbild dienen
kann, zum Schulkonzept passt und darauf angelegt ist, dass die Schule ihn für mindestens
zehn Jahre trägt. Die Verwaltung weist in ihrer beratenden Rolle bereits darauf hin, dass
Frauen in der Schulnamensgebung unterrepräsentiert sind und kann bitten, dies im
Findungsprozess zu berücksichtigen. In diesem Kontext wird beispielsweise auf das OnlinePortal „1.000 Jahre Leipzig – 100 Leipziger Frauenporträts“ verwiesen.
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